Kinder haben unter bestimmten Vorausetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Umgang mit ihren Großeltern. Über diesen Rechtsanspruch können die Eltern nicht frei entscheiden, Großeltern können ihn einklagen.
Die Auskunft habe ich vom Jugendamt bekommen. Ich muss ja schon davon ausgehen, das es richtig ist was die zu einem sagen.