Beiträge von formentera

    Hallo,


    im Grunde gibt es beim Wechselmodell keinen Kindesunterhalt, den trägt quasi jeder selbst.


    Du könntest dich auf beispielsweise 10€ am Tag einigen und rechnest am Ende des Montas mit KM ab.


    Vergiss die Ironie, freu dich euer Kind so viel bei dir zu haben, gönne Frau Ex die Karriere und Zettel keinen
    Streit vom Zaun. Mein Rat an Dich. 8-)

    @bab: habs jetzt :D


    Ich gönne jedem Vater, der das Kind wirklich umsorgen, versorgen, verwöhnen und natürlich erziehen will das GSR und gerne auch das Wechselmodell. Frieden mit KM schliesst und die Vergangenheit der Paarbeziehung begräbt und natürlich eine KM, die dem KV die Tür offen hält.


    Es gibt diese Väter und einige von ihnen sind auch hier zu finden.


    Doch ich denke es lauert die Gefahr, dass das Sorgerecht (auf beiden Seiten) zum Kampfpokal gemacht wird.
    DAS darf nicht sein!


    Nur, wie will man das im realistischen Leben durchziehen. Es sind Einzelfallentscheidungen und die Familiengerichte sind doch mehr als überfordert.


    Mal ehrlich, wenn alles gut läuft (von beiden Seiten), sollte es doch weder Diskussionen noch Verfahren zu GSR geben. :brille

    Zurück zum Thema:
    Nachdem was ich nun alles lesen durfte stimme ich zu: der die Alltagssorge hat, hat das Recht die Sorgepflicht auszuüben.


    Die entsorgten Väter freuten sich über mehr Rechte und das GSR gegen den Willen der KM. Aber der Alltag im Gerichtssaal spricht eine
    andere Sprache. Kein Kontakt zum Kind, kein Unterhalt und auch kein realistischer Versuch dieser Pflicht nachzukommen
    und permanente Konflikte mit KM...aus die Maus.


    Diese Traumvorstellung: Eltern bleiben Eltern, Paarebene verlassen und sich auf der Elternebene treffen ist doch in den
    wenigsten Fällen der Fall. Die Realität sieht doch anders aus.


    ...und wenn den Väterrechtlern nichts mehr einfällt, sprechen sie von einer Borderlinermutter die PAS betreibt und
    von der feministischen Helferindustrie unterstützt wird. Und jammern! :kotz
    :nixwieweg


    @Edith: Kopierchaos beseitig

    loewe ich habe gefragt ohne Unterton.


    @Vater71, dass finde ich grossartig. :anbet


    Bei mir war es umgekehrt. Ich wurde in der 19.SSW in Amsterdam in einer Abtreibungsklinik abgegeben, getarnt als
    Kurzurlaub.
    Ich bin abgehauen und dann legte der Erzeuger selbst Hand an.


    Ich hab eine Vorsorgeverfügung in der Schwangerschaft verfasst und begründet.


    Ich behaupte mal vorsichtig, ich glaube zu wissen wie du dich gefühlt hast. :bigkiss

    @Vater71: eine Vorsorgeverfügung kurz nach der Geburt. Hmmm das macht man nicht einfach so aus dem Nichts heraus.
    Außerdem muss man Gründe angeben, weshalb derjenige auf keinen Fall das Kind zu sich nehmen sollte.


    Kennst du die Gründe?

    Bernd Stromberg sagt:" Eine Schwangerschaft ist wie 100 Folgen Lindenstraße im eigenen Körper. "


    Vaterschaft beginnt in der Schwangerschaft, genau wie die Mutterschaft. Das es verantwortungslose
    werdende Mütter gibt, sich einen Dreck um ihr ungeborenes Kind kümmern, wissen wir alle.
    Es ist genauso verantwortungslos denen das Sorgerecht zu geben, wie werdende Väter, die sich einen Dreck
    um ihr ungeborenes Kind kümmern.


    Ich habe meinem Herrn KV das Sorgerecht angeboten, zum Glück wollte er es nicht.
    "Du kannst mit mir die SorgePFLICHT haben, bedenke bitte, dass dies auch die finanzielle Sorge
    beinhaltet. " Da schlief ihm das Gesicht ein und das Thema war durch.


    Ich rate jedem werdenden Vater die KM zu heiraten oder noch vor der Geburt die Sorgerechtserklärung zu unterschreiben.


    Wer sich nicht als Vater berufen fühlt, tragt Verantwortung beim Thema Verhütung. Das zu 100% der Partnerin zu
    überlassen ist naiv wie zu glauben, dass alle Frauen den Mann als gleichberechtigt ansehen. Ja, da gibt es Ausnahmen.
    Frauen kümmern sich um Haushalt und Kinder, Mann geht arbeiten. Hat doch die ganzen Jahre funktioniert und dieses Denken
    gibt es noch.
    Es ist auch ganz sinnvoll, sich in der Beziehung und vor SSW mal über Ansichten diesbezüglich zu unterhalten.
    Was ganz schlecht ankommt ist eine Abtreibung zu verlangen, wenn werdende Mutter bereits Babyklamotten kauft.
    Da entsorgt man sich definitiv selbst.
    Die Heulnummer als entsorgter Vater, die böse KM verwehrt meine Rechte blabla führt nicht zum gewünschten Ergebnis.


    Nun noch ein schöner Link der EMMA zum Thema:http://www.emma.de/artikel/das…-auch-eine-pflicht-266056


    :tuedelue


    Pokal fürs Ego gilt für beide Geschlechter, richtig.
    Werdende Väter, ob sie nun welche werden wollen oder nicht,
    haben in der Schwangerschaft kein Mitspracherecht.
    Wenn die Hormone mit der werdenden Mutter durchbrennen, müssen
    sie ja und Amen schreien und sich selbst stark zurück nehmen.
    Das ist nichts für Narzisten.
    Eine SSW ist ein Belastungstest für jede Beziehung. Deswegen scheitern
    m.M. nach so viele Beziehungen in oder kurz nach der SSW.
    Da sind nicht immer die Männer Schuld.


    Aber für die werdende Mutter beginnt die Sorgepflicht in der SSW. Die kann nicht
    so weitermachen wie bisher und die Verantwortung bis zum Tag der Geburt rausschieben.


    Der Punkt ist doch der, dass es zwar Sorgerecht heisst ( der verlassene und entsorgte
    Vater schreit doch gern HIER, wenn es um seine Rechte geht, aber im
    Alltag ist es vielmehr eine Sorgepflicht.
    Nennen wir das Baby um in Sorgepflicht und es gibt keinen Streit mehr drum.


    Im Gegenzug nennen wir Unterhaltspflicht in Zukunft Unterhaltsrecht. Vielleicht
    klappt es dann mit der finanziellen Verantwortung. :dribbel

    @Vater71: ich meine damit, obwohl das GSR gelebt wird...hat er es nicht und wird es nie bekommen können (da er nicht der
    Erzeuger ist).
    Wir entscheiden alles gemeinsam, mit Blick auf das Kind.


    Wenn er mit Töchterchen mal zum Papa-Tochter-Wochenende aufbricht, bekommt er KK-Karte, Kinderausweis und
    Vollmacht mit.
    Aber wenn mir mal was passieren sollte, darf er nichts entscheiden. Du hast Recht, es ist mehr als ein Fetzen
    Papier und es wird Zeit, dass er das GSR bekommt. Das geht natürlich nur via Adoption.


    Derjenige, der sich kümmert und alles für das Kind tut und immer tun will, soll auch das GSR haben.


    Aber m.M. nach, ist für einige das GSR ein Pokal für das Ego. Ich habe auch schon gehört: ohne GSR gibt es keinen Unterhalt.
    Da läuft in manchen Köpfen etwas schief.


