Beiträge von Ivanhoe

    Zitat

    Melatonin zur medikamentösen Behandlung kindlicher Insomnien


    Zitat

    Die vorliegende Übersichtsarbeit fasst die Befunde zu Möglichkeiten einer Melatoninbehandlung kindlicher Schlafstörungen kritisch zusammen. Zukünftig könnte es sich hierbei um eine wirkungsvolle und gut verträgliche Behandlungsalternative v. a. bei Einschlafstörungen und Schlafphasenverzögerungen handeln.


    Die angeführten Zitate stammen aus dem angeführtem Link decken sich aus meiner Sicht mit diesem Posting von segelpapa

    Zitat

    Zugelassen ist Melatonin in Deutschland für eine Kurzzeittherapie bei älteren Patienten ab 55 Jahren.


    Kontrollierte klinische Studien zur Wirksamkeit wurden über 3 Wochen durchgeführt. Eine Wirksamkeit ergab sich insbesondere bei älteren Patienten (ab 55).


    Wirksamkeit und Sicherheit bei Kindern und Jugendlichen sind nicht ausreichend untersucht. Die verfügbaren Informationen zur Sicherheit unter einer Langzeittherapie sind unzureichend. Die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird deshalb nicht empfohlen.


    Es geht mir nicht darum jemand "fertig" zu machen.


    Vielmehr habe ich berechtigte Zweifel und würde meinem Kind kein Melatonin verabreichen und schon garnicht mit den Dosierungen experimentieren.


    Klingt hart, stellt aber keinen Angriff dar sondern lediglich meine Meinung zu ungetesteten Medikamenten.


    Gruß


    Ralf

    Zugelassen ist Melatonin in Deutschland für eine Kurzzeittherapie bei älteren Patienten ab 55 Jahren.


    Kontrollierte klinische Studien zur Wirksamkeit wurden über 3 Wochen durchgeführt. Eine Wirksamkeit ergab sich insbesondere bei älteren Patienten (ab 55).


    Wirksamkeit und Sicherheit bei Kindern und Jugendlichen sind nicht ausreichend untersucht. Die verfügbaren Informationen zur Sicherheit unter einer Langzeittherapie sind unzureichend. Die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird deshalb nicht empfohlen.


    Oh Gott oh gott, was gibt es für skrupellose Ärzte die das Medikament bedenkenlos an Kindern testen.


    @ TaYaPa


    Bist Du wirklich so gut beraten mit den Ärzten die Dir dieses Mittel empfehlen (verschreiben)??


    Gruß


    Ralf

    Einen Anwalt einschalten?? Warum, wenn Ihr alles einvernehmlich machen wollt?


    Die Informationen die der Anwalt Euch teuer verkaufen wird gibt es auch hier im Forum oder über die Google Suche (Düsseldorfer Tabelle)


    Ein Anwalt kann auch nur einen von Euch vertreten. Wo wir dann schon wieder bei doppelten kosten wären.


    Also überlegt nochmals zusammen ob Ihr wirklich einen Anwalt braucht oder ob man sich nicht gemeinsam die Infos aus dem Netz holt.


    Gruß


    Ralf

    Ich habe in Bayern kurz vor München gearbeitet und gelebt, in guter Stellung mit Aussicht auf übernahme des Betriebes.


    Dann kam die SMS von der EX "Jetzt bist Du dran"


    Da Madam immer in Fahrradnähe des Kindes sein wollte musste ich wieder in den Norden ziehen und in Bayern alle Zelte abbrechen.


    das wars im groben.


    Lg


    Ralf

    Ich kenne die Situation, ich musste meinen 800 km Umzug mit einem Kollegen und meinem 9 jährigen Sohn wuppen.


    Ich hätte auch hilfreiche Hände gebrauchen können........... aber ich will mich nicht beschweren.


    Lg


    Ralf


    Du darfst. Wir kommen gerne.


    Lg


    ralf


    Ich habe mir jahrelang den Mund fusslig geredet, daher weiß ich das es wirklich keinen Sinn hat sich noch einmal mit ihm an einen Tisch zu setzen. Er ignoriert das Alles einfach, es kommt höchstens mal ein lapidares " Dann mach doch".....Was soll ich denn da noch sagen? Daher bin ich inzwischen der festen Überzeugung, das bei ihm der Weichspülgang nichts bringen wird...Was passiert eigentlich genau bei der Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht? Man liest ja viel, aber vielleicht kann mir Jemand aus eigener Erfahrung berichten??? Dankeschön...


    Dann mach es nach dem Gespräch.


