Beiträge von rainbowfish

    Ganz einfach. In den Pausen dürfen sie unter Aufsicht eines Lehrers. In den Schulstunden eben gar nicht. Frag mal, was die Tochter meines Mannes (die auch auf diese Schule geht) im letzten Jahr gemacht hat und was es für Auswirkungen auf ihre Gesundheit hatte

    Äh Reinigung der Schultoiletten bezahlen?


    Ne. Dafür müssen unsere Kinder die Klassezimmer durchfegen und jede Klasse hat einmal im Jahr für ne Woche Hofdienst.


    In der Schule meines Sohnes sind die Toiletten abgesperrt, wegen Vandalismus.

    Und wie stellt sich dann die Schule zum einen die Notengebung an und, viel wichtiger, woher sollen die Kinder sich den Physikstoff aneignen? Oder wie ist das mit dem Lehrauftrag?


    Tochter hat auch nen Klasse Stundenplan. Mo - Do jeweils Nachmittagsunterricht, dafür darf sie Di und Do auch erst zur 3. Stunde kommen

    Hi marzipan,


    grundsätzlich ist es egal wieviel Miete der Unterhaltspflichtige zahlt. Es senkt oder erhöht den SB nicht. Es gibt wenige Ausnahmefälle, wenn z.B. nachgewiesen werden kann, dass aufgrudn der Wohnmarktsituation eben eine angemessen große Wohnung weit mehr als der Mietbetrag im SB kostet, dann kann der SB auch erhöht werden. Allerdigns arf dann kein Mangefall vorliegen und ich kenne bisher niemanden der das durchbekommen hat.

    Was nützt es dir, wenn du weisst ob er eine Miete angibt, die er evtl. gar nicht zahlt?


    In seinem SB sind Mietkosten mit drin. Der SB wird aber nicht gekürzt, wenn er weniger Mietkosten hat (ebenso auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen erhöht, wenn er eine höhere Miete hätte). Wie der Unterhaltspflichtige seinen SB ausgibt bleibt zum Glück ihm überlassen ;-)

    Nein, er kann dir nicht kündigen.


    Du solltest ihn aber frühzeitig in Kenntnis setzen, damit auch dein AG ein wenig planen kann. Wo ist denn das Problem zu sagen, dass du innerhalb der nächsten 12 Wochen für eine OP in die Klinik musst und daher einige Zeit ausfallen wirst.


    Ich würde das analog einerSchwangerschaft sehen. Da teilt man das dem AG ja auch nicht erst 3 Tage vor dem Mutterschutz mit oder wenn der Arzt eine BV erteilt.

    Den Frust kenne ich. Es gab auch Zeiten in denen ich es unfair fand, dass er das hälftige KG abziehen dar und jeden Umgang verweigert. Aber ehrlich, er verpasste das Aufwachsen von 2 wundervollen jungen Damen. Ob das irgendwann in sein Bewusstsein dringt und es ihm leid tut, dass er die beiden ältesten Kinder nicht sehen wollte und somit auch seinen weiteren jüngeren Kindern etwas genommen hat, ist mir inzwischen egal. Eines Tages wird er sich dem stellen müssen, was er getan oder eben nicht getan hat.


    Und ich fürchte es wird unangenehm, wenn die beiden zu ihm fahren und ihn damit konfrontieren. Aber auch das ist mir egal. Er hatte eine Wahl, die hat er getroffen. Ich habe mich dieser Wahl angepasst und gut damit gelebt ;-)

    Ja, das wäre gerecht. Nur könnte das der Gesetzgeber durchsetzen?


    Und was passiert, wenn der eine oder andere Elternteil das WM nicht möchte. Muss der Elternteil der nicht betreuuen möchte mehr Unterhalt zahlen und der Elternteil der das WM verhindert, weil er den anderen nicht betreuen lassen will bekommt keinen Unterhalt mehr (was ja zu Lasten des Kindes gehen würde)


    Und wer entscheidet im Zweifelsfall, ob der eine nicht will oder der andere boykottiert?

    Wenn er keinen Unterhalt für euer Kind zahlt, dann kan ner ja auch nicht das hälftige KG abziehen.


    Zahlt er Unterhalt darf er das, da das KG eine steuerliche Entlastung für Eltern ist. Egal ob sie Betreuungsunterhalt gewähren (also du) oder "nur" die finanzielle Beteiligung gewähren.


    Nö, es ist kein Fehler im System. Ich finde es eher seltsam, dass dem Barunterhalt eine Betreuungsleistung in gleicher monotären Höhe entgegensteht.


    Zahlt der Vater 200 €, erbringt die Mutter Betreuung im Rahmen von 200 €. Zahlt er mehr, ist auch die Betreuung mehr wert.


