Ich habe lange im außereuropäischen Ausland gelebt, dort geheiratet und eine Tochter bekommen und mich später getrennt. Dort ist auch der Gerichtsstand (meine damalige Entscheidung, damit er mir nicht nachsagen konnte, wir hätten nur wegen deutscher Gerichtsentscheidungen nach D umziehen können). Laut Urteil bezahlt er Unterhalt nach dortigem Standard (wurde hier bis zu diesem Monat durch UV ergänzt).
Im nächsten Jahr wird unsere Tochter ab Sommer für ein Jahr bei ihm leben und damit werde ich unterhaltspflichtig. Dies wird nach dortigem Schema berechnet, und da ich recht gut verdiene, werde ich wesentlich mehr bezahlen müssen, als er es tut (als Selbständiger, der nicht alle Aufträge angeben muss...).
Ich bin bereit, angemessenen Unterhalt zu bezahlen (mit gutem Beispiel voran), aber von der jetzt errechneten Summe könnte er dort auch noch sein Haus renovieren!
Gibt es jemanden, der Erfahrungen in dieser Hinsicht hat?
Macht es Sinn, den Gerichtsstand nach D zu holen, womit ich unser Vehältnis wieder aufs Spiel setzen könnte (fast zwei Jahre ohne Anwalt inzwischen), damit er jetzt Unterhalt nach deutschem Recht bezahlt?
Geht das überhaupt?
Ich finde das ganze System ungerecht - er kann mit seinem an dt Standards gemessenen Einkommen kaum die deutschen Unterhaltspflichte erfüllen, ...und er würde wesentlich mehr von mir bekommen, als sie benötigt.
Finde keine Lösung und frage daher Euch nach Euren Erfahrungen!
smilesnz