Hallo Celtic,
danke fürs Daumen drücken...kann ich gebrauchen!!!
:wow cath da haste ja viel zu lesen hinterlassen^^
Is auch ne gute Lösung.
Also hab jetz mal mit der Frau vom Berliner JA telefoniert und...
Sie sagt, sie hat meine Ex davon überzeugt, Tina am Freitag zurück zu bringen.
Die wiederum hätte aber gern Tina jede Woche übers We da.
Umgang ganz verbieten?
Auf der einen Seite, ja durch diese miese Aktion. Auf der anderen Seite, muss ich mich etwas kulantz zeigen.
Das macht vor Gericht bestimmt einen guten Eindruck, wenn ich trotz dieser Aktion den Umgang gewähre.
Außerdem ist sie leider immer noch ihr Kind und ich fühl mich nicht wohl bei dem Gedanken, meiner Tochter zu verwähren ihre "Mutter" zusehen.
Ich habe der Frau vom JA gesagt das ich eventuell mit drei WE`s im Monat einverstanden bin.
Wenn:
1.Ich eine mit Meldebescheinigung bestätigte Adresse habe.
2.Eine Telefonnummer habe unter der ich sie immer erreichen kann.
3.Eine schriftliche Umgangsregelung vom JA habe.
4.Ich die Einstweilige Verfügung habe, denn ich hab keine lust darauf das sie sich dann nochmal sowas einfallen lässt und dann kann ich ohne Anwalt und Gericht nach Berlin fahren und mit der Polizei sie da raus holen.
Wenn das wieder schiefgehen sollte, dann glaube ich kann ich es einfacher Begründen, wenn ich sage: Du bekommst die Kleine nicht mehr!
Wie seht ihr das?
Lg Bobbi