Beiträge von Jette1979

    Hast Du es schon beim Einwohnermeldeamt versucht? Die letzte polizeiliche Meldeadresse sowie den Grund für Deine Anfrage musst Du denen aber benennen. Und die Krankenkasse kann ihre Versicherten über Name und Geburtsdatum "identifizieren" und haben im Normalfall auch deren aktuelle Adresse (wenn der Versicherte diese mitteilt ;) ), aber die dürfen sie Dir aufgrund der Datenschutzregelungen im SGB nicht nennen.

    Vier Jahre? Das lässt ja hoffen...Sollte vielleicht mal recherchieren, wie sehr die Familiengerichte in Berlin belastet sind. Dann haut es mich wahrscheinlich vollends weg. Zu den Kosten: Dem Antrag ist eine Erklärung in zweifacher Ausfertigung beigefügt, Inhalt:



    Gemäß § 343 FamFG entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen abweichend von der ZPO nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten.


    Kosten des Verfahrens sind sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten der Gegenseite. Die Rechtsvertretung des Kindes durch das JA erfolgt unentgeltlich. Die Kostenentscheidung des Gerichtes bezieht sich auf die gesamten Kosten des Verfahrens.


    Auch bei bewilligter Verfahrenskostenbeihilfe können meinem Kind somit Kosten auferlegt werden.



    Ich muss ehrlich sagen, da geht mir die Hutschnur hoch, der gnädige Herr rührt sich nicht (wieder mal) und sein Sohn darf für ihn auch noch gerade stehen.Kann der Kleine ja dankbar sein, dass sein Vater es nach Wochen tatsächlich mal geschafft hat, per Mail zu erklären, dass er es bedauere, dass der Lütte so viel durchmachen muss (bezogen auf seine Krankengeschichte, heute 16 Wochen alt, schon zwei Vollnarkosen hinter sich und die dritte vor sich).

    Hallo,



    nachdem der KV meines (B)Engels sich 2009 sich schon ewig Zeit gelassen hatte, die Vaterschaft anzuerkennen, zieht er denselben Stiefel nun auch bei der Auskunftserteilung zu seinen Einkünften durch. Nach nunmehr drei Monaten mag der Beistand nicht mehr der Dinge harren, die ggf. kommen mögen und auch nicht erneut ein Anschreiben an den Vater versenden.


    Ergo habe ich heute die Unterlagen für die Prozeßkostenbeihilfe erhalten (prima für den KV: ich darf dann auch Kosten tragen ob der Gesetzesänderung zum 01.09.2009). Hat irgendwer unter Euch schon Erfahrungen sammeln können, wie lange es dann noch bis zur Verhandlung und Festsetzung des Unterhaltes dauert?


    UVG beziehe ich bereits alternativ.



    Vielen Dank im voraus.

    @Trisha: Wie hier mehrfach angemerkt wurde, kann Deine SB ohne Rechtsgrundlage KEINEN Abzug an den Leistungen vornehmen, nur weil es sein könnte, dass sich was ändert. Wende Dich umgehend an die ARGE (entweder nochmal Deine SB oder die TL). Die Zahldaten werden demnächst gezogen und dann können Änderungen, die in A2LL (das derzeitige Programm) eingegeben wurden, nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dass das KG mit 164 € angerechnet wird, ist korrekt, die Gesetzesänderung ist noch nicht in Sack und Tüten.

    @ Snake_Plissken


    DAS ist mehr als weit her geholt. Woher werde ich wohl den Rattenschwanz einer DAB kennen? Trauriger Nebeneffekt ist, dass viele der Kunden der BA und der JC dazu übergegangen sind, sich direkt an Nürnberg zu wenden und für jeden F..., der ihnen quer liegt eine DAB einreichen, egal ob sie im Recht sind oder nicht. Und damit für die MA (bzw. mich und meine Kollegen, um mich hier zu outen) einen zusätzlichen Aufwand produzieren, da es bei diesem Weg stringente Vorgaben gibt (wie zum Beispiel Bearbeitung innerhalb von zehn Tagen zzgl. Rückmeldung nach Nürnberg). Ich persönlich finde wie oben auch erwähnt !! den regionalen Weg immer noch den besseren. Von daher werde ich hier mit Garantie nicht dazu anraten wollen, nachzutreten oder Abteilungen zu blockieren (´ne ganze Abteilung muss eh keine Stellungnahme abgeben).


    @ Trisha: Wenn ich Deine Angaben richtig lese, ist für Dich eine kleine GE (Geschäftseinheit) zuständig. Direkt vorgesetzt ist Deiner SB der/die Teamleiter/-in. Wenn über diese/-n keine Klärung möglich ist, gibt es noch die Bereichsleitung, dann die Geschäftstellenleitung oder an oberster Stelle jeder Arge/AA eine/n VG (Vorsitzende/r der Geschäftsführung).

