Beiträge von Florian-BS

    Ihr macht mir ja Mut :kopf .


    bin im schlimsten Fall von 12 bis 14 Monaten ausgegangen.


    Verheiratet sind wir fast 3 Jahren, lebten jedoch ca. 10 Jahren zusammen.


    Na ja Schriftverker halt
    1. Ihre Anwältin fordert Unterlagen (Verdienstbescheinigung usw.)
    2. Meine Anwältin schickt Unterlagen 2 Wochen später hin
    3. Ihre Anwältin fordert 536€ pro Monat
    4. Meine Anwältin fordert Berechnung von ihrer Anwältin an
    5. Sie wächselt Anwältin
    6. Meine Anwältin fordert bei ihrem neuen Anwalt Berechnung an
    7. Ihr neuer Anwalt reagiert nicht :hae:


    So geht es seit ca. 6 Wochen. Zwischendurch war noch Verhandlung ums Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Ich reisse mich ja auch nicht darum bezahlen zu müssen. Wüsste jedoch gerne worauf ich mich einstellen muss.


    An Scheidung denke ich erst mal nich, da eine Scheidung zu teuer ist. Ich hoffe sie reicht die Scheidung ein, da sie PKH bekommt und ich mir somit einen Anwalt sparen könnte.

    Einen Anwalt habe ich natürlich. Nur im mein Anwalt und ihr Anwalt (schon der zweite) schreiben nur Briefe hin und her und fordern Unterlagen an. Eine Aussage wielange ich zahlen muss bekomme ich nicht. Weiss ja noch nicht einmal genau wieviel, habe ich mir seldst ausgerechnet.

    Hallo lebe seit fast 2 Monaten von Meiner Frau getrennt, unser gemeinsamer Sohn (3Jahre) wohnt bei mir. Ich bin vollzeit berufstätig und meine Frau hat Anspruch auf ca. 500€ Trennungsunterhalt. Vor unserer Trennung hat sie auf 400€ Basis gearbeitet und Arbeitslosengeld (530€) bezogen. In der Verhandlung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht sagte sie aus „sie könne sofort wieder anfangen zu arbeiten“, davon will sie jetzt nichts mehr wissen :radab .


    Wie lange muss ich Zahlen? :hilfe


    Im Internet habe ich folgendes gefunden:

    Zitat

    "Trennungsunterhalt muss auch dann gezahlt werden, wenn keine Kinder betreut werden, zumindestens gem. § 1361 Abs. 2 BGB für einige Monate. Diese Vorschrift bestimmt, dass auch dann, wenn die den Unterhalt fordernde Frau (oder der Mann) nach Alter und Fähigkeiten und nach den familiären Verhältnissen einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnte, sie dies nur muss, wenn sie während der Ehe schon einmal gearbeitet hat oder wenn dies nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten von ihr erwartet werden kann."

    http://www.familienrecht-heute…t/trennungsunterhalt.html


    Nur was bedeutet einige Monate? :hae:

    Versuch es doch mal mit Zuckerbrot und Peitsche. :nawarte:



    Ich kenne das eher weniger, mein Sohn hört meistens sehr gut. Wenn er etwas möchte muss er meistens erst etwas dafür tun. Und wenn er auf mich hört, z.B. auf mich wartet, lobe ich ihn dafür. Wenn er Süßes will muss er erst seine Spielsachen aufräumen. Oder im Supermarkt, an der Kasse, darf er sich „eine Sache“ aussuchen wenn er lieb war.
    Und vor allem nicht nachgeben.
    Ich denke man sollte auch nicht alles so ernst nehmen. Wenn er mal nicht hört und bockig ist einfach schnappen und durchkitzeln. Danach ist meiner meistens wie ausgetauscht und ist wieder lieb und artig.

    Das ist schon eine sch… Situation. Ich kann den KV nicht verstehen. Vielleicht ist der KV noch etwas jung (weiß ich ja nicht) und die Einsicht kommt mit dem alter.
    Wenn KV nicht will kannst Du da nichts erzwingen, auch wenn der Umgang natürlich wichtig für das Kind ist.

