Beiträge von WEE

    Hallo Megarichi,


    erst einmal ist die Berechnung seitens der ARGE in Höhe von 272,-- €uro richtig.
    Der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 6 - 11 Jahren beträgt 364,-- €uro. Die Hälfte des Kindergeldes wurde abgezogen, somit ergeben sich die o.g. 272,-- €uro. Nun ist zu klären, ob diese Unterhaltsforderung unter den nachfolgenden Kriterien realisierbar ist.


    Da Du zwei weitere Kinder hast musst Du Dir alles über Deinem Selbstbehalt von wahrscheinlich €uro 900,-- anrechnen lassen.
    Alle Kinder sind gleichermaßen unterhaltsberechtigt. Ergo wird der Unterhaltsanspuch proportional gedrittelt.


    Je nachdem wie sich dann das noch verbleibende Nettoeinkommen darstellt, könnte es sein, dass Du Anspruch auf Kindergeldzuschlag hast.
    Dies wären für Deine in Deinem Haushalt lebenden Kinder maximal 2 x 140,-- €uro.
    Zum Thema Schulden schau bitte unter : Unterhalt Schulden beim unterhaltsrelevanten Einkommen - oder - Belastungen und Schulden beim Unterhalt.


    Zusätzlich schau noch einmal unter - bereinigtes Nettoeinkommen Kindesunterhalt nach - dort findest Du berufsbedinte Aufwendungen etc.
    Solltest Du hierbei unter den zu zahlenden Unterhaltsbeiträgen unter die Selbstbehaltsgrenze rutschen liegt ein sogenannter Mangelfall vor.
    Versuche am besten eine Klärung mit dem JA, denn die ist kostenlos. Nimm am besten jemanden zu diesem Gespräch mit, denn dann kann man anschließend die Fakten besser zusammenfassen.


    Stellt sich noch die Frage, ob die Mutter deiner Kinder 2 und 3 berufstätig sein kann, oder ob dies nicht möglich ist weil die Kinder noch zu klein sind.


    Mögest Du einen guten Weg finden, der Allem gerecht wird.
    LG WEE

    Hallo Muckelmama,


    ab dem Antrag auf Scheidung beginnt die "Trennung" der Rentenkonten.
    Danach profitiert er nicht mehr von weiteren Einzahlungen auf Deinem Rentenkonto.
    Schau mal unter: Versorgungsausgleich, Ehezeit Trennung


    und warte keinesfalls darauf bis die Grenzen der Krankengeldzahlung erreicht sind.


    Wenn er eine LG hat, gibt es keinen Grund die Scheidung zu verzögern.


    Gruß WEE

    Hallo Friday 72,


    Ich wünsche Dir eine wunderbare Wiederbegnung mit Deinem Vater und mögen noch viele Begegnungen folgen.
    Über alte Geschichten zu sprechen bringt nichts, was aber nicht heißt, dass ihr nicht darüber sprechen könnt wie es Euch dadurch ging.


    Meine Halbschwester traf ihren Vater nach über vierzig Jahren wieder und sie durfte noch knapp 10 Jahre Kontakt mit ihm haben.
    Ich habe jetzt eine wunderbare Halbschwester, die ich nicht mehr missen möchte.
    Ganz viel Glück und möge alles wunderbar verlaufen.


    LG WEE

    Hallo Blondie,


    ich habe bei meiner ersten Tochter auch diese Phasen durchlebt. Fühlte mich entsetzlich unsicher.
    In meiner Verzweiflung habe ich mich damals angefangen sie mir im Bett sitzenderweise auf meine angewinkelten Beine auf die Oberschenkel zu legen und habe gesungen. Es wirkte Wunder. Meine Tochter beruhigte sich und schaute mich nahezu fasziniert an.
    Dieses Singen hat übrigens über Jahre hinausgewirkt, wenn z.B. meine Tochter später einmal hinfiel oder aus einem anderen Grund Schmerzen hatte beruhigte sie sich sofort, wenn ich sie in die Arme nahm und begann zu singen.
    Bei meiner zweiten Tochter habe ich es dann von Beginn an so gemacht und auch da half es wunderbar.
    Ich kann noch heute meine Mädels 12 u. 15 mit Singen wieder fröhlich machen. Klingt vielleicht eigenartig, aber wenn ich je nach Situation anfange zu singen stimmen sie ein und anschließend lassen sich manche sonst frustrierende Situationen viel leichter klären.
    Da auch bei ihr das ins Bett legen seh schlecht funktionierte kam ich auf die Idee das Bettchen mit einer Wärmflasche vorzuwärmen und damit ging auch dies sehr viel besser. Ich gehe davon aus, dass das Kind sich durch die erst im Bett fehlende Wärme, unwohl fühlt.
    Außerdem, soweit es Dich selbst nicht unbedingt stört, lass Deinen Sohn doch einfach bei Dir schlafen.
    Häufig hilft es dem Zwerg doch schon wenn Du ihn einfach im Halbschlaf die Hand auf den Körper legst und er Deine Nähe spürt.
    Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und naturgemäß arbeitet ja auch die Zeit für Dich.
    LG WEE