    Es gibt immer wieder den Fall, dass der werdende Vater dss Kind nicht will und zum Abbruch drängt.
    Aus welchem Grund sollte er das Sorgerecht und die damit verbundene Pflicht aufgehalst bekommen,
    wenn er den Tod des ungeborenen Kindes will. Diese Verantwortung muss man doch niemanden auferlegen.


    Wenn die KM allein über Leben oder Tod entscheidet, sollte sie dann auch bis zur Volljährigigkeit
    entscheiden dürfen.


    Und nun nenne mir bitte einen Grund, weshalb SO EIN KV das GSR haben sollte.

    Grundsätzlich bin ich für das GSR.


    ABER es gibt Elternteile, die sich nicht um das Kind kümmern wollen und auch die Pflichten nicht
    wahrnehmen und alles tun, um ihre Pflicht nicht erfüllen zu müssen.


    Der oder diejenige, der zu Elternabenden etc. geht und das Kind finanziell versorgt, sollte
    das GSR bekommen, auch wenn es nur die emotionale Mutter oder Vater ist.
    Stiefelternteil-Bonus ist utopisch, ist mir klar. Aber m.E. fair.


    Die Väter oder Mutter, die Eltern sein wollen mit allem was dazu gehört, sollten es auch sein dürfen.
    Sie sollten mitentscheiden dürfen und auch die Verantwortung tragen.


    Ich kenne UET, die zwar GSR haben, aber sich selbst ausschließen oder ausgeschlossen werden. "Hier unterschreibe mal!" heißt es
    dann. Die Entscheidung ist eh getroffen.
    Ich kenne UETs, die kein GSR haben und dennoch alle Entscheidungen mit BET gemeinsam treffen.


    Grundsätzlich ja zum GSR.


    Ich habe ASR. KV hat es nie beantragt und wird es nun nicht mehr bekommen.
    Ich würde es gerne dem sozialen Vater übertragen. Im Alltag hat er es, nur der Fetzen Papier fehlt. :D

    Selten, aber das kommt vor.


    Antragsteller will Umgang.
    Antragsgegner will keinen Umgang.
    Kind sagt nein.
    Richter kann ein Gutachten erstellen lassen, um evt. heraus zu finden,
    ob Kind beeinflusst wurde und um die Erziehungskompetenz feststellen zu lassen.
    (Ob das Sinn macht ist fraglich. )


    Was soll der Richter da machen?
    Eine Mediation bestimmen?


    Auf was will man sich vergleichen?


    Antrag ablehnen geht nicht, da der Antragsteller sein Umgangsrecht einfordert.


    Entweder er verliert sein U-Recht (bewiesene Gründe), da Umgang nicht dem Kindeswohl dient.


    Geht das nicht, da die Beweise fehlen, behält der Antragsteller sein Recht auf Umgang, kann es aber nicht
    ausüben. Akte wird geschlossen.


    Oder????? :frag

    Ich hatte auch die Beistandschaft. Als UVS ausgelaufen war, haben die weiter gemacht wie bisher.
    Die monatlichen 10 Fake-Bewerbungen abgeheftet. KV war fein raus.


    Zur Klage konnte ich sie nicht bewegen.


    Den Kram beendet, RA eingeschaltet und U-Titel prompt bekommen.


    RAtten haben viel mehr Möglichkeiten als JA. Ich rate dir dazu.

    Beistandschaft und RA geht nicht. Oder hab ich da was falsch verstanden?


    Bundesweit werden Angelegenheiten im Familienrecht vorrangig behandelt.
    Frag deinen Anwalt. Dann wäre evt. ein Eilantrag sinnvoll.

    casha, da hast du natürlich Recht. Ihr Kind ist fast 10, es hat aber Down Syndrom und braucht
    eine besondere Betreuung und hat nachmittags immer irgendwelche Therapien und Maßnahmen.
    So genau kenne ich ihren Zeitplan nicht, aber es ist viel.


