Beiträge von Seb

    klar könnte sie es einstellen, aber das hätte zur Folge das sie dann auch die Gebühren für den Gerichtsvollzieher in höhe von ca. 220 Euro zahlen müsste.


    Stellt sie es nicht ein und pfändet muss ich den Betrag auch noch irgendwie bezahlen und außerdem so ihre Aussage, würde sie sich ja dann unglaubwürdig machen.


    :angry


    Es lebe das System :wand:motz:

    Also ne steuererklärung für 2010 ist noch nicht gemacht wurden, aber die von 2009 wurde diesen monat fertig, ich habe sage und schreibe 56,- Euro zurück bekommen.


    Also wegen den Oben genannten dingen, Anrechnung eines Weiteren Unterhaltspflichtigem KIndes und dem laut Pfändung zu viel gefordertem Betrag für Feb und März ( laut Pfändung ausstehend, wurde aber bezahlt), kann ich mit den entsprechenden unterlagen: Vaterschaftsanerkennung Unterhaltstitel fürs Kind, Überweisungsbelegen für Beide Unterhaltszahlungen zum Amtsgericht gehen und da eine abänderung fordern.


    Wo müsste ich da genau ins Amtsgericht, welche abteilung ist dafür zuständig??


    Achja, was ist wenn meine Eltern momentan schon meinen Lohn pfänden, sie haben eien Abtretungserklärung. Ist dies auch noch mit anzugeben?? Wenn ja mit welcher Begründung??
    Pfändungshöhe meiner Eltern beträgt gerade die Volle Höhe ( laut Lohnpfändungstabelle ohne 2 Unterhaltspflichtige Personen) bei 2 Unterhaltspflichtigen Personen wäre der Pfändungsbetrag meiner Eltern bei 187€.
    LOhnpfändung meiner Eltern läuft seit Jan. 2011



    Grüße seb

    Vielen Dank erstmal für die Infos.


    Nur kurz noch zur Klärung, Ich zahle den Kindesunterhalt regelmaßig. Der Betreuungsunterhalt wurde auch immer überwiesen, es gab da aber ein paar unstimmigkeiten.
    Meine Ex bot mir an, die erhöhung des BU von 565,- auf 615,- mir zu erlassen. So das ich weiterhin nur 565,- überweisen solle, leider gibts das nicht schriftl.
    Im Dez. gab es bei mir in der Überweisung des BU einen Fehler und meine Ex bekam nur 350,- statt 565,-, ich habe mich dafür entschuldigt und ihr mitgeteil das sie bekommt wenn ich wieder geld übrig habe. Deweiteren wäre eine einmalzahlung im Sept. 2010 in höhe von 1000,- fällig gewesen, diese wurde mit hilfe der Streitschlichtung verschoben bis spät sept. 2011. Leider gib es da nur Zeugen aber nix schriftl.
    Jedenfalls gab mir dann meine Ex eine frist von 1,5 Wochen ( das war vor Weihnachten) um den Betrag von 1215 Euro, ich habe ihr mitgeteilt das ich selber Pleite bin und kein Geld habe.


    Ihc bekam im Jan. dann ein erstes Schreiben vom Gerichtsvollzieher, mit einer Lohnofändung. In dieser werden die 1215 Euro geforder plus die BU erhöhung ab Nov 2010. D.h. für Nov. Dez. und Jan 50 Euro.
    Da Anfang januar alles wieder i.o war und ich die vereinbarten 565,- überwiesen habe.
    Auch wenn noch keine Lohnpfändung beim Arbetigeber vorliegt, überweise ich seit Feb. wieder die 615 Euro.
    Ich habe meiner Ex im Dez. gesagt das sie den ausstehenden Betrag von 1215€ ende März mit meinen Tantiemen bekommt, doch sie dachte mit der Pfädnung bekommt sie es schneller.
    Jetzt bin ich natürlich dabei diese Pfändung so weit es geht abzuwehren und den Pfändungsbetrag so weit es geht zu minimieren.


    Auch wird momentan eine neue BU berechnung angestrebt.


    Wie muss ich die Abänderung der Pfändung machen?


    Einfach beim Amtsgericht vorbeischauen und das persönlich klären, oder schriftlich.
    Wenn schriftlich, an wen genau?? Amtsgericht? Gerichtsvollzieher oder Gegnerischer Anwalt??


