Das "schlimme" an solchen Geschichten ist, daß dem Ex-Partner rein rechtlich der hälftige Wert des Hauses zusteht.
Egal wieviel davon bereits abbezahlt wurde.
Der Wert berechnet sich nicht aus der Tilgung, sondern aus dem Verkehrswert.
Liegt dieser bei z.B. 150.000 EUR stehen deinem Ex 75.000 EUR zu.
Egal ob du sie hast, egal ob das abbezahlt ist und auch egal ob er das je aufbringen könnte.
Naja, aber dann kommt er rechtlich aber auch nciht aus dem Kreditvertrag und daher muß er die Hälfte der Raten weiter zahlen, was entweder dazu fürht, dass sich die Parteien anders als rechtlcih einigen, oder das Haus verkauft wird.
Ich kann nur sagen wie es bei uns gelaufen ist, wir haben uns geeinigt, dass er die Summe wieder bekommt, die er eingezahlt hat, damit er die Möglcihkeit hat sich ggf was neues anzuschaffen, ich habe dann das Haus mit samt Kredit voll übernommen, gezahlt haben wir damals nur für die Grundbuchumschreibung und die Kreditänderung zusammen ca 300€ (ok Notarkosten kämen noch dazu, aber die waren bei usn im ganzen Scheidungsfolgevertrag mit dabei, so dass ich den Anteil fürs Haus nicht runterbrechen kann). Für die Bank war es kein Problem, da ich die Raten alleine tragen kann.
Also für dich der Rat, setzte dich mit deinem Ex zusammen, kläre, was er fordert, versuch t euch da zu einigen, rechent zur Not aus, mit wieviel Schulden ihr bei Teilungsverkauf wirklcih rechnen müßt... da hast du dann nämlich auch ein Argument, wenn er viel fordert. Dann gehen zur Bank und frage einfach nach.
Gruß