Beiträge von Schneckifee1980

    Lucca:
    also deine Beistandschaft würde dem KV das hälftige Kindergeld nicht abziehen, wenn er weniger als 6x/Jahr Umgang wahrnimmt? "Darf" sie das denn?


    AlwaysHope: Ich versteh dieses Juristendeutsch nicht :frag
    Also da ich die Betreuung des Kindes wahrnehme, wird das Kindergeld hälftig auf die Barunterhaltspflicht des UE angerechnet?


    Wie kann denn dann eine Beistandschaft wie die von Lucca begründen, dass sie das hälftige Kindergeld ggf. nicht abziehen würde? Sie würde dann ja gegen eine Gesetzesnorm verstoßen...

    Hallo zusammen,


    die Forums- und Internetsuche hat mich gerade nicht so richtig weitergebracht.


    KU wurde durch die Beistandschaft neu berechnet, sie kommt trotz neuer Altersstufe (jetzt 6 Jahre alt) und Anpassung der DD auf einen deutlich geringeren Betrag (Erläuterung lt. Beistandschaft: KV habe Job gewechselt, Lebenshaltungskosten im Land, in dem Vater lebt, seien deutlich gestiegen und müssten anders eingerechnet werden).
    Das kann alles so seine Richtigkeit haben (genaue Unterlagen über die Berechnung werden mir noch zugeschickt), etwas verwundert bin ich jedoch trotzdem.


    Der KV hat den Kontakt zu Kind seit Anfang d.J. abgebrochen und geht auch auf keine Kontaktversuche unsererseits/seitens Kind ein (ruft z.B. Kind nicht zurück, was ihn am eigenen = Kinds Geburtstag anruft und auf die Mailbox quasselt, um sich für die Geburtstagskarte zu bedanken und nachfragt, wann es mal wieder den Vater sieht).


    Nun meine eigentliche Frage: wird das hälftige Kindergeld immer vom Betrag der DD abgezogen, auch wenn der andere Elternteil keine eigenen Aufwendungen fürs Kind hat (abgesehen von derzeit einer Geburtstagskarte :lgh )

    Wie kann ich ihr vermitteln dass ihr Verhalten nach meiner Ansicht falsch ist? Wie kann ich ihr die Ängste nehmen?

    :ohnmacht:


    Ich denke die ganze Zeit, hier wird getrollt.
    Ich kann das gar nicht ernst nehmen. :nixwieweg


    So*n Sch..., wie bekomme ich diese komischen Zeichen hier weg? Lässt sich leider nicht löschen. :tuedelue
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    Chapeau Mechwoman, wie souverän du mit den Situationen umgehst und wie reflektiert und objektiv du sie schilderst!


    Wenn ich allerdings einen Mann noch so sehr lieben würde, aber miterleben würde, wie das Verhältnis & Umgangsweise von ihm und seinem Sohn ist, dann könnte ich (bei allem Respekt und Verständnis für den Vater und jedermanns individuelle Lebenssituationen und Prägungen) mir nicht mit diesem Mann ein gemeinsames Kind vorstellen.
    Würde er dir in schwierigen Situationen mit dem zukünftigen gemeinsamen Kind den Rücken stärken oder Problemlösungen finden?
    Oder bliebe alles an dir hängen? Wäre das für dich vielleicht kein Problem?


    Da ist natürlich jeder ein anderer Typ, ich bin nur tatsächlich schon manches mal dankbar dafür gewesen, im Umgang von potenziellen neuen Partnern mit Kids direkt sehen zu können, ob ich mir mit diesem Menschen auch gemeinsame Kinder vorstellen könnte oder nicht. :strahlen

