Beiträge von tandus123

    Habe diesen Vorschlag von ihm nun einfach ignoriert und bin nicht drauf eingegangen. Argumente oder Erklärungen hätte ich eh nicht abgegeben, weil es entweder falsch verstanden wird oder ich am Ende dann die Böse bin weil ICH es ja schließlich nicht ermögliche, dass unser Kleiner den Papa sehen kann. Den Fall hatte ich schon mal und hab mir schreckliche Vorwürfe gemacht obwohl ich das nicht hätten tun müssen.


    Danke für eure Meinungen :daumen

    Hallo alle zusammen,


    ich muss mich momentan täglich mit anderen Sachen rumschlagen - kennt ihr das Gefühl, einfach mal Ruhe haben zu wollen um sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können? :wand


    Fakten der letzten Woche:


    - kein Unterhalt für unser Kind vom Papa (UHV ist beantragt, Arge informiert), d.h. uns fehlen 225€ + 225€ der letzten 3 Monate zu wenig bezahlten UH
    - Absage Papa-WE aus finanziellen Gründen
    - Brief vom Anwalt meines Noch-Mannes Forderungen an mich ohne gesetzliche Grundlage, Drohung zur Meldung an ARGE (ist aber der ARGE bekannt, soviel dazu ;) ), sehe es als Racheakt wegen der Pfändung zwecks rückständigen Kindesunterhalt
    - Heute Mail von Noch-Mann, ob ich unseren Kleinen denn nicht zumindest holen oder bringen könnte!?


    Das heißt, kein Kindesunterhalt, Absage des Papa-WE, unberechtigte Forderung seiner Anwältin auf untersten Niveau und nun soll ich noch Kosten tragen, für die er verantwortlich wäre?


    Muss dazu sagen, dass es sich um 70 Kilometer einfach handelt und es eine Entfernung ist, die er durch Umzug zu seiner NEXT selber geschaffen hat.


    Und ich sitze hier und frag mich, woher ich noch die Fahrt finanzieren soll?


    Bekomme schlechtes Gewissen weil ich die Fahrt nicht finanzieren KANN und nach all diesen Dingen auch irgendwo nicht einsehe.


    Wie handhabt ihr das denn? Ich hasse Zwiespälte :nixwieweg :hilfe


    LG
    tandus123

    Wenn ich deine Beiträge lese, kommt mir immer alles so bekannt vor :Hm


    Ich an deiner Stelle würde mit der Next wegen der Kinder bzw. Papa-WE nichts besprechen. Das ist Sache zwischen dir und dem Papa. Ich persönlich würde auf eine Mail SMS der Next garnicht reagieren (könnte dabei nicht ruhig bleiben da sie der Trennungsgrund war und meine Freundin). Im Endeffekt macht der Papa eh was die Next sagt *wuff*, traurig aber nicht zu ändern.


    Ich befinde mich derzeit in der Phase, dass ich mich über so etwas nicht mehr aufregen möchte. Er muss es mit Gewissen vereinbaren nicht in dem Umfang für den Kleinen da zu sein wie es sich gehört. Für den Kleinen tut es mir unheimlich leid, aber zumindest weiß er, auf wen er sich verlassen kann.


    LG

    Ja wegen Unterhalt war ich geplättet, vor einer Woche noch Post vom JA dass es ok wäre wenn er zur Mitte des Monats überweist und da er ja wieder arbeitet auch den titulierten Betrag und heute die Info (wohlgemerkt es ist der 20.) dass es überhaupt nichts zahlt. Werde diesbezüglich morgen mal beim JA anrufen.


    Ja zum Umgang zwingen geht wohl nicht, da hast du recht. Aber auf gemeinsames Sorgerecht pochen und da hat er ja so viele Rechte :brille


    Im Grunde steht der Unterhalt gerade im Hintergrund und auch ob er ihn holt oder nicht - ich weiß nur nicht wie ich Sohnemann beibringen soll, dass er Papa nicht sieht. Er fragt nach ihm und plant schon was er denn bei Papa machen will, hat ein Bild gemalt für ihn, was er ihm geben will. Es tut mir in der Seele weh :( ! Und ich rechne auch damit, dass das WE darauf auch abgesagt wird, weil Geld ist bis dahin auch wieder nicht da. Er hat ja sein Geld jetzt am 15. bekommen und das nächste kommt auch erst wieder am 15.!


    Man es kann doch nicht so schwer sein eine Distanz von 70km zu finanzieren...


    LG

    Hallo alle zusammen:wink ,


    habe vorhin telefonisch von meinem Noch-Mann mitgeteilt bekommen, dass es den Monat keinen Unterhalt gibt UND er den Kleinen das WE aus finanziellen Gründen nicht holt (nicht das erste mal!!!). Wie soll ich reagieren? Habe eine Wut in mir und mein Kleiner tut mir einfach nur leid :( .


