@Vater71: ich meine damit, obwohl das GSR gelebt wird...hat er es nicht und wird es nie bekommen können (da er nicht der
Erzeuger ist).
Wir entscheiden alles gemeinsam, mit Blick auf das Kind.
Wenn er mit Töchterchen mal zum Papa-Tochter-Wochenende aufbricht, bekommt er KK-Karte, Kinderausweis und
Vollmacht mit.
Aber wenn mir mal was passieren sollte, darf er nichts entscheiden. Du hast Recht, es ist mehr als ein Fetzen
Papier und es wird Zeit, dass er das GSR bekommt. Das geht natürlich nur via Adoption.
Derjenige, der sich kümmert und alles für das Kind tut und immer tun will, soll auch das GSR haben.
Aber m.M. nach, ist für einige das GSR ein Pokal für das Ego. Ich habe auch schon gehört: ohne GSR gibt es keinen Unterhalt.
Da läuft in manchen Köpfen etwas schief.
Es gibt immer wieder den Fall, dass der werdende Vater dss Kind nicht will und zum Abbruch drängt.
Aus welchem Grund sollte er das Sorgerecht und die damit verbundene Pflicht aufgehalst bekommen,
wenn er den Tod des ungeborenen Kindes will. Diese Verantwortung muss man doch niemanden auferlegen.
Wenn die KM allein über Leben oder Tod entscheidet, sollte sie dann auch bis zur Volljährigigkeit
entscheiden dürfen.
Und nun nenne mir bitte einen Grund, weshalb SO EIN KV das GSR haben sollte.