Beiträge von Legal

    In dem Fall ist das mit den Wochenenden für euch alle keine gute Lösung, zumindest vorerst.


    Jedenfalls finde ich deine/ eure Lösung gut bzgl. Betreuung des Kleinen durch deine Eltern während du studierst. Da hast du/ihr richtig großes Glück!

    Dann gehe doch am besten auf den Vater zu und bitte um eine Umgangsvereinbarung. Frage ihn, wie er sich den Umgang in Zukunft vorstellt. Bist du mit seinem Vorschlag einverstanden-perfekt. Ansonsten findet einen Kompromiss.


    Jedes Wochenende ist seinerseits viell. etwas überzogen, es sei denn du möchtest das auch. -An eurem Kind scheint es ja nicht zu scheitern, da es ja ständig nach dem Papa fragt. Ich nehme stark an, dies wird ehr an dem Papa selbst scheitern. Denn dies würde ja bedeutet, dass er kein "freies" Wochenende mehr hätte. -Das kann nicht sein Ernst sein -oder doch (dann herzlichen Glückwunsch, zu solch einem selbstlosen bzw. aufopfernden Kindesvater!!!!). -Manchmal, um die Situation zu entschärfen, ist es tatsächlich angebracht, mal testweise auf solche Forderungen einzugehen, um zu merken, wie ehrlich gemeint diese Forderungen bzgl. Umgang usw. eigentlich sind. Allzuoft ist es doch so, dass Väter ( auch Mütter) sich so viel Umgang wünschen und lässt man dies dann zu, sind sie auch leicht überfordert.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Freu dich doch umgekehrt auf viele, viele freie Wochenenden (ausschlafen, Shoppen, entspannt mit Freundin treffen/ausgehen uvm). Dabei kann jeder nur gewinnen: euer Kind, das den Papa vemisst, du und er.....

    Habt ihr denn eine Umgangsvereinbarung ?


    Sollte dies der Fall sein, BITTE ihn doch einfach mal, sich daran zu halten, im Interesse eures Kindes.


    Habt ihr keine, dann FRAGE ihn doch einfach mal, wie er sich den zukünftigen Umgang mit dem Kind vorstellt.

    Seine Anwältin ? Da musst du großes Vertrauen in ihn und seine Anwältin haben.


    Hauptsache du kommst mit dem Geld aus bzw. über die Runden.


    Ich persönlich finde es schade, dass du da nicht selber mal das Zepter des Handels in die Hand nimmst, unabhängig was letztlich dabei raus kommt.

    hab mal kurz in deinem alten Thread gestöbert. Du schreibst er ist leistungsfähig, da er genug verdient. Wie oder durch wen habt ihr denn die angemessene Höhe deiner Unterhaltsansprüche denn berechnen lassen ?

    Dann solltest du in Anbetracht deiner Situation und gerade weil er immer wieder mit Einstellung von ZAhlungen droht, umgehend einen Titel erwirken bzw. deine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Denn dann, sobald du einen vollstreckbaren Titel hast, kann er dich nicht mehr in dieser Form unter Druck setzen. -Sollte er dann nicht pünktlich zahlen, kannst du gleich den Gerichtsvollzieher in Gang setzen und seinen Lohn oder Konten pfänden.


    Soweit ich es verstanden habe, gehst du nicht arbeiten und hast auch kein großen Vermögen und wirst auch nach dem 1. Lebensjahr deines Kindes nicht arbeiten gehen. -Weshalb seine Anwältin dann auf die Idee kommt, dir stünde nur maximal bis zum 1. Lebensjahr deines Kindes BU zu, kann ich mir nicht erklären. Viell. hat sie ja noch das BGB von 1995 zur Hand. Google doch einfach mal nach: " 1615 l BGB.

    Bezüglich des Umgangs, würde ich mich viell. vorsihtig beim JA herantasten. Also fragen, was für euch alle, jedoch in erster Linie für dein Baby am besten ist. Solltetst du dich beim JA nicht gut aufgehoben fühlen, dann könntest du die Umganssituation auch über deinen Anwalt (Gericht) klären lassen.


    Hast du über den Betreuungsunterhalt einen Titel, ein Urteil? Wie kommt der KV eigentlich darauf, dass er diesen einstellen darf, sobald das Kind 1 Jahr alt ist? Dir stehen in der Regel mindestens bis zum 3. Lebensjahr Betreuungsunterhaltsansprüche zu.

    Hallo,


    Kindesunterhalt rückwirkend ohne Titel oder ähnliches ist wohl nicht so leicht durchzusetzen, es sei denn, du hast ihn bereits in Verzug gesetzt. -Meiner Meinung nach liegt in dem Schreiben des JA (Aufforderung zur Titulierung des errechneten Betrages) bereits eine Inverzugsetzung, denn das JA handelt er in deinem bzw. im Interesse des Kindes, sozusagen als Sprachrohr.


    Hinzukommt, dass er bereits "freiwillig" an dich, wenn auch unregelmäßig, KU überwiesen hat. -Er hat dir also quasi versprochen, einen bestimmten KU-Betrag monatlich zu zahlen. -In dem Versprechen eine bestimmte Unterhaltssumme zu zahlen, liegt regelmäßig eine Selbstmahnung. Damit kann die Inverzugsetzung deinerseits entfallen. -Auch die Einstellung bestimmter Unterhaltsgelder, macht die Selbstmahnung nicht rückgängig.


    Ich denke du hast gute Chancen, an den rückständigen Unterhalt zu gelangen. In deinem Fall würde ich jedoch nicht mehr zum JA sondern alsbald möglich zu einem (Fach-) Anwalt für Familierecht gehen.

    Versuch doch mal, ihm nicht mehr nachzulaufen. Vielleicht kommt er dann Step by Step auf dich und deine/eure Tochter zu. Und versuch die Vorwürfe ihm ggü. einfach mal zu unterlassen. Sondern sage ihm einfach, was du dir von ihm in Bezug auf dein Tochter wünschen würdest . Dann solltest du abwarten.


    In Puncto stundenlang mit seiner Freundin telefonieren, wenn er die Kleine besucht, kannst du ihm zwar kein Telefonierverbot aussprechen, aber wie hier schon erwähnt wurde, kannst du ihm die Kleine zum Spazieren übergeben. Dann ist er auf sich allein gestellt mit der Kleinen und wird seine Telefonate sehr kurz halten. Zudem denke ich, wird er lernen sein Töchterchen zu beruhigen, wenn sie mal weint. Sein Verhalten zwecks Telefonieren ist unangebracht, keine Frage. das Verhalten der Freundin, ihn während dieser Umgangszeit ständig anzurufen und ewig zu telefonieren, sagt auch alles!

    Tilla. Dein Sohn musste hart werden und muss immer noch hart sein. - Der Junge ist 16 Jahre und weinte bitterlich! Warum muss er "hart" sein?


    Sorgen macht mir nur die Verantwortung, die er trägt.
    Er hatte doch auch Angst um Dich und seine Schwestern? -Für was trägt er denn Verantwortung mit 16 Jahren? Für seine Mutter und Geschwister?? So viel zum Thema Hilfspsychologie.


    Zu viel Rückrat macht unflexibel und traurig. -Achso. Wer mir neu, das (zu viel) Rückrat unflexibel macht.
    Bäume müssen z.B. stark sein, um dem Sturm zu widerstehen.
    Sie müssen sich aber auch die Fähigkeit erhalten, sich ein klein bisschen zu biegen, sonst zerbrechen sie. - Der Baum biegt sich aber nur in die Richtung, die ihm vom Wind vorgegeben wird.


    Den Thread "Hilfspsychologie habe ich gelesen und konnte einiges für mich mitnehmen. Danke für den Hinweis.

    _genau, das ist es ebend!

    Hallo,


    deine Situation tut mir echt leid. Im Moment bzw. nach derzeitiger Gesetzeslage, sehe ich keine Möglichkeit, das GSR zu erstreiten.


    Aber du kannst doch deiner Tochter auch ohne GSR diei von dir sogn "schönen Seiten des Lebens" zeigen. Bspw. in den ferien verreisen etc.


    Auch wenn du 350,- Uh im Monat an die Kindsmutter zahlst und deine Tochter trotzdem mit zerlöcherten Sachen herumläuft, hindert dich doch niemand daran, für deine Tochter nebenher noch Klamotten zu kaufen, sofern du dazu finanziell in der Lage bist. Für sein Kind gibt man doch das letzte Hemd :rolleyes2: -auch wenn die Mutter deiner Tochter dies anders sieht.

    Hallo,


    in welchem Land lebt denn der KV ?


    Normalerweise kannst du auch Betreuungsunterhalt ggü. dem KV geltend machen, wenn dieser im Ausland lebt (siehe § 18 EGBGB) und zumal er die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat.

    Ich musste hier schon schmunzeln über die Beiträge (positiv). -Diese deuten dir ohnehin schon die Richtung an.


    Ich persönlich finde es immer schwierig, einen Rat in solch einer Situantion zu geben. Denn es gibt die rechtliche und die menschliche Seite, solch Differenzen zu übewinden.. Erstens (also Punkkz 1) lässt sich klären, letzeres jedoch nicht so ohne Weiteres.


    Die rechtlche Seite ist die, du kannst von ihm nicht die 40,- € für Essen und Ausflüge verlangen, wenn er absagt. Dieses Geld für Essen und Ausflüge (Kultur) müsstest du ja ohne die Kita tragen (theoretisch), sprich Essen kochen + in den Zoo gehen etc.. Das ist wohl wahr im KU inkludiert. Der Hort bzw. Fremdbetreuung verlangt also von dir nur das (in Euro)


    , was du (theortisch) auch ohne diese Fremdbetreuung in etwa aufwenden müsstest, um dein Kind zu versorgen (Essen kochen) und kulturell ( zB. Zoo) zu unterhalten.


    Solltest du jetzt allerdings eine gültige Umgangsvereinabarung haben, z.B. via Gericht oder Notar, und der Kv sagt dir kurzfristig ab, obwohl du bspw. eine Singlereise gebucht hast ,während dieser Zeit und du diese reise aufgrund seiner Absage stonieren müsstest und dir dadurch Kosten entstehen, kannst du Schadenersatz verlangen. _nur zum Beispiel. Sollte der Kv mit zwei gebrochenen Beinen im Krankenhus liegegn, wirst du sehr wahrscheinlich keinen Schadensersatz für dein fiktive Reise verlangen könne ( allg. Lebensrisiko), aber du kannst den KV zumindest darüber aufklären (möglichst schriftlich-z.B. Email), dass er sich an die Umgangstermine zu halten hat, weil du auch Pläne in dieser zeit hast. Dann ist er (theoretisch) auch angehalten, sich seine "berufseskapaden" so zu organisieren, dass diese mit seinen Verantwortungen (Kinder) konform gehen. Hebse dir alle Mails bis in die Steinzeit zurück auf. Und wenn alles nichts nützt, bleibt dir leider nur der Gang zum Gericht (z.B. Abänderung des Umgangs mangels Intersse des Kv etc.).


    So, nun zur menschlichen Seite: Ich würde persönlich den gerichtlcihen Weg bzgl. der Kinder nur dann einschlagen, wenn nichts mehr geht. Ich persönlich bin ein Menasch, der scih im Privatleben einiges "gefallen" lässt, abwartet und nochmal abwartet. Wenn jedoch die Hutzschnurr reist, dann auch zur Tat schreitet. Aber ich bin an dieser Stelle nicht so wichtig. Dir geht es um diese 40,- ( ich nehme an ums Prinzip) und die ständig abgestagen Umgangsvereinbarungenn. - Mein Tipp: Vergiss die 40,- Euro! Sondern riskiere einen Blick in die aktuelle Düssdeldofer Tabelle 2010 (und deinen KU Titel-sofern dynamisch) !!! Und da er ja jetzt einen neuen Job hat (ich denke, er wird nicht weniger als im voherigen Job verdienen-ehr mehr), kannst du ja, eure Anspruchsöhe bzgl. KU ganz diskret mal überprüfen lassen. Und viell., hast du damit bereits diese, deiner Meinung nach entgangenen 40,- € wett gemacht, indem du einem deinem Kind zustdtehenden höheren KU geltend machen kannst.

    @ v-bab - Genau das ist ja der springende Punkt. Ich meine gelesen zu haben (ohne jetzt nochmal nachgeschlagen zuhaben), dass die Richterin eine Anhörungspflicht ab dem 4 Lbj. des Kindes unter Umständen hat (was ich für Blödsinn bei 4 Jahren halte, aber meine Meinung ist ja erstaml egal). Aber selbst wenn die Richterin von einer persönlihen Anhörung absieht, aus welchen Gründen auch immer, hat sie zumindest ein Gutachten einzuholen, wenn es um die (Rück-) übetragung des ASR geht, da es hier sowohl um wesentliche (grundrechtliche) Angelegeheiten bzw. Rechte des Vaters und natürlich des Kindes geht. Oder was meinst du?

    Volleybab hat Recht: Dies ist lediglich ein Antrag deines Anwalts ans Gericht. Muss das Gericht nicht mehr gelten lassen.


    Wie genau sieht denn der Bericht des JAs aus? Denn ich sehe hier noch ein anderes Problem: Bei der Übertragung des alleinigen Sorgerechts und entsprechendem Alter des Kindes, hat die Richterin die Kinder nach § 50 b Abs. 1 ZPO persönlich anzuhören und kann davon nur aus schwerwiegenden Gründen absehen, sonst muss die Richterin unter Umständen den Vorwurf eines schweren Verfahrensmangels gegen sich gelten lassen (falls eine Partei zum OLG geht). Hat sie denn die Kinder angehört. Wurde für die Kinder ein Verfahrenspfleger bestellt ? Oder ein Sachverständigengutachten eingeholt/beantragt?


    Wie alt sind denn die Kinder?


    Der Sorgerechtsprozess scheint mir aber auf wackeligen Beinen zu stehen. Kann mir nicht vorstellen, wenn die Kinder nicht angehört wurden bzw. ersatzweise kein Gutachten eingholt wurde etc. dir die Richterin nun das ASR zusprechen wird. Da kommt bestimmt noch was, bis zur endgültigen Entscheidung.

    Zu deinen Fragen:


    Wenn du Urlaub hast und ihm dies auch rechtzeitig ankündigst, kannst du selbstverständlich auch Termine "ausfallen" lassen und ihm ggf. Ersatztermine anbieten. Jedoch hat der KV deshalb nicht zwangläufig DAS RECHT, die Kinder dann 4-Wochenenden am Stück zu sich zunehmen.


    Wie auch hier schon erwähnt wurde musst du Umgangstermine, die der KV (in deinem Fall wohl häufiger) ausfällen lässt, nicht nachholen. Dazu bist du ganz bestimmt nicht verpflichtet.


    Auch du kannst den Umgang einklagen. Jedoch würde ich dies an deiner Stelle nicht machen. Halte dich an euren ausgearbeiteten Umgangsplan soweit dies ebend geht. Sollte der Umgangspfleger Termine willkürlich verschieben, obwohl ihr ursprünglich etwas anderes vereinbart habt, dann widerspreche dem, denn auch du musst dich darauf einstellen bzw. Zeit haben. Lass dich von dem Umgangspfleger nicht hin und her schubsen. Halte dich an den Rat dieser Frau: Wenn es dem KV nicht passt, dann wird er Klage einreichen müssen. Sodann bekommt er fixe Umgangstermine und daran habt ihr euch dann beide weitesgehend zu halten.


    Auch musst du nicht damit leben, dass der KV unzuverlässig ist, damit muss in erster Linie der KV leben, da du die Umgangstermine (hoffentlich) in Zukunft nicht nachholen wirst. Dass soll nicht heißen, dass du die Umganstermine nicht nachholen sollst, kannst du natürlich gern machen, wenn DU (und natürlich euer Kind) das möchten. Aber wenn es dir wie gesagt zu bunt wird und dies ist hier offensichtlich der Fall, dann wirst du ihm die konsequenzen aufzeigen müssen. Immerhin hast du auch noch ein Privatleben und benötigst eine gewisse Planungssicherheit im Alltag.


    Ich persönlich hätte mich schon garnicht auf den Freitag eingelassen, wenn ursprünglich der Samstag als "Papatag" vereinbart wurde und mir dies nicht gepasst hätte.


    Kannst du denn nicht mal mit dem KV Tacheles reden ? Ah, stimmt ja, ihm wurde Handy etc gestohlen, kurz nach dem er aus der JVA ist. Ohh man!


    Soweit ich das richtig in erinnerung habe, hat dir die eine Frau nicht nur dazu geraten, dass sich der KV den Umgang einklagen soll, sondern dahin tendiert, diesen auch nur betreut zuzulassen. -Wenn diese Frau so eine Maßnahme schon vorschlägt, dann müssen in der Person des KV gewichtige Gründe vorliegen. Ich vermute hier anhand deiner Darstellung auch, dass das Thema gewalt eine Rolle spielt (zwecks Verfahren wegen Körperverletzung). Hier kommt wohl einiges zusammen!


    Ich lese hier so viel, manches tut mir auch leid. Vielleicht sollte ich mal ein Gebet sprechen: "Lieber Gott, gib den Mamis und Papis die Kraft, von Zeit zu Zeit auch mal die Ärmel hochzukrämpeln, wenn es ihnen zu bunt wird, und lass sie mit der Faust auf den Tisch hauen und sagen: 'Jetzt reicht es !!!'"