Beiträge von Seb

    Ich habe jetzt mal etwas nachgelesen und habe Herausbekommen, das es auch ne Anlage Unterhalt ( nicht das selbe wie Anlage U ) ist. Was ist damit??


    Oer Lohnsteuer ist echt nen scheiß!


    Bloß gut das ich nächstes Jahr nix mehr mit Deutschland am Hut habe.


    Grüße seb

    Also sie bezieht 400 euro aus einen teilzeitjob und den Unterhalt von mir.
    Sie wohnt aber bereits mit ihrem neuen Partner in einer gemeinsamen Wohnung und bezieht keine weiteren Sozialleistungen.


    Also brauch ich keine Unterschrift von mir.


    Kann das noch jemand bestätigen das man die BU aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann.


    Gruß seb

    Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der Absetzung des Betreuungsunterhalts bei nicht verheirateten getrenntlebenden Eltern.


    Ich war heute beim Steuermenschen und wir haben die Anlage U ausgefüllt, welche ich jetzt meine Ex unterschreiben müsste, die sich aber weigert.


    Meine frage, ist die Anlage U überhaupt richtig, da mir sowas im Kopf rumschwirrt das diese nur für verheiratete gilt, wenn ja wie müsste ich sonst diese Betreuungskosten steuerlich gelten machen, es sind für das Jahr ca. 4000 Euro angefallen.


    Wenn du Anlage U richtig ist und meine Ex sich weigert ( sie hat nur einen 400 Euro Job ) trotz das sie keine finanziellen nachteile hat.
    Da sie nur geringfügig arbeitet und keine Lohnsteuer zahlt, will sie das ich ihr die kosten für die lohnsteuererklärung bezahle, da sie ja ohne mich auch keine gemacht hätte.


    Sorry aber mit dem Steuerzeug kenn ich mich wirklich null aus. Muss ich ihr die kosten für den Lohnsteuerhilfeverein übernehmen, wenn ja bis zu welcher Höhe.


    Viele Fragen, ich hoffe ihr könnte meine fragen beantworten.


    Grüße seb

    Ich formuliere es mal so.


    Ich hätte sehr gern das Wechselmodell und würde meine Ex es mir anbieten würde ich sofort zustimmen und das ganze mit Shanghai Absagen und hier bleiben. Denn das Wechselmodel setzt eine gute Beziehung zwischen den Eltern voraus. Dies würde auch heißen, das es keine Spannungen/ Machkämpfe mehr in einem maße gibt die Antwälte und Gerichte benötigen und man über Probleme reden kann.
    All das ist bei mir nicht der Fall, sie stellt auf stur und fordert nur, ist aber nicht bereit in einem Rahmen den Umgang zufördern, obwohl sie hohe finanzielle leistungen von mir erhält. Im gegenteil, es wird versucht zu holen was gibt und den Umgang nach willkür zu bestimmen. ( außerhalb der sehr minimal bemessenen Umgangsregelung ).
    Es gibt keinerlei Kommunikation die auf einem einigermaßen erwachsenem Level wäre.
    All dies hat mich zu der Entscheidung gebracht, das ein Wechselmodell niemals zustande kommen wird. Auch wenn es immernoch mein Wunsch ist. Da hier kein Richter bereit wäre dies ohne willen der Mutter zu erzwingen und die mutter mir in absehbarer Zeit ( 2 Jahren ) dies auch nicht machen würde.


    Ein weiter Entscheidungspunkt ist, das ich seit 3 Jahren in der Region wohne und ich mich hier maßig unwohlfühle, ich aber immer für meine Tochte hier geblieben bin.


    Diese Streitereien mit dazugehöriger Geldvernichtung (Anwalt Gericht etc. ) und dieses Lokale Unwohlsein, haben mich nervlich an einen Punkt gebracht an dem ich eine Entscheidung treffen muss um mich und mein Leben wieder in die richtigen Bahnen zu lenken.
    Dafür ist dieses Angebot perfekt.
    Denn ich bekomme Antrittsprämie die bei weit über 10Tsd Netto liegt und ein Gehalt welches um ca. 1500Euro netto höher ist, als mein jetziges.
    All dies würde mich finanziell sanieren, so das ich überhaupt erstmal wieder leben kann. Denn momentan ist es so, das nicht viel übrig bleibt.