    Juhu, Bescheid da!
    Bekomme fast das wieder, was ich berechnet habe.
    Aber das beste ist: Kinderbetreuungskosten können nun doch wie Werbungskosten bei der Berechnung des Kitabeitrages abgezogen werden. D.h. ich bekomme nun wahrscheinlich alles, was ich für 2015 an Elternbeiträgen ans Jugendamt nachzahlen musste, wieder zurück! Ist quasi eine Urlaubsreise bzw. eine fette Anzahlung auf meinen Campingbulli, den ich mir jetzt kaufen möchte (und die Steuerrückerstattung ist dann der Sprit :-) )


    Aber warum musste es erst so ein langes Hickhack geben und überall nur die Informationen, dass man Kinderbetreuungskosten nicht bei der Berechnung des Einkommens abziehen könne? Wieso mach ich mich denn überall schlau, wenns dann doch wieder anders ist? :frag
    Naja, Hauptsache, es bleibt jetzt so :strahlen

    Luchsie:
    Der Programmfehler, der den Alleinerziehendenentlastungsbetrag betrifft, ist eigentlich schon seit vielen vielen Wochen behoben - zumindest bei Elsteronline, ich habe mein Steuererklärung am 20.04. abgeschickt, da war er schon korrigiert... naja, vermutlich dauert es trotzdem, bis sie evtl. vorläufige Berechnungen überarbeitet haben und hängen hinterher :frag
    Ich warte noch auf meinen Bescheid - der darf sich gern in positiver Form auf meinem Konto zeigen!

    Ex, der mir vorwirft, ich hätte Zwerg angeblich die eine Hälfte der Verwandtschaft "weggenommen" (Vater, Großeltern, Onkel, Tante...) und Zwerg täte ihm ja so unendlich leid ... und andererseits jetzt lange geplante (und mit Kitaschließzeiten und meinen Diensten/Kollegenurlaub abgestimmte) Umgänge definitiv abgesagt hat.


    Er würde erst wieder den Kurzen nehmen, wenn ich mich ändere (soll also heißen, ich soll Verleumdungen in der Kita, beim Jugendamt, ans Gericht etc. sowie Beschimpfungen & Co. stillschweigend schlucken und mich nicht mehr dazu äußern, damit er wieder Sohni nimmt?!)
    Wie passt es denn zusammen, dass er erst vor Gericht zieht, für diesbezügliche Termine 700 km (eine Strecke) anreist und nichtmal fragt, ob er Zwerg sehen kann, wenn er schonmal in der Stadt ist? Aber bei Jugendamt und Co sagt, er würde sich ja so gerne mehr einbringen, und mich ja auch mehr entlasten wollen.
    Wie passt es zusammen, wenn ich frage, welche Kitaschließtage er und seine Familie abdecken könne, wenn er doch meint, ich nehme Zwerg Vater und väterliche Verwandschaft "weg"?


    Jetzt habe ich die ehrenwerte Aufgabe, Zwerg schonend zu erklären, dass Papa ihn am Do nicht abholt. Und der Überbringer der schlechten Nachricht wird ja leider :amok:

    Auf der Homepage der TK steht tatsächlich:
    "Alle anderen Kuren (Anm.: stationäre Kuren sind gemeint) sollten Sie innerhalb der nächsten vier Monate nach der Bewilligung anfangen. Denn sonst entfällt Ihr Anspruch darauf."


    6 Monate fände ich auch besser, dann würde sich die Platzsuche vermutlich einfacher gestalten. Ich überlege, ob ich ansonsten noch ein bisschen warte mit dem Antrag, so dass ich in den Zeitraum NACH den Sommerferien rutschen würde. Aber auch heikel, wenn dann der Antrag länger dauert als gedacht oder erstmal abgelehnt wird...

    Klasse, vielen Dank für die guten Tipps!


    Puh, wenn ich dann jetzt noch die Energie und Überwindung finde, zum Arzt zu gehen und die Anträge zusammenzubasteln...


