Beiträge von Fidinho

    Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, kann der Vater sagen: "wenn du ausziehen möchtest, o.k., doch das Kind bleibt hier." - und damit sind Tatsachen geschaffen, die umzuändern im Nachhinein sehr schwierig sind.


    Im Interesse des Kindes wäre eine gütliche Einigung und kein Rosenkrieg darüber, bei wem das Kind nun leben sollte.

    1. Warum kann er das entscheiden? Ich denke es heißt g e m e i n s a m e s Sorgerecht


    2. Wie läuft das eigentlich genau ab wenn man nicht verheiratet ist? Wer entscheidet denn ob gemeinsames Sorgerecht besteht oder nicht? Entscheidet das die Mutter nach der Geburt?

    es ist bitter und sehr traurig für ein 13 monate altes kind plötzlich von der hauptbezugsperson verlassen zu werden (besser :D )?
    und ich hätte nunmal nicht ohne mein kind gehen können :winken:

    Blieb ihr eine Wahl? Sie wurde quasi zum ausziehen gezwungen und hatte erstmal keine vernünftige Bleibe für ihr Kind. Da finde ich es gut, das sie nicht so egoistisch denkt und das Kind erstmal in seiner gewohnter Umgebung belässt und sich bemüht eine vernünftige Lösung mit dem Vater zu finden. Aber eine Lösung ist nicht in Sicht da sich der Vater querstellt. Sowas kann man ja auch nicht grade Handeln im Kindesinteresse nennen...

    Okay....sie brauchte Zeit für sich? Sich neu zu finden und zu orientieren?


    Damit sie dazu Zeit hat, läßt sie das Kind beim Papa...na ne sorry, schon klar, und nun denkt sie auch noch fair gehandelt zu haben?

    Hallo? Sie hat das Kind doch jeden zweiten dritten Tag gehabt...?! Ich weiß nich wo das Problem liegt. Nur weil man sein Kind nicht 24 Stunden bei sich hat ist man doch keine Rabenmutter...


    Außerdem bringt mich das jetzt nicht weiter. Meine Frage war ja wer die "besseren Karten" hat und was Sie derzeit tun könnte. Ihr ist das Kind ja nicht egal, ganz im Gegenteil. Und die Zeit vor der Trennung in der sich der Vater ein scheiß um das Kind gescheert hat und jetzt plötzlich merkt das er ja ein Kind hat soll nicht zählen???

    Hallo,


    ich habe eine Frage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dabei geht es nicht um mich, sondern um meine Cousine. Sie ist momentan 24 Jahre alt
    und hat zusammen mit ihrem (Ex-) Freund (27 Jahre) (nicht verheiratet) eine 1,5 jähriges Kind.
    Die Situtation ist momentan relativ kompliziert. Sie hat ihn wegen einer Frau verlassen, er wohnt jetzt mit dem Kind in der bisher gemeinsamen Wohnung.
    Die Wohnung gehört den Eltern meiner Cousine, diese möchten aber, das ihr Ex dort wohnen bleibt, weil er 1. Vollzeit arbeiten geht (und somit die Miete bezahlen kann)
    und 2. ihre Eltern mit ihrer neuen Partnerin nicht klarkommen und nicht möchten das meine Cousine mit ihrer Partnerin in die Wohnung zieht. Würde Sie dort alleine einziehen wäre das kein "Problem" für ihre Eltern, dass kommt für meine Cousine aber nicht in Frage...
    Meine Cousine und ihr Ex haben sich vor ca. 2 Monaten getrennt und bis vor ein paar Monaten war sie in Elternzeit, danach arbeitssuchend und hat jetzt eine Teilzeitstelle seit Anfang Juli. Da sich die beiden nicht einigen können, wo die Kleine wohnen soll, hat ihr Ex jetzt vor das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, da er um jeden Preis verhindern will, das meine Cousine die Kleine mit in ihre neue Wohnung (die sie aber auch noch nicht gefunden hat) nimmt und ihre Freundin dann auf die Kleine aufpasst, wenn Sie arbeiten ist...
    Bis vor kurzem hat meine Cousine zusammen mit ihrer neuen Partnerin bei deren Eltern gewohnt, denen is das aber iwann zu viel geworden und suchen aus diesem Grund eine eigene Wohnung. Eine passende zu finden ist aber nicht so leicht. Hinzu kommt, das Gerüchte gestreuut werden, dass sich meine Cousine nicht mehr richtig um die Kleine kümmern würde, und Sie verwahrlosen würde. An diesen Aussagen ist aber nichts dran...!


    Meine Frage ist nun: Welche Chance hat ihr Ex das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen bzw. was kann Sie tun um das zu verhindern oder noch besser selber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten?


    Sollte Sie sich einen Anwalt nehmen? Er hat wohl schon mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen. Sollte Sie dies ebenfalls tun?


    Habe mich vorab schonmal im Internet etwas informiert und immer wider gelesen, dass in solchen Fällen das Wohl des Kindes im Vordergrund stände. In diesem Fall ist es nun so, dass sich meine Cousine bis zu der Trennung zu 90% um das Kind gekümmert hat, das Kind sich ja noch nicht selber dazu äußern kann bei welchem Elternteil es "lieber" wäre und die Kleine auch noch nicht in einen Kindergarte bze. Schule geht die sie sonst ggf. hätte wechseln müssen...


    Vielen Dank für eure Antworten!!!