Beiträge von Alien

    Okay... Mal zur Klarstellung:


    1.: Ich habe die rechtliche Situation erläutern wollen - daran ist nichts rechtwidrig, zumindest nach meiner Auffassung.


    2.: Ich habe in meinem ersten Beitrag darauf hingewiesen, dass es vom Standpunkt des Kindeswohls sehr wohl fragwürdig ist.


    Bitte alles lesen, bevor man über andere "herfällt".


    lg Uwe (aka Alien)

    Beantragen bedeutet nicht, das Recht auch zu bekommen.
    Hat sie das Recht einmal, ist das nicht in Granit gemeißelt.
    Wenn sie dann z.B. einen Umzug ankündigt, kann der Vater durchaus seinerseits das ABR beantragen und es wird dann komplett neu verhandelt.


    ABR ist Augenwischerei.

    Mag sein, Marlene. Nur: Ohne ABR hat er eine Widerspruchsmöglichkeit - mit ABR hat er - erstmal - keine. Da müßte er erst einmal auf Zuerkennung des ABR klagen - und bis dahin kann der Umzug schon gelaufen sein, in welchem Fall die Richter gewöhnlich die vollendeten Tatsachen akzeptieren. Es gibt meines Wissens keine Frist, wie lange vorher ein Umzug angekündigt werden muss... ;-)


    lg Uwe (aka Alien)

    Hi Starlightbaby!


    Du kannst - und das solltest du auch! - bei der Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, völlig unabhängig vom Sorgerecht. In diesem Fall brauchst du seine Zustimmung nicht, wenn ihr umzieht. Das ist das rein Juristische. Ob es allerdings gut für die Kinder ist, sie soweit vom Vater zu trennen - das kannst nur du beurteilen...


    lg Uwe (aka Alien)

    Hi! Ich weiß nicht, ob die Frage noch aktuell ist, gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu.


    Bei uns lief es so, dass die RV für jeden von uns eine Punkteberechnung für den Ehezeitraum erstellt hat. Dann wurden die jeweils erworbenen Punktestände miteinander verglichen und die erworbenen Punkte für jeden von uns halbiert und die Hälfte dem anderen gutgeschrieben. Unterm Strich hab ich etwa 0,5 Punkte Gewinn gemacht. ;-)


    lg Uwe (aka Alien)

    Hallo Ihr!


    Isch bin ein Neuzugang und möchte mich mal so in Kurzform vorstellen.


    Fast 44 Jahre alt, seit 4 Wochen rechtskräftig geschieden, seit etwa 18 Monaten alleinerziehender Papa für meine beiden Söhne (6 und 7), wohne nahe Bamberg.


    Vor etwa vier Monaten wurde mir krankheitsbedingt von meinem Brötchengeber gekündigt, sodaß wir derzeit auf ALG 1 gesetzt sind, was aber einigermaßen funktioniert, da das Haus in dem wir leben, meiner Mutter gehört. Soviel erst mal für den Anfang, mehr später oder auf Anfrage.


    Lg Uwe (aka Alien) :wink