Beiträge von Monoko

    Ansonsten muß der Mensch ja ein soziales Wesen sein, sonst könnten H4ler ja wohl kaum assozial sein, oder?


    Ein sehr interessantes Paradoxon, dessen Auflösung, sich aber wohl nur über die Definition der Einzelbegriffe ergeben kann.
    Da dies Definition aber kulturellen/politischen/persönlichen/religösen Einflüssen unterworfen ist, ebenso wie die Begriff Ethik und Moral, wird sich kaum ein Konsens im Sinne einer umfassenden und allgemeingültigen Definition ergeben.


    So betrachtet, stellt sich dann die Gegenfrage, wie kann der Mensch sozial handeln, wenn er nicht einmal in der LAge ist den Begriff in seiner Bedeutung zu erfassen und zu definieren....


    Ok, bevor meine philiosophische Ader nun vollends überläuft, sage ich diplomatisch, der Mensch ist im gleichen Sinnne sozial, wie er asosial ist. ;)


    Gruß
    Monoko

    ....die Menschen sind schon dabei umzudenken. Noch zögerlich, aber es kommt.



    Glaubst du wirklich daran? Oder ist es eher der letzte Schimmer von Hoffnung in der Dunkelheit ?


    Und selbst wenn es einigen langsam zu Bewustsein gekommen ist, dass nicht nur In Deutschland sondern weltweit etwas gewaltig schief läuft, hätten sie eine Chance gegen die (kapital)gewaltige Übermacht derer, die von dieser Schieflage profitiren?


    Ich zitiere mal aus einem Kommentar von Stephan Andreas Casdorf aus dem Tagesspiegel Berlin (Onlineausgabe)


    Zitat

    ".....Empathie ist nur ein Fremdwort


    So werkelt, merkelt die Regierung weiter, gibt der Industrie, was der Industrie nicht ist, und verteilt jetzt in einer Weise, dass es junkerhaft wirkt, ein Almosen von fünf Euro an Hartz-Empfänger. Nicht 20, nicht zehn – ganze fünf Euro! Mit dieser Kanzlerin, die so ganz anders sozialisiert ist. Und an die Kinder denken sie nicht. Empathie ist auch nur ein Fremdwort. Darum gibt es hierzulande auch keinen mitfühlenden Konservativismus. Aber Harmonie im Regierungsbündnis.......


    Quelle: Tagesspiegel Online/Stephan Andres Castorf:Schwarz-Gelb: In schriller Harmonie



    Die Einschränkung "Hierzulande" ist dabei eine Untertreibung, den Konservativismus kann prinzipbedingt nie und nirgendwo sozial (mitfühlend) sein, da er ( dem Wortsinne nach) in erster Linie auf Erhaltung abziehlt.
    Anders gesagt, wer konservativ denkt und handelt ist bestrebt seinen persönlichen "Besitz" ( im erweiterten Sinne gilt dies auch für gesellschaftliche "Besitztümer" ) zu behalten (im kapitalistischen Sinne: zu vermehren).


    Damit stellt aber dann soziales Verhalten eine Bedrohung dar, da es einen Angriff auf den Besitz bedeuten würde.


    Gruß
    Monoko


    Edit sagt: der Kopf war schneller als die Hand, kleine Korrekturen wurden vorgenommen

    Bet’ und arbeit’! ruft die Welt,
    Bete kurz! denn Zeit ist Geld.
    An die Thüre pocht die Noth –
    Bete kurz! denn Zeit ist Brot.


    Und du ackerst und du säst,
    Und du nietest und du nähst,
    Und du hämmerst und du spinnst –
    Sag, o Volk, was du gewinnst!


    Wirkst am Webstuhl Tag und Nacht,
    Schürfst im Erz- und Kohlenschacht,
    Füllt des Ueberflusses Horn,
    Füllst es hoch mit Wein und Korn.


    Doch wo ist dein Mahl bereit?
    Doch wo ist dein Feierkleid?
    Doch wo ist dein warmer Herd?
    Doch wo ist dein scharfes Schwert!
    :
    :


    Brecht das Doppeljoch entzwei!
    Brecht die Noth der Sklaverei!
    Brecht die Sklaverei der Noth!
    Brot ist Freiheit, Freiheit Brot!


