Beiträge von fenjolino

    Ich glaube Du machst Dir da vielleicht unnötig Sorgen.


    Eine Geburtsurkunde beim Arbeitgeber vorlegen kann auch einfach nur damit zu tun haben, das er dann weniger Pflegeversicherung zahlen muss.


    Menschen die Kinder haben zahlen nämlich weniger Pflegeversicherung als Menschen die keine Kinder haben. Hat auch nichts damit zu tun, ob die mit im Haushalt leben.
    Und damit das Lohnbüro auch den niedrigeren Satz anseztzen kann brauchen die eine Kopie der Geburturkunde von mindestens einem Kind.

    Entschuldige die Frage aber: Was wäre denn so schlimm daran? Gibt es mit dem KV irgendein Problem.

    Das Schlimmste ist wohl seine Kinder nicht mehr täglich zu haben, egal ob der andere Elternteil gut ist oder schlecht. Darum geht es ihr sicher.


    Für mich würde ebenso eine Welt zusammenbrechen, wenn eines meiner Kinder nicht mehr bei mir wäre.
    LG


    oh, hat sich überschnitten

    Kamen die Briefe der Gegenseite an Dich oder an den Anwalt? Hast Du die Scheidungssache schriftlich beauftragt?

    Die Briefe gingen an meinen Anwalt. Er hat sie dann kopiert und an mich weitergeleitet, worauf hin ich ihm immer dazu geschrieben habe, wie es sich in der und der Sache verhält. Er ist aber in den Briefen an die Gegenseite nicht wirklich auf diese Punkte eingegangen, was mich immer sehr geärgert hat. Ich hatte ihn sogar mal gefragt, ob ich direkt an die Gegenanwältin schreiben soll, habe aber keine Antwort bekommen.


    Ich musste ihm ein Formular unterschreiben, das er mein Anwalt ist in Scheidung, also dieses übliche Formular.


    Bist du also darüber aufgeklärt worden, dass Scheidung eine eigene Kiste
    ist, Umgang ebenso usw.? Das könnte ein Ansatzpunkt sein ...


    nein, darüber bin ich nicht aufgeklärt worden. Ich bin davon ausgegangen, das es alles unter dem Punkt Scheidung läuft.

    Er hat die Forderungen gar nicht abgewehrt.
    Ich habe mich immer gefragt, wieso er icht reagiert und dort mal einen ordentlichen Brief hinpfeffert, damit das endlich ein Ende hat.


    Er hat einfach wirklich nicht eine Forderung abgewehrt, hat immer gesagt, "mal sehen was passiert, fordern können die viel".


    Und wenn ich nun meinen Zugewinn einklagen würde, würde alles wieder von Vorne losgehen, das will ich nicht, ich will einfach nur geschieden werden und ein gutes Verhältnis zwischen Exmann, Kindern, neuen Partnern und mir.


    Und ich für mein Rechtsempfinden finde nicht richtig etwas in Rechnung zu stellen, was hätte kommen können wenn.........
    Nochmal ich hatte keine Forderungen ausser Kindesunterhalt.

    Du hast den Anwalt beauftragt, bist also verpflichtet sein Honorar zu bezahlen.

    Aber ich habe ihn doch nicht beauftragt mit den etlichen Punkten die er berechnet. Darum geht es ja, nicht ich habe Forderungen gestellt, sondern die Gegenseite.
    ICh habe ihn mit der Scheidung beauftragt und mit dem Kindesunterhalt, Forderungen hat er in meinem Namen doch nicht gestellt.


    Ich würde ja auch keine Handwerksfirma beauftragen, wenn ich sie nicht bezahlen kann.


    Das ist es ja was mich ärgert. Ich habe nichts getan ( und der Anwalt in meinen Augen auch nicht) und muss nun die Kosten tragen.
    :hae: :hae: :hae:

    m, :hae: dass er die rechnung erhöht hat, könnte daran liegen, dass er dir ursprünglich eine freundschaftliche,
    sehr entgegenkommende rechnung geschickt hat :hae:
    du warst aber nicht :anbet

    das fürchte ich auch.


    Mein Gott, ich habe doch nur nachgfragt, weil eben der Betrag so anders als die Realität war. :(


    Und mein "Superanwalt", der echt nicht berät, nicht zu sprechen ist , straft mich mit einer überhöhten Rechnung ab :nanana :nanana :nanana
    Ich kann sie auf jeden Fall nicht bezahlen, nicht in einer Summe. Mir bleiben nach Abzug der laufenden Kosten monatlich für mich und meine Kimder ca 400 Euro für Essen, Kleidung usw.
    Das weiss mein Anwalt auch, denn ich musste eine Auflistung über alle Einnahmen und alle monatlichen festen Kosten an ihn schicken für die Gegenseite.
    Warum sagen die Anwälte einem denn nicht : gute Frau, sie können mich nicht bezahlen, lassen sie den Unterhalt über das Jugendamt klären und reagieren ie selbst auf die Briefe des Gegenanwaltes, damit sie nicht nachher auf einer Rechnung sitzen, die sie nicht bezahlen können.


    Das ärgerlichste für mioch ist eben auch, das ich ja nie Forderungen gestellt habe gegen meinen Mann und ich die kOsten jetzt an der Backe habe, weil er sauer war und seine Anwälte diese Briefe hat schreiben lassen, in denen Sie Geld von mir fordern. Denn im Prinzip wusste er, das er das Geld nie bekommt, weil ich es nicht habe, er wollte mich eben ärgern.
    Ich könnte wirklich nur noch heulen, ich war noch nie in der Situation, das ich eine Rechnung bekomme, die ich nicht bezahlen kann. Ich weiss nicht was jetzt passiert, sperrt er mir mein Konto? Schickt er mir einen Gerichtsvollzieher?
    Und mit dem Anwalt muss ich jetzt wegen der Scheidung ja noch vor Gericht. Ich möchte dem nicht mal mehr die Hand geben.
    Wer weiss mit was für Rechnungen der nun noch kommt????? :Hm

    - Was mir merkwürdig vorkommt ist, dass er eine Rechnung schreibt und auf Deine Nachfrage hin die Rechnung erhöht. Die erste Rechnung scheint mir für Rechtsanwälte nicht astronomisch hoch zu sein, auch wenn es für dich natürlich viel Geld ist. Man muss sich deshalb immer überlegen, ob man Kindsunterhalt über Rechtsanwälte laufen lässt.

    eben, wenn nur Mindestunterhalt in Höhe von 480,00 gefordert wurde und ich eben nachfrage, ob es sich bei den 760 um ein Versehen handeln könnte ( war ja auch nicht böse gemeint, wenn mir was an der Telefonrechnung nicht ganz einleuchtend ist, frage ich da auch nach) .
    Und die anderen Zahlen sind auf jeden Fall "ausgedacht", denn Forderungen in der Höhe gab es weder von mir, noch von der Gegenseite.
    Wenn ich die nun hinterfrage, bekomme ich nachher noch eine Rechnung über 4000,- Euro..... :( :( :( :(

    p.s. anwälte haben schon eine gebührenordnung und denken sich keine zahlen aus :winken:

    das ist schon klar, laut Gebührentabelle ist die Rechnung in Ordnung. Aber der STREITWERT ist ausgedacht. Ich schrieb ja bereits, das diese Zahlen nirgendwo auftauchen. Beispiel Kindesunterhalt: er nimmt als Streitwert 760,00 Euro Kindesunterhalt beträgt aber "nur" 480,00 Euro


    Vielleicht ist das besser ausgedrückt...


    ps mein Mann ist nicht berufstätig, hat also kein Einkommen, was den Kindesunterhalt in Höhe von 760,00 Euro rechtfertigen könnte, es ist also auch nicht so, das man 760,00 Euro bekommen könnte wenn man wollte

    aber es waren nicht diese Summen. Und ich habe ihn ja nicht beauftragt sich damit zu beschäftigen, sondern es waren Ansprüche der Gegenseite.
    Er hat nie wirklich auf diese Forderungen reagiert und ich habe mich immer gewundert, warum er denn nicht reagiert.
    Dann könnten ja theoretisch mein Anwalt und die Anwältin der Gegenseite telefonieren, absprechen, pass mal auf ich fordere einfach mal 100.000,- Euro, dann können wir von den Gebührenrechnungen eine schöne Kreuzfahrt buchen....
    geht das so einfach?
    Mindestunterhalt sind 480,00 Euro warum bitte muss ich auf 760,00 Euro Gebühren zahlen? Dann kann ich ja froh sein, das er nicht 1000,- Euro Unterhalt sich ausdenkt!?
    Er hat ja auch nie Hausrat, Zugewinnausgleich oder rückständigen Kindesunterhalt für mich eingefordert.
    Warum kann er das berechnen? :hae:
    Im nächsten Leben werde ich Anwalt....

    Hallo,
    bin total erschüttert über meinen Anwalt und wollte mal fragen, ob einer von Euch da Bescheid weiss.
    Ich habe mir für die Scheidung einen Anwalt genommen, der mir von Freunden empfohlen wurde.
    Nach der Trennung hat mein Mann viel Trara gemacht und es gab unschöne Situationen. Er hat keinen Unterhalt gezahlt, weil ich ohne Miete zu zahlen in seinem Haus lebte mit den Kindern, so war es abgesprochen, es sollte erst Unterhalt gezahlt werden, wenn ich eine eigene Wohnung bezahlen muss. ( Es geht nur um Kindesunterhalt, mir muss er nichts zahlen, ich ihm auch nicht).


