Beiträge von Melissa7


    Wie bitte? Man muss ihm die Möglichkeit geben? Wie oft denn? Ok, durchaus sind Fehler erlaubt, aber wenn ich mitteile (und es auch ernst meine, also nicht im Streit oder so) dass ich mich über den Tod des anderen freuen würde, nur damit ich kein Geld zahlen muss?? Find ich persönlich schon hart. Und wenn der Vater es wirklich ernst meinen würde, warum ist er noch immer nicht zum Juamt gegangen? Auch kann ich mir doch nicht nach einem Jahr überlegen, ach, nun werd ich doch ein guter Vater. Vor allem hat er ja schon angekündigt, "wann er ein guter Vater werden möchte", nämlich dann, wenn das Kind ihn zu seinen Wunsch-Anlässen begleiten möchte.


    Nennst Du das gute Vorsätze zum Vater-sein? :motz:


    Du sagst KM zahlt bei euch auch keinen Unterhalt. Auch absichtlich, obwohl sie zahlen könnte? Mir geht es nämlich nicht darum, dass wenn jemand nicht zahlen kann, das Kind nicht sehen darf/sollte..


    Ich meine, wenn jemand absichtlich keinen Unterhalt für das Kind zahlt, da kann es doch mit Liebe zum Kind nicht soweit her sein!!

    Sorry, irgendwie klingt das ein wenig nach Ware: wenn er zahlt, darf er auch das Kind nach belieben sehen, ansonsten nicht. (Ich vermute, das war nur etwas unglücklich formuliert... hoff ich zumindest.)


    Das Problem mit dem Unterhalt kann eigentlich wunderbar auf einer hier oft zitierten väter-foren-seite nachgelesen werden: dort wird viel propagiert, dass die Väter der EX keinen Unterhalt zahlen wollen. Das dieser Unterhalt für das Kind ist wird dabei völlig ignoriert, denn das Geld bekommt ja nunmal die Ex ausgezahlt. Richtig? Nein, aber irgendwo verständlich ( auch wenn sich das da extrem hochschaukelt). Und viele beschweren sich,d ass sie zahlen sollen, aber ihre Kinder nicht oder nur sehr selten sehen dürfen... .


    Stimmt, ist nur unglücklich formuliert. Mir geht es darum, dass wenn jemand nicht zahlt, obwohl er könnte, gar nicht an dem Wohl des Kindes interessiert ist.


    Mir geht es einzig und allein um diesen Aspekt und nicht dass der Vater dafür zahlen soll, sein Kind zu sehen o.ä.

    horus: fiese Sache sowas....


    @rest: hab mich heute bei Finya angemeldet..oh mein Gott..ich bin gespannt, was da auf mich zukommt..hab die Tatsache, daß ich Kids hab, nicht verschwiegen..ich glaube, das ist ein ko-Kriterium...aber wenn dem so ist: hau nen Ei drauf... :nawarte:


    Was ist denn Finya?? Bin ich schon wieder mal nicht up to date? :Hm :ohnmacht:


    Ja, bist du denn des Teufels, solche Sachen anzunehmen :tongue:?


    Außerdem sehe ich den Zusammenhang zwischen Umgang und dem neuen Urteil nicht. Unter Umständen möchte der Vater nur regelmäßigen Umgang, aber nicht das ASR plus ein Kind aufziehen.


    Ach KV hat u.a. auch gesagt, dass wenn das Kind älter ist das Sorgerecht haben möchte und auch möchte dass es bei ihm wohnt, natürlich erst im "Kino"-fähigen Alter.


    So auf diese Art könnte man ja nach dem neuen Recht die Weichen dafür stellen. :Hm



    Also wenn der Vater nicht zahlen kann, ist das in meinen Augen etwas komplett anderes, als wenn jemand absichtlich nicht zahlt und dann meint sich das Recht rausnehmen zu dürfen, das Kind nach belieben zu sehen und die anderen oben genannten Gründe.. Und wenn die Frau zahlen könnte, dann begeht sie auch keine Form der Kindesmisshandlung. Find das ist ein bisschen auch an meinem Thema vorbei. Kannst gern einen eigenen thread aufmachen, ob Menschen die arm sind, Kinder zeugen dürfen. :winken:


    Freut mich, dass gerade Du mir antwortest. :-)


    1. Ok, sehe ich ein. Hab auch schon viel mit KM diskukutiert. KM hat generell auch nichts gegen Umgang. Gründe sind:


    - KV wollte das K abtreiben


    - es kamen vermehrt Sprüche wie, dass er hofft das Kind stirbt bei Geburt oder danach.


