Schönen guten Abend,
ich kann mich MaiMama nur anschließen.
Elterngeld bedeutet in etwa 67 % des letzten anrechnungfähigen Nettoeinkommens. Grundlage der Berechnung sind die letzten 12 Monate vor der Zeit des Mutterschaftgeldes, auch eine Zeit eines evtl Berufsverbotes.
Unterhaltsvorschuß beträgt € 133,--, da das Kindergeld in voller Höhe angerechnet wird.
Wohngeld kann u. U. beantragt werden, hierbei ist allerdings zu beröcksichtigen, dass € 300,-- vom Elterngeld anrechnungsfrei bleiben.
Ein solcher Antrag macht i.d.R. nur Sinn wenn das monatliche Gesamteinkommen nur geringfügig über dem Betrag von Hartz IV liegt.
Bedeutet rechnerisch hier:
Anspruch Haushaltungsvorstand € 359,--
Mehrbedarf Alleinerziehende eines Kindes unter 7 Jahren € 129,24
hinzu wird die im Rahmen von Hartz IV zulässige Miete übernommen muß erfragt werden.
Meines Wissens bleiben aber auch bei einer Hartz IV- Berechnung € 300 des Elterngeldes anrechnungsfrei.
( gefunden unter: Elterngeld Berechnung-Wieviel Elterngeld bekommst Du? )
Unterhaltsvorschuss ist vorrangig. Müsste also falls der Kindesvater nicht zahlt beantragt werden. Gezahlter Unterhalt, sowie Kindergeld werden in voller Höhe angerechnet.
Zu beachten ist dass alle Ersparnisse ( Sparbücher etc. ) angegeben werden müssen.
( Info - Hartz IV und Vermögen: Das Leid des Angesparten - -- hier gibt es Infos zu Ersparnissen und auch zur Altersvorsorge. )
Es kann wenn überhaupt nur ein Antrag nach Hartz IV gestellt werden, da Deine Freundin arbeitsfähig ist. Unterstützung nach SGB XII ( ehedem Sozialhilfe kommt nur für Menschen die gesundheitlich nicht in der Lage sind zu arbeiten zumm Tragen )
Falls es aber die Möglichkeit einer einvernehmlichen Vereinbarung mit dem Kindesvater gibt, kann man die Vaterschaft eines Kind ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft auch vorgeburtlich anerkennen lassen. Dabei ergibt sich dann auch die Möglichkeit im Rahmen eines solches Gespräches beim JA die Unterhaltsfrage anzusprechen.
Babyerstausstattung: Solche Hilfen erhalten i.d.R. nur Menschen mit geringen Einkünften. Welche Anforderungen und Nachweise hierfür erfoderlich sind wäre zu klären. ( Schwangerschaftsberatung Ulm beschreibt die Voraussetzungen recht gut. )
Eine Frage stellt sich mir noch: Wie ist die Krankenversicherung geregelt, während des Bezuges von Elterngeld?
Da Deine Freundin bis dato berufstätig ist und somit nicht bedürftig ist keinerlei wirtschaftliche Unterstützung zum Thema Umzug zu erwarten.
Noch ein kleiner Tipp -- es spart sehr viel Kraft, wenn man sich alle erforderlichen Antragsformulare vor der Geburt besorgt.
Viel Glück und Kraft wünsche ich Ihrer Freundin.
LG WEE