Beiträge von nrwhexe67

    Oh...kein Gespräch mit den Eltern heißt auch nicht über Nacht weg bleiben-bei uns zumindest.


    Meine Tochter kennt die Regeln und hält sich daran, jedoch schläft sie schon lange öfter mal bei der Freundin und umgekehrt und gerade jetzt beginnt das Alter wo Mama mal nicht ständig nebenan hocken soll ;-) da kommt so eine Sturmfreie Bude für eine Nacht mal ganz gelegen.


    Wie gesagt, wenn Du die Mädels kennst (und bei mir gehen die Freundinnen meiner Tochter ein und aus) und auch die Eltern sehe ich das nicht als Problem ;-)

    Also meine ist auch fast 14 und sie dürfte oder darf ;-)
    Allerdings weiß ich immer wo sie ist und mit wem und ich hab natürlich vorher kurz mit den Eltern gesprochen ;-) nicht das sie heim kommen und es trifft sie der Schlag, weil dort eine Horde Teenager lagert ;-)
    Ich vertraue meiner Tochter und das wurde bis jetzt nie enteuscht ;-)

    ..ich bin zwar ganz neu im Foum, jedoch möchte ich auf einige Deiner Fragen versuchen zu antworten!!
    Da du konkrete Fragen gestellt hast und ich mich weigere wie die meisten Antworter hier, auf Deine Beweggründe einzugehen...hier der Versuch eine kleine Hilfestellung zu geben.


    Zu 1) Nein, solange Du für Deine Kinder im vollem Umfang sorgen kannst, die gegebenen falls Hilfe von außen holst, hast du die besten Chancen die Kinder zu behalten.


    Zu 2) Zuerst einmal verbleibt die Wohnungseinrichtung bei Dir, da es auch die Wohnung Deiner Kinder sein wird und deshalb nicht plötzlich die Küche fehlen darf. Ich gehe mal davon aus ihr hab keinen Ehevertrag oder ähnliches getroffen, dann gilt der Zugewinn und bei der Scheidung wird dann der Haushalt aufgeteilt außer, Ihr könnt euch im Vorfeld einigen.


    Zu 3, 4, 5 und 7) Das kommt auf Dein Einkommen an und auf das was neu angeschafft werden muss! ...hier wäre das Forum Sozialhilfe24.de vielleicht ein guter Ansatz um solche Fragen zu klären.


    Zu 6) Google mal nach der Düsseldorfer Tabelle, mit dieser lässt sich ganz gut der Unterhalt berechnen.


    Zu 8) Gemeinsame Schulden, soweit sie nachweislich von beiden gemacht wurden, wie Kredite usw bleiben auch gemeinsame Schulden!!


    Zu 9) Kosten für die Kinderbetreuung sind auch von Deinem Einkommen und Deiner Arbeitsstelle abhängig, bei Geringverdienern mit ALG2 Aufstockung hast Du vielleicht einen Anspruch auf Kosten für die Kinderbetreuung.


    Ansonsten hoffe ich Du hast das Ganze gut durchdacht und wünsch Dir alles Gute für die Zunkunft.


    Lieben Gruß
    Elke

    Hallo,
    ich heiße Elke und bin 42 Jahre alt. Seit 2000 bin ich allein erziehende Mutter von 3 Kindern, wovon der Große ( mittlerweile 20ig) bereits seit einer Weile auf eigenen Beinen steht. Die anderen beiden sind 13 und 14. Ich bekam bei der Scheidung 2005 das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Vater die Auflage, gemeinsam mit dem Jugendamt nach einer Lösung für das Umgangsrecht zu suchen das er versuchte einzuklagen. Nach dieser Auflage wart er nie mehr gesehen. Die Kinder haben also seit 2000 keinen Kontakt mehr zum Vater!


    Da es dieses Land hier, allein erziehenden furchtbar schwer macht, dazu die Bildungs- und Arbeitspolitik wandern wir im kommenden Jahr in den hohen Norden aus.
    Ich kenne die Höhen und Tiefen des allein erziehens und kann vielleicht mit der ein oder anderen Erfahrung weiter helfen, aber auch für mich das ein oder andere hier herausziehen. Auf alle Fälle hoffe ich hier auf netten Austausch zwischen "Mitbetroffenen" da mir dieser leider in all den Jahren abhanden gekommen ist. Man versucht da ganz alleine durch und schafft es wie in meinem Fall ja auch und doch fehlt einem die Kommunikation.


    Tja, was schreibt man hier noch? ....ich male sehr gerne, bin ein Bücherwurm, gemeinsam mit meiner Tochter leidenschaftliche Bikerin und auch mein Beruf ist eines meiner größten Hobbys, den ich allerdings erst nach der Trennung, aus der Not heraus, für mich entdeckte.


    Soweit zu mir ;-)
    Ganz liebe Grüße
    Elke