    (Bundeslied für den Allgemeinen deutschen Arbeiterverein, 1863)


    Man beachte das Datum 1863! Und wo stehen wir heute,fast 150 Jahre nachdem dieser Text erschien ( und für lange Zeit verboten war ?).


    Rente mit 67 ( angedacht mit 70), ein nicht unerheblicher Anteil von "Erwerbstätigen" die sich trotz mehrerer Jobs am Rande des Existenzminimums bewegen, freundlich verbrämte "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen"....


    Mich persönlich wundert es nicht, dass all dies zu einer (latenten) "Verweigerungshaltung" führt, ja führen muss.

    Zitat

    Den Arbeitgebern, ist heutzutage, oft nicht mehr bewußt, dass ein Arbeitnehmer auch sein Kapital sein kann !


    Doch das ist den Arbeitgebern sehr wohl bewusst, allerdings im negativen Sinne. Nämlich dann wenn der Mensch als Negativposten in den Bilanzen auftaucht oder anders gesagt der Gewinnmaximierung und dem "Sharehoder Value" entgegensteht.


    Wenn der Mensch nur noch nach seinem Bilanzwert beurteilt, zum Kostenfaktor degradiert und als solcher behandelt wird, die "Gesellschaftsfähigkeit" allein nach dem beurteilt wird wie produktiv ( und damit gewinnbringend oder verlustminimirend) jemand ist, dann stellt sich mir ernsthaft die Frage ob so einer Gesellschaft nicht lieber den Rücken kehre.


    Und wenn ich mir diese Frage schon stelle ( als jemand der " von der falschen Seite des Zaune spuckt") wieviel drängender muß die Frage dann bei denjenigen sein, denen von klein auf verdeutlich wird, dass sie bestenfalls ein geduldetes Anhängsel der Gesellschaft sind.


    Ist ein Mensch wirklich nur wertvoll wenn man ihn nach seinem Kapitalwert und seinem Wertschöpfungsfaktor beurteilen kann?
    Ist die gesselschaftliche/ soziale Wertigkeit abhängig von Nikotin/Alkoholkonsum?
    Ist es sozial zu sagen "Ich bezahle dich von meinen Steuern" also hast du gefälligst den Mund zu halten?
    Ist eine Gesellschaft berechtigt, sich sozial zu nennen, in der ein Mensch nach seiner Konsumfähigkeit bemessen wird?


    Nach 60 Jahren "sozialer Marktwirtschaft" ( ok der Begriff sozial taucht in den Zusammenhag schon seit einigen Jahren kaum noch auf) zeigt sich nun m.M.n. ein grundsätzliches Problem:
    Ist der Mensch in seiner Gesamtheit überhaupt ein soziales Wesen? Ist der Mensch grundsätzlich dazu in der Lage sozial zu denken und zu handeln? ( im Sinne der lat. Bedeutung des Wortstammes socius- gemeinsam, verbunden )?


    Ich lasse diese ganzen Fragen hier einfach mal so im Raum stehen ( meine persönlichen Antworten habe ich darauf schon vor einiger Zeit gefunden...).


    Gruß
    Monoko



    Anm an die Moderation: Das einführende Zitat steht unter Public Commens und unterliegt keinerlei Urheberechten.

    Für Ottilie Normalsteuerzahlerin :-) würde ich auch das WISO Programm empfehlen. Ist relativ einfach zu handhaben und holt meistens zumindest die Kosten raus.
    Bei verzwickteren Fällen ist allerdings der Gang zu Steuerberater oder zum einem der Lohnsteuerhilfevereine angeraten.


    Die Kosten bzw. Beiträge richten sich entweder nach der Höhe des Einkommens ( ich habe da was von 30 bis 300 € im Hinterkopf) oder beim Stb. nach der Gebührenordnung.


    Die Finanzämter bieten auch Hilfen an, allerdings nur zum reinen Ausfüllen der Erklärung, nicht zum evtl. Steursparen...


