Okay... Mal zur Klarstellung:
1.: Ich habe die rechtliche Situation erläutern wollen - daran ist nichts rechtwidrig, zumindest nach meiner Auffassung.
2.: Ich habe in meinem ersten Beitrag darauf hingewiesen, dass es vom Standpunkt des Kindeswohls sehr wohl fragwürdig ist.
Bitte alles lesen, bevor man über andere "herfällt".
lg Uwe (aka Alien)