    Guten Morgen,


    korrekt war das Vorgehen der MA-in der ARGE nicht. Auch sie ist an die Vorschriften der §§ 31 ff. des SGB X (Zehntes Sozialgesetzbuch) gebunden. Grundsätzlich wirst Du einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, in dem Bewilligungszeitraum (im Regelfall sechs Monate, maximal neun) und Höhe der Leistung festgehalten sind. Ich wage zu bezweifeln, dass in diesem der Monat Dezember 2009 mit einer Kürzung versehen wurde. Ebenso wenig kann oder darf die Leistung im Januar mal eben so gekürzt werden, weil es ja sein könnte, dass sich was ändert. Wie Du schon richtig festgestellt hast, musst Du gem. §§ 60 ff. SGB I mitwirken. Erst dann darf/kann ein Änderungsbescheid (begünstigend oder auch nicht begünstigend, je nach Fallgestaltung) erlassen werden. Und auf Grundlage dessen darf Deine SB Änderungen an Deinen Zahlungen vornehmen. Wie bereits angeführt, stellt die Aussage "Machen wir immer so" keine Handlungsgrundlage dar. Auch im Nachgang kann durchaus Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden. Wird diese Formulierung gewählt, gibt es zu beachten, dass diese DAB auch Eingang in die Perso-Akte findet. Will man ganz fies sein, kann man sich natürlich auch nach Nürnberg wenden (an das sog. KRM - Kundenreaktionsmanagement), allerdings würde ich immer erst den regionalen Weg suchen.

    Hallo,




    im Ergebnis des Tages hat mir der KV um 13.11 Uhr heute eine Mail geschrieben, in der er mir mitteilte, dass seine Mutter und er es aufgrund der Umstände nicht in Betracht zögen, nach Berlin zu fahren. Ich würde meine Abneigung gegen ihn (häh, zur Trennung kam es aus gänzlich anderen Gründen) auf unser Kind transportieren. Für meine Begriffe scheint dann wohl doch kein Interesse an seinem Sohn zu bestehen. Unabhängig davon habe ich mich natürlich außer Haus aufgehalten, das Wetter war zu einladend. Das OK seitens des Jugendamtes hatte ich auch, hier hat man meine Auffassung geteilt, dass ich einem Treffen in meiner Wohnung nicht zustimmen muss und auch nicht ganztägig in der Wohnung verweilen muss, weil der KV keine konkrete Zeitangabe getätigt hat.

    :thanks: für die Antworten. Es ist jetzt kurz nach 22 Uhr, der KV hat immer noch nicht reagiert. Vielleicht fühlt er sich ja bemüßigt, dies im Laufe der Nacht zu tun. Ich habe erstmal den Beistand meines Sohnes vom JA angeschrieben und die Sachlage geschildert und um Einschätzung der Situation gebeten. Vorsorglich auch meine Tagesplanung beschrieben - nämlich einfach nicht zu Hause sein :-) Übergeben kann ich ihm den Kleinen eh nicht, zum einen wird er gestillt (ich weiß, kein Argument) und zum anderen muss er aufgrund eines Fettweis-Gipses speziell gewickelt werden und dass der KV das kann, wage ich zu bezweifeln. Ich muss mich sowieso fragen, was er von uns will, um seinen zehnjährigen erstgeborenen Sohn kümmert er sich auch nicht und der lebt sehr viel näher an seinem Wohnort. Das einzige, was er da fertig bringt, ist schlecht über die KM zu reden. Hat er in mir ja ´ne zweite Dumme gefunden, die es niederzumachen gilt. Andererseits hat er uns ja schon wissen lassen, dass ihm grundsätzlich ein paar Bilder und Berichte zur Entwicklung auf längere Sicht genügen würden, die regelmäßige Ausübung des Umganges sei ihm zu zeit- und kostenintensiv. :laber

    Hallo,




    bisher habe ich immer nur mitgelesen, jetzt benötige ich selber Rat. Ich bin vom Vater meines acht Wochen alten Sohnes seit März getrennt, er lebt knapp 300 km von uns entfernt. ASR habe ich. Vor zehn Tagen teilte er mir mit, dass er und seine Mutter am 07.12.09 (also morgen) mal vorbeikommen wollen, um den Kleinen zu sehen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich nichts von ihm oder ihr gehört. Ich habe dem KV darauf geantwortet, dass er mir bitte eine Uhrzeit benennen und einen Treffpunkt vorschlagen soll, da ich kein Treffen in meiner Wohnung möchte. Daraufhin teilte er mir mit, dass er und seine Mutter dieses nicht einsähen, sie hätten Besprechungsbedarf (auf einmal) - Themen hat er mir nicht benannt, das am Rande erwähnt. Ich habe ihm darauf geantwortet, dass ich weiterhin kein Treffen in meiner Wohnung möchte, es stünde ihm frei, einen Treffpunkt vorzuschlagen. Ein neutraler Ort sei ob seines Besprechungsbedarfes angezeigt, da dies lautstarke Auseinandersetzungen weniger aufkommen lassen würde (in den 15 Monaten Beziehung hat er mich in meiner Wohnung oft genug "rund gemacht"). Sollten wir keine Einigung erzielen können, könnten wir natürlich auch beim JA vorstellig werden, um den Umgang im Beisein eines Sozialarbeiters durchzuführen. Zugleich habe ich ihn erneut aufgefordert, mir eine Uhrzeit zu benennen, zu der er mit seiner Mutter eintreffen werde, damit unser Sohn zu diesem Zeitpunkt hergerichtet sei. Darauf habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob von mir erwartet werden kann, den morgigen Tag gänzlich in meiner Wohnung zu verbringen, nur weil ggf. der KV mit seiner Mutter auftauchen könnte. Offen gestanden sehe ich das nicht wirklich ein. Dass ich ihn und sie nicht in meine Wohnung lassen muss, sollte ihm eigentlich auch bekannt sein. Wie seht Ihr das?


    Danke Euch im Voraus.