Beiträge von Grinsekatze

    Wenn Du umziehst, ergibt sich der Schulwechsel von selbst.


    Damit das Kind (rein theoretisch) am alten Schulort verbleiben kann, bedarf es Euer beider Unterschrift, ansonsten kommt das Kind (auf Grund des Wechsel des Schulbezirks) in die neue Schule.


    Mir kommt das wie ein albernes Machtspiel vor und Du lässt Dich hiervon verunsichern. Allein das bereitet dem Machtspieler Freude.


    Lass Dich also nicht irritieren.


    Der Kater :brille

    Ich frage mich, was das Kind auf Grund dieses erzieherischen Handelns lernen kann?
    Meine Antwort ist: Es lohnt sich nicht, älter zu werden, ich bleibe lieber klein.
    Wenn ich größer werde, bekomme ich nicht die Zuwendung, wie die Jüngeren.


    Irgendwie ein blöder Machtkampf!


    :brille

    Es kommt doch darauf an, um welche Förderschule es sich handelt.


    Ich denke da z.B. an eine Förderschule Sprache. Dort wird auf Grundschulniveau, aber in kleinen Klassen unterrichtet.


    Du denkst möglicherweise an eine Förderschule Lernen. Diese Förderschulen werden (je nach Bundesland) schrittweise abgebaut
    und die Förderschullehrer haben dann Stunden in den Regelschulen.


    Abhängig vom Förderbedarf werden diese Lehrer dann in den Regelklassen eingesetzt. Es geht dann um Förderpläne, aber auch um Nachteilsausgleiche.


    Wenn es bei Euch Förderschulen Sprache gibt, würde ich diese unbedingt empfehlen. Die Athmosphäre in diesen Klassen ist oftmals recht "schnuckelig", was Deinem Kind sicherlich helfen kann.


    Der Kater :brille

    Im Zusammenhang mit Begleitetem Umgang ist immer wieder das Gleiche zu hören.
    Der Elternteil bei dem das Kind lebt hat allergrößte Schwierigkeiten, sich vorzustellen, dass nach dem Betreuten Umgang unbegleitete Umgänge stattfinden.


    Man ist sozusagen am Ende der Begleiteten Umgänge in der selben Situation wie vor den Begleiteten Umgängen.


    Von daher halte ich nahezu gar nichts von dieser "Maßnahme".


    Aus meiner Sicht geht es darum, dass von Anfang an klar ist, dass es unbegleitete Umgänge gibt. Die Eltern sollten zu gemeinsamen Gespräche "verdonnert" werden.


    Wenn dann im Zuge dieses Beratungsprozesses ein oder zwei Umgänge begleitet werden, ist das aus meiner Sicht völlig ausreichend.


    Der Kater :brille


    der sich mal wieder in seiner Auffassung bestätigt fühlt

    Da es sich bei einer Zentralen Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung um eine neurologische und somit körperliche Beeinträchtigung handelt, ist ein etwaiger Antrag beim Sozialamt zu stellen.
    Das Sozialamt wird den Antrag zum Gesundheitsamt senden und es wird dann vermutlich eine amtsärztliche Untersuchung und evtl. weitere Untersuchungen geben.


    Vermutlich ist auch noch ein sonderpädagogisches Fördergutachten zu beantragen.


    Ob ein solcher Antrag bei dem Störungsbild erfolgreich sein kann, würde ich erst mal anzweifeln.


    Der Kater :brille


    "Dann würde es evtl. greifen, eine Verbleibensanordnung von Bezugspersonen zu erreichen. "


    Das ist nicht richtig. Eine Verbleibensanordnung kannst Du beantragen, wenn das Kind z.B. die letzten 3 Jahre bei Dir gelebt hätte und die Mutter dann die Herausgabe bei Dir verlangen würde.


    Dies trifft hier nicht zu. Das Einzige, was Du rechtlich beantragen könntest, ist, Umgang zu bekommen. Da das Mädchen Dich aber alleine besucht, ist das ziemlich überflüssig.


    Der Kater :brille

    Hallo Bacchulus,


    was Du machen kannst, ist das Kind (Jugendliche) zu unterstützen. Wenn es z.B. zum Jugendamt gehen möchte, kannst Du sie ja evtl. begleiten und wenn Du "nur" auf dem Flur sitzt.


    Natürlich kannst Du dem Jugendamt auch über die Situation berichten die das Mädchen betrifft. Ich würde aber tunlichst vermeiden darüber zu sprechen, dass Du sie gerne aufnehmen möchtest.


    Ansonsten, so denke ich, hast Du jedes Recht, Dich um Deine ehemalige Stieftochter zu sorgen ... und genau so würde ich es machen (mit der beschriebenen Zurückhaltung).


    Der Kater :brille

    Mir war wichtig, dass das Kind nicht in den Konflikt hinein gezogen wird.
    So wie es sich anhört, achtest Du ja darauf. Den Ansatz mit den Regeln in Deiner Familie finde ich sehr gut. Kinder können einfach mit un terschiedlichen Regeln in unterschiedlichen Systemen gut umgehen (Eltern, Papa, Mama, Schule, Großeltern). Wichtig finde ich auch das Signal an das Kind, dass Du das klärst.


    Es hört sich ja sogar so an, als wäre es für das Kind ganz gut, wenn es im Urlaub kaum Kontakte/keine Kontakte zur Mutter gäbe.


    Der Kater :brille

    Hallo Rosemio,


    Du kannst natürlich die Anrufe unterbinden, wenn die Mutter anruft, bzw. sich das Kind meldet.
    Es sei denn, es gibt eine andere Absprache.


    Wenn Du während der Gesamtzeit der Ferien das Kind ein oder zweimal die Woche anrufen läßt, ist das mehr als entgegenkommend.


    Ich fürchte nur, dass ein abruptes (totales) Unterbinden nicht so gut ist.


    Und ... Du musst das mit der Mutter kommunizieren, sonst ist das Kind in der Klemme.


    Der Kater :brille


    P.S.: Du wirkst ein wenig genervt, ich weiß nicht, ob das ein guter Ratgeber (im Moment) ist.

    Hi Canchero,


    ich kann das nicht so ganz verstehen, worum es Dir geht.


    Ganz generell kann man sagen, dass es analytische Kinder- und Jugendlichentherapeuten gibt. Sie selber unterscheiden ihre Arbeit in analytische Kindertherapie (jetzt nicht der ganz korrekte Begriff) und in tiefenpsychologisch fundierte Kindertherapie. Die Kindertherapeuten, die analytische Kindertherapie machen, haben (am selben Ausbildungsinstitut) eine etwas umfangsreichere Ausbildung (mehr Lehranalyse etc..). Über näheres informieren sicherlich die Ausbildungsinstitute.


    Der Kater :brille