Beiträge von chaosmaus

    @ moni
    habe in "Die neue Düsseldorfer Tabelle , 2.Auflage, Falken -Verlag"
    auch was gefunden wg. der Anpassung:
    ..."Der Gesetzgeber hat durch die Schaffung der Regelbetrag-Verordnung , die am 01.Juli 1998 in Kraft getreten ist, die Möglichkeit der dynamisierten Anpassung der Unterhaltssätze geschaffen. Die Regelbetrag-VO passt die Regelbeträge (=Richtsätze der ersten Einkommensgruppe für die ersten drei Altersstufen der DT) entsprechend der allgem. wirtschaftl. Entwicklung und Geldentwertung in regelmäßigen Abständen an. Dies ist zum 01.Juli 1999 erstmalig geschehen. Die Anpassungen sollen nunmehr alle zwei Jahre erfolgen.
    Dies bedeutet, dass der Unterhalt auf Antrag als Vomhundertsatz des Regelbetrages festgesetzt werden kann .
    Ist der Unterhalt so als Prozentsatz festgesetzt worden, kann der Unterhaltstitel bei einer Anpassung der Sätze durch die Regelbetrag-VO dynamisch ohne Mitwirkung des Gerichts angepaßt werden. Die Unterhaltstitel werden entsprechend der durchschnittlichen Nettoeinkommensentwicklung dynamisiert."


    Ich würde also abwarten . :schiel


    Quelle: Die neue Düsseldorfer Tabelle , 2. Auflage, Falken-Verlag
    ...sagt hierzu : Unterhalt für die Vergangenheit...
    "....kann ein so genanntes Auskunftsbegehren , welches zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs verlangt wurde, den Unterhaltsverpflichteten schon in Verzug setzen. Dabei handelt es sich schlicht um das Verlangen einer Auskunft über die Einkommens-und Vermögensverhältnisse, damit der Unterhalt berechnet werden kann.
    Der Unterhalt wird ab dem 1. des Monats, in dem das Verzugs- oder Auskunftsschreiben bzw. die Klageschrift..." (Beweislage!) "...zuging, geschuldet, sofern der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach bereits bestand..... ."
    D.h. für meine Begriffe, für die Vergangenheit sieht es nicht so gut aus. Hast du eine Kopie deines Anschreibens an ihn ? Immerhin warst du ja "zufrieden" mit seiner Antwort und hast nichts weiter unternommen. Ich vermute, so wird es das JA sehen.
    Auf jeden Fall würde ich sofort eine Prüfung anstreben über das JA, damit er "in Verzug" gesetzt werden kann. Wenn das JA zickt, würde ich schon sagen, du hast einen begründeten Verdacht, das er viel mehr verdient als vor xxx Monaten beim JA angegeben . :angry


    :kicher Also bei der o.g. Auswahl entscheide ich mich mal für "naiv". (Sorry) :pfeif
    Bis zu dem Satz "..... weiß man, was bezahlt werden muß" stimmt alles. Dann fängt das Drama aber an. Denn der unterhaltspflichtige Elternteil hat keine Lust zum zahlen. :aetsch Oder kein Geld . Oder beides.Oder will dem anderen ET eins auswischen......Na jedenfalls, wenn nichts mehr geht und auch das JA nicht mehr helfen kann / will, stellt man im allgemeinen einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe und trägt den zum Gericht. Dann erbarmt sich ein Anwalt und setzt sich mit dem säumigen ET in Verbindung. :nanana Dieser sieht das aber gar nicht ein und nimmt sich auch einen Anwalt. Wenn du Pech hast, einen sehr guten . Der hat dann tolle Einfälle. :idee Hat der säumige ET viell. noch ein Kind, muß dieses möglichst eine besondere Schule besuchen. :dribbel Auch kann die Ehefrau nicht arbeiten, da sie sich um die Hausaufgaben des Sprößlings kümmern muß.....Sind alles Extra-Ausgaben. Dein Anwalt dagegen hat wenig Lust, sich so sehr zu plagen, denn er kriegt ja nur den kleinen finanz. Satz, den es bei PKH eben gibt. :tongue:
    Oder der säumige ET verklagt sein Kind, wenn es dann schon etwas älter ist, denn es könnte sich durch Nebenjobs wie Zeitung austragen und kellnern seinen Unterhalt sichern und müßte dem säumigen ET nicht das Geld unverdienterweise aus der Tasche zerren wollen. Dann rennst du auch zum Anwalt.
    Dann gibt es noch die Möglichkeit, das der säumige ET mal untertaucht. :nixwieweg Da hilft auch nur Anwalt.......
    Genug der Beispiele, obwohl mir noch eine Menge dazu einfällt. :radab:kopf:batsch
    Nach Monaten, das können durchaus mehr als 12 werden, kriegst du einen Vergleich (den anzunehmen ist meist ein Fehler) oder ein Urteil , was du dann, auch wenn du von der Summe enttäuscht bist, hinnimmst. Denn wenn nicht, entsteht ein unkalkulierbares Kostenrisiko (was die ganze Sache nicht wert ist) . Außerdem bist du langsam weichgekocht und hast auf "Kindergarten" keine Lust mehr. :angry
    Falls der säumige ET noch nicht genug "gespielt" hat, siehst du immer noch keinen müden Cent und klagst.... :wuetend:wand:wand auf (Lohn)-pfändung..... . :heul


    Bei dem UV will ich jetzt auch nichts falsches behaupten. Ich kann nur meine Erfahrung wiedergeben.
    Die Gerichte bzw. JÄ haben sich bei uns im östlichen Teil der ehemaligen Mauer mit der Umsetzung der für uns neuen Gesetze etwas schwer getan. Tlw. aus Unsicherheit, da mußte ja auch erstmal umgeschult werden usw., teils aus Übervorsichtigkeit. :frag
    Bei meiner Großen bekam ich damals die Auskunft, das die UV-Ämter nicht in den gerichtlich gefaßten Beschluß eingreifen könnten. Also kein UV. Dann gab es Geld vom KV, unter dem MUH selbstverständlich...! Aber ich hatte ja die Aussage vom Amt. :laber Und besser wußte ich es damals auch nicht.
    Bei meinem Sohn ging der Unterhalt etappenweise runter, und das JA empfahl mir, auf einen Teil des Unterhalts freiwillig zu verzichten, :hm... sonst könnte es passieren, der KV klagt gegen den bestehenden Titel und bekommt Recht, da er inzwischen ALG I ( damals noch "normales" Arbeitslosengeld) erhielt. Und zu allem Glück sitzt seine neue Freundin im Vorzimmer eines Anwalts. :brille:crazy Das ging nach Monaten des Wartens auch schief, denn er wollte auch den geringen Betrag nicht zahlen.
    Endlich "durfte" ich UV beantragen....... :schwitz
    Die nächst Etappe beginnt, wenn er 12 ist. :flenn

    Für Zivi-Leistende gibt es eine Unterhaltssicherungsbehörde.
    Aber mit Mietkaution usw. haben die nichts weiter zu tun. Er wird ja auch erst im Sommer Zivi, dann beginnen auch erst die Leistungen.

    Wie ortsgebunden ist denn der KV ? ( Arbeit / Haus )
    Das Risiko, wenn du in Bayern bleibst , ist z.Bsp.auch, dass er vielleicht mal jemanden kennenlernt und dann wegzieht. Oder die neue Partnerin gegen den Kontakt ist und es verbietet. (Das es das gibt, habe ich auch hier schon oft gelesen.) Dann hast du auf alles verzichtet, bist unglücklich, und der KV ist auch bloß weit weg.
    Es gibt doch auch so viele Pendler, die nur selten zu Hause bei ihrer Familie sind.... Das ist nicht toll. Aber Kontakt zu den Kindern geht doch auch über Telefon, Postweg, evtl. Internet .
    Du könntest theoretisch auch von der Arge versetzt werden, oder einem Job irgendwohin nachziehen......Das Leben hält immer wieder Überraschungen bereit. Deshalb würde ich auf den Umzug nicht alleine des direkten Kontaktes wegen verzichten.
    Die Arge könnte da schon eher Schwierigkeiten machen. Denn ohne Job genehmigen die tatsächlich kaum einen Umzug. Würdet ihr denn erstmal mit dem Geld deines Partners hinkommen, bis du Arbeit findest? Dann hättest du das Problem erstmal weg. Und eigene Wohnung ist da natürlich auch nicht...
    Über das Sorgerecht und die Probleme damit kenne ich mich nicht aus, da haben ja schon viele andere geschrieben.


    :bet:anbet Diese Worte in die Gehörgänge der KV / KM und der Anwälte, die herunterhandeln bis zum :tot


    Den UV gibt es aber nur, wenn der KV oder die KM gar keinen Unterhalt zahlen, bei "nur weniger" habe ich nichts bekommen . Und ab 12 gibt es ja sowieso nichts mehr. :rolleyes:

    Das kann er doch unmöglich so sagen. Und wenn ich in der Situation wäre wie er und müßte dir dann sagen: "ich kann mir das (Elend) nicht mit ansehen ....." :mussweg Ich glaub, das geht nicht.
    Schließlich mußt du das alles ja auch mit "ansehen" und durchstehen, :heul und viel länger als er, da du ja die Kinder hast.
    Das soll jetzt nicht heißen, dass ich das gut finden würde von ihm, wenn es wirklich so wäre, aber ich glaub wirklich, das ist UNMÖGLICH für ihn. Deshalb mußt du entscheiden und ihn vor die Tatsache stellen. :daumen

    @ meziel


    Der Mindestunterhalt ist, wenn ich dich richtig verstehe, keine Realität, so dass ihn alle erhalten würden.
    Ich z.Bsp. war vor der Beantragung des UV mit 63€ dabei (bzw. mein Sohn) , und ich kenne einige AE , die weniger als den MUH bekommen, einfach weil der andere Elternteil zu wenig verdient.Oder noch weitere Kinder hat ....
    Da habe ich in einem anderen Thread schon mal mein Herz ausgeschüttet drüber... :heul:nudelholz

    Ich würde dem KV sagen , z.Bsp. "morgen zum Abendbrot sage ich es den Kindern, falls du dabei sein willst..." und Punkt ! Die Entscheidung ist sicher schwer, aber da sie schon mitkriegen, dass was nicht stimmt.... .Aber was es sein könnte, da rumort sicher alles in den Köpfchen herum. Ich denke, die Ungewißheit , was da mit den Eltern sein könnte...., vielleicht....,oder doch nicht...... ist schlimmer als klare Worte, liebevoll verpackt, wie die anderen schon geschrieben haben. Wenn es wirklich endgültig ist, finde ich das unumgänglich.
    Vielleicht will der Papa auch warten, um den Kummer dann nicht mehr so lange ertragen zu müssen von den Kindern ? Das ist nicht böse gemeint, es gibt genug Menschen, die dann einfach nur hilflos sind.

    Zitat

    Original von meziel


    Häh, verstehe ich nicht! Der Mindesunterhalt ändert sich doch von Rechtswegen!!


    Wenn Du gestern fürn Kilo Bananen 1,99 EUro bezahlt hast und es Dir leisten konntest, warum zahlst Du die nicht weiter, obwohl das KG jetzt nur noch 1,49 Euro kostet :frag???


    Wenn sich der Mindestunterhalt ändert, ändert sich doch nicht automatisch der Zahlbetrag. Wenn bspw. ein unterhaltspflichtiger ET zu (träumen wir mal...) 350€ verpflichtet wurde, lag er schon vorher über dem MUH. Nicht aus guter Laune heraus, sondern weil er gut verdiente. Da kann er doch nicht jetzt sagen, "ich zahl nicht mehr so viel, weil...". Zahlt jetzt ein unterhaltspflichtiger ET weniger als den MUH, weil er wenig verdient, also bspw. nur 100€, ändert das neue Gesetz daran auch nichts.
    Das sind doch immer nur die berühmten Orientierungswerte...
    Sonst müßte doch nie berechnet werden und jeder zahlt nur den MUH.
    Du kannst neu prüfen lassen, aber wo viel oder auch nichts zu holen ist, ändert sich doch nichts. Dazu müßte doch auch der Selbstbehalt usw. geändert werden.....
    Oder ??? :crazy


    Das mit den Bananen ist so: Obwohl die jetzt nur noch 1,49€ kosten, kann ich mir trotzdem Bananen für 1,99€ leisten, weil ich immer noch toll verdiene. Da ich dem supernetten Verkäufer aber schon immer ein Trinkgeld gegeben habe von 0,51€, habe ich 2,50€ bezahlt .Damit war gesichert, dass ich immer frische Bananen bekomme (und mein Kind nicht meckert) .
    Jetzt ändert sich daran nur, das der Verkäufer 1,01€ Trinkgeld bekommt, um auf die 2,50€ zu kommen, denn ich will ja weiterhin frische Bananen (und kein meckerndes Kind)...... :klimper:lach


    Wegen dem UV sehen wir mal, was uns das Amt beschert. Wer zuerst was erhält, schreibe in unser Forum....

    @ all


    Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil dazu verpflichtet wurde, den Mindestunterhalt von xx € zu zahlen, war er doch auch in der finanziellen Lage dazu. Wieso sollte er nun "heruntergesetzt" werden ? Wenn er den MUH nicht zahlen konnte bis jetzt, hatte er doch sowieso einen niedrigeren Betrag ??? :frag

    @ meziel


    Weniger UV ? Wieso das, und für welche Altersstufe ?
    Das die Arge mit 170 € rechnet, versteh ich nicht, wie du das meinst.
    :frag Stehe vielleicht bißchen auf der Leitung...?? :rotwerd


    @ moni


    Der Zahlbetrag ist nicht automatisch hinfällig, sondern wird meines Wissens nach erst geändert, wenn ein ET den Titel bzw. das Urteil neu überprüfen /berechnen läßt.


    Und was ist mit den Nicht-privilegierten volljährigen Kids ? Die gehen weiterhin "baden".
    Meines Erachtens sind die dauernden Änderungen immer nur ein hin-u. herschieben der verschiedenen Variationen, mal der eine, mal der andere.....
    Und die gesteigerte Erwerbsobliegenheit: wenns so einfach wäre! Zu den AE-freundlichen Arbeitszeiten hatten wir doch erst ein Thread...
    Ich weiß, :anbet allen kann man es nicht recht machen, ich erkenne aber keine Verbesserung... ::)

    Wenn du ihr grundsätzlich, also was dein "Hab und Gut" angeht, vertraust und sie nicht "nur" (nicht falsch verstehen, ist schlimm genug) wegen der Enttäuschung nicht in deiner Wohnung haben willst, würde ich den Vorschlag annehmen. Ich finde die Idee ehrlich gesagt klasse!
    Natürlich dann beobachten, wie es den Kindern "bekommt".
    Aber wenn du an ihr rein als Mutter nichts zu beanstanden hast den Kindern gegenüber (alltägliches ausgenommen),spricht m. E. nichts dagegen.


    Mein Sohn hat einen Freund, dessen Eltern sich vor einiger Zeit auch getrennt haben (Mann hat neue Frau).
    Da beide oft abends länger oder am WE arbeiten, klappt diese Art der Betreuung super, da holt immer derjenige die Kinder (9,4), der früher Dienstschluß hat.
    Was für Probleme sie als Paar auch hatten, ich staune immer wieder, wenn ich z.Bsp. den KV treffe, wenn er die Kids vom Hort/ Kita holt.
    Sie leben bei der Mutter.
    Für die Kinder ist das zum normalen Alltag geworden, sie fühlen sich nicht unwohl.


    Nach einer Trennung läuft doch das meiste auf Kompromisse hinaus, das hat die "Sache" nun mal leider so an sich. :(

    Zitat

    Original von Sunny


    Oder kann sich hier irgendjemand an seine Kinderzeit vor dem 4. Lebensjahr erinnern? :idee


    :rotwerd Da gibt es tatsächlich einige Dinge, an die ich mich recht gut erinnern kann. Aber nur so einzelne Sachen halt... :schiel


    @ Nici


    Wie stellt sich der Kindesvater den Kontakt bei dieser großen Entfernung vor, hat er da was verlauten lassen ? Es ist ja nicht unbedingt anzunehmen, dass er oft die vielen km fährt...?
    Wenn es 1x in nächster Zeit sein soll mit dem Treffen, würde ich das machen. Allerdings dabei bleiben wollen, es ist ja doch ein fremder Mann für sie. Oder eben eine Begleitung vom JA, da kenne ich mich leider nicht aus....
    Dann würde ich das Treffen bei mir und den Kindern erstmal "sacken lassen", nach paar Tagen ( oder bei Bedarf natürlich gleich ) drüber reden und nochmal fragen, wie die kindliche Sicht ist und welcher Wunsch besteht.
    Vielleicht verläuft sich das dann auch wieder, weil er die Kinder gesehen hat und das reicht ihm für die nächste Zeit ... :nixwieweg Nicht toll, aber möglich.
    Oder vielleicht möchte er den Kindern danach wenigstens regelmäßig schreiben oder anrufen.
    Im schlimmsten Fall sammelst du bei diesem Treffen Argumente gegen weitere Treffen ( vorerst ), dann hast du immerhin Gewißheit.
    Aus meiner persönlichen Kindheitserfahrung muß ich sagen, selbst der unregelmäßigste Kontakt ist besser für das Kind als überhaupt keiner. So sehe ich das heute.


    Solltest du dich momentan jedoch wirklich absolut nicht durchringen können, würde ich in regelmäßigen kurzen Abständen das große Kind immer wieder darauf ansprechen.
    Ich wollte gerade den Satz noch hinzufügen : "....und dem Kind erzählen, das der Vater es gerne treffen will...", das ist aber für den Knirps nicht so gut, falls es sich der KV in der Zwischenzeit wieder anders überlegt hat. Dann wäre sie in meinen Augen unnötig enttäuscht. :brille

    Zitat

    Original von Mela
    Ich persönlich verstehe eben nicht, wie man von 1300 € monatlich seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. :frag



    :wow:wow:wow:wow:wow:wow:wow:wow:hä
    1 3 0 0 € ? ? ? ? ?
    Meinst du E I N T A U S E N D D R E I H U N D E R T € ? :tot


    Nein, das könnte ich dann auch nicht verstehen ! Wo gibt es denn so viel Geld ? Bei uns nicht, und ich habe wirklich nichts "vergessen" zu beantragen .... :frag


    Bin dankbar für jeden weiteren Tipp. :klimper:Flowers

    Sorry, leider kann ich meine Finger doch nicht still halten. ;)
    Klar geht es uns besser als manch anderen, aber das trifft auf BEIDE Elternteile zu. Und es gibt Länder, da klappt`s besser...
    Man sollte aber auch nicht aus den Augen verlieren, WARUM die meisten ALG II bekommen. Das sind keine großzügigen Almosen vom Staat.
    Weiter will ich mich lieber nicht mehr dazu äußern, habe alles gesagt.
    Allerdings bin ich wg. dem Satz mit der Teilnahme am gesellschaftl. Leben auf den Gedanken gekommen, mal die Aufteilung reinzuschreiben von ALG II als Info. Da kann jeder für sich mal rechnen, wie`s paßt.
    Existenzminimum dzt. für eine alleinstehende Person liegt bei 989,99€, incl. Miete natürlich.


    ( Quelle: " Hartz IV und ALG II " , 2. Auflage , Rudolf-Haufe-Verlag Freiburg i.Br. " )
    Regelsatz eines ALG II Empfängers :

    • Nahrungs-u. Genußmittel, Kaffee, Restaurant, Tabak, Getränke 150 €
    • Strom u. Gas (kochen, Licht, Elektrogeräte) 28 €
    • Wäsche u. Hausrat von geringem Wert, Putz-u. Pflegemittel 20 €
    • Laufende Instandhaltung von Schuhen, Kleidung, Wäsche 2 €
    • Körperpflege u. -reinigung, Gesundheitspflegemittel 19 €
    • Bücher, Zeitungen, Veranstaltungen, Bildung, Kultur, Sport 20 €
    • Verkehrsleistungen (Bus, Bahn, Kfz) 14 €
    • Telefon, Porto, Internet, sonstige Kommunikationsleistungen 25 €
    • Geschenke, persönliche Bedürfnisse 4 €
    • Kontoführungsgebühren, Sonstiges 3 €
    • "Einmalige Bedarfe" (Ansparen für Bekleidung, Schuhe, Wäsche, langlebige u. preisaufwändige Gebrauchsgüter, Reparaturen, Renovierungen, Qualifizierungen) 46 €


    bleiben 14 € bis 345 € ,
    Miete lt. § 22 SGB II dazu ,
    Kinder bekommen prozentual ihren Anteil .
    In der Regelleistung nicht enthalten sind Dinge wie:
    Eintrittsgebühr Arztpraxis / Zahnarztpraxis / kostenpfl.Vorsorgeuntersuchungen / Medikamentenzuschlag / Zahnersatzkosten / Brille oder andere Sehhilfe / nicht verschreibungspflichtige Medikamente / Krankenhausaufenthalt / Sonderbeitrag Pflegeversich. / sonstige sämtliche Versicherungen / Bestattungskosten / Schulbedarf / ...


    Gute Nacht :muede:sleep

    Das Amt muß dir Geld geben, klar, aber in erster Linie willst du ja deine Arbeit nicht verlieren.
    Ich nehme an, ihr habt einen Tarifvertrag ? Schau mal rein, was da steht bei der Zumutbarkeit.


    Ich habe für `nen Anwalt eine Rechnung über knapp 500€ gekriegt, nur für die Aussage, an dem mir neu angebotenen Arbeitsvertrag sei rechtlich alles in Ordnung .... :hä
    In einem anderen Thread schrieb ich schon mal zur Arbeitszeit.
    Also "rechtens" ist vieles für die Arbeitgeber. Die sind auch (meist) nicht froh, wenn du mit Kindern arbeiten willst. Schön wärs !
    Vielleicht hast du Glück.

    @ Mela
    ... nochmal kurz : das Kind war schon auf der Welt, aber wir haben es nicht gewußt, erst als es zur Klage seinerseits kam haben wir in den Unterlagen gelesen, das er noch einmal Vater geworden ist und wann das Kind geboren wurde.
    Warum hätte er es mir auch vorher schreiben sollen ? Wir haben uns letzmalig vor 18 Jahren gesehen, also verstehe ich schon, dass es mich eigentlich nichts angeht. Es ist mir ja auch egal, nur kam es wegen der Unterhaltsklage von ihm auch uns zu Ohren.
    Trotzdem danke für deine Mühe heute, der Nachmittag war rum bei diesem Thema... :klimper