    Natürlich denke ich auch sehr viel über meine tochter nach und der eindruck soll hier nicht erwecken werden, das es mir ausschließlich ums Geld geht.
    Schon vor der Schwnagerschaft habe ich ihr gesagt das ich def. noch ins Ausland will und dies auch mein Ziel sei.


    Ich habe die Hoffnung, das wenn ich mich zurück ziehe sich die Ganzen Spannungen verflüchtigen und man evtl. nach den 2 Jahren endlich vernünftig miteinander umgehen kann.
    Denn evtl. kann auch die Entfernung es erst möglich machen, den abstand zu bekommen den man die ganze zeit benötigt hat.
    Mir wird es sehr schwer fallen, diesen Schritt zu gehen, weil ich meine Tochter wirkl. sehr liebe und ich so sehr angst habe, das wenn ich diesen schritt gehe,das ich sie komplett verlieren werde.
    Aber so wie es jetzt lund die letzten 2 Jahre lief, kann es nicht weiter gehen. Denn auch unsere Tochter leidet under diesen Spannungen sehr.
    Ich hoffe das die große Distanz, auch das verhältnis zwischen mir und meiner Ex verbessert und somit dies auch unserer Tochter zu gute kommt.


    Ich möchte jetzt mit dem JA versuchen lösungen zu finden die mir, einen gewissen Umgang und Kontakt garantieren und unserer Tochter ein zusätzlichen Finanziellen Vorteil/Sicherheit bringen.
    Daher auch die Überlegung mit dem Urlaub für meine Ex und unsere Tochter und den zusätzlichen 50 Euro pro Monat aufs Sparkonto.


    Mir ist absolut klar, das all die Lösungen und Ideen, kein Ersatz für wöchendlichen Umgang ist, aber gerade durch die Überlegung mit der Webcam und Skype und den monatlichen Briefen/Paketen/Bildern denke ich wird dies erträglicher sein. Als wenn keinerlei regelmäßiger Kontakt zwischen den Umgangen besteht.


    Daher auch meine Fragen hier, welche Möglichkeiten und Ideen euch noch einfallen um die Bindungen weitestgehen aufrecht zu erhalten und die trennung für unsere kleine so sanft wie möglich zu gestalten.

    Vielen Dank für die Antworten,



    leider habe ich noch keinen Termin beim JA, da der Sachbearbeiter gerade im Urlaub ist.


    Ich mache mir sehr viele gedanken, aber für mich steht es schon so gut wie fest das ich für 2 Jahre dahin gehe. Es ist einfach meine Chance, die ich nutzen will, denn niemand kann mir garantieren das der Kontakt viel besser wird und dieser Terror, der jetzt auch schon 2,5 jahre geht endlich aufhört.
    Also ich würde ca. aller 2 Monate für ungefähr eine Woche kommen und auch dann für sie da sein und dann auch versuchen die umgangszeit maximal zu haben.
    Desweiteren war eine Überlegung min. einmal die Woche per Skype oder ähnlichem mit ihr in kontakt zu tretten, ich würde ihr auch einmal im Monat was schönes Schicken.
    Auch war ein gedanke, das wenn meine Eltern mich besuchen kommen, sie meine Kleine mitnehmen und ich so die Zeit mit ihr in Shanghai verbringen kann.
    Ein weiterer Gedanke wäre auch, ( aber da müsste von ihr auch spürbare kooperation da sein), meiner Ex mit Tochter den Hin und rückflug inkl unterkunft bezahle, damit meine Tochter mich besuchen kann.
    Um ihr das ganze etwas schmackhafter zu machen, würde ich ihr anbieten monatl. ca. 50 Euro zusätzl. zum KU zu überweisen.