    Gruß
    Monoko

    Ich empfehle euch diesen Artikel bei STERN-Online mal zu lesen, da sind kurz und knapp Folgen und Hintergründe der ganzen Diskussion aufgeführt.....


    Es geht gewissen Kreisen nicht darum ob es nun 5, 20 oder 40 € oder gar nichts gibt, mit dem ganzen Thema wird geziehlt darauf hingearbeitet, eine ganze ( nach Lesart der Neoliberalen unproduktive und damit nutzlose) Bevölkerungsgruppe zu diskreditieren und damit mundtot zu machen ( Stichwort "Sozialschmarotzer"). Indem man dieser Gruppe zeigt wer über sie bestimmt und das sie " gefälligst froh sein dürfen überhaupt etwas zu bekommen ( Lohnabstandsgebot, "Arbeit muss sich lohnen", " Es hätte durchaus auch zu einer Kürzung kommen können" [Zitat Merkel PK] ) sichert man sich einerseits die Annerkennung der konservativen und neoliberlen Wählerschaft und andereseits die Zustimmung des eigentlichen Machthabers, dem Kapital.


    Wenn ich mir die Praxis der sog. Arbeitsagenturen ansehe, sind wir nicht mehr weit davon entfernt, Mod. Mitteilung: Satz editiert. Solche Vergleiche entsprechen nicht der Netiquette und sind auch in hitzigen Diskussionen nicht akzeptabel.


    Zu hart, zu abwegig? Ich denke nicht, denn schon heute wird mit Billigung und durch gesetzgeberische Winkelzüge gegen etliche Paragraphen des Grundgesetzes verstossen ( ich nenne nur die freie Wahl des Wohnortes, freie Berufswahl, Sozialstaatsgebot). Da dies , zum Leidwesen der Inititoren, keine oder nur unzureichende Wirkung zeigt, greift man jetzt zu anderen Mitteln. Eine Taktik die sich bereits mehrfach bewährt hat ( siehe USA, siehe ... naja die Geschichtsbücher der letzeten 150 Jahre sind voll von Beispielen).


    Wer sich mit der jüngeren Geschichte beschäftigt, findet genügend Anzeichen dafür, dass der Begriff "sozialverträgliches Frühableben" ( Unwort des Jahres 1998) wohl doch nicht so ironisch war oder zumindest sich nicht als solches in den Köpfen festgesetzt hat, wie er damals angeblich gemeint war.


    In Deutschland ist der Überlebenskampf des Kapitalismus voll entbrannt, die ersten Opfer hat es bereits gegeben, und es werden weitere folgen. Viele weitere.....


    Gruß
    Monoko

    Köperverletzung ist ein sog. Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft übernimmt die Anklagevertretung ( im Gegensatz zu einer Zivilklage bei der der Kläger persönlich die Klage vertritt/ bzw. unter Hinzuziehung eines Anwalts).


    In deinem Fall ist es also Aufgabe des Staatsanwaltes, die Klage zu begründen und aufgrund der vorliegenden Beweise die Schuld des Angeklagten darzulegen. Und hier liegt die Problematik. Die Staatsanwaltschaft hat, außer deiner Anzeige und deiner Ausage als Zeugin, wenig in der Hand um dem Gericht die Tatsachen stichhaltig nachzuweisen. Atteste stehen hier oft in der Grauzone von "Gefälligkeit", es sei den es handelt sich um gerichtsverwertbare Gutachten.


    Der Angeklagte hingegen braucht nicht einmal seine Unschuld zu beweisen (generelle Unschuldsvermutung) sondern nur die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu entkräften und sei es durch ein sachlich, kühles Auftreten.


    Du als Zeugin und gleichzeitig Betroffene, reagierst hingegen emotional und dadurch unsachlich ( kein Vorwurf). Damit wird in der Gewichtung aber das Gericht schon von vorne herein nur die Dinge wirklich heranziehen die der Urteilsfindung dienen können. Und da bleibt dann wenig mehr übrig als "Aussage gegen Aussage" und " im Zweifel für den Angeklagten ( in dubio pro reo)".


    Ein anderer Punkt ist, dass das Gericht mgl. den Eindruck bekommen hat, dass du versuchst klagefremde Angelegenheiten mit einzubringen und so dem Prozesszweck zuwider zu handeln. In dem Fall könnte es sogar sein das deine Aussage sogar kontraproduktiv war. Ausagen zu Erkrankungen, insbes. aus dem psych. Bereich sind besonders heikel, wenn sie nicht durch unabhängige Gutachter gemacht werden. Selbst auf Andeutungen in diese Richtung reagieren Richter meistens sehr empfindlich.


    Ich bin kein Jurist aber ich fürchte es könnte schwierig werden hier noch etwas zu drehen.
    Die Saatsanwaltschaft könnte Berufung gegen das Urteil einlegen. Dies ist aber wohl eher unwahrscheinlich, wenn nicht eklatante Verhandlungsfehler gemacht wurden oder ein besonderes öffentliches Interesse an der Weiterverfolgung des Deliktes besteht.


    Eine kleine Chance würde darin bestehen als Nebenkläger aufzutreten, aber da sehe ich das Problem, das die Verhandlung bereits weit fortgeschritten ist und die Nebenklage eigentlich zusammen mit der Saatsanwaltschaft vor beginn der hauptverhandlung vorliegen muss ( gerichtliche Prüfung auf Zulassung der Nebenklage).


    So leid es mir tut aber ich glaube nicht, das die Aussichten auf ein (für dich) positives Urteil sehr groß sind. Wenn die Saatsanwaltschaft nicht von sich aus Tätig wird, stehst du anch einem Urteil ziemlich in Regen, da nach Rechtskräftigkeit ( bei einem Freispruch und einer entsprech. Erklärung des Staatsanwalts auf Verzicht sofort) des Urteils, in der selben Sache nicht noch einmal geklagt werden kann.


    Ob du Chancen hättest evntl auf zivilrechtlichem Wege noch etwas zu tun, müsste ein Jurist beurteilen. Von meinem ( laienhaften) Standpunkt aus gibt es da aber auch wenig Möglichkeiten....


    Viel mehr als dir die Daumen zu drücken und dir ein "positives" Urteil zu wünschen kann ich nicht tun. Alles weitere liegt im ermessen des Gerichts/ des Richters....


    Gruß
    Monoko

    wirzwei
    Ich hoffe, du lässt dich anwaltlich vertreten.
    Ich fürchte du hast, bei einer anstehenden Berufung, keine Chance, das allein durchzuziehen.


    Erstinstanzliche Urteile werden in der regel nach Aktenlage gefällt. Wer sich hier vor dem Richter am besten "verkauft" und in der Lage ist sachlich, distanziert zu agieren, ist im Vorteil (Arbeitserleichterung für das Gericht)
    So schwer es fällt aber gefühle haben vor Gericht selten eine Chance.


    Ein guter Anwalt verdonnert seine Mandanten bei solchen Verhandlungen meistens zum Schweigen.


    Gruß
    Monoko

    Na Na, meine Damen, wer wird denn da gleich ....


    Mit dem Alter und dem beruf kann man sich doch mal vertun im Eifer des Gefechts. Der neue "Vater" ist ja immerhin " MAnager in der Musikbranche", da muß das Inkognito gewahrt bleiben.



    Also mal ganz ohne Ironie @Sneth, wenn das die Lösung sein soll, frage ich mich ernsthaft, wo das Problem war.
    Sollte ( ich benutze mit Absicht den Konjunktiv) die ganze Geschichte tatsächlich so sein wie du sie geschildret hast, kann ich dir schon jetzt sagen, dass geht schief.
    Ihr bietet keine Lösung sondern sorgt für eine Verschiebung.


    MAn braucht kein Psychologe zu sein, um sich die weitere Entwicklung vorzustellen.


    Ich bin zwar erst seit zwei Jahren "Vater", aber ich glaube wenn ich /wir unsere Probleme so lösen würden /gelöst hätten, könnte ich das Wort FAmilie aus meinem Wortschatz streichen.


    Mutti macht auf heile welt, Papa, zahlt, Kids halten die Hand auf.... Probleme, ach woher denn, das Portemonnaie liegt doch bereit.
    Legt aber genug für den Psychiater eurer Kinder, den Scheidungsanwalt und Andere sonderausgaben zurück...



