Beiträge von ännchen

    Hallo,
    erstmal Glückwunsch zum Mama Dasein und viel Kraft für die neue Lebensphase!


    Zur Frage:
    Das Umgangsrecht kann man nie entziehen. Es ist auch nicht das Recht des Vaters sondern auch ein Recht deines Kindes.
    In deinem Fall ist es wahrscheinlich möglich vorerst begleiteten Umgang zu beantragen.


    Ich weiss, man ist die ersten Wochen nur damit beschäftigt das Kind zu beschützen und ist sehr sensibel, was Gefahren angeht.
    Aber die Wahrscheinlichkeit, dass dein Kind über den Schweiss Drogen aufnimmt ist extrem gering.
    Du hast Angst und das wird jetzt erstmal so weitergehen.
    Aber lass nicht zu, dass du mit dieser Angst die Zukunftsmöglichkeiten deines Kindes und seines Vaters einschränkst.


    Lass dich vor allem vom Jugendamt beraten.
    Die Situation ist schwierig und du musst nicht alleine durch!

    Moin Moin,


    erstmal weitere Aufklärung der Sachlage:


    Die Frage der Klage bezieht sich auf den Zeitpunkt, wenn er im Ausland ist. Es ist davon auszugehen, dass er dort einen Job annimmt und Geld verdient. Es ist nicht davon auszugehen, dass er freiwillig von dort aus seine Vermögensverhältnisse offen legt.
    Der Vater hat auch während des Studiums schwarz gearbeitet und ich habe ihn nur gebeten, den Nebenjob anzumelden, weil ich ansonsten in Teufels Küche komme als Mitwisser...


    Nein, er benutzt das Kind nicht um einen Aufenthaltsstatus zu bekommen. Dieses Verfahren läuft auf mein Anraten und er schmeisst gerade mitten im Verfahren alles hin.


    sehnsucher:
    Danke für die ehrlichen Worte. Ich denke gerade in diesem Forum sollte Raum sein, in dem man mal nicht für alles Verständnis haben muss, dauernd den Überblick, die Kontrolle und schön weglächelt.
    In mir sieht es ähnlich aus, wie in dir.
    Und wir haben ein Recht darauf, dass unser Innenleben ebenso respektiert wird, wie das verantwortungsvolle Handeln am Ende.


    @Alönka:
    Sehnsucher Emotionen und Ratschläge sind genauso hilfreich, wei alle anderen.
    Ich glaube nicht, dass es eine Frage ist, bei der es die ultimativ richtige Antwort gibt und bin dankbar für Blickwinkel, die ich selbst nie hatte und auch dafür das mir Gefühle gespiegelt werden, bei denen ich Schwierigkeiten habe, sie mir selbst zuzugestehen.
    Ich bin nicht cool genug, kann nicht alles wegatmen und empfinde diese letztendliche Ablehnung meines Sohnes als schmerzhaft.
    Ich fühle mich alleine gelassen, es ist traurig, dass der Butzel außer seiner Mutter niemanden hat, der sich verantwortlich fühlt und weiss nicht, was z.B. passiert, wenn ich mal ins Krankenhaus muss.
    Der Vater hat beschlossen seinen (noch vor kurzem eingeforderten) Teil der Verantwortung nicht mehr zu tragen.
    Soll er jetzt auch aus der finanziellen Verantwortung entlassen werden, nur weil du beschlossen hast, dass er im Ausland nicht leistungsfähig sein wird?


    Nochmal ein ganz großes Danke an alle, die sich mit meiner Situation auseinandergesetzt haben!!!


    Bei endgültiger Entscheidungsfindung gibts ne Info falls gewünscht ;)

    Versteh mich nciht falsch.


    Bestimmt nicht ;)
    Ist doch offensichtlich, dass du die Situation kennst und differenziert betrachtest.
    Allein das hilft, weil es ja verschiedene Baustellen sind, die an mir zerren und ich ja im Eingangspost schon sagte, ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht.
    :thanks:


    Hab mich inzwischen auch ein bisschen sortiert ( :flenn im Klo mit meiner Kollegin - mein persönlicher Alptraum).
    Wie lange dauert das denn bis man nicht mehr wütend/frustriert/traurig/hilflos ist?
    Wann geht das schmerzhafte Gefühl weg, dass das eigene Kind von seinem Vater wie ein Stück Sch*** behandelt werden darf?
    Wie lange dauert es, bis man sich von der Vorstellung verabschiedet hat, dass der Kleene noch jemanden hat, der ihn stützt und begleitet?
    Und wie bringt man es den Kleinen bei? Ich kann ja schlecht sagen, dein Vater wollte dich nicht aufwachsen sehen, da versteht ja jedes Kind "Ich war nicht gut genug"...

    wenn er nicht leistungsfähig war, hat er keine Schulden.


    Teile die unbekannte Wohnort-/Jobveränderung der UVG-Kasse mit - die werden ihn anschreiben....


