Hallo Megarichi,
erst einmal ist die Berechnung seitens der ARGE in Höhe von 272,-- €uro richtig.
Der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 6 - 11 Jahren beträgt 364,-- €uro. Die Hälfte des Kindergeldes wurde abgezogen, somit ergeben sich die o.g. 272,-- €uro. Nun ist zu klären, ob diese Unterhaltsforderung unter den nachfolgenden Kriterien realisierbar ist.
Da Du zwei weitere Kinder hast musst Du Dir alles über Deinem Selbstbehalt von wahrscheinlich €uro 900,-- anrechnen lassen.
Alle Kinder sind gleichermaßen unterhaltsberechtigt. Ergo wird der Unterhaltsanspuch proportional gedrittelt.
Je nachdem wie sich dann das noch verbleibende Nettoeinkommen darstellt, könnte es sein, dass Du Anspruch auf Kindergeldzuschlag hast.
Dies wären für Deine in Deinem Haushalt lebenden Kinder maximal 2 x 140,-- €uro.
Zum Thema Schulden schau bitte unter : Unterhalt Schulden beim unterhaltsrelevanten Einkommen - oder - Belastungen und Schulden beim Unterhalt.
Zusätzlich schau noch einmal unter - bereinigtes Nettoeinkommen Kindesunterhalt nach - dort findest Du berufsbedinte Aufwendungen etc.
Solltest Du hierbei unter den zu zahlenden Unterhaltsbeiträgen unter die Selbstbehaltsgrenze rutschen liegt ein sogenannter Mangelfall vor.
Versuche am besten eine Klärung mit dem JA, denn die ist kostenlos. Nimm am besten jemanden zu diesem Gespräch mit, denn dann kann man anschließend die Fakten besser zusammenfassen.
Stellt sich noch die Frage, ob die Mutter deiner Kinder 2 und 3 berufstätig sein kann, oder ob dies nicht möglich ist weil die Kinder noch zu klein sind.
Mögest Du einen guten Weg finden, der Allem gerecht wird.
LG WEE