    Schönes Leben noch
    Monoko




    Ach und noch eines: Nimm bitte den Werbelink aus deiner Signatur. Sowas kommt in einem öffentlichen Forum gar nicht gut. Und solltest du keine Rechte an dem Avatarbild haben würde ich dies auch gleich entfernen.
    sonst muss der seychellenurlaub doch noch gecancelt werden....

    Solange es keine schriftliche Vereinbarung über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten und zusätzliche Leistungen gibt und/oder das Ganze von vorneherein keinen gewerblichen Charakter hatte ( Auftrag gegen Bezahlung unter festgelgten Konditionen) unterliegen die Formalien dem BGB ( Bürgerlichen Gesetzbuch) Und dort sind Gewährleistungen, Garantien u.ä m.W.n für "Freundschaftsdienste" nicht vorgesehen. Es sei denn durch deine Arbeit ist dem "Auftraggeber" ein Nachweisbarer Schaden ( Sach- Körper-Vermögensschaden) entstanden. Diesen könnte er ggf. einfordern, aber auch nur innerhalb der Fristen, ganz bestimmt nicht nach drei Jahren.


    Also kurz und gut, du bist zu nichts verpflichtet.


    Gruß
    Monoko

    Zunächst möchte ich dem was Elin und Sajoam geschrieben haben grundsätzlich beipflichten.
    Sneth1 dein Junge steckt im Moment bis über beide Ohren in Problemen, zu den familiären Umwälzungen und dem Ende der ersten "großen Liebe" kommt dann noch hinzu, das er mit 14 auch noch auf dem ersten Höhepunkt der Pubertät steht.
    Auch wenn es hart klingt, aber du kannst sehr froh sein, dass er überhaupt verlässlich nach Hause kommt.


    Das ganze ist aber nicht nur negativ zu sehen. Im Gegenteil, es ist eine große Chance für deinen Sohn, Problemlösungsstrategien zu entwickeln. Bisher war es so, dass du als Mutter den Mittelpunkt seines Lebens bildetest und somit auch für die Lösung der anstehenden Probleme zuständig warst ( ich vermute mal das es so war, ausgehend von dem was ich aus deiner Vorstellung und meiner Erfahrung kombinieren kann).
    Die Situation hat sich nun aber grundsätzlich geändert, zum einen fehlt die helfende Hand zum anderen wächst aber auch der Drang seine Probleme selber zu lösen.
    Und dort, denke ich, kannst du ihn abholen.
    Unterstütze ihn mit Vorschlägen und Gesprächen, aber nicht mit fertigen Lösungen a la " Mama spricht mit der Ex-Freundin... oder ich will nicht, das du so spät nach Hause kommst". Stattdessen könntest du ihm aus deiner eigenen Zeit als Teenie berichten ( nicht schulmeistern " Ich hab das immer so und so gemacht/empfunden) sondern in der Art von "Ich kann mir vorstellen wie es dir geht weil...". Zunächst wird dein Sohn dann möglicherweise milde Lächeln ( Mama, das war doch ganz anders bei dir) aber mit der Zeit kommt dann auch vielleicht die Frage oder zumindest der Gedanke wie eine Lösung ausehen könnte.



    Was du aber vermeiden solltest ist, jetzt in Panik zu geraten und dich mit aller müttrelichen Fürsorge auf den Jungen zu stürzen und ihn zu erdrücken. Das würde noch mehr Probleme schaffen, denn du kämst seinem pubertären Freiheitsdrang ( ganz natürlich in dem Alter) in die Quere. Glaub mir es gibt nichts schlimmeres für einen Jungen in dem Alter als " Mutterliebe". Gefragt ist ein Kumpel/Freund/Ratgeber oder was auch immer in diese Richtung geht, aber kein Ausflug mit Mama in den Zoo ( ok, leichte Übertreibung) und wenn ihm nach Kuscheln ist ( soll auch bei Älteren Kindern noch vorkommen ;) ), dann wird er dir das auch zu verstehen geben.


