Beiträge von Tani

    Schau mal im Netz nach Mustern für Hausordnungen. Die unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen für Mietwohnungen.


    Wenn viele Wohnungen vermietet werden, solltest Du unbedingt widersprechen. Bei einer Abstimmung wirst Du die Eigentümer vermieteter Wohnungen nicht auf Deine Seite bringen, weil diese dann nämlich die Mietverträge ändern müssten, was wiederum nur mit Einverständnis des Mieters geht.


    Wenn Du jetzt nicht reagierst wirst Du es später sehr schwer ändern können.




    L.G. Tani

    Sofern die Hausordnung nicht schon bei Kauf der Wohnung vorlag und somit Bestandteil des Kaufvertrages ist, können die Eigentümer selbst eine Hauordnung aufstellen oder einen Verwalter damit beauftragen.


    Wenn also die Hausordnung nicht Bestandteil des Kaufvertrags ist, würde ich widersprechen, vielleicht bist Du ja nicht allein.


    Später kann die Hausordnung im Rahmen einer Eigentümerversammlung geändert werden. Ich weiß nur nicht, ob mit einfacher oder 2/3 Mehrheit.




    L.G. Tani


    Nachsatz: Blumen und Wäsche auf dem Balkon würde ich mir keinesfalls verbieten lassen, ebenso die Sache mit dem feiern, wer von Euch dreien lässt denn dann seinen Geburtstag ausfallen????


    So ganz verstehe ich das ganze nicht. 670 € stehen Dir zu. 70% soll Deine Mutter zahlen = 459,- € demnach zahlt das Bafögamt Dir monatlich 201,- €. Ziehst Du von den 459,- € noch das Kindergeld ab müsste Deine Mutter noch 275,- € zahlen. Ein Betrag der ja nun nicht besonders hoch ist.


    Und dafür schmeißt ihr Euer Geld einem Rechtsanwalt in den Rachen????


    Ich kann Deine Wut verstehen, als ich so alt war wie Du hätte ich vermutlich die gleichen Gefühle und Rachegelüste gehabt. Aber das ändert nichts daran, dass Du Deinem Vater nichts wirst beweisen können. Vermutlich schadest Du Dir durch das öffentlich machen Deiner Vermutungen (mehr ist es nämlich nicht) oder gar Anzeigen sogar selbst.


    Tja, zu Deiner Mutter kann ich nur sagen, wenn man Kinder bekommt muss man u.a. auch bedenken, dass man sie evtl. auch alleine durchbringen muss. Sie hat ja auch, wie Volleybab schon schrieb, die Möglichkeit gegen Deinen Vater anzugehen.


    Sie wird auch detailliert erklären müssen, warum ihr Einkommen gesunken ist. Sollte sie z.B. ihre Arbeitszeit reduziert haben wird man ihr unterstellen, dass sie sich selbst zahlungsunfähig machen will und dann muss sie in jedem Fall weiter in voller Höhe zahlen.


    Also passt mal gut auf, dass ihr Euch kein Eigentor schießt. Wut und Hass sind keine guten Ratgeber.




    L.G. Tani

    Immer noch BAföG beantragen.


    Egal was dort berechnet wird, Du musst das Geld ja nicht von Deiner Mutter einfordern, aber Dein Vater muss sein Einkommen offen legen.



    Außerdem muss Deine Mutter ja nicht automatisch alles übernehmen. Das richtet sich nach dem Einkommen und da wird nicht mehr errechnet als sie kann.



    L.G.Tani

    Die Idee mit dem singen finde ich gut.


    Ich hab's mal mit "Oh my Darling Clementine" versucht und es passt super.


    Falls Du das Lied nicht kennst, such mal bei Youtube.



    L.G. Tani

    Wenn er vor Gericht geht, wird er vermutlich "gewinnen". U.u. kommen dann noch ein paar Sachen die Dir noch weniger gefallen werden. An Deiner Stelle würde ich lieber jetzt anfangen als nach einem Rechtstreit.


    Hast Du echt wegen einem Handy die Polizei eingeschaltet?


    Ich denke, an eurer Situation ist er wohl nicht allein schuld.



    L.G. Tani

    Ich hab selbst schon eine Pfändung eingeleitet. So wie ich es gelesen habe ist der Beschluß bereits rechtgültig "gestempelt". Und wenn dem nicht so wäre wie ich es geschrieben habe würde der Gerichtsvollzieher auch nichts machen. Was daran gefährlich sein soll ist mir schleierhaft.


    Das kann man übrigens wunderbar auch im Netz bei den Vollstreckungsgerichten nachlesen.


    L.G. Tani

    Ende November??? wie großzügig. Damit kommt er wenn's hart auf hart kommt vor keinem Gericht durch. Eine Kollegin von mir hat bei einer Räumungsklage ohne Kinder 6 Monate vom Gericht eingeräumt bekommen. Solltest Du also bis dahin keine Wohnung gefunden haben, mach Dir keine allzu großen Sorgen. Miete müsstest Du ihm dann ggf. aber wahrscheinlich zahlen.



