Das Kindergeld wird im übrigen sogar sowieso automatisch hälftig abgezogen bei der Unterhaltsberechnung! Das ist völlig normal.
Naja, das mit dem Kindergeld ist nur dann so, wenn er denn seiner Unterhaltspflicht nach kommt. Und wenn man dann noch an die sog. Düsseldorfer Tabelle denkt, dann wird es höchstwahrscheinlich so sein, dass das Kindergeld dem bzw. hier der AE zugesprochen wird. Der Unterhaltspflicht des KV wird der hälftige Kindergeldanteil in aller Regel dann abgezogen.
Viele Grüße, viel Erfolg und - NICHT UNTERKRIEGEN LASSEN !!!! In der Ruhe liegt die Kraft. Die anderen hatten ja soooo recht. Führe nun dein eigenes Leben.
:winken: