Beiträge von Ololufe

    Ich sehe hier nur eine Chance, um die ganze Situation wieder in den Griff zu bekommen: Die PS3 muss komplett weg und zwar auf unbestimmte Zeit, an den Laptop darf er nur noch in deinem Beisein um etwas für die Schule zu recherchieren oder so und TV gibt es unter der Woche überhaupt nicht mehr, für´s WE kann er sich durch fleißiges Arbeiten für die Schule, TV-Zeiten verdienen, die er dann einlösen darf. Die PS3 gibt es erst dann wieder, wenn er sich in der Schule gebessert hat.
    Das ist "tough love" und ist sicher schwer für dich durchzuziehen, aber es muss sein, sonst hast du ihn in der Pubertät sicher nicht mehr unter Kontrolle!


    Außerdem braucht ihr einen regelmäßigen Tagesplan! Nicht, dass ich es dir nicht gönne, aber bis um 11 auszuschlafen sollte in Zukunft nicht mehr drin sein. Ihr solltet jeden Tag gleich gestalten, das gibt ihm Struktur und er weiß, was abgeht und es schafft Vertrauen. Beispielsweise um 9 gibt´s Frühstück, danach lernen, Mittag um 1, dann nochmal bisschen lernen, dann gibt´s nen Pfannkuchen als Belohnung und raus mit euch an die frische Luft und pünktlich Abendessen und spätestens um 10 ins Bett. So würde ich es machen, täglich!


    Ich hoffe ihr schafft es!! :knuddel

    Ist er denn kreativ? Ich meine, hat er vielleicht sogar Interesse, eigene Geschichten zu schreiben? Vielleicht auch Comics?


    Oder wie wäre es mit Briefen schreiben? Versucht doch einen Brieffreund für ihn zu finden. Vielleicht sogar im Ausland. Oder ein Onkel oder die Oma oder sogar der Papa haben Lust, mit ihm Briefe zu schreiben. Da könnte man auch über das wie gehts dir, mir gehts gut hinausgehen und eventuell Fortsetzungsgeschichten schreiben, so dass jeder immer 2 Seiten schreibt und dann wird die Geschichte zurückgeschickt und der Briefpartner schreibt die Geschichte weiter. Sowas könntest du auch mit ihm machen, muss ja nicht per Brief sein.


    Also das mit den Briefen oder Postkarten macht mein Partner immer mit meinem Sohn und es macht beiden Spaß!


    Mehr fällt mir nicht ein. :wink

    Hallo colli,


    genau dieses hat mein Sohn seit 2 Monaten auch und der ist 8:


    Mein Kurzer hat ein Sony Tipo (9 Jahre)


    Ja, bevor jemand schreit, selbstverständlich muss man nicht mit 8 ein smartphone haben, aber mein Sohn ist durchaus schon in der Lage, es zu bedienen. Vorher hatte er ein ganz einfaches Tastenhandy.
    Ich habe es so gemacht: er hat eine ganz normal prepaid-Simkarte drin, die Datenverbindung habe ich deaktiviert, direkt beim ersten einschalten. Somit hat er also kein mobiles Internet. Aber zu Hause kann er in meinem Beisein das wlan nutzen und sich Apps runterladen oder youtube videos angucken oder so. Er benutzt das Ding wenn er ohne mich unterwegs auf dem Spielplatz ist, ruft mich dann oft an, hört unterwegs Musik damit und spielt hin und wieder mal. Tja und das wars dann auch schon.


    Ich muss dazu aber sagen, dass ich selbst seit 4 Jahren ein Smartphone habe und auch andere Touch-Geräte im Haushalt sind. Ich würde mir auch selbst nicht mehr so ein Tastendingens kaufen, dafür gebe ich kein Geld mehr aus! Vermutlich findest du kein Handy mit Touchscreen, das nicht smart ist. :hae:

    Hallo Sticks,


    ich habe auch mit Kind studiert. Und folgendes habe ich bekommen:


    - Wohngeld für mich (1/2 der Miete, da ich mit Kind alleine gewohnt habe)
    - Kindergeld für Sohn
    - Unterhaltsvorschuss für Sohn
    - vom JC Mehrbedarf für Alleinerziehende für mich
    - Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom JC für Sohn ( davon wurde aber das Kindergeld und der UHV als Einkommen abgezogen)
    - und 1x im Semester gab es einen Bonus für studentische Eltern vom Studentenwerk, ca. 80€
    - dazu gab es dann noch jede Menge weitere Vergünstigungen, wie z.B. war der Kitaplatz komplett frei, wurde von der Stadt übernommen und das Essen fürs Kind in der Mensa war kostenlos


    Bafög hatte sich bei mir noch vor dem Kind erledigt, da ich zu oft das Fach gewechselt hatte, aber das ist ein anderes Thema. :rotwerd


    Beim JC hatte ich damals einfach eine Veränderungsbescheinigung eingereicht mit der Imma Bescheinigung und die haben dann alles weitere eingefordert bei mir oder den zuständigen Stellen.


    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen!! Medizinstudium mit Kleinkind :respekt

    Ich brauche mal ein paar andere Meinungen zu folgendem Sachverhalt:


    KV wurde im April das gemeinsame SG mit mir entzogen, da er sich kindeswohlgefährdend verhielt und eine Kommunikation mit mir absolut verweigert. Seitdem gab es drei BU Termine, Hilfe ist nun aber ausgelaufen, Empfehlung der Umgangsbegleiter auf Fortführung und vorerst keine unbegleiteten Umgänge, da Sohnemann das so wünscht. Keine Ahnung wie es nun weitergeht, habe noch nichts gehört, KV müsste sich um Fortführung des BU bemühen, kP ob er dies tut... soviel zur Vorgeschichte.


    Nun ist mir vor einigen Tagen eine Einladung zur Zeugenaussage in der Strafsache gegen den KV ins Haus geflattert. Dies bezieht sich auf eine Anzeige, die ich vor 2 Jahren schon gestellt habe! Vor einem Jahr gab es schon mal eine Ladung, die dann aber abgesagt wurde ohne Info wieso (ich vermute, weil ich da gerade den Antrag auf ASG gestellt hatte).


    Ich frage mich nun, ob ich das wirklich noch will, oder ob ich da nicht irgendwie von zurück treten kann. Geht das überhaupt? Ich bin so froh, dass Ruhe bei uns eingekehrt ist, dass der Sorgerechtsstreit beendet ist und dass sich Sohnemann endlich schulisch weiterentwickelt. Ich habe keine Lust und keine Kraft, dem KV nochmal vor Gericht zu begegnen, drei Mal reicht mir. Außerdem habe ich Angst, dass er dann wieder Stress macht, Telefonterror oder so.


    Was würdet ihr machen? Würdet ihr hingehen oder versuchen die Strafsache zurückzunehmen?

    Uhuhu, da triggert mich aber einiges an deiner Geschichte, zum Glück bin ich dir um einige Jahre voraus!


    Guck dir mal diese Seite genauer an, da wirst du dich sicher in einigen Berichten wiederfinden:
    http://www.1001geschichte.de/unsere-wahren-geschichten/
    Stichwort "Bezness". Vor allem die Geschichten mit Nigerianern sind deiner recht ähnlich.


    Ansonsten kann ich dir nur raten, distanzier dich soweit es geht, lass dich auf keinerlei Diskussionen ein, du bist als Deutsche argumentativ immer unterlegen, egal wie wortgewandt du bist (Stichwort "street-smart") und verweiger den Umgang. Soll er ihn halt einklagen, dann kriegt er erstmal begleiteten. Am allerbesten: zieh weit weg!!! So einen wird man nur sehr schwer los, wie Kaugummi auf ner Wolldecke!


    Alles erdenklich Gute für dich und die Kids! :blume

    Hi moonlight04,


    mal abgesehen davon, dass ich es auch merkwürdig finde, dass du als Biologin nun Erzieherin werden willst, hätte ich zumindest noch einen Tipp:


    Bei mir war es im Studium so, dass ich zwar selbst keinen AlgII Anspruch hatte, jedoch für meinen Sohn den Anteil für minderjährige bekam und zusätzlich noch den Alleinerziehenden Zuschlag für mich. Stattdessen habe ich dann Wohngeld bekommen. Somit hatte ich fast genauso viel Geld zur Verfügung, wie als kompletter AlgII-Empfänger. Vielleicht lässt sich das bei dir ja auch so regeln. Du würdest ja dann auch ein kleines bisschen dazuverdienen, wenn das eine 1€ Stelle ist, oder? Und Unterhalt oder UHV sowie Erziehungsgeld kriegst du ja auch noch für die Kinder, nehme ich an. Soviel dazu...


    Ich an deiner Stelle würde jedoch trotzdem irgendwie versuchen, eine mit deinem Studium verwandte Stelle zu finden. Und wenn du erstmal über Praktika Berufserfahrung sammeln musst. Ich denke, ich würde sogar noch über ein zweites Studium nachdenken, Landschaftsarchitektur, Geologie oder was weiß ich, es gibt doch so viel.


    Drücke dir die Daumen! :strahlen

    Hallo faith, da mein Sohn auch gerade BU mit seinem Vater hat, versuche ich mal aus meiner Erfahrung deine Fragen ein bisschen zu beantworten. Aber Profi bin ich da nicht :brille


    Nun steht aber im Vergleich, dass der Umgang immer 2 Stunden dauern soll. Muss dass dann auch so eingehalten werden, obwohl der KiSchuBu das nicht für gut hält? Die Dame meinte schon, dass der KV davon wohl schwer zu überzeugen sein wird, er geht ja auch davon aus, dass er nach 2 - 4 betreuten Umgängen Junior alleine übers Wochenende mitbekommt, wovon sie nichts hält. Es müssten schon wesentlich mehr als 2-4 Termine sein. Nächste Woche findet noch ein Gespräch mit dem zuständigen JA-Mitarbeiter, dem KiSchuBu und mir statt, ich soll mir auch überlegen, ob ich den KV dabei haben möchte. Nach dem Terror letzte Woche sei es verständlich, wenn ich Angst hätte und ihn lieber nicht dabei hätte.


    Ich denke hier wird in Absprache mit der/dem Zuständigen vom JA die angemessene Zeit für das Kind empfohlen, wenn ihr nächste Woche das Gespräch habt. Warst du denn auch schon mit deinem Sohn beim KSB? Es gibt ja mit allen Beteiligten des BU erstmal Einzelgespräche bzw. du mit Sohn zusammen. Wenn sie ihn kennengelernt haben und ein bisschen einschätzen können, wie er drauf ist und ob 1h besser ist. Normal sind halt 2h, aber das lässt sich flexibel angleichen. Ihr werdet dann auch noch gemeinsam eine Umgangsvereinbarung erarbeiten und unterschreiben, wo alles genau drin steht, wie ihr euch verhalten sollt, Termine u.s.w.


    Im Vergleich steht auch, dass die BU-Termine zwischen KV und KiSchuBu ausgemacht werden. Hab ich da dann also gar kein Mitspracherecht?


    Selbstverständlich hast du ein Mitspracherecht! Du bist BET und musst gucken, wie der Umgang in euren Terminkalender passt. Bei uns wird sogar am WE BU angeboten, für Väter, die von weiter weg kommen.


    Nun mal angenommen, der KV verliert mit der Zeit wieder das Interesse an Junior (was ich dem Kleinen nicht wünsche) oder muss wieder in die JVA, sprich: es findet kein Umgang mehr statt. Wie läufts dann weiter? Die KiSchuBu-Dame meinte, dass er dann - sollte es nochmal zu einer Verhandlung wegen z.B. Umgang kommen - wohl keinen mehr bekommen würde. Meine Anwältin meint das genaue Gegenteil, Junior muss da eben durch. Hat da jemand Erfahrungen?


    Ich denke, wenn er zwischenzeitlich wieder einsitzen muss, wird der BU unterbrochen und Umgang gibt es auch wenn er wieder draußen ist erstmal nur begleitet. Dafür muss er aber wieder welchen beantragen und es muss ihm vom JA bewilligt werden, sie haben da ja auch nur ein bestimmtes Kontingent an Stunden. Bei uns wäre auch beinahe keine Weiterbewilligung zustande gekommen, weil KV nicht vernünftig mitgemacht hat.


    Mach dir da mal nicht so ne Platte, die sind alle auf der Seite des Kindes und wenn du dich generell mit positiver Einstellung zeigst und deine Bereitschaft zur Terminfindung signalisierst dann wird das schon. Es soll ja auch in den normalen Alltag des Jungen reinpassen und nicht bedeuten, dass er dafür etwas anderes aufgeben muss (z.B. seinen gewohnten Besuch bei der TM oder andere Termine)


    Viel Erfolg :-)

    So also nun habe ich sie heute bekommen. Und zwar vom aktuell zuständigen JA, nicht vom Geburtsort. Beantragung ging ganz einfach, musste nur die Geburtsurkunde per mail schicken.


    Davon hast Du doch ein Urteil.
    Das reicht auch.


    Naja, das reicht mir eben nicht, weil das Urteil mehrere Seiten lang ist und der Entzug des SGR nur in einem Satz zwischendurch erwähnt wird. Ich will nicht jedem unseren ganzen Privatkrieg schriftlich vorlegen müssen. Außerdem will ich eine Übersetzung anfertigen lassen und da ist 1 Seite günstiger.


    Hallo Ololufe,


    Negativbescheinigung gibt es nur für Mütter, die ein Kind unehelich geboren und niemals eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge unterschrieben haben.
    Das ist bei Euch aber nicht so.


    Bei Euch wurde das Sorgerecht entzogen, es liegt also ein Gerichtsbeschluss vor.
    Dieser Gerichtsbeschluss wird statt der Negativbescheinigung vorgelegt bei Ämtern, Banken und Ärzten.


    So hatte ich das auch erst gedacht, scheint aber wohl nicht zu stimmen. Es gibt die Bescheinigung auch bei nachträglichem Entzug des SGR. So der Wortlaut im Schreiben:
    "Auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass keine Erklärungen der Eltern über die gemeinsame Sorge für dieses Kind vorliegen. Es liegt auch keine rechtskräftige Ersetzung der Sorgeerklärung durch das Familiengericht vor." (die Paragraphen lass ich jetzt weg.)


    So das wäre nun auch erledigt :party

    Ach Blume, bei euch kehrt einfach keine Ruhe ein, wie schrecklich!! Dein anderer thread vor ein paar Tagen hat mich auch schon sehr betroffen gemacht.


    Aber bleib erstmal ruhig. Im Grunde genommen kann er mit dem deutschen Pass in Afrika nicht so viel anfangen. Man braucht schließlich erstmal ein Visum. Es könnte natürlich sein, dass er sich eins besorgen will, dann müsste man darauf hoffen, dass die da nach der Zustimmung der Mutter fragen. Bei uns musste damals auch der KV den Visumsantrag unterschreiben. Eine weitere Möglichkeit ist, dass er sich einen afrikanischen Pass für den Kleinen besorgen will, was ja auch möglich ist, es sei denn, du hast auf die doppelte Staatsbürgerschaft für den Kleinen schon verzichtet. Das kann er glaube ich auch ohne Pass mit Geburtsurkunde. Hat er die?


    ich denke, was er eigentlich mit der Aktion bezwecken will ist, dich weiterhin unter seiner Kontrolle zu behalten. Mensch, versuch dich von diesem Mann zu lösen! Ganz ehrlich, diese Situation ist ganz fürchterlich für das Kind. Ich habe das auch jahrelang durchgemacht, und unsere Geschichte ist ja wirklich ähnlich. Umgang mit so einem manipulativen Vater, der einfach keine Ruhe in die ganze Geschichte kommen lässt ist kontraproduktiv. So wenig Kontakt wie möglich ist das beste.


    Vielleicht hast du auch Glück, und er gibt dir den Pass demnächst wieder. Falls du berechtigten Grund hast, zu glauben, er verschwindet mit dem Kleinen, dann musst du aktiv werden und eine Ausreisesperre veranlassen.


    Ich drück dir die Daumen!

    Oh je :heul


    Ich habe hier gerade das gleiche Problem. Einer unserer zwei Kanarienvögel ist heute Nacht gestorben. Er hatte gestern plötzlich Atemnot und war ganz lethargisch. Und heute Morgen lag er tot im Käfig.
    Sohnemann war untröstlich, ist ja auch schrecklich, sowas direkt nach dem Aufstehen und kurz vor der Schule. Wir werden ihn auch heute Nachmittag in einer Pralinenschachtel im Hof beerdigen und er kann auch die Schachtel noch selbst gestalten oder was mit hineinlegen.


    Und danach gibt´s ein großes Trost-Eis!