    Natürlich solltest du aber auch seine Wanderungen im Auge behalten, aber bitte aus dem Hintergrund ( Keine Kontrollposten aufbauen) und wenn du merkst, dass sich etwas verändert ( also die Zeiten ausgedehnt werden oder er sich sonst wie anders verhält) schon auch einmal nachhaken.


    Es ist zugebenermaßen ein schwieriger Balanceakt, den du da vor dir hast, aber mit gegenseitigem Vertrauen und Verständniss lösbar.
    Wichtig ist, denke ich, einerseits das Vertrauen deines Sahnes zu erhalten, dass er im Notfall auf deine Erfahrung und den Rückhalt bauen kann ( wobei es dann auch dich ankommt den Eintritt des Notfalls früh genug zu erkennen und dich darauf vorzubereiten) und er sich andererseits nicht bevormundet und gegängelt fühlt (im Rahmen der ihm zustehenden Freiheiten.


    Zum Schluß noch eines. Bedenke, das die pubertäre Entwicklung auf der emotionalen Ebene anders verläuft als bei Mädchen. Vielleicht wäre dein Mann zu einem Gespräch unter Männern bereit (Nein nicht die Sache mit den Bienchen und den Blümchen, da kennt sich Sohneman wahrscheilch schon bestens aus... nicht bös gemeint, aber mit 14 habe ich schon meine Biolehrerin ausgelacht bei dem Thema), sondern auf der o.a. "Kumpelebene".
    Ein Versuch wäre es wert....


    Gruß
    Monoko



    .... und wiedermal war die halbe Forumswelt schneller auf der Tastatur :-) ... sorry für die Doppelung...

    @rübli
    Kleine Korrektur: Die 6 Wochenfrist ist ein Märchen der Banken und Geldinstitute.
    Lastschriften können praktisch unbegrenzt wiederrufen werden solange keine Einzugsermächtigung dafür vorlag. DA es sich in diesem Fall wahrscheinlich um einen Einzug außerhalb der normalen IEnzugsermächtigung ( monatlicher Abschlag) handelt, greift die 6 Wochen Frist nicht.


    parfu
    Solange du keine ordentliche Rechnungslegung hast, hat das Unternehmen keine Berechtigung zum Einzug irgendwelcher Beträge außerhalb der normalen Abschlagszahlungen. Somit reklamiere den Vorgang bei deiner Bank ( Wiederruf der Lastschschrift) am besten mit Buchungsnummer und Datum. (erleichtert den Schalterbesatzungen etwas die Arbeit). Das Geld ist innerhalb weniger Stunden wieder auf deinem Konto.


    Als nächstes solltest du den Handwerker auffordern eine Quittung über den Ausbau un die RÜCKGABE des Zählers auszustellen bzw. eine Kopie der Meldung an den Versorger ( die muss vom Betrieb erfolgen).
    Das ganze natürlich schriftlich (kein FAX) und belegbar (Einschreiben).


    DAmit hast du dann die Möglichkeit gegenüber dem Versorger zu beweisen das du deinen Pflichten nachgekommen biist.


    Der Zähler ist Eigentum des Versorgungsunternehmens und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen. Somit kann ich zumindest nachvollziehen warum sich der Versorger bei dir schadlos hält.
    Wenn allerdings der Ausbau von einem vom Verorger beauftragten Handwerker vorgenommen wurde ist dieser dann auch für die korrekte Abwicklung der Rückgabe verantwortlich.
    Anders sieht es aus wenn DU selbst den Ahndwerker beauftragt hast. Dann kann es sein, das du für die Kosten zumindest teilweise aufkommen musst.
    In jedem Fall kann aber ohne Rechnungslegung nicht willkürlich ein beliebiger und nicht nachvollziebarer Betrag eingezogen werden.