    Sie wohnt jetzt noch in der Stadt, will aufs Land ziehen und hat dann auch entsprechend längere
    Fahrtzeiten. Sie ist nicht bequem oder faul.


    Ihr Problem ist ihre Unabhängigkeit, die sie jetzt hat und nicht aufgeben will.
    Wie gesagt, ihr Partner unterstützt sie und meint: mein Gehalt ist auch dein Gehalt.
    Naja und sie hat eine schwierige Beziehung mit dem KV hinter sich und hat halt Angst.


    Ich verstehe beide und finde es schön, dass sie ihm nicht auf der Tasche liegen will.
    Allerdings tut er ihrem Sohn sehr gut und leben auf dem Land mit Tieren, ist auch toll
    für den Jungen.

    Er hat eine 60 Stunden Woche und keine Möglichkeit zu reduzieren in seiner Position.
    Und sie kann nicht mehr arbeiten, weil es dann mit der Kinderbetreuung nicht klappt.
    Ein bisschen was zahlt sie für die Rente.


    Tja, dass ist nicht so einfach. :?:

    Ach Lilly, meine Püppi hat auch gerne 2x Abendbrot gegessen.
    Sich beim KV angeblich den Bauch vollgetankt, und daheim nochmal.


    Wegatmen, es gibt schlimmeres. :troest

    Genau so ist es.
    Ruf bei der Beistandschaft an und frage, was man für dich nun tun kann.


    Bei mir war es so, dass man mir den Hinweis gegeben hat, dass ein Anwalt mehr Möglichkeiten hat.
    Ich hab das also gekündigt, Anwalt beauftragt und U-Titel bekommen.


    Hintergrund: KV konnte nicht erklären, wie er mit Minijob und H4-Aufstockung sein klein Häusle bezahlt.
    Schwarzarbeit, vermutete der Richter.


    Er muss nun Mindestunterhalt zahlen nach Düsseldorfer Tabelle.


    Ob er es tut steht allerdings auf einem anderen Blatt.


    Versuch es, dein Kind hat Recht auf Unterhalt.Ob dein KV seiner Pflicht nachkommen muss, dass entscheidet das Gericht
    und das Rückrad des KV.

    Ich denke, dass du dich mit diesem KV nicht allein
    auseinandersetzen solltest.


    Da wäre eine Elternberatung angebracht, beim Jugendamt oder in
    einer Beratungsstelle.
    Dort würde ich diese Themen ansprechen.


    Auch gilt es, der UET ist für die Fahrten verantwortlich.
    Von wegen, wer die Kinder will -fährt. :frag


    Anscheinend spielen sich SEINE Probleme auf der
    Paarebene ab. Die sollte er zu lösen versuchen.


    Die Kinder raus halten, soweit es geht.


    Such dir dringend Beistand mit ihm.


    Alles Gute und viel Kraft. :rainbow:

    Ach ich bin so müde geworden. Mir ist es so egal wie er das Geld beschafft.
    Ich bin schon in der Schwangerschaft davon ausgegangen, dass ich allein
    da stehen werde. Dann darf ich auch nicht enttäuscht sein.
    Er ist ja immer noch sauer, dass ich UVS beantragt habe.


    Ich habe nochmal mit meinem RA telefoniert. Er sagte, wir müssen erstmal abwarten ob
    er in Revision geht. Ansonsten übernimmt er die Pfändungen und Gerichtsvollzieher.
    Anruf würde genügen.
    Er meinte, der Richter habe deutliche Worte gefunden und die wird er auch so formulieren.
    Es klang der Verdacht auf Schwarzarbeit deutlich heraus.


    Meinetwegen soll er ins Ausland oder auf den Mond oder die Welt von ihm erlösen.


    Nach allem genieße ich die Ruhe und wenn ich noch mehr arbeiten muss, auch okay.


    Irgendwann wird es die Kleine zu schätzen wissen.


    Ich kann ruhig schlafen, weil ich meinen Pflichten nachkomme und für ihre Rechte gekämpft habe.
    :Flowers