    Hat jemand Erfahrung damit, wie realistisch das ist (wenn ich den Antrag zügig fertigmache), dass ich dann auch noch einen Platz innerhalb der vorgegebenen Zeit finde (lt. TK muss man innerhalb von 4 Monaten antreten, dann ist ja Hochsommer und vermutlich die Kliniken voll wg. der Ferienzeiten)? Habe übrigens ein Kitakind, bin also selbst durch Ferienzeiten nicht eingeschränkt.
    Und wie siehts mit dem Arbeitgeber aus? Wenn ich einen Platz in einer geeigneten Kurklinik gefunden habe, kann der AG mir die Zustimmung verweigern? (Bei der 1. Kur hatte ich noch nicht gearbeitet). Bei uns siehts personell immer wieder mau aus, ist ja mit ein Grund für meine Kurbedürftigkeit :-)

    Hallo zusammen,


    ich denke drüber nach, einen Antrag für eine Mutter-Kind-Kur zu stellen.
    Meine bislang erste und letzte Muki-Kur war im Jahr 2011. Damals lief es direkt über eine Kurberatungsstelle, und dort wurde mir ein einziges Haus vorgeschlagen, wo wir dann hinfuhren (Kind war damals auch noch sehr klein, insofern gabs wohl nicht soo viel Auswahl), und das wäre nicht unbedingt nochmal meine Wahl.


    Ich möchte diesmal deshalb möglichst die Wahl des Kurhauses/Ortes mitbestimmen.
    Indikationen wären wohl primär bei mir (Erschöpfung, viel Stress im Job (Feiertags-/WE-Arbeit, viele Überstunden), "herausforderndes" Kind, für das mir so manches Mal die Energie und Ausgeglichenheit fehlt).


    Hat jemand Erfahrungen gemacht, inwieweit die TK den Versicherten die Wahl des Kurhauses/Ortes mitgestalten lässt? Ich mag noch nicht direkt dort anrufen, da mich damals, vor gut 5 Jahren, die Mitarbeiterin der TK am Servicetelefon sowas von fertiggemacht hat ("Wie, Sie arbeiten nicht und wollen eine Kur? Wieso sind Sie gestresst? Sie haben doch 24h Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern!" - Ja, 24h rund um die Uhr allein mit Schreibaby, viel Stress mit Ex, Existenzsorgen, Geldsorgen, extremer Schlafmangel...)


    Laut Homepage wählt die TK die Kurklinik aus und gehe, soweit möglich, dabei auf die Wünsche des Patienten ein. Da ist natürlich Spielraum... wie wird der üblicherweise ausgelegt?


    Edit sagt: ein bisschen Rechtschreibung und Grammatik kann nicht schaden.

    So, ich habe heute von der Arbeit aus das örtliche Finanzamt angerufen.
    Ein offensichtlich kompetenter Mensch konnte mir sagen, dass momentan ein Fehler im ElsterOnline besteht, so dass der Alleinerziehendenentlastungsbeitrag noch falsch berechnet wird. Er sagte, in etwa 3 Wochen soll der Fehler behoben sein, ich soll solange warten und dann die Berechnung überprüfen.


    Also aufgepasst:
    ElsterOnline weist aktuell noch den zu niedrigen Alleinerziehendenentlastungsbeitrag aus!

    Sehr merkwürdig.
    Bei der Hotline von Elster kam ich heute auch nicht durch.
    Und unser städtisches Finanzamt hat eine unglaublich schlechte telefonische Erreichbarkeit: nur vormittags und einmal in der Woche auch nachmittags (bis 17 Uhr). :wand

    @Lena1977:
    ich mache es nicht über die runtergeladene Software, sondern direkt online. Also aktueller könnte es eigentlich nicht gehen.. wenn es denn hinsichtlich des Alleinerziehendenentlastungsbeitrags (so tolle Worte kann nur die dt. Sprache) auch stimmen würde!