    Vielen Dank

    Hallo


    ganz kurz zum Hintergrund.
    Meine Ex will mir den Lohn wegen ausstehenden Betreuungsunterhalt pfänden, wir haben zusamme ein 1,5 Jähriges Kind und waren nie verheiratet.


    Jetzt kam das Schreiben vom Gerichtsvollzieher mit der Lohnpfändung. In diesem Pfändungschreiben steht, das sie mir den Lohn bis auf 900 Euro pfänden wollen.
    In diesem Schreiben wurde unser gemeinsames Kind und dessen Unterhalt nicht mitberücksichtigt. So das ich jetzt einen Antrag auf Abänderung der Lohnpfändung stellen muss.


    Der Gerichtsvollzieher bezieht sich auf §850 c ZPO (siehe Unten).


    Ich habe bereits festgestellt, das der Hr. schlampigst gearbeitet hat, denn laut dem schreiben stehen mir 900 Euro zu, was laut §850 c ZPO aber 930 € sein müssten.


    Aber jetzt ist meine Frage, wie habe ich den Zweiten Absatz zu verstehen.
    Denn es geht bei der Pfändung um Betreuungsunterhalt und es ist immer der KIndesunterhalt vorrangig. Wieviel müsste ich denn als Pfandfreies Einkommen haben??


    Versteht ihr den Absatz, ich kapier nur noch Bahnhof.



    (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als


    930 Euro monatlich,
    217,50 Euro wöchentlich oder
    43,50 Euro täglich,


    beträgt. Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist, auf bis zu


    2 060 Euro monatlich,
    478,50 Euro wöchentlich oder
    96,50 Euro täglich,


    und zwar um


    350 Euro monatlich,
    81 Euro wöchentlich oder
    17 Euro täglich,


    für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, und um je


    195 Euro monatlich,
    45 Euro wöchentlich oder
    9 Euro täglich


    für die zweite bis fünfte Person.

    Um nicht auf meinen speziellen Fall abzuschweifen.
    Natürlich sollten beide die Verpflichtung zur Verhütung haben, Fakt ist es aber nunmal, das es wesentlich mehr verhütungsmittel für frauen als für Männer gibt. Desweiteren hat nur noch die Frau die möglichkeit bei einer Schwangerschaft sich gegen das KInd zu entscheiden. So hart und gefühlsmäßig schwer das auch sein mag und so sehr die Frau vielleicht ihr Leben lang Gefühls bzw. auch evtl. gesundheitliche defizite hat. So kann sie dies allein für sich entscheiden und der Mann hat es zu akzeptieren. D.h. die Mutter kann sich die gedanken machen, ist der Vater der richtige Ja / Nein, will ich das das KInd im Streit zwischen Vater und Mutter aufwächst, oder will ich dieses KInd auch ohne Vater Ja/nein und ihm den Vater komplett vorenthalten, wie sieht meine persönlich Situation aus und auch wie kann man ich das finanziell bewältigen.


    Ein teil der Fragen habe ich mir damals gestellt und bin ehrlich mit mir ins Gericht gegangen, ich habe den Fokus auf eine evtl. zukunft unsere Tochter gelegt. Ich weis persönlich nicht ob ich den Verlust unserer Tochter durch eine Abtreibung verkraftet hätte. Trotzdessen habe ich mich in dieser Phase gegen unsere Tochter entschieden, weil ich der Meinung bin das es nicht das Richtige Umfeld für ein Kind ist.


    Natürlich liebe ich meine Tochter sehr und ich vermisse sie ungemein, auch wenn ich sehr rational und ehrlich schreibe was meine gedanken waren und sind.
    Ich kämpfe täglich darum das unsere kleine eine schöne Kindheit und zwei Elternteile hat und sie sich niemals für eine/n von beiden entscheiden muss.


    Doch kann ich den grenzlosen Egoismus mancher werdender Frauen nicht verstehen, die ein Kind bekommen, weil sie Aangst vor den Konsequenzen einer Abrteibung haben.


    Da sage ich TOLL!!