    Nach der Strafanzeige wird es vermutlich eine Geldstrafe geben.


    Lg

    Sich an einen Tisch setzen und reden. Auch wenn es dem ersten Anschein nach nichts bringen sollte.


    Erkläre ihm das Du das Geld dringendst benötigst und erkläre ihm welche Möglichkeiten Dir JA und RA aufgezeigt haben um ihn zu Zahlungen zu bewegen.


    Vieleicht wacht er dann auf und wird merken das er mehr Stress bekommen kann als er vieleicht gerade braucht.


    Und als Tip : Laßt Euch nicht mit BWA`s abfertigen , sie spiegeln nicht die tatsächlichen Einkommensverhältnisse wieder.


    Lg


    Ralf

    Alleinerziehende
    Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe
    Alleinerziehende können neben der Regelsatzleistung einen Mehrbedarf geltend machen, und zwar nach § 21 Abs. 3 SGB II. Diese Vorschrift ist mit § 30 Abs. 3 SGB XII identisch, so dass die folgenden Ausführungen sowohl für das Arbeitslosengeld II als auch für die Sozialhilfeleistungen gelten.




    Wann liegt überhaupt eine Alleinerziehung vor? Antwort: wenn ein Manno oder eine Frau die alleinige tatsächliche Sorge und Pflege für ein Kind oder mehrere Kinder ausübt. Eine Alleinerziehung kann auch bei Verheirateten gegeben sein, wenn ein Ehepartner über einen längeren Zeitraum die Kinder nicht betreuen kann, etwa, weil er in einem Pflegeheim untergebracht ist. Bei Getrenntlebenden i.S.d. Scheidungsrechts ist dies immer der Fall.


    Lebt der Kindesvater oder die Kindesmutter mit einem anderen Partner, der nicht Kindesmutter oder -vater ist, zusammen, so kommt es für die Frage, ob eine Alleinerziehung vorliegt konkret darauf an, wie sich diese andere Person um das Kind kümmert. Ist das in einem Ausmass gegeben, wie es ein Ehepartner tun würde, ist keine Alleinerziehung gegeben.




    Der Mehrbedarf bei Alleinerziehung dient der Abdeckung der notwendigerweise grösseren Bedarfe des täglichen Lebens und der Ernährung.




    Mehrbedarf kann nur geltend gemacht werden wie folgt:


    1. 36 % der jeweilig maßgebenden Regelleistung (das sind beim Eckregelsatz 124,- € im Westen/119,- € im Osten) für ein Kind unter 7 Jahren oder


    für zwei oder mehr Kinder unter 16 Jahren
    oder


    2. 12 % der jeweils maßgebenden Regelleistung (41,- € West/40,- € Ost)für jedes Kind unter 18 Jahren, wenn dadurch ein höherer Prozentsatz als nach Nr. 1 gegeben ist; es darf jedoch 60 % des jeweiligen Regelsatzes (207,- € West/199,- € Ost) als Höchstgrenze nicht überschritten werden.




    Beispiele (es wir vom Eckregelsatz ausgegangen, der ja geringfügig von den in den einzelnen Bundesländern geltenden Regelsätzen (bei der Sozialhilfe) abweichen kann):


    4 Kinder unter 18 Jahre: Mehrbedarf = 164,- € West / 160,- € Ost


    5 Kinder unter 18 Jahre: Mehrbedarf = 205,- € West / 199,- € Ost


    ab 6 Kinder: Mehrbedarf = 207,- € West / 199,- € Ost

    Ein Tip könnte sein: Gibt Deinen Eltern in Höhe Deiner Ersparnisse (Gewinn Hausverkauf) ein privates Darlehen.


    Die Kündigung der Bürgschaft ist möglich, wenn im Bürgschaftsvertrag
    ein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Ansonsten ist die Bürgschaft
    zeitlich unbegrenzt und unkündbar. Sie erlischt erst, wenn die
    zugrundeliegende Forderung beglichen wurde.
    Bei einer schon bestehenden Bürgschaft kannst Du die Haftung für
    neue, zusätzlich entstehende Schulden ausschließen, indem Du die
    Bürgschaft mit Wirkung für die Zukunft kündigst. Diese Möglichkeit der
    Kündigung kann bei Kontokorrentbürgschaften eine wichtige Rolle spielen.