    Wir haben aber zum Glück noch den zweiten Vogel, das tröstet ihn vielleicht ein wenig.

    Boah mir stellen sich gerade die Nackenhaare auf!!! Das kann doch nicht wahr sein, dass die Umgangsbegleiterin da nicht eingeschritten ist, KV zum schweigen verdonnert hat und vor allem, dass du danach keine Info über den Vorfall bekommen hast!!! An deiner Stelle würde ich unbedingt mit der Frau in Kontakt treten und ihr schildern, was der kleine gesagt hat. Schließlich habt ihr beide dort eine Umgangsvereinbarung unterschrieben, wo Verhaltensregeln während des Umgangs aufgeführt sind (oder habt ihr das nicht???) Das bedarf unbedingt einer Klärung. Das arme Kind.


    Ich kenne diese Situationen auch sehr gut, unser KV hat auch immer so schlimme Sachen über mich erzählt, sogar noch schlimmeres, auf jeden Fall nicht jugendfrei. Ich habe meinen Sohn dann immer gefragt, was er darüber denkt, ob das für die Wahrheit hält und halt, dass der Papa eine Krankheit im Kopf hat, die ihn dazu bringt, sowas zu sagen (was nicht gelogen ist). Er hat sich auch, so wie dein Sohn, immer irgendwelche Phantasiegeschichten ausgedacht, um sich das Verhalten des KV zu erklären. Z.B. dass er im Kopf lauter Kabel hat und die sind alle durcheinander und manche sind schwarz und die sind böse und machen ihn so... :heul


    Die armen Kleinen tun mir so leid!

    Ich denke, du hast zwei Möglichkeiten:


    1. mit dem biolog. Vater abschließen und deinem Kind halt das, was du von ihm weißt erzählen und zeigen. Gleichzeitig verzichtest du so auf den Unterhalt aus den USA. Du kannst darauf hoffen, dass dein Freund tatsächlich alles mitmacht und auch auf lange Sicht der Papa für dein Kind sein wird. Vielleicht kommen noch Geschwister hinzu, ihr heiratet und er kann das Kind irgendwann mal adoptieren.


    2. du versuchst den Vater in den USA zu verklagen, ihn dazu bringen, die Vaterschaft anzuerkennen und dann von ihm Unterhalt einfordern. Das scheint schwierig, ist aber nicht unmöglich, schließlich hast du alle möglichen Daten über ihn. Soweit ich weiß ist das Nichtzahlen von Unterhalt in den USA absolut kein Kavaliersdelikt und wird hart geahndet.


    Die erste Möglichkeit kann bestenfalls total gut laufen, alles Friede Freude Eierkuchen, birgt aber auch eine gewisse Zeitbombe in sich. Denn was ist, wenn der KV in den USA plötzlich Ansprüche geltend macht, dann müsst ihr euch mit diesem "Aussenstehenden" Mann auseinandersetzen, was vor allem für deinen Freund schwierig sein wird, aber für das Kind sicher schön. Die zweite Möglichkeit wird zunächst ein Kraftakt sein, bis alle Formalitäten geklärt sind, aber so hat dein Kind die rechtliche Gewissheit, wer ihr Vater ist und er ist nicht irgendeine Traumfigur in weiter Ferne.


    Wofür du dich am Ende entscheidest musst du wissen.... Drücke dir auf jeden Fall die Daumen!

    Hallo,


    werde durch google nicht so richtig schlau bzgl. folgendem Umstand:


    Sorgerecht wurde Vater entzogen (vorher GSR, nun habe ich ASR) und Kind nicht am derzeitigen Wohnort geboren.


    Wo und wie kann ich also die Negativbescheinigung beantragen, im vorherigen Wohnort, oder am derzeitigen Wohnort, an dem auch das Gericht sitzt, welches das SG entzog? Welches JA ist da zuständig?


    Danke für Antworten!

    Falls ich es überlesen habe sorry, aber meine Frage:


    Habt ihr eigentlich GSR? Falls ja würde mich interessieren, wie sich die Beteiligten denn die Ausübung des GSR in eurem Fall vorstellen? Kommt mir höchst schwierig vor!

    Also erstmal :respekt dass du so eine große Entfernung für begleiteten Umgang auf dich nimmst! Das ist toll!