    Hallo Martina,


    in einem solchen Fall ist es für alle Beteiligten das beste eine gute Pflegefamilie auf Zeit zu suchen.
    Ich war auch einmal im vergangenen Jahr in einer solchen Situation.
    Meine Kinder lernten die Pflegefamilie vorher kennen und verbrachten auch zum näheren Kennenlernen einige Nachmittage dort, bevor ich ins KH ging. Meine Töchter haben so die Situation sehr gut verkraftet.


    Ein besonderer Tipp bei Beantragung einer "Haushaltshilfe" bei der KK dort nicht darauf hinzuweisen, dass Dein Kind bei einer Pflegefamilie in deren Haushalt untergebracht würde.
    Als Alleinerziehenden stehen Dir üblicherweise auch 12 Stunden täglich, anstatt sonst nur acht Stunden zu.
    Besonders darauf hinweisen!
    Zudem gibt es noch den Unterschied, bei Kostenübernahme durch die KK entfällt eine Eigenbeteiligung.
    Wenn das JA die Kosten übernimmt musst Du entsprechend der Tage die Dein Kind in der Pflegefamilie verbringen würde das Kindergeld
    an diese bezahlen.
    LG WEE

    :winken: auch von mir. :wink
    Möge dich, Deinen Mann und Deine Söhne das Glück :love :sonne dauerhaft begleiten.
    Findet dauerhaft die Kraft :daumen liebevoll und tolerant miteinander umzugehen.
    Wünsche Euch einen traumhaften Tag mit :Flowers :knuddel :bigkiss :blume :party :drink :tuschel und vielem mehr.
    LG WEE

    Hallo hobbit.frodo,


    sei erst einmal froh, dass Du durch Deine Filialleiterin vorgewarnt bist, dass eine Kündigung im Raum steht.
    Somit hast Du die Möglichkeit dich auf ein Gespräch mit dem Betriebsrat vorzubereiten.


    Als erstes versuche dringend den Termin mit dem Betriebsrat auf Anfang Mai zu verschieben. Das dürfte Dir erst einmal einen einen Monat Aufschiebung der Kündigung einbringen.


    Vor irgendeiner Unterschrift fordere ein Zwischenzeugnis!! Dies hat verschiedene Vorteile. Da das Unternehmen etwas von Dir möchte wird das Zeugnis i.d.R. sehr gut ausfallen. Außerdem hat das Unternehmen, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte hinterher keine Möglichkeit ein deutlich schlechteres Zeugnis auszustellen. Desweiteren wäre es für Bewerbungen während der Kündigungszeit sehr hilfreich.
    Bringe die Forderung ein, dass falls Du vor Ablauf der Kündigungszeit einen neuen Arbeitsplatz findest, Du aber trotzdem bis zum Ablauf der Zeit dein Gehalt bekommst.


    Suche Dir unter dem Begriff - Arbeitlosen Telefonhilfe - die Telefonnummer raus. Dieser Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
    Dort sitzen sehr kompetente Mitarbeiter, die Dir kostenlos wertvolle Informationen geben werden. Läuft wirklich super und sehr freundlich!


    Wenn möglich bitte eine Person Deines Vertrauens an dem Gespräch mit dem Betriebsrat teilzunehmen.
    Gemeinsam kann man besser ein Gesprächsprotokoll erstellen, damit man alle Fakten erfasst, die man für ein Gespräch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage mit einem Rechtsanwalt benötigt.


    Erst nach Zugang der Kündigung fängt die 3-Wochenfrist an zu laufen, innerhalb derer Du die Möglichkeit hast eine solche einzureichen.


    Auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen unter Mitnahme eines Dir wahrscheinlich vorgelegten Aufhebungsvertrages.
    Ganz wichtig bei der Auswahl eines Anwaltes ist, dass dessen Arbeitsschwerpunkt Arbeitsrecht ist!!


    Wenn Du magst kannst verschiedene wichtige Inhaltspunkte der Betriebsvereinbarung mitteilen, dann können Dir u.U. auch Andere wesentlich mehr sagen.


    Sollte eine höhere Abfindung zum Tragen kommen, wende Dich gerne über PN an mich, dann werde ich Dir gerne dazu wichtige Informationen geben.


    Ich wünsche Dir viel Kraft, möge sich alles zu Deine Gunsten fügen.


    LG WEE

    Hallo MacGuyver,


    ich mache hier mal die Berechnung auf was der Mindestbedarf nach Hartz IV wäre. Soll einfach mal Zahlen wiederspiegeln
    Du, Haushaltsvorstand........................................................................€uro 359,--
    Mehrbedarf alleinerziehend.................................................................€uro 129,24
    Kind 11 Jahre.......................................................................................€uro 251,--
    Kind 15 Jahre.......................................................................................€uro 287,--
    2 x 100 €uro für Schulbedarf im August Monatsdurchschnitt ..............€uro 16,67
    Gesamt ( außer Miete ) .......................................................................€uro 1042,91
    Erstattung mehrtägiger Klassenfahrten,
    die Du nicht in Anspruch nehmen kannst.
    hinzu käme noch die nach Hartz IV zulässige Kosten der Unterk... ca.€uro 500,-- .................geschätzter Betrag


    Hieraus wird deutlich, dass Dein Einkommen unter Hinzurechnung des Kindergeldes nur kanpp 7% über dem Grundbedarf liegt.
    Das ganze kann rechnerisch nicht stimmen, was die gegenerische Anwältin für ihre Mantantin ausgerechnet hat.
    Denn Du hast bei Bedarf einer größeren Wohnung und einer Person mehr nur 196,-- €uro mehr als Deine Frau.


    Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt Deiner Wahl dürfte ein geringer finanzieller Aufwand sein, bevor Du öffentliche Hilfen beanspruchen mußt.


    Wohngeld möglich!? Unterhaltsvorschuß ( 133,-- €uro )? "zweites" erweitertes Kindergeld ? ( bis zu 140,-- €uro je Kind )


    LG WEE

    Hallo sajoam,


    mal einen Tipp in einer ganz anderen Richtung.


    Schaut dach mal unter dem Gesamtbegriff - Lohnsteuerberechnung 2010 Steuerberechnung - nach, dort kann man sehr genau ausrechnet was für die einzelnen Einkünfte unter Eingabe der Steuerklasse letztendlich netto rauskommt.
    Überzahltes dann halt über Steuererklärung.
    Vielleicht ist ja auch ein Vertrag auf 400,-- €uro-Basis machbar.


    LG WEE

    Sein Reisepaß gehört zu ihm und du hast bestimmt nicht das Recht diesen zu fordern zum Umgang! :kopf Was ist das denn? Erst Ausweise abgeben, dann Kind sehen... Da stellen sich mir echt alle Nackenhaare auf! und selbst den Reisepass beim JA abgeben finde ich furchtbar... Der KV darf doch reisen wie und wann er will und ist niemanden eine Rechenschaft schuldig!!

    Hallo Cath, Hallo Elli,


    Was wäre denn so schlimm, wenn der KV den Reisepass, während der Zeit in der sich das Kind in seiner Obhut befindet, bei der KM hinterlegen würde.
    Würde der KM ein Sicherheitgefühl vermitteln, dass eine Kindesentziehung praktisch unmöglich ist.


    LG WEE

    Hallo Hamster71,


    Blümchen:blume :blume :blume für die schöne Idee, ;) wäre gerne dabei. Lebe nicht allzuweit von NMS entfernt.
    Fühl mich nur etwas unsicher, weil ich halt im Forum immer feststellen muss, dass ich um einiges älter bin als die anderen AE.
    Habe zwei Töchter im Alter von 12,5 und 15 Jahren.
    LG WEE

    Hier gab es eine Thread wo gefragt wurde wie die Kinder im Falle des Todes abgesichert sind.
    Für solche Fälle gibt es Lebensversicherungen. IN Zeiten wo man gut verdient muss man sich auch etwas zurück legen bzw. in sowas einzahlen.
    Das nenn tman dann 2 Säulenmodel und wird auch vom Staat so propagiert.