    Für alle bis zur Kündigung entstandenen Schulden haftest Du natürlich trotzdem.
    Achtung!!
    Wenn der Bürge oder Mitdarlehensnehmer an dem Verbrauch des Darlehens nicht beteiligt
    war, da es sich z. B. um ein Betriebsdarlehen gehandelt hat oder
    Altschulden umgeschuldet wurden, kann ein Bürgschafts- oder
    Darlehensvertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein. Das gleiche
    gilt, wenn der Bürge oder Mitdarlehensnehmer nicht einmal in der Lage
    ist, aus seinem pfändbaren Einkommensanteil die laufenden Zinsen der Hauptschuld zu zahlen.


    Ich hoffe es hilft.


    LG


    Ralf

    wie das dem nicht so wahr? Hat der Betreuer jetzt gesagt : nein, ihr Sohn hat gelogen? Und das bleibt jetzt einfach so stehen? Oder hat dein Sohn von sich aus gesagt, das es doch anders war? Oder was hab ich mir da jetzt drunter vorzustellen?


    sorry, dasich frage, aber mir kommt das immernoch seltsam vor :)

    Der Betreuer gab den Kontakt zu und teilte mit das dieses freiwillig geschehen sei. Luca gab an das er das im nachhinein eigentlich nicht wollte.
    Die Aussage des Betreuers wurde von dem Leiter bestätigt der es mitbekommen hatte.


    Die Betreuer werden jetzt den Kontakt erst erwiedern wenn er von den Kindern kommt.


    Ich werde trotzdem weiterhin aufpassen und jede Äußerung von Luca ersteinmal ernst nehmen und dementsprechend nachhaken und handeln.


    LG


    Ralf

    Also:


    Es hat sich herausgestellt das dem nicht so war.


    Desweiteren wurde die Vereinbarung getroffen das keiner der Betreuer Luca knuddelt, küßt oder die Frage an Luca stellt ob sie das dürfen, es sei den Luca kommt auf sie zu und möchte das.


    Weiterhin wurde eine besserew Zusammenarbeit vereinbart die auch gut anläuft.


    Nun schaun wir mal.


    LG


    Ralf

    curly1677


    nein es wurde kein ADS oder ADHS diagnodiziert.


    ............


    Habe Luca heute morgen wie immer zur Hallig gebracht.


    Der Leiter hatte heute Frühdienst. Ich sprach ihn darauf an das ich mit meiner EX um 9 Uhr in die Hallig komme um ein sehr ernstes und dringendes Thema mit ihm und der Bezugsperson zu besprechen .
    Der Leiter erwiedert das um 9 Uhr die Dioenstbesprechung sei.


    Ich erwiedere das wir um 9 Uhr erscheinen um diese ernste und dringende Angelegenheit zu klären.


    Der Leiter sichtlich genervt gab als Antwort: Sie immer mit ihren Terminen !
    Ich verabschiede mich mit den Worten : Dann bis um 9 .


    Habe uns auch schon bei der Schulleiterin für heute angemeldet um den Fall Aktenkundig zu machen.


    Verstehe die Welt nicht mehr. Da kümmert man sich und bekommt soetwas zu hören.


    LG


    Ralf

    Welche Defizite hat Dein Sohn denn genau?

    Luca hat Konzentrationsschwächen, er läßt sich leicht ablenken.


    Er ist überdurchschnittlich Intelligent und ein sehr guter Schüler.


    Luca ist sehr ungeduldig und wenn mal auf Anhieb etwas nicht klappt kommt es teilweise zu Wutausbrüchen.


    Luca hatte die Verantwortung für sich selbst übernommen, da seine Mutter sie nicht übernahm.



    Inzwischen hat Luca die Verantwortung über sich an mich abgegeben. Also ein sehr großer Schritt von ihm über den ich sehr dankbar bin.
    Er vertraut mir das ich die richtigen Endscheidungen treffe und er ist sehr glücklich wieder Kind sein zu dürfen.


    An dem Rest der Defiziete sind wir gemeinsam dran und es ist schon Land in sicht , aber wir schwimmen noch und haben das Ufer noch nicht erreicht.
    Ich denke das wird noch Jahre dauern.


    LG


    ralf

    Bitte was? Also sorry... wenn ein 6-jähriges Mädchen in der Grundschule einen Jungen "jagt", um ihn gegen seinen Willen zu küssen, dann mag das als Spaß durchgehen. Wenn ein Erwachsener das tut, kann ich darin keinerlei Spaß sehen, da klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken.

    Genau das denke ich eigentlich auch.


    Ich gehe auch davon aus das
    der Vorfall von der Bezugsperson, seinem Vorgesetzten, der Schulleitung
    und dem Jugendamt runtergespielt wird.


    LG


    Ralf