    Mein Sohn hat auch begleiteten Umgang mit seinem Vater und ich als Mutter komme gut mit den Begleitern zurecht. Sohn ist ja schon 8 und kann deswegen schon davon berichten. Die Frau spielt halt auch mit, wenn sie Gesellschaftsspiele spielen und sitzt ansonsten eher daneben, ohne sich groß zu äußern. Erziehungstipps gibt sie soweit ich weiß nicht, aber soviel kann man in 2h ja auch nicht machen, und Sohnemann ist ja schon ein ganz prima Kerlchen.


    Ich finde es verständlich, dass du auch mal mit deinem Kind ohne Begleitung sein möchtest aber du solltest da so gut es geht mitarbeiten und dich mit allen beteiligten gut stellen, um dein Kind so schnell wie möglich alleine zu sehen. Übrigens finde ich es sehr komisch, wie du so eine weitere Strecke fahren kannst und dann den Termin verschläfst. Meine innere Uhr hätte mich voller Vorfreude schon um 6 geweckt. Da sich der begleitete ET ja während des BU beweisen soll, um zu zeigen, dass er erziehungsfähig ist und in der Lage, sich um Kind allein zu kümmern, kann ich verstehen, dass dir nicht hinterher telefoniert wurde.

    Bei uns war mangelnde Kommunikationsbereitschaft seitens des KV der ausschlaggebende Punkt dafür, dass ich vor ein paar Wochen das ASR vor Gericht bekommen habe.
    ABER: vorher ist auch einiges vorgefallen, u.a. Kindeswohlgefährdung durch Bedrohung (er hat mich im Beisein des Kindes bedroht) und Beschimpfungen waren an der Tagesordnung. Den begleiteten Umgang hat der KV auch nicht so wahrgenommen, wie es ihm angeboten wurde. Unser Sohn hat auch klar vor allen die es hören wollten (JA, Verfahrenspflegerin, Richterin) seine Angst vor dem Vater geäußert und er wurde für voll genommen (was ja auch nicht so selbstverständlich ist). Und die vom Gericht auferlegten Elterngespräche wurden auch vom KV abgelehnt, denn er sagte ganz deutlich, dass er mit mir GAR NICHT sprechen möchte. Kommunikation per email, sms oder skype (mit Sohn) ist vom KV aus auch gar nicht möglich...


    Es sind immer Einzelfallentscheidungen, man kann das nicht so pauschal sagen, ob es ausreicht um das ASR zu bekommen. Und es sind meist jahrelange Versuche, welche beim JA registriert sein sollten, die Kommunikation zu verbessern nötig. Erst nach deren Scheitern wird einem Elternteil letztendlich das Sorgerecht entzogen.


    Bei euch würde mich dann auch interessieren, ob du das SGR für das beim Vater lebende Kind abgeben würdest!?

    Hey Leute,
    danke für eure Meinungen! Ich habe nun aufgeräumt, ganz normal, so wie ich es bei jedem anderen Besuch auch machen würde und Putztag war ja eh gestern. Morgen ist es so weit. Ich kenne die Dame ja schon und wir sind uns denke ich sympatisch. Sie will mir auch nichts böses, das weiß ich, sie sitzt in meinem Boot. Aber sie hat halt die Pflicht, zu gucken wie Kind zu Hause ist, um ihren Bericht zu schreiben.




    Hihi, das war eigentlich eher ein Scherz. Selbstverständlich bleibt der Eierlikör im Kühlschrank (bei dem ist wahrscheinlich eh schon das Verfallsdatum abgelaufen...)!


    :thanks:

    Diese Woche wird unsere SB vom JA, also dem Regionalsozialpädagogischen Dienst, zu uns nach Hause kommen um ihre Stellungnahme für meinen Antrag auf ASR schreiben zu können.
    Bin fürchterlich nervös, da ich noch nie jemanden vom JA zu Hause hatte. Worauf muss man denn da achten? Soll ich ihr Kaffee anbieten? Muss ich irgendwas besser verstecken, oder kann die Flasche Eierlikör ruhig im Kühlschrank bleiben? Guckt die auch, ob die Toilette sauber ist und kein Staub im Bücherregal liegt?


    Ich weiß, das klingt albern, aber würde mich freuen eure Erfahrungen zu lesen.
    Danke.