Also die Urkunde ist ein Titel!!
Diese wird dem Unterhaltsberechtigten per PZU zugestellt.
Damit ist diese dann dem Berechtigten wirksam zugegange.
Es fehlt hier aber leider an einer Aufklärung!
Der Empfänger muss den Titel nicht anerkennen. Das JA prüft keinesfalls die tatsächlichen Verhältnisse. Vielmehr nimmt es die gemachten Angaben als gegeben hin.
Ich würde den Titel zurückgeben. Das ist Dein guten Recht. Und auf die die Darstellung des Einkommen bestehen!
Der Mindestunterhalt ist Dir ja sicher und du hast ja bestimmt den Unterhalt rechtzeitig gefordert und in Verzug gesetzt!
LG