Beiträge von Brandiburgs

    Hallo alle zusammen,


    ich finde es zunächst einmal sehr gut, dass es solche Foren gibt.
    Sollte man unterstützen.


    Wiederspruch:
    Ich ich/wir wollen Wiederspruch einlegen. Unsicher bin ich noch ein wenig, weil ich in google gelesen habe, dass unter Umständen eine bis zum 1 1/2 fache Verwaltungsgebühr bei Ablehnung erhoben werden kann.


    Rücksprache mit dem Sachbearbeiter:
    Habe ich gemacht, bevor ich die ÜL Pauschale angegeben habe. Die Sachbearbeiterin sagte, dass es angerechnet wird. Als ich ihr sagte, dass es gem. § 2 Einkommensteuergesetz kein Einkommen ist, wurde sie unsicher und hielt Rückfrage. Zum Schluss wußte es keiner genau und mir wurde gesagt ich soll die ÜL Pauschale auf alle Fälle angeben.


    Habe auch schon den Präsidenten vom Solinger Sportbund angeschrieben. Der sagte es ist bedauerlich, er als Interessenverband könne aber nicht auf einzellfälle eingehen. Ihm wäre so etwas auch noch nie vorgekommen.
    Klar, wahrscheinlich ist keiner so ehrlich die ÜL Pauschale anzugeben.


    Habe auch schon mit anderen Interessenverbänden gesprochen.
    Keiner will sich so recht einsetzen und kann den § 17 Abs. 4 GTK NRW auslegen.
    Da steht nähmlich, dass auch steuerfreie Einkünfte anzurechnen sind (Abfindungen etc.).


    Letzendlich gibt es die ÜL Pauschale nicht nur für Ehrenamtliche in Sportvereinen. Es können also alle die auf Basis einer ÜL Pauschale Gelder bekommen Pech bei der Anrechnung auf diverse Leistungen haben. In google habe ich gelesen, dass es auch bei ALG 2 eine Regelung gibt, die von den Dachverbänden und Interessenvertretungen gemacht wurde.
    Bei den Kindergartenbeiträgen kommt noch erschwerend hinzu, dass da auch noch komunale Satzungen zum Zuge kommen.


    Fazit:
    ÜL Pauschale angeben?
    Wiederspruch einlegen, wenn keine oder geringe Kosten entstehen.

    Hallo chaosmaus,


    ich bin mit zwei kleinen Kindern klassische Hausfrau.


    Mein Mann steht in einem Arbeitsverhältnis und ich mache einen Tag in der Woche, als Dipl. Sportlehrerin Ehrenamtlich bei einem Sportverein, Mutter Vater Kind Turnen als Übungsleiter.


    Also kein ALG.


    Das Einkommen meines Mannes liegt nun unter diesem Bemessungssatz.
    Durch meine ÜL Tätigkeit kommen wir nun über den Bemessungssatz.

    Hallo zusammen,


    ich bin als Übungsleiter in einem Verein tätig und gebe dort Mutter-Vater-Kind Turnen.


    Dafür bekomme ich vom Verein eine Übungsleiter pauschale.


    Jetzt wird die Übungsleiter pauschale zur Bemessung des Elternbeitrages herangezogen und ich überschreite den Bemessungssatz. Das hat zur Folge, eine Nachzahlung von 670 € und jeden Monat 40 € mehr.


    Die Politik will doch ein gesellschaftliches Engagement und will die Arbeit in den Vereinen stärken.
    Darum ist die Übungsleiter pauschale laut Einkommensteuergesetz auch bis zu einem Pauschbetrag kein Einkommen. Sie ist auch frei von Sozialabgaben gestellt.


    Eine Übungsleiter pauschale ist kein positives Einkommen sondern eine pauschale Aufwandsentschädigung für Telefonkosten, Material, Kleidung, Fahrkosten und viele Stunden Engagement.


    Ohne die Übungsleiter können unsere Vereine nicht mehr dieses breite Angebot machen.


    Es kann doch nicht sein, dass das Jugendamt mir die Übungsleiter pauschale als Einkommen anrechnet.


    Kann mir jemand was dazu sagen?


    Liebe Grüße


    Kirsten