    Gruß
    Monoko

    Les dir mal §22 SGB II Abs.2 durch und im Anschluß diesen Link
    Umzug bei Hartz 4


    steh vor derselben Problematik und möchte NUR in eine ander Stadt ziehen


    Der Knackpunkt liegt in den unterschiedlichen Interpretationen der Begriffe "Angemessen" und "Notwendig". Der der Sachbearbeiter über einen Ermessensspielraum verfügt, kann er diese begrife zunächst frei auslegen, d.h. was IHM/IHR nicht notwendig erscheint ist es nicht aber:


    Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, gelten neue Kriterien für die Angemessenheit. Die KdU werden nach Angemessenheit am neuen Wohnort bewilligt, unabhängig vom alten Wohnort. Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden sollen, muss der Träger der Umzug zustimmen.
    (Zitat aus http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug-bei-hartz )


    Im Klartext bedeutet dies, das selbst ALG II der Umzug ansich nicht verwert werden darf ( würde gegen Artikel 11 GG verstossen) sondern nur die damit unmittelbar verbunden Leistungen ( Umzugskosten) da die ja von der ARGE des alten Wohnorts erbracht werden.
    NAch einem wohnungswechsel in einen anderen Zuständigkeitsbezirk muss dann natürlich ein neuer Antrag gestellt werden. Hierbei erfolgt dann die Angemessenheitsprüfung durch die nun zuständige ARGE. Diese bezieht sich aber aussschließlich auf die Wohnkosten und nicht auf die Kosten des Lebensunterhalts denn diese sind wiederum anderweitig festgelegt.
    Wenn also die neue Wohnung im Rahmen der örtlichen Angemessenheitsregeln liegt ( dies kann sehr Unterschiedlich sein) gibt es keinen Grund die Zahlungen zu kürzen bzw. einzustellen.
    Abgesehen davon ist es ein weit verbreitetes Gerücht, das teurer Wohnraum nicht genutzt werden darf. Einzig die übernommen Kosten richten sich nach der Angemessenheit. Sollte die Wohnung teurer sein muss und kann die Differnz anderweitig beglichen werden ( wobei dies bei reinem ALG II - Bezug schwierig werden dürfte).


    Ich kenne Fäle bei denen die Differenz bei 20 oder 30 € liegt. hier kann man evntl. versuchen. mit dem vermieter eine Nebenvereinbarung zu treffen, bei der die Miete pro forma auf den übernommen Betrag gesenkt wird und die Differnz dann "privat" beglichen wird.


    Gruß
    Monoko

    Anch Artikel 11 des Grundgesetzes genießen alle Deutschen das Recht auf Freizügigkeit, d.h. die frei Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes.
    Somit ist die Ausage des AA schlichtweg Blödsinn.


    Das einzige das dir Verwert werden kann ist Umzugskostenbeihilfe, dies trifft aber hauptsächlich auf ALGII Empfänger zu. ALG 1 Leistungen sind bundeseinheitlich und somit vollkommen unabhängig vom Wohnort, da hier die kommunalen Leistungen wie Mietkosten noch nicht greifen.


    Somit würde ich dem Sachbearbeiter mal freundlich aber bestimmt empfehlen, sich zu einer Nachschulung anzumelden....


    Gruß
    Monoko

    Das ist leicht gesagt. Solche Ratschläge gebe ich selber auch. Nur ist es oft so das es keinen Ausweg gibt. Oder zeitnah keinen.
    Es gibt keine Lösung. Man kann nur gelassen versuchen mit seinem Los zu leben.


    Au contraire Monsieur, einen Ausweg gibt es immer ( von physikalischen "Unmöglichkieten" mal abgesehen). Schon wenn man versucht eingefahrene Denkweisen abzulegen oder bereit ist zu erkennen, dass der eingeschlagene Weg nicht zum Erfolg führt, ist dies zumindest ein Ansatz für eine Konfliktlösung.


    Manchmal bedeutet dies natürlich das man den wieder zurücklaufen muss, an den Punkt an dem die Sache ihren Ausgang hatte und an diesem Punkt erkennen muss wo man sich in die Sackgasse manövriert hat bzw. wurde.
    Klar, zeitnah von heute auf gestern ist das in vielen Fällen nicht machbar, aber zumindest eine Kehrtwendung sollte sich einleiten lassen.


    Gruß
    Monoko

    Sie will nicht, sie will nicht, sie will nicht. Nichts
    will sie.