    All die Umgangsregelungen würde ich dann aber auch verbindlich beim JA aufschreiben lassen, so das ich im zweifelfall auch von china aus, einen Anwalt bezüglich einer klage beauftragen kann.


    Was denkt ihr, welche möglichkeiten gibt es denn noch??


    Grüße seb

    Hallo,
    ich habe eine frage bezüglich es Umgangs.


    Meine Tochter ist jetzt 2 Jahre und ich habe regelmäßigen Kontakt zu ihr ( im Monat 4 Übernachtungen sowie mehrere Tage ohne Übernachtungen ).
    Die KM stellt sich bei mehr Umgang quer und ist nicht zu mehr umgang bereit. Ihr wäre es am liebsten wenn ich den Kontakt endlich abbrechen würde und aus ihrem leben verschwinden würde. Dies möchte ich nicht, da mir meine Tochter sehr viel bedeutet und ich für sie da sein will.


    Jetzt habe ich das Glück bzw. Problem, das meine Firma mir jetzt ein sehr sehr lukratives Angebot (Arbeitsbereich und Geld) gemacht hat, dafür müsste ich 2 Jahre nach Shanghai gehen. Meine Firma übernimmt die Flugkosten um alle 2 Monate nach Deutschland zu fliegen. Für Hotel/ Unterkunft und Mobilität muss ich in Deutschland selbst zahlen.


    Ich stehe in Zwickmühle, ich würde die Aufgabe in Shanghai sehr gern wahrnehmen, aber ich befürchte das meine Ex diese 2 Jahre zum anlass nimmt, mir meine Tochter soweit zu entfremden, das wenn ich wieder im Land bin keinerlei kontakt mehr möglich sein wird bzw. der soweit reduziert wird das ein beziehungsaufbau nach so langer zeit nicht mehr möglich ist. Wie gesagt die Mutter ist nicht bestrebt den umgangskontakt zu fördern, sondern eher im Gegenteil.


    Hatte jemand von euch schon eine ähnliche Situation?? Was kann ich im Vorfeld machen um es nicht soweit kommen zu lassen. Regelung beim Jugendamt zwischen der KM und mir treffen? Um Festzulegen wie der Umgang nach den 2 Jahren in Shanghai laufen soll bzw. wie der Umgang geregelt wird, oder auch wir man das bei meinen besuchen in Deutschland regelt.


    Oh man ich habe keine Ahnung was man da machen kann.


    Habt ihr einen Rat oder Tipps??


    Grüße seb

    Es geht hier um Betreuungsunterhalt und nicht um Kindesunterhalt.


    Die Gerichtskosten wurden von mir schon gezahlt (bzw. gepfändet ) somit sind da auch keine weiteren kosten mehr zu befürchten.
    Soweit ich weis, kann sie jederzeit eine Lohnpfändung zurückziehen.


    Natürlich bedeutet es für die Dame einen verlust an Unterhaltszahlungen, aber die andere Option war die Abänderungsklage meinerseit mit den dazugehörigen kosten. So haben wir uns entschieden eine außergerichtl. vereinbarung einzugehen. Sie wohnt bei ihrem neuen Lebensgefährt und arbeitet auch bei ihm.


    Wie gesagt, die besagten änderungen haben wir gemeinsam festgelegt, ohne streit und diskussion.


    Beide Parteien sind mit den Bedingungen einverstanden.
    Der misst muss jetzt nur gescheit formuliert werden um es auch Schwarz auf weis zu haben.


    Und da benötige ich ein paar tips.

    Hallo zusammen,


    ich habe mich mit meiner Ex und Mutter meines Kindes auf eine Unterhaltsabänderung geeinigt, jetzt muss ich schnellst möglich (am betsen heute noch), das ganze schriftl. geben. Diese wollen wir dann unterschreiben. (ohne Prüfung durch einen Anwalt )


    Jetzt will ich sicher gehen das dies auch rechtl. Wasserdicht ist und ich nicht elementare Sachen vergesse dich rechtl. Relevant sind.