    Ich hatte im Sommer letzten Jahres ein Gespräch bei meinem Anwalt, habe alle Unterlagen überreicht und ihn mit der Scheidung beauftragt.
    Er hat noch in meinem Auftrag einen Brief an meinen Mann geschrieben, das er sich mir nicht unangekündigt nähern darf.
    Die Anwältin meines Mannes hat im Laufe des letzten Jahres zahlreiche Ansprüche an mich geltend machen wollen, ich sollte meinem Mann für den Hausrat Geld geben, den ich damals angeschafft hatte und mitgenommen habe, für CDs und DVDs usw. Da ich meinem Mann aber einen kompletten von mir gezahlten Haushalt überlassen hatte und nur eben das mitgenommen habe, was ich und die Kinder brauchten hat er kein Geld von mir bekommen.
    Damals war mein Anwalt immer sehr schwer erreichbar, ich Hatte das Gefühl er lässt sich verleugnen, manchmal hat es zwei Wochen gedauert, bis ich ihn mal sprechen konnte.


    Mein Anwalt hat an meinen Mann nur die Forderung nach dem Mindestunterhalt für die Kinder gestellt, und ihm gesagt er sollte seine Vermögensverhältnisse offen legen.
    Das hat mein Mann nie getan. Seit Dezember zahlt er den Mindestunterhalt, aber eben von selbst ohne Drängen des Anwaltes.
    Der Umgang läuft super und auf der Elternbasis verstehen wir uns jetzt so gut wie vorher nie.
    Daraufhin habe ich mich entschlossen auch nicht meinen Mann zu verklagen auf Zugewinnausgleich, was mein Anwalt dringend wollte, ich aber nie gesagt habe das ich das will.
    Mir ist es wichtig, das ich mich gut mit ihm verstehe und die Kinder ihn regelmässig sehen, es keinen Streit zwischen uns gibt und die Kinder ein gutes Gefühl haben, wenn sie ihren Vater sehen. Ich denke das sollte wohl auch meine Sache sein, ob ich jemanden verklage oder nicht. Ich weiss, das es dann aber sofort wieder Krieg geben würde und mein Mann sich nicht mehr in dem Maße um die KInder kümmern würde.


    Für den Scheidungsprozess bekomme ich Prozesskostenbeihilfe.


    Soviel zur Geschichte....
    Nun hat mir mein Anwalte eine Rechnung geschickt über den Kindesunterhalt und zwar nicht in der Höhe wie ich ihn bekomme sondern in Höhe von 760,00 Euro monatlich, ich bekomme 480,00


    Das ist dann eine Rechnung von fast 800,- Euro. Ich habe das gelesen und an ihn geschrieben, das es sich vielleicht um ein Versehen handelt, denn ich würde ja nicht 760,- Euro bekommen und ob er das noch mal prüfen kann.


    Das hat meinen Anwalt anscheinend so sauer gemacht, das er mir einen bitterbösen Brief geschrieben hat und nun die Rechnung auf über 2000,00 Euro erhöht hat.


    Ich hätte fast einen Herzinfarkt bekommen, denn die erste Rechnung ist für mich finanziell schon ein Disaster.
    Nun gibt er an als Streitwert:
    Kindesunterhalt 760,- x12
    Hausrat 3000,00 Euro ( ich habe niemals Forderungen derart gestellt, sondern mein Ex an mich und auch nicht diese Summe)
    Umgangsrecht 3000,- Euro ( da frage ich mich was er da als Basis nimmt)
    Zugewinnausgleich und Auskunftsanschprüche 20.000,00 ( habe ich niemals gestellt und Auskünfte hat er einmal angefordert, ist aber nichts passiert von der gEGENSEITE)
    Nutzungsentschädigung 1740,00 ( für Miete die angeblich fällig gewesen wäre, weil ich im Familienhaus gewohnt habe)
    Unterhaltsrückstände seit September 09 1440,00 ( hallo, ich bekomme Unterhalt seit Dezember 09)


    KÖNNEN ANWÄTE SICH DENN EINFACH ZAHLEN AUSDENKEN UND DIE AN DIE MANDANTEN BERECHNEN????


    IM Prinzip hat er nichts für mich erreicht, ich habe kaum mit ihm reden können und bis auf Kindesunterhalt habe ich nie was gefordert von der Gegenseite..


    ICh bin sprachlos über die Rechnung meines Anwaltes, kann seit Tagen nicht mehr schlafen, weil ich einfach gar nicht weiss, wie ich das bezahlen soll. Die erste Rechnung wegen dem Kindesunterhlat, die ja schon fast 800 Euro waren habe ich schon bezahlt.


