Hallo,
Kurze Vorgeschichte.
Meine Verlobte ist seit über einem Jahr getrennt von ihrem Ex (und seit 10.2010 von ihm geschieden). Sie hatte seit der Trennung eine Eigene Wohnung und nun sind wir zusammen in eine andre Stadt gezogen und leben auch zusammen. Sie erwartet nun auch ein Kind von mir (vorraussichtlich am 23.05.2011 ist später noch wichtig !).
Schon damals nach der Trennung hat der KV dem gemeinsamen Sohn (da noch 3 Jahre alt) schlecht zugeredet, sowas wie es dürfen bei Mama keine fremden Onkels in die Wohnung, was sich der Kleine auch zu Herzen genommen und jedesmal nen Schreianfall bekommen wenn Mama nen neuen mit nach Hause brachte. Nun gut, sie lernete mich kennen. Ich bin von Anfang an sehr gut mit dem Kind zurecht gekommen und auch der KM hat es Gut getan das sich jemand mit dem Kind so gut versteht.
Kurz erwähnt sei noch sie hat sich vom KV unter anderem wegen häuslicher Gewalt (ihm ist mehrfach die Hand ausgerutscht) und weil der KV meist sehr Laut im streit wurde. Selbst das Kind hat darunter gelitten weil Papa so Laut ist.
Als der KV gemerkt hat das siene Ex nen neuen Freund hat ging das ganze los. Er war wahrscheinlich Eifersüchtig und fing an sie zu belästigen mit Nachrichten. Wollte mich bei Ihr schlecht machen. Die Sorge der KM darüber das er seine schlechte Laune wie früher am Kind auslassen könnte stieg. Als der Tag kam das wir ihm gesagt haben dass wir umziehen wollen um dem Kind ein besseres Umfeld zu bieten, war er sehr geladen. Er weigerte sich seine Zustimmung zu geben. Das Kind solle doch in seinem gewohnten Umfeld bleiben. (Hätte aber demnach zum KV ziehen müssen, wo er kein eigenes Zimmer hätte da KV noch bei seinen Eltern im Haus lebt, der selber in einem anderen Ort wohnt und das Kind somit ebenfalls Kindergarten und Freunde verlieren würde). KM hatte daraufhin alleiniges ABR beantragt und es kam zum Gerichtstermin, zudem sie leider heimlich ging und sich vom KV überreden ließ den Antrag zurück zu nehmen. Er behauptete zudem vor Gericht dann nie etwas gegen den Umzug gehabt zu haben.
Seither verklaufen die Übergaben (KV bekommt den Kleinen alle 2 WE) gar nicht gut. KM möchte meine Unterstützung und das ich mich mit einmische da sie leicht beeinflussbar ist. Doch sobald ich mich mit einmische wird der KV vor dem Kind wieder Laut und fängt auch mit Schimpfwöertern an. Einmal hat er soger den Vater der KM mitgebracht (im betrunkenen Zustand) worauf es bei der Übergabe vor den Augen des Kindes erst wieder zu Wortgefechten kam und anschließend zu Handgreiflichkeiten.
Der KV betont ständig ihm gehe es lediglich um das Wohl des Kindes aber sagt bei der Übergabe Sachen wie (das ich und meine Familie asoziel wären). Wenn zwischen KV und KM Vereinbarungen beschlossen werden kommt es häufiger vor das der KV sich nicht daran hält und das Kind zum Beispiel mal 1 1/2 Stunden später wieder bringt.
Nun zum eigentlichen Thema:
Da die Geburt kurz bevor steht war die Frage wo soll das Kind bleiben. Entweder bei mir oder bei dem KV von dem die Mutter nicht 100% überzeugt ist dass das Kind dort gut aufgehoben ist. Sie ist mehr überzeugt davon das ich mich besser um das Kind kümmern kann und mehr Erfahrung darin habe.
Der Kindesvater hat nun gedroht das er mit Hilfe des Jugendamtes das Kind auf jeden Fall abholt. Da er definitiv nicht damit einverstanden ist dass das Kind alleine bei mir bleibt obwohl ich somit die Gelengenheit hätte die Bindung zwischen dem Kind und mir zu festigen (Ohne die Absicht ihm seinen Vater bzw die Vaterrolle nehmen zu wollen, das Kind braucht schließlich seinen Vater) Das Jugendamt hat der KM nun gesagt sie solle das Kind dem KV geben, ihre Anwältin jedoch hat davon abgeraten da er das Kind erst wieder herrausgeben wird wenn die KM wieder zu Hause ist.
Die Frage ist nun darf das Jugendamt bestimmen zu wem das Kind gehen muss auch gegen den willen der KM oder ist das nur als Rat zu sehen? Wenn die Kindesmutter länger im Krankenhaus belieben muss und will aber dass das Kind nach angenommen 5 Tagen beim KV war wieder nach Hause zu mir soll, und der KV dem aber nicht nach kommt, ist dass dann Kindesentzug ?
Bitte um schnelle Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen euer Fordox
(P.S.: Haben ((noch)) beide geteiltes Sorge und Aufenthaltsrecht)