    - er ist selbstständig, hat sein ganzes Geld von der Bank abgehoben, damit er nicht Unterhalt zahlen muss.


    - als KM ihn um Hilfe gebeten hat, ist er nicht gekommen, ihm war es wichtiger mit seinen Freunden abzuhängen.(sagte erst zu, dass er kommen würde, hat dann aber nicht mal abgesagt)


    - hat vermehrt gesagt, dass er nicht seine Zeit vergeuden möchte mit einem weinenden Kind (teilweise hat er einfach TV lauter gestellt, und sich nicht weiter gerührt, als Kind weinte)


    - sagte schon im Vorfeld, dass er die Arbeit der KM überlassen möchte und später mit seiner erwachsenen Tochter ins Kino gehen könne, wenn keiner sonst mit ihm weg gehen möchte.


    Zu 2.


    KM möchte sehen, dass es ihm ernst ist und nicht wie bei seinem anderen Kind mal sieht und dann wieder monatelang nicht. Kannst Du das nicht nachvollziehen? Und natürlich aus den oben genannten Bemerkungen. Er braucht sich einfach nur beim Juamt zu melden, wie er angekündigt hatte. :crazy Der KM geht es nicht darum, das Kind vor dem Vater fernzuhalten, sondern nicht den Vater mit den Gefühlen des Kindes nach belieben spielen zu lassen. KV hatte am Anfang auch Kontakt zu dem Kind, dann hat er sich einfach nicht mehr gemeldet.


    Zu 3.


    Wieso spielt es eigentlich keine Rolle ob er Unterhalt zahlt oder nicht, wenn er absichtlich nicht zahlt? Kosten möchte er keine haben, die Mutter kann zusehen wie sie klar kommt Kleidung, Essen, Spielzeug, Kurse etc zu finanzieren. Und er darf dann einfach kommen und sich das Kind ausleihen weil er gerade mal Lust hat zu sehen wie Mutter ihre Arbeit macht? Es geht nicht darum, dass er dafür "zahlen" soll, das Kind zu sehen, sondern wenn er wirklich die Absicht hätte ein guter Vater zu sein, dann kann mir doch auch nicht egal sein, wie oder woher sich Kind ernährt, etc. oder siehst Du das anders?


    Also mal ganz ehrlich, wenn ich das Kind wäre, ich hätte das Vertrauen in meine Mutter verloren, wenn sie mich früher jemandem mitgegeben hätte, der mich nicht hätte haben wollen (also wenn es nach ihm gegangen wäre, ich überhaupt nicht auf der Welt gewesen wäre); der meint sich zu freuen, wenn ich an einem Unfall gestorben wäre und dem es auch egal ist, wie meine Mutter es bewältigt mich aufzuziehen.


    So, auf Deine Meinung bin ich gespannt. :-) Ach so, und warum meinst Du dann sei es zu spät?

    Ich nicht.

    Ich hab auch bloß die 1. gelesen :nixwieweg dann hab ich oben die Seiten gelesen und noch auf die letzte reingeschielt. das wars, ist mir viel zu lang.Ich weiß noch wo ich mir die Geschichte mit dem Kerl, der einer ae helfen wollte komplett durchgelesen hab, weil ich dachte da kommt noch was interessantes.. aber alles nur heißer bla bla :lach

    Nein, braucht sie sich nicht. Zumal sie sich ja nachweislich - übers JA - um Umgang bemüht hat. In dem urteil ging es um jahrelangen Umgangsboykott, der wird hier ja garnicht betrieben.


    Nein, um Umgang bemüht hat sie sich auch nicht, sondern nur beim Juamt, der zuständigen Bearbeiterin, den Fall geschildert. Weil sie sich generell informieren wollte, was möglich ist und der Beste Weg.


    Der Vater wollte das Kind nicht. Zahlt auch keinen Unterhalt. etc. pp. KV hat noch ein weiteres Kind, wo er sich mal gekümmert hat und dann wieder nicht, das möchte sie ihrem Kind ersparen.


    Die Mutter wollte deshalb abwarten, bis KV sich entweder richtig bemüht das Kind zu sehen (deswegen wollte sie abwarten, ob er von sich aus zum Juamt geht) oder aber das Kind ist alt genug und möchte selbst den Vater kennen lernen, dann würde KM auch Kontakt zum KV aufbauen und versuchen Treffen stattfinden zu lassen.


    Das Kind ist derzeit 4 Jahre alt.

    Danke euch.