    Es gibt einen gerichtl. Vergleich in Höhe von 615,- monatl.


    Meine Ex hat gleichzeitig auch eine Lohnpfändung bei mir am laufen, bei der noch ca. 1150 Euro ausstehen.


    Wir haben gestern mündl. vereinbart ( gesprächsprotokoll hab ich )
    - Das der Betreuungsunterhalt von 615 auf 350 Euro ab 1.8. reduziert wird und befristet bis August 2012 ( 3. Lebensjahr meiner Tochter )
    - Desweiteren werden ausstehende Unterhaltszahlungen auf 1000 Euro festgesetzt und werden bis 31.okt 2011 zahlbar.
    - Und zum Schluss soll die Lohnpfändung SOFORT und spätestens wirksam zum 30.7. eingestellt werden ( also nicht ruhend oder so ) unabhängig von ausstehenden und laufenden Forderungen.



    Was muss alles in so einer abänderung drin stehen und sind diese formulierten Änderungen eindeutig, oder wäre eine andere Formulierung klarer??


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Grüße seb

    OH man, was hast du denn für ne krasse Einstellung.


    Hast du dem KV denn das GSR??


    Wenn nein, warum nicht!! Soll er sich nicht mit verantwortung kümmern oder dir nur den Arsch mit Geld pudern und dir deine Traumvorstellung vom Kindererziehen finanziell verwirklichen.
    Hast du den KIndsvater vor oder nach der Geburt mal gefragt ob er nicht die volle Kindesbetreuung übernehmen will. Nein! warum nicht, vielleicht weil es "dein" Kind ist und das KInd zur Mutter gehört??


    Es sind harte worte, aber ich konnte sie mir nicht mehr verkneifen.


    Ein Kind muss nicht bis zum 15. Lebensjahr bis 17 Uhr in den Hort. Nicht jedes Kind wird zum Alki und raucht nur weil es nicht bis Nachmittags betreut wird. Das ist eine Frage der Erziehung durch dich und dieses kannst du auch leisten wenn du Voll arbeitest.
    Natürlich ist es schwerer als wenn man nur nen Halbtagsjob macht und den Rest das Kind bemuttern kann, aber es schaffen so viele Mütter und Väter und das sehr erfolgreich.
    Denn selbständigkeit eines KIndes erreicht man nicht durch ein ewiges Bemuttern und betütteln.



    Deine Chancen stehen sau schlecht bei Gericht und das ist sowas von RICHTIG.
    Wo würden wir denn hinkommen, dann würde sich doch jede Frau nen KInd machen lassen und 15 Jahre auf ihrem Arsch hocken und Geld saugen.



    Du bist nur sauer das es ihm, anscheinend finazielle besser geht als dir.
    Wenn er sooo viel Geld verdient wie du behauptest ( was ich bezweifel ) dann richte ein Beistandschaft beim JA ein und lass den anderen Quatsch.

    nene das war kein Kumpel von mir, ich persönlich habe kein Problem mit ihm und man versteht sich soweit, mehr aber auch nicht.


    klar ist das leicht zu reden wenn ich ihr jeden Monat 615 euro überweisen muss.


    Ich kümmer mich sehr um meine kleine und schänke mich extrem in meinem Leben ein um ihr eine schöne Zeit zu bieten, aber ich merke langsam das es mir mit dieser finaziellen Belastung immer schlechter geht. Körperlich und psychisch und 1,5 Jahre halte ich diesen finanziellen Druck nicht mehr aus.

    All das was ich geschrieben habe kann ich beweisen.
    Die Notarielle Beurkundung existiert.
    Das sie keinen Lohn ausbezahlt bekommt, kann man auch anhand ihrer Kontodaten nachweisen.


    Das sie für ihn arbeitet ist ja auch fakt und das sie mehr und unentgeldlich für ihn arbeitet, das wird sie auch vor Gericht bestätigen.


    Es ärgert mich so ungemein, das ich einen haufen Geld in eine Beziehung pumpe, damit die sich alles leisten können und ich jeden Monat schauen muss was ich esse und wie ich mein leben trotzdem noch lebenswert hinbekomme.

    Ich habe mal kurz bei Wikipedia nachgeschaut. Ein eheähnliches Lebensverhältnis gibt es angeblich seit 2006 nicht mehr, es heißt jetzt Bedarfsgemeinschaft und schein besonders für ALG2 zurecht geschnitt zu sein. Wisst ihr mehr darüber.



    Bereitschaft gegenseitig für einander einstehen.


    sind das punkte wie?


    Notarielle beurkundung, das im Falle ihres ablebens ( Ex) oder Unfalls ihr aktueller Freund die Formundschaft haben soll :motz::angry:nawarte:
    Oder das sie zwar offiziell bei ihm arbeitet, auch einen Lohn zettel bekommt, aber kein Geld bekommt, sondern er dies einbehält?


    Kauf eines gemeinsamen Auto, was er kauft und sie hauptsächlich nutzt.

    Hallo zusammen, ich habe mal eine kurze Frage an euch.


    Ich habe eine 1,5 jährige Tochter die bei ihrer Mutter lebt.
    Im Juli 2010 gab es eine Verhandlung über die Höhe des Berteuungunterhalts, bei der ein hoher Betrag festgesetzt wurde.
    Im Okt 2010 ist sie dann offiziell bei ihrem neuen Freund eingezogen und lebt da mit ihm un meiner kleinen.
    Das ist soweit auch alles kein Problem habe damit auch kein Problem.
    Zusätzlich arbeitet sie in seinem Geschäft auf 400 Euro Basis, dieser Lohn wird aber als Miete gleich einbehalten.
    Meine Ex arbeitet sehr viel in seinem Geschäft (unentgeldlich).
    Jetzt strebe ich eine Betreuungsunterhaltsabänderung an, da ich unter diesen Bedingungen nicht mehr bereit bin unsummen in eine neue Beziehung zu stecken und ihrem Freund eine billige Arbeitskraft zu subventionieren.
    Denn eine neue Lebensgemeinschaft wurde in der Unterhaltsbrechnung im Juli nicht berücksichtigt.


    Wie sieht es rechtlich aus.
    Kann ich meiner Ex, bei einem Abänderung des Betrreuungsunterhaltstitels ,ein Einkommen durch Haushaltsführung ( siehe Düsseldorfer Tabelle ) von 200- 500€ anrechnen und somit meine Unterhaltszahlungen verringern.
    Natürlich auf dem gerichtlichen Weg.
    Meine Ex meinte, rechtlich sei es noch keine eheähnliche Lebensgemeinschaft und somit könne ich ihr garnichts, denn dies gelte "laut Gesetz" erst nach 1 Jahr des zusammenlebens.


    Wisst ihr da mehr, ich persönlich sehe es anders, lasse mich da aber gern eines anderen belehren. ( Urteile und Gesetzestexte wären toll )


    Vielen Danke und einen schönen sonnigen Tag

    Da wäre ich mir nicht so sicher, du hältst dich in einem anderen Land auf und in dem gelten andere Gesetze. Da dein Sohn dann in Frankreich wohnhaft ist, greift für ihn nicht mehr das deutsche Unterhaltsrecht. genauso ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr das deutsche Jugendamt für euch zuständig.



    Klar wenn deine MUtter in Deutschland mit dir lebt das der Vater nach deutschem Rechts zahlen darf/muss egal wo er sich aufhält. wichtig ist wo das Kind wohnt.

    mal ne dumme frage, wenn du nach frankreich ziehst, muss er dir dann weiterhin unterhalt fürs Kind zahlen?? Ich kann mich entsinnen das Frankreich da eine etwas andere regelung mit dem Unterhalt hat.
    Kann mir auch irren


    grüße seb

    Hallo,


    deine beschreibungen klingen so, wie sie auch meine Ex mir vor die füße wirft.
    Also meine kleine ist auch regelmäßig bei mir und wir haben ein sehr gutes verhältniss, sie zickt bei mir kaum rum. Muss dazu sagen, ich bin relativ streng (ohne gewalt) gehe mit ihr aber auch sehr liebvoll um. Trotz all dem muss meine kleine jedes mal nach dem Umgang bei ihrer Mutter ein theater machen. Z.B. soll meine kleine nach ihr und ihrem Freund schlagen, dann auch wieder extrem klammern, sie will dann nicht schlafen und ist total durch den wind.


    Mich würde wirklich mal interessieren was die gründe sind, denn bei mir hat sie sich noch nie so verhalten.


    Muss dazu sagen, die Mutter ist sehr inkonsequent und entscheidet gern nach lust und laune, ich dagegen bin konsequent und habe einen relativ klaren Zeitplan bezüglich essen, baden und schlafen.


    Meine kleine ist jetzt 1,5 Jahre alt.



    Grüße seb

    Ich glaube auch das der KV sehr gute Chancen vor Gericht hat, auch gegen die "Argumente" der Mutter.


    Nur als Bsp. als ich den Umgang eingeklagt hatte, habe ich meine kleine 2 Monate nicht gesehen. Die Mutter bot mir nach dem ersten Anwaltsschreiben an das ich unsere kleine jede Woche Fr. für 2h sehen darf. *lachhaft*
    Am We durfte ich sie nie haben, da die evtl. NExt ja dabei sein könnte und das sollte um jeden preis verhindert werden.
    Mein Anwalt und ich haben dann klage eingereicht.
    Zwischenzeitl. wollte die Mutter den Umgang auf 2h aller zwei Wochen reduzieren ( KInd war damals 8 Monate alt ).
    Im Eilverfahren gab es dann eine Umgangsregelung mit der meine Ex nie gerechnet hatte.
    Ich bekam meine kleine jeden Mi von 15-18 Uhr und jeden 2. Sa von 14-19 Uhr und du kannst mir glauben, die Mutter hat sich mit Händen und Füßen gegen so viel Umgang gewehrt.
    Zusätzlich wurde ein Zwangsgeld bei nichteinhaltung auferlegt und eine weitere erweiterung nach 4 Monaten festgelegt.


    Seit dem hält sie sich gut daran ;).


    Dies soll dir nur mal den Anstoß geben, nachzudenken ob deine Ansichten richtig sind.



    Grüße seb

    Ich glaube ich werde wieder gleich gesteinigt.


    Aber bei willkürlichen Umgangsänderungen, würde ich sofort die Brechstange rausholen.


    D.h. den zuständigen Typ oder Tante beim Jugendamt anrufen und penetrant um einen Termin bitten, bei dem die Umgangsregelung schriftlich festgehalten wird. Dem ganze würde ich Max. 2 wochen geben, paralell dazu würde ich vom Anwalt gleich nen schönen Brief aufsetzen lassen, der Madame darauf hinweist sich an die 14 Tägtigen BesuchsWe´s zu halten.


    Mir ist klar das man auch versuchen kann mit einander zu reden. Aber bei der Schilderung sehe ich da ohne einen gewissen Nachdruck keine Chance.
    Nur um das klarzustellen, das Jugendamt ist für das Kind und BEIDE Elternteile zuständig, egal ob getrenntlebend oder nicht.


    Meine EX hatte soche späßchen auch mal gemacht, dann hat man sich vor gericht gesehen, weil sie ums verrecken nicht wollte und hat vom Gericht eins auf den Deckel bekommen. Sie versucht es zwar immernoch, aber so nen Vergleich mit Androhung eines Ordnungsgelds wirkt manchmal wunder :D


    Daher sollte er sich auf keinen Fall erpressen lassen. Seine Kinder und seine Umgangszeit und wenn es den KIndern gefällt, dann hat die Mutter nix reinzureden.



    Grüße seb