    Ich verstehe schon, dass sie das Kind nicht mit dem KV alleine lassen will. Finde aber auch den Weg mit Spielplatz und Freundin nicht gut. Würde zur Erziehungs-Beratungsstelle gehen oder DRK, Kirche oder eine anderen gemeinnützige Organisation. Damit die Treffen auf wirklich neutralen Grund stattfinden können. Und vielleicht kann euch dort sogar noch weiter geholfen werden.

    Zitat

    "erstmal zu dem was bis heute alles passiert ist - das nicht nicht selbstverstänlich - weder das du zu eurem Kind steht, noch das der Richter so urteilt !"

    Das ich zu meinem Kind stehe und das Beste für mein Kind will ist für mich selbstverständlich. Das eine Richterin so Urteilt leider nicht. Ich habe auch sehr sehr dolle Kämpfen müssen und viele verschlossene Türen eintreten müssen (bildlich gesprochen).
    Ich glaube um UHV zu bekommen verdiene ich zuviel. Oder ist UHV verdienstunabhängig?



    Pierre ich habe einen Beschluss und eine Stellungnahme hat sie beim Jugendamt abgegeben, für das Gericht.




    Wenn die Beschwerde so aussichtslos ist brauche ich dan einen Anwalt? Und wielange kann sich so eine Beschwerde hinziehen (dauern)?

    Die Beschwerde hat sie vor 4 Werktagen eingelegt, bis jetzt hat weder meine Anwältin noch ich eine Kopie bekommen. Hautsache ist natürlich dass das ABS bei mir bleibt, nur das Finanzielle ist natürlich auch nicht unwichtig. Da ihr Anwalt und Gerichtskosten von der Verfahrenskostenhilfe übernommen werden. Und ich alle Kosten selber tragen muss.
    Habe ich da eine Möglichkeit Kosten von Ihr einzuklagen?

    Hallo Jana erstens denke ich auf das ABR hat er keine Chance. Da Du Dich ja Hauptsächlich um das Kind gekümmert hast. Denke mal der Anwalt von Deinem Ex will nur etwas leichtes Geld verdienen.
    Und gegen das gewünschte Umgangsrecht ist doch nichts zu sagen. Es zeigt doch, dass er sich bemüht und sein Kind sehen will, finde ich doch positiv. Ich würde mich freuen wenn ich mit meiner Ex so eine Regelung treffen könnte.

    Hallo :winken:


    Ich habe vor einer Woche das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht per Beschluss zugesprochen bekommen. :party


    Hintergrund: Meine Ex ist nach unserer Trennung, Hals über Kopf zu ihren Eltern gezogen (in eine andere Stadt) und hat unseren gemeinsamen Sohn (3 Jahre) mitgenommen. Sie hat keine Arbeit, keine Wohnung und keinen Kindergartenplatz. Dieses alles ist bei mir vorhanden und zusätzlich ist unser Sohn bei mir in seiner gewohnten Umgebung (die Ausschlaggebenden Fakten laut Anwältin). Die Empfehlung von Jugendamt und der Prozessbevollmächtigen (unseres Sohnes) waren das Aufenthaltsbestimmungsrecht mir zu übertragen, die Richterin ordnete auch kein Gutachten an.


    Nach dem meine Ex den Beschluss bekommen hat, hat sie sofort Beschwerde eingelegt. In dem Beschluss steht, dass die Beschwerde begründet sein muss. Wie kann diese Begründung aussehen? Da unser Sohn jetzt wieder bei mir lebt und sich an ihren Lebensumständen nichts geändert hat.
    Womit muss ich rechnen, kann es zu einer neuen Verhandlung kommen? Und wenn ja wie lange kann sich das hinziehen und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Hallo babbedeckelhttp://www.allein-erziehend.ne…php?page=User&userID=3862 Dein Brief als Vorlage hat mir auch sehr geholfen.
    Nur die Sache mit: "Ansonsten reiche Zivilklage ein, und laß die Unterschrift, durch Gerichtsbeschluß ersetzen." Ist mir nicht ganz klar.


    Ich dachte durch die Zivilklage wird der Beklagte zur Unterschrift gezwungen, was heist durch Gerichtsbeschluß ersetzen?




    Anbei mein Anschreiben: