Hallo alle zusammen,
ich finde es zunächst einmal sehr gut, dass es solche Foren gibt.
Sollte man unterstützen.
Wiederspruch:
Ich ich/wir wollen Wiederspruch einlegen. Unsicher bin ich noch ein wenig, weil ich in google gelesen habe, dass unter Umständen eine bis zum 1 1/2 fache Verwaltungsgebühr bei Ablehnung erhoben werden kann.
Rücksprache mit dem Sachbearbeiter:
Habe ich gemacht, bevor ich die ÜL Pauschale angegeben habe. Die Sachbearbeiterin sagte, dass es angerechnet wird. Als ich ihr sagte, dass es gem. § 2 Einkommensteuergesetz kein Einkommen ist, wurde sie unsicher und hielt Rückfrage. Zum Schluss wußte es keiner genau und mir wurde gesagt ich soll die ÜL Pauschale auf alle Fälle angeben.
Habe auch schon den Präsidenten vom Solinger Sportbund angeschrieben. Der sagte es ist bedauerlich, er als Interessenverband könne aber nicht auf einzellfälle eingehen. Ihm wäre so etwas auch noch nie vorgekommen.
Klar, wahrscheinlich ist keiner so ehrlich die ÜL Pauschale anzugeben.
Habe auch schon mit anderen Interessenverbänden gesprochen.
Keiner will sich so recht einsetzen und kann den § 17 Abs. 4 GTK NRW auslegen.
Da steht nähmlich, dass auch steuerfreie Einkünfte anzurechnen sind (Abfindungen etc.).
Letzendlich gibt es die ÜL Pauschale nicht nur für Ehrenamtliche in Sportvereinen. Es können also alle die auf Basis einer ÜL Pauschale Gelder bekommen Pech bei der Anrechnung auf diverse Leistungen haben. In google habe ich gelesen, dass es auch bei ALG 2 eine Regelung gibt, die von den Dachverbänden und Interessenvertretungen gemacht wurde.
Bei den Kindergartenbeiträgen kommt noch erschwerend hinzu, dass da auch noch komunale Satzungen zum Zuge kommen.
Fazit:
ÜL Pauschale angeben?
Wiederspruch einlegen, wenn keine oder geringe Kosten entstehen.