    Hallo Vatertochterduo,


    sorry Du scheinst in vielen Dingen von öffentlichen Sozialleistungen sehr wenig Ahnung zu haben.
    Grundsätzlich gilt, dass vor Inanspruchnahme öffentlicher Mittel alle eigenen Mittel auszuschöpfen sind.
    Nur bestimmte Anteile dürfen zur eigenen Alterssicherung ( einer fester Betrag pro Lebensjahr des Bedürftigen - der sich übrigens schon öfter geändert hat ) als schützenswertes Vermögen behalten werden.
    Oft sind solche Lebensversicherungen von jungen Menschen nicht zusätzlich ansparbar.
    Und sehr viele haben Lebensversicherungen wieder aufgelöst um vorübergehende Notlagen auszugleichen.
    Außerdem erzielen viele Menschen trotz guter Ausbildung und Vollzeitarbeit nur ein relativ geringes Einkommen.
    Glaubst Du eigentlich, dass alle Hartz IV Empfänger freiwillig zur Arge gehen und sich dort "nackt" ausziehen?
    Jeder möchte so gern als möglich dort wieder rauskommen!! Wobei ich nicht ausschließe, dass es Menschen gibt, die sich darauf ausruhen. Aber das ist der geringste Teil, nur über diese Menschen wird am meisten gesprochen. Und leider sehr häufig herrscht die Meinung vor, dass dieses dann auf die anderen Bedürftigen zu übertragen ist.
    WEE


    Ein Kind sollte man eben nur bekommen wenn man es sich Leisten kann und das eben nicht nur für wenige Jahre. Das man es sich Leisten kann liegt sicher nicht alleine beim Staat sondernauch bei der eigene Ausbildung, der Bereitschaft umzuziehen, etc.

    Hallo Vatertochterduo,


    sei dankbar, wenn Du es noch nicht nötig hattest auf staatliche Hilfen zurückgreifen zu müssen!!


    Ich habe meine Kinder bekommen und unsere wirtschaftliche Situation war abgesichert.
    Als der Vater meiner Kinder mit knapp 50 Jahren arbeitslos wurde, bekam er trotz vieler Bewerbungen, guter beruflicher Ausbildung
    und beruflicher Fortbildung keinen wirklichen Arbeitsplatz. Arbeitete z.T. für 5,95 €uro die Stunde ( Zeitarbeitsfirma) - bis zu 60 Stunden die Woche etc. ( War Handwerksmeister und Elektrotechniker )
    Wir leben nun einmal in einer Zeit in der nicht jeder Arbeit findet, so sehr er auch sucht!
    Im September 2008 verunglückte er tödlich. Meine beiden Töchter und ich standen von einer zur anderen Sekunde allein da.
    Übrigens trotzdem mein "Mann" fast 40 Jahre in die Rentenversicherung einzahlte erhalten meine Kinder lediglich eine Halbwaisenrente in Höhe von monatlich je 151,-- €uro. Das entspricht nicht einmal den monatlichen Beträgen, die der KV monatlich in die Rentenvers. einzahlte.
    Ich selbst kann nicht mehr berufstätig sein. ( Sitze u.A. teilweise im Rollstuhl und habe div. andere gesundheitliche Probleme )


    Deine Bemerkung man solle Kinder nur in die Welt setzen, wenn man sie sich leisten kann, kann mich und auch viele andere nur sehr betroffen machen! ( Keiner kann in die Zukunft sehen und das ist auch gut so. )
    Wir bekamen Kinder um alles für sie zu tun; ihnen Liebe zu geben und sie zu selbstbewußten Menschen zu erziehen.
    Die wenigsten in diesem Forum setzen leichtfertig Kinder in die Welt!!
    Denke einmal darüber nach, bevor Du solch verletzende Worte schreibst.


    WEE :rolleyes:

    Ein Kind sollte man eben nur bekommen wenn man es sich Leisten kann und das eben nicht nur für wenige Jahre. Das man es sich Leisten kann liegt sicher nicht alleine beim Staat sondernauch bei der eigene Ausbildung, der Bereitschaft umzuziehen, etc.

    Hallo Kryszick,


    ich kann der Kindesmutter nur dringend davon abraten, speziell unter Druck einer solchen Namenänderung zuzustimmen.
    Mag dies rechtlich zwar möglich sein, so hat das Kind doch keinerlei Vorteil dadurch.


    Zwischenfrage: Wo, an welchem Ort / Rechtsanwalt ? soll denn diese Vereinbarung unterzeichnet werden??


