Beiträge von ansu2005

    Hallo Kaj


    im Unterhaltsrecht ist es tatsächlich so, 30 Bewerbungen pro Monat. Macht umgerechnet 1 pro Tag. Ist bei uns jedenfalls so, es werden von der Ex 30 Bewerbungen verlangt. Kann sie diese nicht vorweisen, wird fiktives Einkommen angerechnet.


    LG

    Hallo


    dem Mann steht aber auch zu, dass er irgendwann mal sein SELBST verdientes Geld für sich haben kann. Es spricht hier niemand gegen eine Überbrückungszeit, aber irgendwann muss doch dann auch mal Schluss sein. Ich kenne Unterhaltspflichtige, die zahlen seit 10Jahren Unterhalt. Das kann doch nicht sein!!!
    Da muss man sich eben auf alles bewerben. Nicht nur Büroarbeiten.

    Sorry, komme eben erst von der Arbeit.
    Da muss ich zu meiner Schande sagen:"Ich habe noch nie so einen Antrag gesehen :rotwerd."
    Ich gelobe Besserung und werde mich vorher schlau machen.
    LG

    Sieh das doch nicht immer so negativ. Ich werfe diesen Punkt hier nur ein, weil ich finde auch über diesen sollte nachgedacht werden.
    Gehen wir mal davon aus,du bist an der Stelle des Unterhaltspflichtigen. Da würde dir ein Bewerbungsschreiben auch nicht langen.
    Ich werfe nicht jedem hier Unehrlichkeit vor. Aber es gibt sie nun mal LEIDER.

    Ich bin trotzdem gespannt, wie das laufen wird. Ich muss die ganz ehrlich sagen, dass mir als Unterhaltspflichtigem ein Bewerbungsschreibe nicht reichen würde. Ich würde wissen wollen, ob die Bewerbung überhaupt abgeschickt wurde.
    Denn es gibt sicherlich Unterhaltsberechtigte, die eben nicht snderlich ehrlich sind, und zu allen Mitteln greifen.

    Zitat

    Original von meziel


    KU konnte man faktisch noch nie von den Steuern absetzen....! Eintragen konnte man es, aber gebracht hat es nothing!


    Klar,KU konnte man noch nie absetzen. Aber mit der Reform wird BU weniger und somit auch die Absetzbarkeit weniger=Staat verdient wieder.

    Guten morgen,


    dass der Staat mal wieder in die eigene Tasche wirtschaftet zeigt sich doch auch daran, dass man KU nicht von der Steuer absetzen kann. BU allerdings schon. Und um genau den geht es ja hauptsächlich in der Reform. Wenn man kein BU mehr zahlt, kann man auch nichts absetzen= Staat spart!


    LG

    Guten morgen alle zusammen,


    gilt Bewerbungsschreiben allein auch bei der Tatsache, dass man zur Rechtfertigung von BU 30 Bewerbungen pro Tag abliefern muss?
    Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Da kann man ja einfach mal eine Bewerbung schreiben und schickt sie erst garnicht ab.


    LG

    Was ich am schlimmste fand, dass selbst heute noch dieses Thema für Grünethal ein rotes Tuch ist. Der Pharmakonzern wollte die Ausstrahlung des Filmes verbieten lassen. Und zwar mit der Begründung,sie hätten durch die Zahlung von 100Mio Euro ihre Schuld getan.

    Hallo,


    schaut sich jemand von euch den Zweiteiler über "Contergan" an? Würde einfach mal so eure Meinung darüber hören, oder Erfahrungsberichte.


    LG

    Zitat

    Original von radex


    Diese Einstellung finde ich fatal. Eine Hausfrauentätigkeit ist kein Schadenfall, den der Mann irgendwie zu begleichen hat, wenn er sich trennt. Das Frauen auf Karriere verzichten halte ich für einen weitverbreiteten Mythos, denn vielen ist es (heimlich) ganz recht wenn sie sich nicht im Beruf verschleißen müssen, sondern die Möglichkeit zur Auszeit bekommen.


    Das ist tatsächlich so. Gerade in unserem Fall:
    Ende der Ausbildung März 1999, Schwanger April 1999, Heirat September 1999, Kind 1 Januar 2000, Kind 2 August 2002. =Keine Berufserfahrung, kein Job!

    Also bei 10Jahren Ehe, spricht man von einer Langzeitehe. Diese sind von der Reform nicht betroffen. Hier gilt immernoch der besondere Schutz der Ehe. Du wirst dir da glaube ich keine Gedanken machen müssen.
    Es geht hier eher um Ehen, die weniger als 5Jahre gehalten haben. Weil man bei diesen davon ausgeht, dass man eher in den Beruf zurückfindet.


    Wegen der Anrechnung von eigenem Verdienst ist es leider OLG abhängig. Und bei uns ging nur 1/3.


    LG

    Ja,und das tolle ist ja, ihr Einkommen wird nicht gezählt, weil es überobligatorisch ist. Sie muss, bis die jüngste 8 Jahre alt ist garnicht arbeiten gehen. Wenn sie es wie in unserem Fall tut, ist es ihr Vorteil, sie darf es behalten ohne Abzüge. Wir haben nach langem hin und her eine 1/3 Anrechnung durchgesetzt. Ihre Worte: "Das findet sie jetzt sch****, da kann sie ja dann garnichts sparen.
    ???

    vor diesen Frauen, die es alleine geschafft haben.
    Mein Mann zahlt für die Kinder 456Euro KU und für die Frau 843Euro EU.


    456 KU
    +843 BU
    +308 Kindergeld
    +370 eigenes Einkommen
    _______________________
    =1977Euro


    So, mein Mann hat nur den Selbstbehalt von 890Euro. Und das finden alle in Ordnung?
    Und wenn ich jetzt mit ihm zusammen ein Kind bekommen sollte, da sehen wir dann schön alt aus. Heißt: Ich muss nach der Geburt wieder arbeiten gehen. Baby 2 Monate alt!Sie muss nicht arbeiten, warum auch. Jüngstes Kind 5Jahre alt. Da kann doch was nicht stimmen!!!!
    LG

    Gretchen: Wenn das deine Definition von Ehe ist, dann tut mir das unendliche Leid. Zum Wohle der Kinder zurückstecken?Hallo? Man muss und kann sich trotz Kinder verwirklichen und Ziele verfolgen. Arme Kinder, wenn sie irgendwann merken:"Mama konnte nicht wegen uns". Also in so einer Ehe möchte ich nicht Kind sein.
    LG

    Aber genau so ist es. Viele Frauen ruhen sich aus. Und ich spreche hier nicht von Langzeitehen, diese sollen ja nach wie vor außen vor bleiben.
    Ich sehe es in vielen Zweitehen, in denen Frauen trotz Kleinkind einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Da klappt das doch auch. Und wer sich nach der Geburt nicht selber um einen Berufseinstieg bemüht und dann mit dem Argument kommt "ich bin schon lange aus dem Beruf", der hat selber schuld, wenn ihn jetzt die Härte der Reform trifft. Denn so wie Mela sagt: Bei Paaren ohne Trauschein ging das mit der 3Jahre Regelung ja auch. Die mußte wieder arbeiten gehen. Aber die mit Trauschein eben nicht.


    LG