    Er hat die Schulden, weil es bereits das Drittstudium war. Der Unterhalt wurde einvernehmlich mit der UVG-Kassen-Beauftragten gestundet, da von einem positivem Studienverlauf ausgegangen wurde.
    Ansage des JA, wie es nach dem Studium laufen würde:
    Erst muss der laufende Unterhalt bezahlt werden, dann UVG zurückerstattet, dann Differenz zwischen UVG und Titel an mich.


    Ist das nur bei mir so kompliziert?


    Und den Titel unbeachtet im Wohnzimmer aufhängen?
    Oder doch vollstrecken lassen?
    Das ist die Frage der Fragen?


    Und wie es sich mit den Konsequenzen der Vollstreckung lebt?

    Ich sehe es als eine Stärke, wenn man weiß, man könnte einem so richtigt ans Bein pi..n - aber man tut es nicht.


    Dsa mache ich jetzt seit 2 Jahre. Und grade frage ich mich echt wozu?
    Der Kleine wird nicht geschont und darf Ping Pong Ball der Stimmungsschwankungen spielen. Ich werde nicht geschont, versorge uns alleine und bin mehr als einmal dem Umgang hinterhergerannt.
    Der werte Herr wird geschont auf Äffchens und meine Kosten...
    Ist das verantwortungsvoll? Dem Kleenen gegenüber? Mir gegenüber? Der Welt gegenüber?
    Oder ist es nicht doch nur noch kindischer Idealismus und Wunschvorstellungen hinterherrennen?
    Ich würde zu jedem Zeitpunkt die Variante Umgang einklagen bevorzugen, soviel steht fest, aber da ist Kindswohl doch nur ne Floskel im Gesetzestext...

    Ich hab alleiniges Sorgerecht.


    UVG: Das ging solange er studiert hat und war auch nicht einfach, weil es schon das Drittstudium war. Mit der Exmatrikulation fängt die Bürokratie von vorne an und es muss ja jetzt erneut geprüft werden... Das ist ja Teil des Dilemmas. Und mir reisst jetzt der Geduldsfaden. Wieder hinterherlaufen, er rückt keine Kontaktdaten raus (O-Ton: Ich meld mich dann wegen Umgang, solange hab ich keine Lust zu diskutieren), etc.
    Bisher war mir dieser Teil der Verantwortungsübernahme nicht wichtig, weil es eben noch den Umgang gab und ich kein weiteres Minenfeld erzeugen wollte.


    @Schlotterlotte:
    Garnicht so OT ;)
    Ich steck hier wirklich in einer kognitiven Dissonanz, was meine Weltanaschauung angeht...
    Die Frage ist, wo ist die Grenze der Pipi-Langstrumpf-Welt? Darf ich meinem Kind die Chance auf finanzielle Unterstützung des Vaters versagen (Vermögenssorge), weil ich meine privat einen auf Alternativ zu machen???



    @malikaaron:
    Da ist ja nichts mehr in der Schwebe. Er hat die klare Ansage gemacht, dass er weg ist.
    Der Titel jedoch ist weiterhin da. Und es ist auch die Frage, wie der Staat auf die angelaufenen UVG Schulden reagiert.
    Zudem ist ja die Alternative nichts tun.


    Sollte ich klagen geht es mir eigentlich weniger ums Geld, sondern darum ein klares Zeichen zu setzen, dass jetzt Schluss mit aus der Verantwortung ziehen ist. Das der Kleine Rechte hat, die man nicht nach Gusto mit Füssen treten kann.


    Ich weiss es einfach nicht.
    Vielleicht spricht da auch nur unbändiger Frust aus mir, weil mir ja tatsächlich viel mehr zu schaffen macht, dass er sein Kind einfach fallen lässt wie eine heisse Kartoffel, nachdem er vor nem Jahr große Reden über Vater-Kind-Beziehung geschwungen hat.
    An der Stelle bin ich hilflos. Ich kann niemanden zwingen Kontakt zu dem Kleinen zu haben.
    Nichts zu unternehmen würde für mich bedeuten aufzugeben...

    Hallo,


    kurz die Vorgeschichte, dann die Frage:


    Der Vater hatte in den letzen Monaten regelmässigen Umgang.
    Der Kleine (frisch 2 geworden) hat sich nach Startschwierigkeiten gut daran gewöhnt und eine Bindung aufgebaut.
    Der Vater ist aus einem Drittland hat anfang des Jahres das Studium vergeigt -> kein Studentenvisum.
    Aktuell läuft bei der Ausländerbehörde eine Verfahren, damit er das Aufenthaltsrecht bekommt (aufgrund des regelmässigen Umgangs).
    Bis jetzt hat er keinen Unterhalt gezahlt.


    Letze Woche kam eine E-Mail von ihm, dass er nun beschlossen hat, wieder ins Ausland zu ziehen (ohne das Ergebnis der Ausländerbehörde abzuwarten).
    Garniert war die Email mit Kommentaren, wie:
    Ein Kind braucht keine materielle Unterstützung oder eine Vater-Kind Beziehung, er wird ihn immer lieben und sich nach ihm sehen...
    Er hat keine Lust seine Lebensziele einem Kind in Deutschland anzupassen...