    Das gleiche könnte man aber auch von dir sagen. Hier schreiben sich seit Tagen Dutzende vpn Leuten die Finger wund, machen Vorschläge, bauen goldene Brücken und die einzige und immer gleiche Reaktion ist ein Lamento deinerseits.
    Bei allem Verständniss für die Sache frage ich mich doch langsam, worin der Sinn diese Threads liegt. Suchst du die Bestätigung deiner eigenen Verweigerungshaltung, brauchst du Streicheleinheiten oder Mitleid?


    Oder willst du wirklich an einer Lösung arbeiten?


    Ja ich unterstreiche das Wort arbeiten, denn das wirst du müssen. mit einem Verharren auf deinem Standpunkt tust du genau das, was deine dir so verhasste Ex auch tut, du blockierst jede Chance auf eine Änderung.


    Komm verdammt noch mal endlich von diesem " Erst sie, dann vielleicht ich" weg. Wenn sie sich nicht bewegen kann/ will bewege du dich. Damit kommt zumindest wieder etwas Dynamik in die Sache.


    Suche nach neuen Wegen und beschwere dich nicht dauernd über die Schlaglöcher auf den alten... und wenn es keine neuen Wege gibt, dann baue sie.


    Gruß
    Monoko

    mono, einen anwalt suchen bzw vorher psychisch auf die beine kommen und parallel finanzen in den griff kriegen. kam schon mehrmals...


    Nein das ist nicht das Kernproblem, das sind Vorschläge zur Lösung eines Teilproblems. Die Ursache und damit der eigentliche Lösungsansatz liegt meines Erachtens viel tiefer und an ganz anderer Stelle, als hier vielfach vermutet. Ich denke man (namentlich der TS ) sollte zunächst, am besten mit psychologisch, therapeutischer Unterstützung versuchen zu ergründen, woher das total vergiftete Verhältnis zu seiner Ex rührt.
    Ohne Schuldzuwiesungen und Selbstkasteiung osndern so objektiv wie nur irgend möglich.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nicht irgendwo einen harten Bruch in der Beziehung gab, der vor der eigentlichen Trennung und damit dem hier geschilderten Desasters lag. Was ist passiert und warum, das gilt es herauszufinden. erst dann kann man beginnen behutsam an einer Annäherung zu arbeiten.
    Solange es immer wieder um die Frage geht, wer das Opfer und wer der Täter ist wird es keine Lösung geben, sondern nur Opfer.
    Kennt hier jemand das Spiel TIC TAC TOE?
    Hier spielen zwei Menschen gegeneinander, die die Strategie des Spiels erkannt haben, denen der Sinn aber entgangen ist: In diesem Spiel gibt es keine Sieger.


    Und noch ein Wort zu Thema kämpfen:
    "Jeder Kampf geht verloren, der nur gegen etwas und nicht für etwas geführt wird."


    Ich will damit nichts unterstellen, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass das Kind hier instrumentalisiert wird, als Objekt in einem Konflikt der zwischen den beiden ExPartner nicht ausgetragen wurde.
    Ich glaube, solange sich beide Parteien sich nur über den Umweg des Kindes auseinandersetzen und nicht erkennen können /wollen, wo der Konflikt seine Wurzeln hat, wird es keine Lösung geben, sondern nur eine endlose Kette von Vorwürfen, Verteidigungen, Selbstmitleid und Zerfleischung. Am Ende sehe ich hier drei Menschen deren Leben zerstört ist.


    Ich kann entsorgtervater nur einen Rat geben: Kehre um und suche einen anderen Weg. Wenn du in der bisherigen Richtung weiter gehst, gibt es nur Opfer.


    Gruß
    Monoko

    Na ja alter Wein in neuen Schläuchen....


    Irgendwie ist es egal wie das Ding heisst, solange sich inhaltlich nichts ändert.


    Verwaltingsintern wird sowieso von Leistungen nach "SGB II" gesprochen, Hartz 4 ist ein Begriff der sich über die Boulevardpresse eingebürgert hat.


    Wegen mir können sie das Ding auch "Uschi- Groschen" oder "Zensursulas Nothilfe" nennen... oder nach seinem Schöpfer "Gerds Vermächtnis"