    Mir ging es im westentlichen darum, dass wenn jemand nach nem Jahr (ohne Kontakt) oder so sein Kind sehen möchte. Und KM nicht auf eine mail reagiert.. es dann gleich zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann und KV das (alleinige) Sorgerecht o.ä. gleich nach dem neuen (oder alten Recht, wie auch immer) einklagen kann.


    Also, nicht dass ihr denkt, KM hätte generell etwas gegen den Kontakt, so ist es nicht.


    KV hat in einer mail geschrieben mit Fristsetzung, dass er Kind sehen möchte ansonsten würde er sich an das Juamt wenden.


    Da KM sowieso schon beim Juamt war und möchte das der Kontakt übers Juamt läuft, hat sie halt gar nicht reagiert. Das ist aber nun auch schon 1 Monat her. KV hat sich gar nicht mehr gemeldet.


    Deswegen meine Frage, weil ich das Kommentar (Titel) hier schon so oft gelesen hab. Und sich hier scheinbar schon einige mit dem neuen Recht auseinander gesetzt haben.. also muss sich KM keine Sorgen machen? Es gibt vorher erst mal nen Schreiben oder so vom Juamt, Gericht oder Anwalt?

    "Verhindert man Umgang, kann einem unter Umständen das Sorgerecht entzogen werden. "


    Hab das nun schon öfter hier gelesen. Was heißt denn das konkret?


    Wenn jemand meint ich solle mich bis dann und dann melden, ich reagiere nicht. Und KV meldet sich dann nicht mehr.


    Könnte er dann zu Gericht gehen, obwohl er Kind beispielsweise 1 1/2 Jahre nicht gesehen hat und würde das alleinige Sorgerecht erhalten??


    Oder bekommt man im Vorfeld erstmal einen Brief vom Juamt o.ä. zu ner Anhörung oder so?


    Das halte ich in diesem speziellen Fall für völlig falsch. Denn die KM hat in der Gerichtsverhandlung irgendwelche Details zum Besten gegeben (Kind badet mit Papa, hat nun Angst vor Wasser, etc...), um den Umgang zu beschneiden. Das ist unter aller Sau. In so einem Fall tut der KV gut daran, wirklich null komma und gar nix zu erzählen, weder vorher was er plant noch nachher was gelaufen ist. Denn es ist leider zu erwarten, dass die irrationalen Angstfantasien der KM weiter dazu missbraucht werden, in zukünftigen Verfahren wieder im Gericht plattgetreten zu werden. Diese Art von Müttern müssen lernen, dass es Grenzen gibt, die sie respektieren müssen. Das schadet dem Kind gar nichts, wenn es da kleine Geheimnisse gint.


    Also eigentlich kann es durchaus so sein, dass das Kind seidem es mit dem Vater gebadet hat Angst vorm Baden hat bzw. nicht mehr gerne badet.


    Jeder macht mal Fehler wodrauf ein Kind mit entsprechenden Verhalten reagiert, aber dann weiß ich als BE woraus ein Verhalten resultiert und kann dementsprechend entgegenwirken.. So weiß ich gar nix.


    Und Märchen erzählen kann die Mutter so oder so, hat sie wie er beschrieben hat ja auch versucht.


    Mir geht es u.a. auch darum, dass er ihr den Wind aus den Segeln nimmt und eventl. dadurch vielleicht auch erst nach Monaten eine Besserung eintritt. Die Streitereien müssen aufhören, beide müssen an einem Strang ziehen und nicht sich gegenseitig bekriegen. Er hat doch vor Gericht gewonnen und sieht das Kind regelmäßig, was möchte er mehr. Ne Freundschaft zur Mutter wirds bestimmt nie geben.

    Ich würde Dir empfehlen dich erstmal gemeinsam mit ihm zu treffen, auch ein wenig nach Gefühl (in Bezug auf Häufigkeit und Dauer).


    Und wie immer... wenn Du mit seinen Erziehungsmethoden nicht einverstanden bist, kannst Du nur versuchen mit ihm zu sprechen, das wars..


    So würde ich es machen. Nie und nimmer kann ich mir vorstellen, dass die Damen und Herren es befürworten, dass Du das Baby einem fremden in die Hand drückst und fertig. Ich jedenfalls wurde anders beraten.


    Geh doch einfach mal zu Deinem Sachbearbeiter und spreche mit ihm drüber. Ich würde sowieso gleich von Anfang an das Juamt ins Boot nehmen, wenn ich den KV kaum kennen würde oder er sich jahrelang nicht gemeldet hat.