weil es ärgert das man in einer Partnerschaft lebt aber wie Jungeselle behandelt wird.
Du bist nicht verheiratet lebst mit jemandem zusammen und hast eventuell eine Haushaltsgemeinschaft, schon wechselt man in eine andere Lohnsteuerklasse und hat Nachteile wenn man andere Hilfe in Anspruch nehmen möchte.
Ist alles so Ungerecht....
Aber es gibt einen §§ in unseren Steuergesetzen wo man unterstütsungsbedürftige bis zu einem Höchstbetrag von ich glaub was um die 8500€ abziehen kann das sind immer noch magere oder auch viele Euronen.
Z.b. Du ziehst mit jemandem zusammen der Sozialehilfe in Anspruch genommen hat, bei einer Neuberechnung wird dann das Einkommen aller im Haushalt lebenden mit berechnet und dann kann es vorkommen das man weniger bekommt. Man ist eigentlich nicht Unterhaltspflichtig, nicht verheiratet und sonst auch nichts aber man lebt halt zusammen.
Sollten irgendwelche Unterstützungen gekürzt werden egal in welcher Höhe, das braucht nur ein Euro weniger zu sein dann darf man gewiesse Beträge Steuerlich absetzen. Jetzt liegt es an eurem Erfindungsreichtum diese einzusetzen oder später sagen och hab ich nicht gewust.
Ein Schreiben vom Amt reicht, nach dem Motto: Der Leistungen kürzen sich aufgrund der Eheänlichengemeinschaft weil Gemeinsamer Haushalt usw.
Schaut mal nach, Konz Steuertricks hatte mal was gutes drin ich hab es damals benutzt und werde es noch mal raussuchen.
..und vielleicht kannst Du ähnliches auch anwenden.