    Für mich ist das Mass voll.
    Ich habe immer Rücksicht genommen, den Umgang gefördert, beim Unterhalt gefühlte 3 Millionen Augen zugedrückt...


    Ich will nicht mehr zulassen, dass der Kleine wie ein Spielzeug behandelt wird und in seiner Bindungsentwicklung den Launen eines Vaters unterworfen wird, der sich immer wieder als absolut unverlässlich erweist.
    Ich sehe auch keinen Grund mehr aus finanzieller Sicht irgendeine Rücksicht zu nehmen, auf eine Person, die keinerlei Rücksicht auf die Bedürfnisse des Kleinen nimmt.


    Problem:
    Wenn ich jetzt den Unterhalt einklage oder gar Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstatte (und es juckt mich dermassen in den Fingern), wird es für den Vater ziemlich unmöglich wieder nach Deutschland zu kommen (auch nicht zu Besuch).


    Was ist denn jetzt im Interesse des Kindes?
    Zumindest für seine finazielle Versorgung zu kämpfen, mit der Konsequenz, dass der Kontakt zum Vater dahin ist?
    Auf idealistische Wünsche, dass der Vater erkennt, wie besch*** es ist, sein Kind im Stich zu lassen hoffen und gleichzeitig die Vermögenssorge vernachlässigen?


    Ich bin echt nur noch traurig und traue meinem Urteil garnicht mehr.
    Ich hätte mir nie vorstellen können, wie man freiwillig diese Entscheidung treffen kann...

    Da schlafen ohne mich haben wir probiert, aber die Kleine brüllt wie am Spiess. Geht momentan gar nicht. Oder hat jemand einen Rat wie man das Kind daran gewöhnt???


    Ein paar Mal bei dir übernachten lassen?
    Du legst dich auf die Couch und jemand anderes mit dem Krümel in dein Bett.
    Vertrauen und Bindung entsteht auch durch "ich schlaf neben Person A ein und die ist am nächsten Tag, wenn ich aufwache auch noch da und kümmert sich"...

    Hui, hab da was interessantes gefunden:
    http://www.familienrecht-ratge…erecht/content_02_02.html


    Zitat daraus:
    "Ausgenommen von der elterlichen Vermögenssorge sind:
    ...Mittel, die dem Kind zur freien Verfügung überlassen worden sind (Taschengeld)..."


    Da haben wir doch das Hintertürchen.


    Also Lockakopf, geh zur Bank und sag, es handelt sich um ein Taschengeldkonto, dass per Definition von der Vermögenssorge ausgeschlossen ist ;)

    Ich hab die klare Ansage gemacht, dass ich informiert werden will. Und zwar ab ner viertel Stunde. Der Vater hat den Butzel ne Zeitlang Samstags von 10:00 bis 15:00. Wenn der Kleene da grade schläft, muss er ihn ja nicht extra wecken...
    Aber zuverlässige Info muss sein!
    Ich mach mir ja schliesslich Sorgen und komm eh zu nix.


    Und wenn er um 7 sagt es wird 8, dann erwarte ich, dass um 8 die Info kommt, dass es 9 wird!


    Ich finde nicht, dass du das zu eng siehst, Ex wäre ja auch nicht amused, wenn du ihn ne Stunde vor der Türe warten lassen würdest.

    Das ist richtig.
    Bei gemeinsamen Sorgerecht habt ihr auch die gemeinsame Vermögenssorge.
    Ich habe alleiniges Sorgerecht und muss mir jedesmal nen Wisch darüber vom JA holen.
    Der Vater hat auch immer Zugriff auf das Konto, glaube ich...


    Edit: Der letzte Satz gilt fürs GS, nicht generell

    Das gefällt mir sehr gut. Klappt das denn so bei Euch?


    Der Kleene ist erst 2 und wünscht sich das noch nicht.
    Wenn es soweit ist, habe ich vor das so durchzuziehen.
    Wir waren aber auch nie ein richtiges Paar und haben dementsprechend weniger Beziehungsaltlasten und emotionale Verwirrungen... Da ist es leichter die Elternebene zu finden, schätze ich...


    Den ganzen Text findest du hier:
    http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1512.html


    Ich find das super, weil es sehr gleichberechtigt und am Kind orientiert ist.
    In unserem Fall haben wir noch eine Umgangsboykott-Klausel (wer den Umgang verhindert/nicht wahrnimmt muss Strafe auf Zwergis Führerschein-Konto zahlen).


    Ärger dich nicht so sehr, damit tust du dir und den Kids nen Gefallen ;)
    Versuchs ab und zu - ohne Druck - und erwarte dir nix.
    Irgendwann kommt sie vielleicht von selber drauf, dass es reine Schikane ist (wenns so ist ;))

    Also bei uns lautet ein Absatz in der Umgangsvereinabrung:


    "Beide Eltern vereinbaren, dass sie spontanen Wünschen von XXX nach Kontakt zum jeweils anderen Elternteil nach Möglichkeit entsprechen."
    sowie
    "Bei der Ausgestaltung der Beziehungen von XXX zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt."


    Vorraussetzung: Beide nehmen sich diese Vereinbarung zu Herzen und handeln danach...