    Zudem sind doch keinerlei gesicherte Kenntnisse vorhanden, was für Probleme z.B. durch türkisches Recht hieraus resultieren können.
    Meines Erachtens nach gibt es dem Kindesvater die Möglichkeit das Kind beim türkischen Konsulat registrieren zu lassen, wodurch es dann zu einer doppelten Staatsbürgerschaft kommt. ( Nämlich dann,wenn er keine Sorgerechtsbestätigung vorlegen muss )
    Ebenso besteht glaube ich nach wie vor die Möglichkeit das Kind in den eigenen Pass eintragen zu lassen.
    Dann stünde keiner Reise mit dem KV etwas im Wege.
    Solche Punkte sollten vorher zwingend geklärt werden.
    Auch wenn Deutschland heutzutage wesentlich offener ist, so gibt es doch noch bei vielen vorbehaltliches Denken.
    ( Bitte es ist meinerseits keineswegs fremdenfeindlich gemeint. ) Nur ist es in vielen Bereichen noch immer leichter z.B.
    später einen Ausbildungsplatz zu bekommen. -- Unsere Arbeitswelt gestaltet sich halt häufig in einer Form, dass schon Bewerbungsunterlagen ohne näher angesehen zu werden allein durch Äußerlichkeiten beiseite gelegt werden.


    Ein weiterer Punkt, Du schreibst, dass Du mit der KM seit einiger Zeit kennst -- stell Dir und ihr folgendes Szenario vor:
    Beziehung entwickelt sich weiter - neue Familie entsteht - weiteres Kind käme hinzu - alle möchten den gleichen Familiennamen tragen - würde dann nicht mehr möglich sein!


    Speziell dieser Zeitdruck, der hier ausgeübt wird, läßt wohl keinen etwas Gutes ahnen.


    LG WEE

    Hallo Upsi,


    Du hast hier verständlicherweise Deinem Frust, Ärger, Unmut .... Luft gemacht.
    Aber hilft Dir das weiter? Die Antworten helfen Dir auch nicht weiter Deinen Ärger zu mildern.
    Jetzt werde ich mal praktisch: Gibt es nicht doch irgendwo Hilfe, die u.U. trotzdem notwendig ist.
    Hast Du Dich selbst einmal damit auseinandergesetzt wie hoch Dein Anspruch unter HartzIV Aspekten berechnet würde,
    Wohngeld, ergänzendes Kindergeld etc. ? Oder liegt Dein Einkommen wirklich so hoch?
    Kann es Dir unter Angabe des Alters der Kinder wenn Du möchtest gern über PN auseinanderziehen.
    LG WEE

    Hallo saharsahin,


    kannst Du nicht wenn es zu einem Treffen mit dem Kindesvater außerhalb des Jugendamtes kommt eine vertraute Person mitnehmen, so dass Du einen Zeugen hast.
    Auch wenn es widerrechtlich ist vielleicht ein Aufnahmegerät mitnehmen und anschließend ein genaues Gesprächsprotokoll erstellen,
    welches dein Begleiter mit unterzeichnet. Das Aufnahmegerät dürfte dann nur dazu dienen, dass Du alles aus dem Gespräch erinnerst.
    Da Du das alleinige Sorgerecht hast und nicht verpflichtet bist Dich auf ein gemeinsames Sorgerecht einzulassen, kann ich Dir nur dringend raten Dich auch nicht unter Druck darauf einzulassen.
    Ich würde hierzu speziell das JA darauf hinweisen, dass er Dir schon einmal drohte das Kind zu entführen.
    Soweit in Deiner Anwesenheit risikoreiche Situationen entstehen halte sie schriftlich fest, führe so eine Art Tagebuch.
    JA und Gericht sind bei Vorlage solcher Unterlagen eher gesprächsbereit.
    Ich drücke Dich einmal ganz doll und wünsche Dir sehr viel Kraft.
    LG WEE

    Hallo SunnyDay,


    mich macht speziell das Taubheitsgefühl in Armen und Beinen stutzig.
    Hier könnte ein Neurologe im Rahmen einer Nervenprüfung feststellen ob körperliche Ursachen vorliegen.
    Auch der Besuch beim Orthopäden ist sehr wichtig, denn körperliche Ursachen sind nicht auszuschließen.
    Im besten Fall können Deine Schmerzen durch körperliche Fehlhaltungen entstanden sein, und Massagen bzw. Krankengymnastik könnten helfen Deine Schmerzen zu beseitigen.
    LG WEE