    Mit steigendem Alter des Kindes steigt der Unterhalt, die Betreuung ist nach wie vor gleichwertig, obwohl mit zunehmendem Alter das Kind einen immer geringeren Betreuungbedarf hat. Klingt auch ein wenig schräg, findet der Gesetzgeber aber ok.


    Und zu guter letzt werden beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, wenn das Kind 18 wird, denn da leistet die Mutter keine Betreuung mehr.


    Warum wird eigentlich immer die schuld auf den Staat geschoben? Kann der Staat etwas dafür, dass der KV nicht zahlen will oder keinen Umgang will? Hat der Staat dich zu einer Elternschaft mit genau diesem mann gezwungen? Hat der Staat dir eine Schwangerschat und Mutterschaft aufgezwungen oder war es deine Entscheidung? Auch bei intakten Partnerschaften ist es meist die Frau, die Einbußen in Kauf nimmt, um Erziehungszeiten zu nehmen


    Man könnte ja das KG auch komplett abschaffe und beschließen ,dass pro Kind 0,5 % weniger Steuern gezahlt werden muss. Nur dummerweise haben dann diejenigen nichts mehr davon, die eben keine Steuern zahlen und das trifft dann wieder viele AE

    Äh. laurasstern


    Ein Vater nimmt sich zu wichtig? Warum nimmt die Mutter sich nicht zu wichtig?


    Kinder brauchen beide Elternteile. ich glaube viele vergessen ,dass zur Zeugung zwingend 2 gegengeschlechtliche Personen notwendig sind. Parthenogese gibt es bisher nur bei einigen Tierarten, darunter Schnecken. Rädertierchen, einige Echsen und Haie und erstaunlicherweise bei Truthühnern.


    Warum soll er sich neben die Familie des Kindes stellen? Er gehört ebenso zu dieser Familie, auch wenn das oft nicht gern gesehen wird.


    Und WM ist mitnichten nur etwas für Eltern die unbedingt ihr Recht durchsetzen wollen. Es gibt viele Kinder, die dieses Modell gerne leben und auch brauchen. Wenn nur die Mütter für ein Kind wichtig wären, dann müssten ja eigentlich alle Kinder aus intakten Familien eine Schaden davon tragen, weil sie viel zu viel Kontakt zum Vater haben :nixwieweg:kopf


    Vielleicht müssen wir Frauen irgendwann mal begreifen ,dass wir nicht per se der wichtigere und bessere Elternteil sind, nur weil wir das Kind ausgetragen haben, das ja nur dadurch entstanden ist, dass auch der vater seinen Beitrag geleistet hat

    Zitat

    Ich finde, Väter, die sich nicht kümmern, sollten sich nicht das halbe Kindergeld abziehen dürfen.
    In den aktuellen Leitlinien der DDT steht auch, Väter, die sich mehr beteiligen an der Erziehung, dürfen weniger bezahlen. Warum geht das nur in diese Richtung!!
    Es muss auch in die andere Richtung gehen!!!


    Naja, um das zu erklären, muss man verstanden haben dass KG und KU 2 völlig unterschiedliche Dinge sind.


    KG ist eine steuerliche Entlastung für die Aufwendungen der Eltern. Dazu zählt die Betreuung des Kindes genauso wie die finanzielle beteiligung durch Unterhaltsleistungen. Die "Gegenseite" könnte ja auch argumentieren ,dass es unfair ist nur das halbe KG abziehen zu dürfen, da man auf dem Papier ja die alleinige finanzielle Last hat, während der andere Elternteil seinen Anteil rein durch Betreuung erbringt. (Ich kann nix dafür, dass der Gesetzgeber das so bestimtm hat)


    Beim KU wir angenommen, dass ein Elternteil die Betreuung leistet, der andere den Barunterhalt. Beides ist gleichwertig, d.h. der Gestzgebersagt, dass dem Barunterhaltsbetrag Betreuung im gleichen finanziellen Wert durch Betreuung gegenübersteht. Betreut also der barunterhaltspflichtige vermehrt, dann darf er eben auch ein bisschen weniger barunterhalt zahlen, da er ja an dem "gesamtfinanzbedarf (betreuung und Geld) sich anders beteiligt. ich hoffe es ist verstänlich geschrieben

    Ich würde da kein großes Fass aufmachen.


    Derzeit beissen sich nämlich die Gedanken des Gesetzgebers und die meisten Formulierungen in bestehenden Titeln.


    Der Gesetzgeber sagt bis Januar wird das erhöhte KG nicht berücksichtigt. In den Titel steht in 98% der Fälle x% der DDT unter Berücksichtigung des hälftigen KG.