    Ich habe ne kleine Tochter, ja und ich habe von anfang an gesagt, das ich für meine Tochter da sein werde und will und meine Ex war wenigstens so clever und hat sich von mir nen Kind machen lassen. Von einem der ein geregeltes Einkommen hatte, der KInder sehr möchte und der verantwortung trägt.


    Ich mache mir viele Sorgen und Gedanken um meine Tochter wie es ihr wohl in unserer kompletten Situation wohl geht und wie sie diese in Zukunft verkraftet, obwohl beide Elternteile sich rührend um die kleine kümmern.


    Ich kann es NULL verstehen, wenn Frau sich von einem Mann schwängern lässt und sich schon im vorraus im klaren ist, das er als KV nichts taugt (Spielsüchtig, Alki, will keine Kinder usw.). Trotz besserem wissen, werden Kinder in die Welt gesetzt, ohne wirklich darauf zu achten ob es das beste für das KInd und dessen zukunft st, so einen Vater zu haben. Mit all den Konsequenzen für die Entwicklung des Kindes.
    Natürlich ist es für eine Frau schwer abzutreiben, aber lieber geht Frau den einfachen weg und gebärt ein Kind und beschwert sich dann über die Nichteignung des Vaters und das das Kind doch so unter der Situation des unwilligen KV leidet.
    All die Last aus dieser Situation trägt das Kind und muss sich in diesem Umfeld entwickeln.


    Ja ich liebe meine Tochter sehr, auch wenn ich immer gegen die Geburt war und manchmal frage ich mich ob die Geburt die richtige Entscheidung war.


    Die Beziehung war kurz vor dem Aus, es war klar das wir nie mehr zusammenleben werden. Meine Ex und ich sind nur noch über unsere Tochter verbunden und kratzen uns teilweise die Augen aus. All das wird leider auf dem Rücken unserer kleinen ausgetragen. Das war mir von anfang an bewusst, doch die Entscheidung für unsere kleine traf allein meine Ex.
    Ich frage mich oft, war die Entscheidung meiner Ex für das Kind, die richtige Entscheidung in betracht auf ein komplettes Menschenleben die richtige Entscheidung.
    Ich weis das diese Aussagen im ersten MOment krass klingen, aber vielleicht denkt die/der eine oder andere auch mal nicht nur an sich.

    KInder bekommen, aber vom Vater nix mehr wollen und ihn ausgrenzen wollen. TOLL!!


    Boah ist das egoistisch und dient nur der eigenen Befriedigung von wünschen.


    Wenn du kein Kind von ihm willst, dann entscheide dich gegen das Kind. Solltest du dich für das Kind entscheiden, dann entscheidest du dich auch für den Vater mit all seinen Konsequenzen. Aber das was du willst, sich nur die Rosinen rauspicken ist einfach nur heftig.
    Krass was es für pseudomütter gibt,da wird kein gedanke daran verschwendet, das das KInd sein ganzes Leben lang den leiblichen Vater vermissen wird.


    Sorry aber da brennt mir der Helm

    D.h. also
    wenn die Mutter das ASR hat, kann sie z.B. in ihrem Testment oder beim oder wo auch immer ( spielt ja jetzt keine Rolle ) verfügen, wohin das Kind soll wenn ihr etwas zustößt.
    Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, das Patentante oder Großeltern benannt werden. Der KV wird nicht erwähnt.


    Was passierten eigentlich, im ersten Moment wenn die KM stirbt, wohin kommt das Kind?? geht es dann Automatisch zuerst zum Vater oder zu Pflegeeltern. Welche Chancen hätte der nicht sorgebrechtigte Vater, sein Kind zu bekomme.


    Oder vertritt dann das Ja den wunsch der Verstrobenen Mutter und der Vater kann dann gegen den Fluch der Ex und gegen Gerichte kämpfen ??


    Wenn das so wäre, dann könnten Mütter ja selbst nach ihrem Tod dem KV noch mächtig eins reinwirken.


    Oh mein Gott, fragen über fragen.

    hallo,


    das würde mich jetzt auch mal interessieren.


    Du hast eine Vefügung beim Notar hinterlegt was für deinen Todesfall mit eurem Kind passiert und du hast klar den Vater ausgeschlossen.


    Mir geht es hier gerade nicht darum ob der Vater gut oder schlecht ist.


    Meine Frage bezieht sich darauf. Wenn das eine Mutter macht, hat der Vater dann keiner Chance mehr sein Kind nach dem Tod er Mutter zu bekommen, das kanns doch nicht sein.


    Gibt es da mehr Infos zu dem Thema.


    Grüße seb

    Sorry jetzt muss ich hier mal den totalen Gehirnfurz ablassen.


    Hier gibt es so viele Frauen die Jammern wie schlimm doch der Vater ist. Ob mal gewalttätig, ob ohne interesse an Kindern, halt all das was einen Vater nicht ausmachen sollte.
    Trotz all dem wissen, wurde dieses verleugnet und Kinder in die Welt gesetzt und dann wenn die Kinder da sind wird groß rumgeheult, wie schlimm doch der Vater ist und das man doch die armen Kinder vor dem Vater schützen muss.
    Sorry aber das nenn ich egoismus, Kinder in die Welt setzen und dann heulen wie böse der KV doch ist und immer war. Daran hättet ihr denken müssen bevor ihr euch den Mann aussucht mit dem Ihr Kinder wolltet.
    Boah wie mich das aufregt.


    Sorry aber das musste ich mal loswerden.

    Also, als erstes weis meine Ex das ich nen guter Papa bin und sie hat keine Angst um unsere Kleine. Ihr geht es bei ihr gut und das weis sie def. auch.


    Die umgangsregelung so wie sie oben geschrieben wurde. geht gerade über die anwälte.


    Klar klingt es schön wenn man sagt ich will halbe feiertage Geburtstag usw. aber was bringt mir das wenn sie es nicht interessiert und mir nur nen Fr auf Sa aller zwei wochen anbietet. Punkt aus.


    Ich habe ihr ja angeboten das ich die kleine jeden Mi auf Do nehme, das wären 4 Übernachtungen im Monat, mehr nicht und selbst da hat sie sich mit händen und füßen geweigert.


    Es ist es so das ich ihr gestern eine Nachricht ( ich weis SMS ist dreck ) geschrieben habe, in der ich angefragt habe wann sie denn Zeit habe, da ich mit ihr noch ein paar unklarheiten vom umgang besprechen wollte. Hatte ihr geschrieben das ich heute anrufe. So hab es jetzt schon drei mal probiert. Ex gibt keine Reaktion von sich.


    Jetzt ist die frage, den Vorschlag so annehmen und auf 4 Monate begrenzen ( Zähne Knirschend ) oder jetzt komplett umschwenken und alles fordern, Feiertage ferien alle mittwoche über nacht und jeden 2. We komplett. Auch würde ich sie gern dazu auffordern mit wöchentlich Brief zu schreiben in dem steht was unsere kleine alles gemacht hat bzw. was auffällig war, Arzt besuche usw.
    Ich erfahre momentan NULL.


    Zur info, der momentane umgang wird vorläufig so gemacht wie in der vereinbarung, nur die zeiten sind 30 min mehr sind es noch und das jetzt seit drei wochen.


    Ich bin echt am krübeln was ich machen soll.


    Ich schriebe mal was ich mir wünschen würde.


    Ich würde mir wünschen das ich viel Umgang mit unserer kleinen habe und das verhältnis zwischen mutter und mir auf Elternbeziehung entspannter wird.


    Situation momentan: keine Kommunikation, ihr Freund holt sie vor meiner Haustür ab und Ex ist nie mit dabei. Jugendamtstermin wurden bis jetzt alle von ihr abgesagt, ohne angaben von gründen, ich wetter auch das der Termin mitte März abgesagt wird. Streitschlichtung war für den Arsch und es läuft momentan eine Lohnpfändung wegen ausstehender Betreuungsunterhaltszahlungen, welches zwar Formal seine richtigkeit hat, aber gemeinsam anders verienbart war. der ausstehende komplette betrag wurde ihr auch für April zugesichert. Trotzdem. Daher streben wir eine neue Unterhaltsberechnung an, da sie mit ihrem neuen Zusammen wohnt. Das ist also ein aktueller streitpunkt der wahrscheinlich demnächst vor gericht geht.


    Meine Befürchtungen sind, das wenn ich ihr jetzt nach gebe und auf umgangszeit verzichte ich dies in zukunft bereuen werde, wieder viel zeit ins land geht und ich unsere tochter so wenig sehe. Ich habe die Angst das ihr neuer Freund eine art Paparolle für sie einnehmen soll und hinter dem grund ist die befürchtung das der umgang auch nicht wirklich für die zukunft mehr sein wird.
    Auch weis ich nicht, wenn ich jetzt soviel an umgang fordere, ob das Gericht, auf das es dann hinausläuft mir auch soviel zuspricht, oder vielleicht sogar weniger oder gleich viel wie momentan gehandhabt.
    Was ja auch wieder mit hohen kosten verbunden ist.



    Und jetzt das mit dem GSR, sie lehnt es ab. momentan keine kommunikation. wenn einigungen in der vergangenheit mal waren, dann wurde sich auch sehr unkompliziert geeinigt, Kita, Schwimmtag in Kita, wurde zwar nicht wegen ihrem Umzug gefragt, hatte aber auch nichts dagegen. Ihr urlaub nach kroatien, war auch kein thema. Der einizgste knackpunkt auf den wir uns nicht einigen konnten ist die Taufe, da ich absolut dagegen bin und sie halt gern das geld von der verwandschaft abschöpfen will. Ich weis nicht ob sie bereit getauft ist, habe auch schiss zu fragen um ihr nicht wieder diesen floh ins ohr zu setzen.
    Sonst Umgang läuft mit der kleinen Super, von meiner seite wurde nie ein termin abgesagt, war immer pünktlich im gegenteil habe immer angeboten sie zusätzlich zu nehmen und Kindesunterhalt kommt IMMER Pünktlich und voll.


    Und jetzt bin ich am krübeln was ich machen soll.


    ARGGHHHH

    Also eure Vorschläge mit dem Urlaub klingen gut, aber da meine Familie min. 500km weit von mir weg wohnt und ich nur wegen der arbeit und jetzt wegen meiner kleinen noch in der Stadt bin ich bei dem gedanken, 1 Woche mit meiner kleinen in der Stadt zu sein, nicht toll. Und ein ganz klares nein, zu dem Vorschlag das ich meine Ex mit in den Urlaub mitnehmen soll. Never, eine Woche mit ihr und es gibt tote.


    Es klingt vielleicht egoistisch, aber ich will mit meiner kleinen irgendwohin fahren, damit ich aus dieser Stadt raus bin.


    Ja momentan kommunizieren wir nur per SMS,denn wenn wir tel. bei ihr dann in der Zukunft plötzlich wissenslücken entstehen und vereinbarungen plötzlich nichtig sind und bis war es so das jede Mündliche vereinbarung für den Arsch war, deswegen alles nur noch schriftl.


    Ich habe wirklich kein Prob mit ihr zu tel. und mir ist vollkommen klar das SMS schreiben dumm ist und man Probs mit tel viel besser lösen kann.


    ICh habe ja heute einen vorschlag geschrieben. mit persönlich passt er nicht. Mir wäre es llieber wenn meine kleine Jeden Mi auf Do bei mir schlafen würde und jedes 2. We von Fr-So, dazu min. 2x 1Woche komplett bei mir.Aber dies ist zu diesem Zeitpunkt einfach nur unrealitisch, geschweige denn ein Wechselmodell, was mein größter wunsch wäre.
    Sie wird sich auch in nem halben Jahr gegen mehr umgang querstellen, das ist mir jetzt schon klar.
    Die leute die sie persönlich kennen und kennen gelernt haben, sagen alle, das man bei ihr die brechstange ansetz setzen muss um ihr klar zu machen das sie sich nicht alles erlauben kann.
    Dieses Jahr ist mein Glück das der Geb. der kleinen und der 24.12 auf einen Umgangstag fallen :D Wobei ich jetzt schon gesagt habe, das wir an dem Geburtstags Mittwoch ja gemeinsam feiern können. (Ich will auf keinen Fall das sie in einen Loyalitätskonflikt kommt).


    Ahhhhh, ist das alles so kompliziert.


    Brechstange oder auf Umgangszeit verzichten.
    Mehr optionen gibt es nicht, denn entweder nehme ich ihren vorschlag so war wie er jetzt ist oder es gibt def. stress und dann sieht man sich vor gericht.


    Noch ne kurze Frage,.


    Im nächsten Monat gibt es noch ne Gerichtsverhandlung wegen BU, wenn ich jetzt nicht nachgebe kommt noch eine Umgangsabänderungsklage dazu, sollte man nicht, wenn man schon dabei ist auf das GSR klagen? Sie will es mir freiwillig nicht geben, weil sie nicht die "Macht" teilen will bzw. sie will nicht das ich ihr bei entscheidungen reinreden kann.
    Wie gesagt, wenn sie sich nicht stur stellt, dann funktioniert die kommunikation recht gut und wenn sie blockt habe ich halt keine handhabe und erfahre auch nichts.


    Danke auch für den Tip mit der Beratung, aber leider funktioniert das nicht. Meine Ex ist sei dem sie 9 Jahre alt ist in psychischer behandlung und hat es bis zur perfektion getrieben psychologen auszuspielen und zu manipulieren. Ich und ihre Eltern haben es selbst erlebt, wie sehr sie es schaff psycholgen zu manipulieren und zu täuschen. Sie ist jetzt wieder seit über einem Jahr in Behandlung und ganz ehrlich das bringt null.
    Ich bin ihr in diesem Bereich klar unterlegen



    iGrüße seb

    also ich habe mir jetzt mal ein paar gedanken gemacht und hätte jetzt folgende idee.


    Ich würde ihr ne SMS schicken in der ich einfach frage, welchen Grund es hat warum einige Zeiten um 30 min gereduziert werden.
    Vielleicht gibt es ja einen anderen Grund, außer das ihr freund 18 Uhr feierabend macht und es praktischer ist wenn er nicht noch 30 min warten muss, um sie zu holen.


    OK und im nächsten schritt würde ich die reaktion abwarten und dem vorschlag so wie er ist zu stimmen, aber mit der Bedingung das sich die Beteiligten in 4 MOnaten wieder zusammensetzen um eine erneute erweiterung zu vereinbaren. Dies wäre dann im Juli und so besteht immernoch die möglichkeit im August in den Sommerurlaub zu fahren.


    Was haltet ihr von diesem Vorschlag.



    Was könnte man noch anders oder besser machen??


    grüße seb

    Also als erstes, Klar will ich in den Sommerurlaub mit ihr und ja 900km sind weit aber ich im alter von einem Jahr auch 500km einfach am We gefahren. Das ganze am Abend und in nem echt komfortablen Auto ;), bei dem man entspannter ankommt als man vorher eingestiegen ist . Aber nur das am Rande :D


    Ich sehe persönlich kein Problem an dem urlaub, ich wollte nur ausdrücken das es natürlich auch eine fehleinschätzung meinerseits sein kann und es für unsere kleine nicht so gut ist wie ich das denke.


    Warum keine zwei Mi über nacht, ich musste schon um den einen Mi auf Do kämpfen wie ein stier, eigentlich sollte ich sie nur am We von fr. auf Sa bekommen und sonst nix.
    Mir wäre es auch lieber wenn ich den 2. Mi auch übernacht hätte, aber da ist nen Machtkampf wie ihr schon sagt und nach ihrer aussage , muss sie mir garnicht die kleine zum Übernachten geben ( stimmt zwar nicht, aber sie glaubt es ).


    das Problem bei dem ganzen ist, es gibt bei dem ganzen keinen Verhandungsspielraum, sie stellt sich jetzt auf stur und wird nicht weiterem zustimmen.
    Der nächste schritt wäre das Gericht, denn nur die können sie zu mehr umgang zwingen und hatten es letztes mal schon gemacht. Oh wie sie damals im Gericht getobt hat RTL läässt grüßen.


    Ich kann nicht einschätzen, ob das Gericht mir mit 2 Jahren eine Woche urlaub zusagt und eine Feiertagsregelung.


    Auch ist die Überlegeung, ich würde sehr gern dieses Jahr noch das GSR beantragen und da ist so ein verfahren auch nicht gerade sinnvoll.
    Da die kommunikation von ihr momentan unterbrochen wird.


    Die halbe stunde am Do in der Kita ist mir scheiß egal, sie muss bis spätestens 8.30 da sein, das weis ich und halte mich auch dran.


    Wie kann ich am besten vorgehen.


    Oh man, geht mir das auf die nerven, diskussionen um jede Min, genauso wie letztes mal vor Gericht.



    Grüße seb

    Meine Ex ist der festen überzeugung das ich rechtlich ( vom Gesetz her ) in den ersten 4 Lebensjahren überhaupt keinen anspruch auf übernachtung habe.
    Durch dieses fehleinschätzung denk sie, das sie jetzt schon äußerst großzügig ist, was def. nicht der fall ist.


    Auch klammert sie sehr an unserer kleinen. Grund ist nicht der das die kleine die mama vermissen könnte sondern der das die mama unsere Tochter vermissen wird und sie das nicht will.
    Sie weis das ich unsere Tochter über alles liebe und das ich ihr nie etwas tun würde was ihr schadet und sie hat auch keine bedenken das ich nicht mit ihr klarkommen würde.


    Es basiert allein auf ihrer Verlustangst.


    Ein komplettes We wäre schon eine überwindung für sie, zu der sie momentan nicht bereit wäre.


    Unsere kleine ist bereit dafür, ich habe aber angst, das wenn ich länger warte, sich irgendwann doch einfremdeln einstellt und es für mich und unsere kleine bei mir dann schwieriger wird.

    Hallo,


    ich wollte mal eure Meinung wissen, weil ich doch nicht so objektiv bin :D


    Also ich streite mich gerade mit meiner Ex um eine neue Umgangsvereinbarung, der eine oder andere weis es schon ;)


    Also meine kleine ist 1.5 Jahre alt und ein super aufgewecktest nich Mama fixiertes Kind :sonne , bzw. sie sagt immer mama zu mir weil sie papa halt nicht kann ;) da bin ich halt die mama :D
    OK, zurück zum Thema.
    Sie geht seit Okt. 2010 in die Kinderkrippe (8-16Uhr ) und sie hat keinerlei Bindungs oder verlustangst.
    Auch hatte ich meine Kleine mit 12 Monaten bereits einmal ein komplettes Wo von Fr - So bei mir, wo wir zu ihren urgoßeltern gefahren sind ( der Kampf bis ich den Umgang und die Reise genehmigt bekam war enorm).
    Auch habe ich seit August 2010 endlich feste und Regelmäßige Umgangszeiten, die alle samt von mir wahrgenommen wurden. Mi von 15-19 und jeden 2. Sa von 14-19 uhr.


    Jetzt kämpfen wir halt wieder um einer Erweiterung des Umgangs und nach einigen Diskussionen und Streitereien am Tel und per Anwalt, haben wir FAST eine Regelung.


    Sie wollte jedes 2. We von Fr 15 bis Sa 16 Uhr und jeden Mi von 15-19Uhr


    Ich wollte jeden 2.Mi (wenn am am darauffolgenden We kein Umgang ist ) von Mi 15- Do 8.30 holen und bringen in die Kita, sonst Mi von 15- 18.30Uhr
    Und jedes 2. We von Fr. 15 Uhr bis Sa 18.30.


    UND das ist der knackpunkt im August eine Woche ( 5 Übernachtungen ) Sommerurlaub, wollte mit ihr an die Ostsee fahren.


    Und die Vereinbarung das entfallene Termine def. nachgeholt werden.


    Jetzt kam der Brief von ihrem Anwalt, mit diesem Vorschlag.


    jeden 2.Mi (wenn am am darauffolgenden We kein Umgang ist ) von Mi 15- Do 8UHr holen und bringen in die Kita, sonst Mi von 15- 18Uhr
    Und jedes 2. We von Fr. 15 Uhr bis Sa 18Uhr.


    Ein Sommerurlaub wird abgelehnt, da die kleine dann ERST 2 Jahre alt ist.



    Soweit klingt es ja fast alles Ok, bis auf den Mittwoch ohne übernachtung, finde, würde da gern wieder auf 18.30 gehen und abendbrot bei mir.


    Jetzt meine Frage, soll ich den vorschlag so akzeptieren oder soll ich noch um den Sommerurlaub kämpfen.


    Mir persönlich würde es viel bedeuten wenn ich auch ein Zeit am Stück Papa sein dürfte. Ich würde sehr gern mal mit meiner kleinen verreisen ( natürlich immer mit Rücksicht auf die Strapazen ).
    Ihr Anwalt begründet das mit dem alter, aber meine Ex ist letzten Sommer mit dem Auto und unserer 1 Jährigen Tochter nach Kroatien für zwei wochen getingelt.


    Wie gesagt ich weis nicht ob ich da einfach subjektiv denke und sagen, ein 2 Jähiges Kind für eine Woche von der Mutter trennen ist doch kein Problem, oder????
    Es wäre eine Fahrtstrecke von einfach 900km, aber dafür wären dann 5 Tage Sonne und Strand die belohnung für sie.


    Ich weis das es keine Rechtliche regelung, aber muss ich jetzt wegen jeder MInute mehr Umgang kämpfen??
    Was ist wenn sie in den Urlaub will ( z.B. 2 Wochen wie letztes Jahr ) dann fällt mein Umgang aus und wird vielleicht irgendwann nachgeholt.


    Ist die Umgangsregelung so Großzügig und entgegenkommend.
    Ich habe keine Feiertage mit ihr, keine Kitaferien zeit, nix. Nur diese Starre regel.


    Was soll ich machen, annehmen und akzeptieren das es in diese Jahr nicht mehr umgang gibt oder um mehr kämpfen, mit gericht.


    Wir haben am 14.3. nen Termin bei Jugendamt, sollte ich solange warten und dies dort ansprechen??




    Würde mich über eure Erfahrungen und Ratschläge sehr freuen.



    Grüße seb

    ?????


    Ich weis echt nicht wie du das meinst, Grundsätzlich ist es doch absolut egal, ob der Papa in Berlin oder in der Nähe wohnt, sobald eine neue Freundin oder eine neue Wohnung im Spiel ist, ist es doch das selbe. Papa ist die vertrauensperson und alles drum herum ist für ein KInd neu, aber neu ist doch nicht immer gleich mit Schlecht und Kindswohlgefährdung anzusehen. Kinder verkraften mehr als man ihnen zugestehen will und das ohne schaden. Ein Kind mit 2 Jahren geht in die Kita, ist den ganzen Tag von Mama getrennt, Schläft bei Oma und Opa, fährt mit Mama in den Urlaub. All das darf möglich sein, aber sobald es bei Papa ist, ist alles viel zu neu und verkraftet das Kind.


    Ich sprech mal von meiner kleinen, selbst der Schlichter meinte damals das es dem Kind nicht so gut tun würde wenn es ein ganzes We soweit von mama getrennt ist. Ich hab ihm gesagt das das völliger Schwachsinn ist, da die Distanz gar keine Rolle spiele, da das KInd nicht wüsste ob es 10 oder 1000km von der Mama entfernt sei und auch wenn es eine neue Umgebung sei dies doch normal für ein Kind von einem Jahr sei und ein Urlaub meiner Ex mit 11 MOnanten nach Kroatien auch kein Zucker schlecken gewesen sei.


    Ich habe das dann nach langem Kampf mit der Mutter durchbekommen und es hat alles super geklappt, meine kleine hat mit den anderen KIndern gespielt und sie hat mama nicht einmal vermisst. Aus dieser Erfarung heraus, bin ich der meinung das man schauen muss wie sehr das Kind auf einen Elternteil geprägt ist.



    Was der kleine ist fast zwei und er hat noch nie beim Vater übernachten. HMMM! OK dann ist das etwas schwieriger

    Hi, also wegen der Entfernung würde ich schon mal mit dem Vater sprechen. Klar er schafft die Entfernung aber trotz allem ist der Umgang dann schon mit hohen kosten verbunden, daher denke ich schon das man darüber sprechen müsste wie das in Zukunft gehandhabt wird.


    Zu der Entfernungenund dem Alter habe ich ne andere Einstellung. für ein Kind von 2 Jahren ist die Entfernung nicht zwangläufig schlimm ( kommt auf den Charakter des Kindes an) ich bin mit meinem Töchterlein im alter von 1 Jahr übers We von Sindelfingen nach Leipzig gefahren ( 500lm) und es gab null Probleme.
    Auch das Argument, neue Wohnung neue Umgebung neue Frau, OK einmal ist immer das erste mal und papa ist doch als vertraute person auch da.


    Grüße seb