Ist hier bei uns genauso....
Gruß
Igrainne
Ist hier bei uns genauso....
Gruß
Igrainne
Oh doch Camper...es stimmt so, wie ichs geschrieben habe. Ich habs oft genug so gemacht, glaubs mir....
Gruß
Igrainne
Dein Herz ist größer als dein Verstand....
Grüße
Igrainne
Bei ersten Mal wirst du das Vergnügen nicht haben.....Wenn im Rahmen des Ermittlungsverfahrens festgestellt wird, dass er zahlen konnte und nur nicht wollte, gibts eine Verurteilung auf Bewährung mit Auflagenbeschluss z.B. 1 Jahr lang monatlich den laufenden Unterhalt und Betrag X auf die Rückstände zu zahlen. Kommt er diesen Auflagen nicht nach, dann kann der Bewährungsbeschluß widerrufen werden und er hinter die schwedischen Gardinen kommen.
Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht bringen sehr oft nur neue Erkenntnisse, z.B. wenn man nicht die geringste Ahnung hat, was der U-Pflichtige für ein Einkommen hat, weil man einfach nichts rausbekommt....Und manchmal hilft das dann weiter für Pfändungen...
Gruß
Igrainne
Hallo,
beim ALG II gilt das Zuflussprinzip, also es wird in dem Monat angerechnet, wo der Verdienst bei dir eingeht.
Ich weiß ja nicht was du an Unterlagen eingereicht hast, z.B. Arbeitsvertrag, Bescheinigung Arbeitgeber oder so...Wenn sich aus den Unterlagen nicht ergibt, dass dein Verdienst jeden Monat gleich ist und wann die Zahlung erfolgt, dann wird das Einkommen geschätzt und erst nach Vorlage der Abrechnung korrigiert. Und insofern ist die Schätzung mit 250 Euro auch ok...du solltest die erste Abrechnung und den Kontoauszug mit dem Eingang beim Jobcenter vorlegen, dann wird korrigiert...
Gruß
Igrainne
Ja ich hoffe, dass du es lernst.....ich bin z.B. ein superpünktlicher Mensch und ich hasse es zu spät zu kommen...Mein Sohn z.B. der deine Altersklasse hat, hat morgens alle Zeit der Welt...und ich könnt die Krise bekommen...Menschen haben ein unterschiedliches Zeitgefühl....Und ich lerne auch dazu...jeden Morgen obwohl ich wie Du reagieren könnte, aber dadurch wird er auch nicht schneller.....
Gruß
Igrainne
Ohne dir auf die Füsse treten zu wollen...ich finde schon, dass dein biologisches Alter sich sowohl bei dem Umgang mit dem KV als auch mit deinem Freund bemerkbar macht....Du hast in meinen Augen die Tendenz hoch zu gehen wie eine Rakete...wegen Dingen über die "Aeltere" nur müde lächeln....Frau muss halt erst lernen, welche Kriegsschauplätze sich lohnen und welche nicht
Gruß
Igrainne
Meine Rechnung sieht so ähnlich aus....28 Jahre zusammen, bis zur Trennung 22 Jahre verheiratet.....
Gruß
Igrainne
hallo,
ich würd an deiner Stelle mich auch um eine Versetzung bemühen..Weiss ja nicht in welchem Bereich du Beamtin bist, obs da verschiedene Möglichkeiten gibt...
Gruß
Igrainne
Bei uns sind sie schnell, wenn alle Sachen da sind....1 Woche ALG II ist Max...
Gruß
Igrainne
Hallo
wenn du keinen Unterhalt bekommst und Kinder noch unter 12 sind, dann beantrag Unterhaltsvorschuß bei Jugendamt. Ansonsten kannst du auch Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen, wenn sie älter sind oder du schon 72 Monate Unterhaltsvorschuß bekommen hast.