    Das hälftige KG ist aber nunmal inzwischen 2 € höher.


    Ich hab irgendwann beschlossen mich nicht mehr über irgendwas aufzuregen. Der KV will keinen Kontakt, zahlt (trotz Urteil) nicht den KU von 105%, sogar noch nicht mal den Mindestunterhalt. Aber meine Nerven sind mit wichtiger. KU hab ich nun als Beistandschaft ans JA abgegeben

    Ja, ich würde ihn definitiv als Vater angeben und auch in die Wege leiten ,dass er zur Anerkennung aufgefordert wird.


    Schulden laufen bei der Unterhaltsvorschußkasse nur dann auch, wenn ein Titel existiert, die rechtliche vaterschaft noch nicht geklärt ist.


    Das JA zieht da leider die Väter gerne über den Tisch. Es muss die Leistungsunfähigkeit festgestellt werden. Dann wird der Unterhaltsvorschuß geleistet, ohne das Schulden auflaufen. Nur wenn das eben nicht geklärt ist dürfen sie Rückforderungen stellen. Eben auch für den Fall, dass die Vaterschaft nicht anerkannt wurde. Dann gelingt nämlich meist auch nicht mehr der nachweis, dass man zum Zeitpunkt der Entsteheung der Schulden gar nicht leistungsfähig gewesen wäre

    Lass ihm mal machen.


    Du gehst zum JA und gibts ihn als Vater an. Erkennt er die VS nicht an oder ist nicht auffindbar, wird er sein blaues Wunder erleben, wenn er dann mal fertig sit und die Vaterschaft einklagt. Denn dann darf er für die zurückliegenden Jare den KU nachzahlen. Denn das Kind ist vorher rechtlich daran gehindert diesen Unterhalt geltend zu machen.


    Erkennt er jetzt die VS an und kann nachweisen, dass er nicht leistungsfähig ist. Und das ist er nicht, da die eigene Erstausbildng vor dem erwirtschaften des KU kommt, wird seine Leistungsunfähigkeit festgestellt udn es laufen auch keine Schulden auf.


    Ich würde sagen, da sucht jemand eine elegante Lösung sich zu verp... und auf keinen Fall Unterhalt zu zahlen. Das er in 5 jahren freudestrahlend die VS anerkennt oder einklagt galub wohl auch nur, wer noch an den Osterhasen glaubt :nixwieweg:nixwieweg

    Klar kannst du dich weigern. In dem Fall entscheidet dann ein Richter, ob es Übernachtungen gibt oder nicht. Wenn der RA des Vaters ein wenig auf dem Kasten hat wird er im gleichen Zug Ordnungsmittel beantragen, wenn du gegen den Beschluß oder Vergleich, den ihr dann beim Richter bekommt beantragen.

    Könnte es vielleicht statt mangeldem Interesse auch daran liegen, dass es in Deutschland eben keine Überwachung gibt?


    Dem Mißbrauch wären Tür und Tor geöffnet. Da steckt man dann das kleine Gerät auch gerne mal dem Partner in die Taschen, weil man gerne wissen will, wo er/sie nach der Arbeit noch so hingeht...

    wenn du Merbedarf geltend machst, dann wird dieser bei der berechnung des Trennungsunterhalts für dich einbezogen.


    Also wird von seinem ber. Netto der KU und der Mehrbedarf abgezogen. Wenn dann noch etwas über seinem SB übrig ist steht es dir als Trennungsunterhalt zu. Allerdings ist der SB ggü. dir höher als die 1080 € ggü dem Kind. Er liegt bei 1200 €.


    Könnte als je nach Einkommen für dich ein Nullsummenspiel sein. Du bekomsmt Mehrbedarf, dann aber eben weniger oder gar keinen Trennungsunterhalt mehr

    *g*


    Ja, das kann man schaffen. Mein Mann sass be ider Einschulung seiner Kleinen mit Ex und Next in einer Reihe; später als sie in der Klinik war sind wir mit ihm Kaffe trinken gegangen, während Mama das Kind betütelt hat :lach


    Ich war zur Einschlung nur nicht mit, weil mein Sohn zeitgleich an einer anderen Schule eingeschult wurde. Ich hatte dafür die Eltern meines Mannes dabei, weil die bei Ex unerwünscht waren.


    Wo ein Wille, da auch irgendein Weg :-)

    Ich denke nicht, dass du mit einer EA durchkommst.


    Es schadet ja dem Kind nicht, dass der Stiefvater dabei ist. Es kränkt einfach dich (was verständlich ist).


    Was möchte denn euer Kind? Ich kann mir vorstellen, dass es für euren Sohn toll ist alle wichtigen Bezugspersonen an diesem Tag um sich zu haben


    Tina