    Mein tiefstes Beileid mit der Familie und allen Betroffenen. Mehr kann ich dazu gar nicht sagen. Unglücke passieren leider immer wieder, aber wenn es gerade an einem Ort ist, an dem man eigentlich Kraft tankt und sich Gutes erhofft wie bei einer Kur, finde ich es umso bestürzender. Der Gedanke, sein fröhliches Kind vom Kurs abholen zu wollen und es so vorzufinden...
    Ich denke auch an die unglücklichen Aufsichtspersonen, denn bei aller Schuld, die sie vielleicht trifft, so wünsche ich es keinem, so eine Last auf den Schultern zu tragen.


    Ich bin kein ängstlicher und überbesorgter Mensch. Aber gerade durch diesen aktuellen Fall überlege ich, ob ich mein absolutes Nichtschwimmerkind beim Donnerstag beginnenden Schwimmkurs wirklich alleine lasse, was eigentlich die Schwimmlehrer fürs Kurskonzept befürworten und ich auch. Ich werde mir ganz genau anschauen, wie viele Trainer dabei sind und wie gut sie den Überblick behalten können und dann entscheiden, ob ich dort ruhigen Gewissens weggehen kann.

    Alleinerziehendenentlastungsbeitrag ab 2015 erhöht?


    Ich habe gelesen, dass der o.g. Beitrag ab 2015 rückwirkend von 1308€ auf 1908€ erhöht worden sein soll.
    Meine Elster-Steuerberechnung über elsterOnline weist aber nur 1308 € aus.
    Hat jemand eine Ahnung, warum dort nicht der höhere Betrag erscheint?

    Ja, dann war ich wohl die letzten Jahre im Tal der Ahnungslosen :tuedelue


    Nee, das ist wohl nicht die Beistandschaft, die sich jetzt um den Mehrbedarf kümmert. Habe erst den Beistandsschafts-Mitarbeiter kontaktiert, da er mir als erster Zuständiger in den Sinn kam (ich habe gedacht, Mehrbedarf sei auch fürs Kind), er hat mich an seine Kollegin weiterverwiesen.


    Verklagen werde ich wohl nicht. Hab genug von juristischen Streitigkeiten. Lasse jetzt den Mehrbedarf berechnen bzw. mir Hilfestellung dabei geben, und wenn KV dann von offizieller Seite die gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt bekommt (auch wenn das JA nicht weisungsbefugt ist - oder wie man das nennt), wird er das vermutlich akzeptieren.

    Volleybap:
    ja, du hast Recht, es gibt viele Treffer zum Thema. habe mich schlecht ausgedrückt, habe nix AKTUELLES gefunden, was mir weiterhilft. Die Threads dazu sind alle schon ein paar Jahre alt, da kann sich ja was geändert haben... und ein neuer Thread hat den Vorteil, dass man konkret mit den anderen Foris ins Gespräch kommt und konkrete Tipps bekommt :)


    @Lale:
    lieben Dank für deinen Erfahrungsbericht.
    Ich hätte mich jetzt vermutlich auch nicht dahintergeklemmt, wenn der KV nicht im Herbst ein Gerichtsverfahren angestrengt hätte, garniert mit doofen Anschuldigungen und Verleumdungen, auch in der Kita... und dann einen Tag vor Gerichtstermin den Antrag zurückgezogen hätte. Das hat mich viel Zeit, Nerven, Termine und vor allem Geld gekostet bzw. wird es noch. Geld für Anwältin und Gericht, was nun völlig rausgeschmissen ist, und was ich aufgrund der Betreuungskostennachzahlung grad auch so gar nicht übrig habe.
    Bei uns gilt Unterhalt übrigens auch als Einkommen, wird auch mitangegeben.


    Ist es Allgemeinwissen, dass Betreuungskosten Mehrbedarf sind?
    Ich habe seit einigen Jahren eine Beistandschaft eingerichtet zwecks Berechnung des Kindesunterhalts. Wär ja prima gewesen, man hätte mich drauf aufmerksam gemacht oder dies miteingerechnet.


    Ja, der KV ist leistungsfähig (er ist relativ hoch eingestuft, von daher gehe ich stark davon aus).