    L.G. Tani

    Ob ein Betreuer gegen den Willen des betroffenen eingesetzt werden kann hängt von dem Urteil eines Amtsarztes ab. Wenn sie die finanzielle Unterstützung einstellt, wird er sehr schnell in eine Situation kommen, in der die Ämter eingreifen müssen.


    Ich kenne einige Fälle ( bin selbst trockene Alkoholikerin) in denen das sehr schnell ging. Spätestens wenn er niemanden mehr hat der ihm Alkohol kauft wird er selbst vermutlich einsichtiger.


    Ich weiß nicht wo Ihr in NRW wohnt, in Dortmund z.B. betreibt die LWL (westfälische Landesklinik) allein mindestens 2 Häuser. Davon eins für Nasse Trinker (nennt sich im Jargon halbtrockenes Haus, da der Alkoholkonsum nur beschränkt erlaubt ist).


    Aber am wichtigsten ist eben dass sie die Hilfe einstellt. So lange es noch läuft, wird es schwierig ihn in eine Einrichtung zu bekommen. Die Kosten für die Einrichtung müssten durch sein bisheriges Einkommen + Pflegegeld eigentlich abgedeckt sein. Aber da müsste man nachfragen, bzw. das klärt ein Betreuer.


    L.G. Tani


    Nachsatz: Es gibt auch betreute Wohngemeinschaften für Alki's, aber da kenne ich die diversen Träger nicht.

    Sie sollte beim ( ich glaube) Gesundheitsamt vorstellig werden und einen Betreuer ( nicht Vormund) für ihren Vater einsetzen lassen. Es gibt Einrichtungen für betreutes Wohnen für "nasse" Alkoholiker. Da wird sie ihren Vater aber auch vermutlich nur mit Hilfe eines Betreuers hinein bekommen.


    Aaaber, als erstes jede finanzielle Hilfe einstellen!!!!!! sonst wird das nix. Wenn erst mal der Strom abgestellt ist (und weiteres aufgelaufen ist) wird es leichter mit dem Betreuer. Zur Beerdigung ist schon etwas gesagt worden. Bevor sie da Geld rein steckt sollte sie lieber für die Beerdigung ihres Vaters sparen, denn da wird sie wohl nicht drum rum kommen.


    Hört sich ziemlich brutal an, aber bei Alkoholismus geht es nur so.


    Beratung zu dem Thema kann sie auch bei der Caritas oder der Diakonie bekommen. Dafür muss man nicht in der Kirche sein.


    L.G. Tani

    Ich würde auf Deinen Anwalt hören.


    Das Haus hast Du schuldenfrei mit in die Ehe eingebracht. Jetzt sind Schulden drauf. Von eine Wertsteigerung kann also mal so ganz salopp nicht ausgegangen werden. Dazu das Wohnrecht Deiner Eltern. Ich denke, die Chancen sind gut dass Du gar nichts an ihn zahlen musst. Schließlich hat er ja auch 8 Jahre mietfrei gewohnt.


    Hier von Privatinsolvenz und Zwangsversteigerung zu reden ist der totale Blödsinn und ich finde es nicht sehr nett von den Schreibern Dir solche Angst einzujagen.


    Ich persönlich würde ihm anbieten das Gartenhaus abzubauen und mit zu nehmen. Vielleicht muß er Dir dann ja noch etwas zahlen ;-))



    L.G. Tani

    Guter Tipp von meiner Mutter der garantiert hilft.


    Trockenobst, am besten Backpflaumen (die gibt es entsteint und auch weich), darauf Wasser trinken. Bei einem Kind würde ich aber höchsten 2-3 Stck geben.




    L.G. Tani


    PS.: falls er sie nicht mag, kann man sie auch gut zerkleinern und in z.B. Joghurt rühren.

    "Was kann ich von der Oma erwarten?"


    so als Oma: alles und nix


    Mein Enkel ist auch 5 Jahre alt und ich bin sicher, wenn er solche Probleme mit der Verdauung hätte, könnte man auch mit ihm darüber sprechen, dass er Schmerzen bekommt wenn er zu viel Schokolade isst. Kinder sind doch nicht dumm.


    Ansonsten wäre ich bei einigen hier im Thread nicht gerne Oma!!


    L.G. Tani

    An einer Gesamtschule wird der Klassenverband nach der Orientierungsstufe ja wieder zum Teil aufgelöst. Zumindest in den Fächern mit Grund- bzw. Erweiterungsstufe.


    Stell Dir vor seine Freunde sind im Grundkurs und nur um mit ihnen zusammen zu bleiben würde Dein Sohn schlechtere Leistungen erbringen als er könnte..........


    Ich denke, Kinder müssen das einfach lernen. Etwas anderes wäre es wenn wirklich etwas ernsthaftes vorgefallen wäre.



    L.G. Tani