Schönen Abend
Bin grad dabei, alle Anträge zu sammeln. Bei der Wohngeldstelle hab ich auch schon angerufen. Und wie immer: das können sie erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Wir brauchen einen Einkommensnachweis. Toll, das ist ja dann Elterngeld, was ich ja auch erst nach Geburt beantragen kann, bis die mir ne Bestätigung schicken... Und Wohngeld wird rückwirkend nicht gezahlt. Naja, ausfüllen kann ich ja alles schon mal, dann ist das immerhin erledigt.
Das nackig machen fängt ja jetzt schon an: wegen der Vaterschaftsanerkennung. Mit wie vielen Männern hatten sie Sex, um den Zeugungstermin herum. Und zwar 50 Tage nach vorne und 50 Tage nach hinten :hä Geht die zwar nix an, aber sie macht ja auch nur ihren Job.
Ob ich das Elterngels splitte hab ich noch immer nicht entschieden. Wie ist das denn, wenn ich dann doch etwas arbeiten würde im zweiten Jahr, kürzen die das dann?
Gruß die :schwanger