    Ich traue mich nicht mal den anzurufen, weil ich Angst habe, das er mir über das Telefonat gleich wieder eine Rechnung schickt.
    Wenn ich mal Auskunft haben wollte, habe ich die im Prinzip auch nie wirklich bekommen. Er meinte in seinem Brief ich kann ja meinen Mann verklagen, damit er die Anwaltskosten bezahlt.
    Ich verstehe das so, das er wirklich fast darauf besteht, das ich meinen Mann verklagen soll.


    Etwas lang geworden, ich hoffe Ihr versteht alles und ich habe nicht zu wirr geschrieben, aber ich bin echt verzweifelt, vor allem frage ich mich jetzt wie das mit der Scheidung noch werden soll.


    LG
    ,

    ich meine es ist rechtlich so das das Geld für Unterhalt erst am 3 Werktag auf dem Konto sein muss. Hab es :


    AUS: Urkunde über die Verpflichtung zum Mindestunterhalt ( Jugendamt)


    "Der Unterhalt ist monatlich im Voraus zu Händen des Zahlungsempfängers bis zum 03. eines jeden Monats zu zahlen....."


    Da wirst Du nichts machen können, ausser ihn drum bitten es zum ersten zu überweisen, weil Du es dann brauchst.

    Ich würde auch erst mal über das Jugendamt probieren.
    Unterhaltssachen sind laut meinem Anwalt nicht in der Gerichtskostenüernahme enthalten.
    So habe ich gerade eine schöne Anwaltsrechnung über 800 Euro bekommen. So ein Arsch, er nimmt als Gegenstandswert 760,00 Euro monatlichen Unterhalt, obwohl ich nur 480,- bekommen habe und das auch erst ab Dezember ( im Juni war ich beim Anwalt) und nicht auf sein Drängen hin,. sondern weil mein Mann zu Jugendamt gegangen ist und sich dort erkundigt hat.
    Anwalt reagiert natürlich nicht auf Nachfrage........ :angry
    Der hat überhaupt nichts getan, was für mich positiv wäre, habe ich gesagt er soll so oder so auf Schreiben der Gegenanwältin reagieren- nichts. Telefonisch erreichbar war er von 10 mal vielleicht 1 mal.
    Wäre schön wenn man das wie Handwerkerrechnungen handhaben dürfte und zahlen bei Zufriedenheit und getaner Arbeit. :wuetend

    @vatertochterduo:


    vielen Dank, dann machen wir das mal.


    Mich ärgert das total, seit mein Mann arbeitslos ist zahlen wir nur noch nach. Früher gab es immer eine Erstattung von ca einem Monatsgehalt. :frag :frag :frag :frag :frag :frag :frag

    Berufsbedingte Umzugskosten nur bei einer Ersparnis von 1 Stunde Fahrzeit.
    Unter einer Stunden nur bei wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen

    Also wenn man mal den Verkehr Elbtunnel und Elbbrücken sieht, den ich jetzt nicht mehr habe, dann kommt das hin mit einer Stunde.


    Oder gehen die nicht nach der tatsächlichen Zeit sondern was man brauchen würde wenn man alleine auf der Strasse unterwegs wäre? Es wundert mich langsam gar nichts mehr....

    Hallo,
    mein Nochmann und ich haben am WE unsere letzte gemeinsame Steuererklärung gemacht.
    Nun war er heute beim FA um alles abzugeben und noch Fragen zu klären.


    Erstens hat die FA-Tante meine Umzugskosten rausgenommen, sie meinte das wäre mein Problem. ABER
    Ich bin näher an meinen Arbeitsplatz gezogen ( ca 20 km näher dran) damit ich auch die Betreuung meiner Kinder gewährleisten kann.
    Also nach meinem Verständnis ja auch berufsbedingt, oder???? :hae:


    Dann ist es so das ich arbeite und mein Mann arbeitslos ist. Ich hatte Steuerklasse 3 und er 5. Dadurch hat er ja erheblich weniger Arbeitslosengeld erhalten.


    Nun hat Elster uns errechnet, das wir ca 402 ,- Euro nachzahlen müssen.


    Nehme ich mal sein Arbeitslosengeld raus, würde ich 578,- Euro zurück bekommen.


    Wie kann das denn sein??? ER bekommt weniger wegen schlechterer Steuerklasse, wir sollen aber noch mal Steuern auf das Arbeitslosengeld zahlen? Ich bin völlig verwirrt :hä :hä :hä :hä :hä


    Kennt sich einer von Euch damit aus? Dann hätten wir ja lieber 4 und 4 behalten sollen. Wer hat uns denn bloss beraten?!?!