Gruß
Igrainne
Das Eheleben vermisse ich nicht und damit auch nicht die Zeit mit meinem Nochmann. Wir hatten eine schöne Zeit zusammen - meistens jedenfalls - haben uns friedlich und einvernehmlich getrennt.
Was ich vermisse ist das Beziehungsleben mit meinem Freund. Wir sehen uns nur 1 - 2 mal die Woche. Oft fehlt mir das gemeinsame einschlafen und das gemeinsame aufwachen mit meinem Freund. Ansonsten mag ich mein Leben so wie es ist.
So gehts mir auch.....hab auch ne Fernbeziehung seufz...
Gruß
Igrainne
Nein ist noch nicht....sie verhandeln noch oder noch wieder oder grade nicht.... :hae:
Gruß
Igrainne
Das kläre ich mal ab, m. W. muss der Umzug von der neuen Arge bewilligt werden, dass hieße auch die Kosten.
Kommst Du ursprünglich aus Hamburg und war dort vor der Ehe dein Lebensmittelpunkt?
für Umzugskosten ist das Jobcenter am alten Wohnort zuständig, für Kaution und Erstausstattung das Jobcenter am neuen Wohnort. Ausserdem dürften ja eigentlich groß keine Kosten anfallen bzw. Sachen zu bewegen sein wenn die TS nichts hat und eine Erstausstattung braucht oder ?
Patricia, stell einen schriftlichen Antrag beim Jobcenter, damit du einen Bescheid bekommst..
Gruß
Igrainne
Hallo,
guck mal auf deinen Bescheid, wie hoch der Bedarf ist...Regelsatz für dich, Sozialgeld fürs Kind, Mehrbedarf Alleinerziehung und Kosten der Unterkunft ? Wenn das nichts mit Kosten der Unterkunft steht, dann bekommst du die auch nicht, wahrscheinlich weil es deine Eltern sind...Dann meld dich nochmal.
Gruß
Igrainne
Laetitia
naja in gewisser Weise sie schon, weil sie Antragstellerin ist
Gruß
Igrainne
Hallo,
normalerweise wird der Scheidungsantrag erst zugestellt, wenn die Gerichtskostengebühr auch eingezahlt ist. Da deine Ex Verfahrenskostenbeihilfe beantragt hat, wird das erst vor der Zustellung geprüft ob sie Anspruch darauf hat. Und bei mir waren mit dem Antrag auch die Vordrucke für den Versorgungsausgleich dabei.
Gruß
Igrainne
Hallo,
so mal ganz unabhängig vom genauen Alter der Beteiligten...Bei minderjährigen Müttern besteht kraft Gesetzes eine sogenannte Amtsvormundschaft für das Kind...steht irgendwo bei 179. im BGB. Das heisst das Jugendamt ist Vormund des Kindes, so richtig schön mit Bestellung. Und wenn irgendjemandem anders die Vormundschaft und somit das Sorgerecht und somit auch das ABR übertragen wurde, dann hat der auch die entsprechende Bestellung vom Amtsgericht....Sehr oft sind das die Eltern der minderjährigen Mutter...Die Amtsvormundschaft erlischt automatisch mit Volljährigkeit der Mutter und dann hat sie das alleinige Sorgerecht. Und erst dann kann auch eine Sorgeerklärung mit dem Vater gemacht werden.
Wenn der TE in irgendeiner Form etwas vom Sorgerecht hat, hätte er eine entsprechende Bestellung des Amtsgerichtes...
Gruß
Igrainne
Hallo,
deine Kinder sind in 2 Altersstufen, also können 300 Euro nicht einfach durch 2 geteilt werden sondern müssen im Verhältnis der Mindestsätze der Düsseldorfer Tabelle aufgeteilt werden. Ich würde für das 10jährige Unterhaltsvorschuß beantragen und gleichzeitig für beide Kinder eine Beistandschaft beim Jugendamt zwecks Regelung und Überprüfung.
Gruß
Igrainne