    Auch habe ich ihn angesprochen ob er den Kleinen in den Ferien im August 1 Woche nimmt, weil auch ich die Chance auf ein 2-wöchiges Praktikum habe. Antwort: Geht nicht, kein Urlaub. Darf keinen nehmen da noch in Probezeit. Wohlgemerkt ab September fängt er eine Umschulung an und arbeitet wohl derzeit in der Produktion.


    LG
    eine enttäuschte tandus123 :frag

    Ich glaub hier kommt grad einiges durcheinander, wo ich vielleicht nicht mal unschuldig bin :nixwieweg


    Momentaner Stand:


    - Unterhaltsrückstand 225€ derzeit (Pfändung ist durch)
    - Aufgrund von Arbeitslosigkeit mtl. statt 225€ "nur" 150€ überwiesen, daher der Rückstand
    - Seit Mitte Juni wieder in Arbeit und nun warte ich wann und wieviel er für den Monat Juli überweist
    - Ab September Umschulung, Einkommen ca. 1200€ Übergangsgeld (900€ Selbstbehalt - Mindestunterhalt gesichert)
    - Neues Jahr, neues Kind, Einkommen ca. 1200€ (900€ Selbstbehalt, aber nun 2 unterhaltberechtigte Kinder, d.h. Mindestunterhalt nicht mehr gesichert)
    - Und meine Frage war lediglich ob da am Selbstbehalt was zu machen ist um den Mindestunterhalt sicher zu stellen?!


    Hoffe nun ist es verständlicher? :pfeif


    LG

    naja, die werden wissen, dass eine pfändung nur sinn macht, wenn man auch was pfänden kann....


    wenn du das in auftrag gibst und von den 1100 die du nennst, kostet der spaß dich den gerichtsvollzieher, bringt aber nichts ein.

    Die 1100€ wären ihr ca. Einkommen in der Elternzeit, derzeit ist es sicher mehr ;) . Er verdient ja auch - wobei ich den Gerichtsvollzieher sicher nicht vorbeischick. :kopf

    Nun ja eine Abänderungsklage würde ihm derzeit wohl wenig bringen - das Kind ist ja noch nicht da...


    Es ist ja nicht so, dass er unverschuldet in diese Lage gekommen ist. Aber tut wahrscheinlich nichts zur Sache. Ist nun in Arbeit, könnte den Mindestunterhalt zahlen und macht nun ab September eine Umschulung...


    Vielleicht sollte ich den Unterhalt abschreiben, dann müsste ich mich auch nicht aufregen darüber :pfeif :frag

    verstehe das problem nicht :hae:


    den titulierten unterhalt muss er doch zahlen!
    wenn er weniger zahlen möchte, muss er klagen :winken:

    Und genau hier ist das Problem! Er zahlt den MUH seit knapp 4 Monaten nicht und das JA meint ich solle froh sein, dass er zumindest einen Teil zahlt... Und ich einfach befürchte, da er ja nun eine Umschulung anfängt und zusätzlich ein Kind erwartet wird es wieder darauf hinauslaufen, dass er reduziert. JA gibt ihm ja das ok dass er weniger überweist und das ok dass er Mitte des Monats überweist (wie gesagt bis heute kein Geld da).


    LG

    Ich weiß das, habe auch grad eine beendet, geht sogar ohne Angaben von Gründen.


    Aber in diesem Fall ist das JA doch tätig....nur die Anwältin meint, sie könne noch ein paar Euronen mehr rausschlagen, davon leben Anwälte schliesslich

    Ein paar Euronen mehr rausschlagen? Hier geht es darum, dass er den titulierten Mindestunterhalt zahlen soll, nicht mehr, nicht weniger :Hm

    Stop :anbet


    Ich funke keinesfalls mit meiner Anwältin dazwischen. Bei meiner Anwältin bin ich derzeit lediglich wegen des Scheidungsantrags und Antrag VKH. Nur kann ich mich doch bei meiner Anwältin erkundigen was möglich wäre, oder nicht?


    UHV beziehe ich nicht, da mein Noch-Mann die letzten Monate 150€ überwiesen hat, also mehr als UHV. Über den Rückstand läuft eine Pfändung. Auch habe ich diesen Monat noch keinen Eingang auf dem Konto von meinem Noch-Mann - wofür es eigentlich einen Titel gibt in dem steht wann gezahlt werden soll frag ich mich auch :hae:


    Und wenn ihr Einkommen sinkt wenn sie in Elternzeit ist sind es dennoch ca. 1100€ im Monat.


    Ich bin einfach wohl etwas emotional in der Sache - sie meine Freundin gewesen - systematisch in die Ehe gemischt und ihn auf ihre Seite gezogen. Nun Kampf seit Monaten, dass er zumindest den MUH zahlt und sich für sein Kind interessiert.


    JA meint ich soll doch froh sein, dass er überhaupt zahlt auch wenn es weniger ist. Nun ja...

    Danke erst mal für diese Info. Ist es in diesem Fall dann auch egal ob verheiratet oder nur zusammen lebend?


    Das heißt, wenn sie 1700€ netto hätte, würde sich sein Selbstbehalt theroretisch um 525€ verringern? Na dann werde ich wohl doch mal mit meiner Anwältin reden, für den Fall der Fälle.


    LG

    Den finanziellen Vorteil könnte man vermuten, er muss aber im Normalfall eingeklagt werden. Setzt man ihn bei 20 Prozent an - ein üblicher Schnitt - reden wir über 154 zusätzliche Euro, die zur Verteilung stehen könnten. Allerdings gehen gerichte ungern an Gelder heran, die unter dem Grundselbstbehalt von 900 Euro liegen. Der Weg der Anwältin ist eine juristische Gratwanderung. Der prozess könnte über die geburt des nächsten kindes rausgehen. Und dann wird neu verteilt. Sprich mit der Anwältin, mit welchem Prozentsatz sie den Erfolg der Klage ansetzen würde. ...

    Also sagen wir mal so, die 154€zusätzlich würden wohl den Mindestunterhalt für meinen Sohn sichern und natürlich auch für das "neue" Kind. Es besteht ja ein Titel über den Mindestunterhalt von derzeit 225€ - soviel ich schon gelesen habe, könnte dieser nur auf goodwill von mir oder durch eine Abänderungsklage seinerseits geändert werden. Aber auch wenn ein Titel besteht und er ist nicht zahlungsfähig (bei einem "Einkommen" von ca. 1200 netto und Selbstbehalt von dann 900€) hat der Titel keinerlei Bedeutung, ausser dass Rückstände auflaufen würden, oder? Man das ist echt alles verwirrend wo es doch so einfach sein könnte :Hm


    LG

    daylight-1982


    Vielen Dank, werde mich da mal durchlesen :-)


    Lena_1977


    Ich habe beim JA ja eine Beistandschaft und da er arbeitlos war hatte er den Selbstbehalt von 770€, der wurde ihm vom JA auch gelassen obwohl er ja mit der neuen Partnerin zusammenwohnt. Meine Anwältin meinte, dass der Selbstbehalt aufgrund der finanziellen Vorteile des Zusammenlebens nach unten reduziert werden müsste.
    Ab September fängt er nun eine Umschulung an und ich denke viel wird er da nicht bekommen, daher wird auch nicht viel zum aufteilen da sein :frag

    Huhu :wink ,


    wie im Titel schon beschrieben, wird mein Noch-Mann wieder Papa (sie ist wohl im 2. Monat). In meinen Augen viel zu schnell-(sind noch kein ganzes Jahr getrennt und noch verheiratet. Aber ich weiß, das sollte mich nicht interessieren auch wenn es für mich doch erst mal ein Schock war.


    So wie es aussieht fängt er ab September eine Umschulung an - ich vermute über die Rentenversicherung d.h. Übergangsgeld wird er wohl bekommen.


    Nun meine Frage, wie wirkt sich das dann auf den Unterhalt von unseren gemeinsamen Sohn aus? Die letzten 3 Monate hat er aufgrund von Arbeitslosigkeit monatlich 75€ weniger überwiesen als im Titel festgesetzt und ich darf diesem Geld nun schon nachrennen :( .


    Wie sieht es denn mit dem Selbstbehalt aus wenn er mit der Frau zusammen wohnt (schon seit knapp 1 Jahr) und sie nun auch noch schwanger ist von ihm? Meine Anwältin und JA scheinen sich bei der Sache nicht ganz einig zu sein :wand .


    LG
    tandus123

    Hallo alle zusammen :wink ,


    lese hier schon eine zeitlang mit und da ich bei vielen Beiträgen da sitze und denke "das kenn ich", "das könnte ich geschrieben haben", "ohhh, gut zu wissen" dachte ich mir, ich muss mich bei euch anmelden :-) .


    Bin aus Franken, 29 Jahre jung, hab einen Sohn der im August 5 Jahre alt wird und lebe in Trennung (Scheidungsantrag von Noch-Mann bereits gestellt :pfeif ).
    Letztes Jahr Ende Juli offenbarte mir mein Mann, dass er keine Kraft mehr hätte und so nicht mehr leben kann. Komisch dass er unsere Ehe am gleichen Tag "beendet" hat,
    nachdem meine damals gute Freundin an diesem Tag ihre 10-jährige Partnerschaft beendete. Nun ja, den Rest könnt ihr euch wohl denken :angry


    Hoffe hier auf Zuspruch, Hilfe (die ich auch gerne gebe), netten Austausch und ein tolles Miteinander.


    LG
    tandus123