Hallo Julia,
erstmal :welcome und Glückwunsch zur Schwangerschaft!!!
ich habe leider den Fehler gemacht, mich mit dem KV so einigen zu wollen, also wir wollten die Vaterschaft zusammen anerkennen. Von daher bin ich erst zum Jugendamt, als meine Tochter fast 6 Monate alt war. Das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein, also würde ich mal beim Jugendamt anrufen und mir eine Termin geben lassen.
Du kannst in jedem Fall eine Beistandschaft einrichten, weiss aber nicht, ob das auch schon vor der Geburt geht, ich glaube aber nicht. D.h. Du gehst zum Jugendamt und gibst dort Name und die Adresse des KV an. Die schreiben ihn dann an. Bei uns war es so, dass der KV zuerst einen Fragebogen zugeschickt bekam, wo er über seine Vermögensverhältnisse Auskunft geben sollte. Das muss er dann zurückschicken. Wenn das passiert ist, bekommt er erneut Post, dass er die Vaterschaft bei seinem zuständigen Jugendamt anerkennen soll (wenn er sie nicht anfechtet). Soweit ich weiss (soweit ist es bei uns noch nicht), wird er bei Nichtbeachtung 3x angemahnt und dann wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Wichtig ist: die Beistandschaft bedeutet nicht, dass die sich irgendwie bei Dir und dem Kind einmischen. Das dachte ich nämlich erst. Die helfen Dir lediglich bei der Vaterschaftsfeststellung und bei allem, was damit zusammenhängt.
Im übrigen wars bei mir so, dass ich automatisch ein paar Wochen nach der Geburt meiner Tochter Post vom Jugendamt bekam, mit dem Angebot, mir bei der Vaterschaftsfeststellung zu helfen.