Beiträge von Supermama

    Hallo, bei uns wird es begleiteten Umgang gegen den Willen vom Kind geben. Mit fast 12 Jahren will man das Kind zwingen. Das Kind sagt es wurde misshandelt über Jahre. Es gab ein Erziehungsfähigkeitsgutachten, Gerichtsverhandlung. Weil ich den Umgang nicht gut heiße, weil man das Kind zwingen will wollte man mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. MAN STELLT MICH ALS PROBLEM HIN; ABER WO DAS PROBLEM LIEGT WILL KEINER SEHEN: Ich habe dem Kind immer gut zugeredet, obwohl mir mein Gefühl nie was Gutes sagte. Ich hoffenun das Kind wehrt sich selber heiftig gegen alles was kommen soll.

    Ich habe angefangen aus dem Gutachten Punkte zu wieder legen. Der Kinderpsychologe hat nie Dinge gesagt wie ich wäre nicht verlässlich. Anderes ist am laufen... Ich werde für Gerechtigkeit kämpfen. Ich habe mich auch selber in die Hand eines Psychologen begeben. Er sagt auch das ist wie ein schlechter Alptraum... Aber er hat mir auch Mut gemacht.. Es haben alle einem Strang gezogen, wo die Fäden schon von Anfang an gesponnen waren. Mal sehn was passiert wenn nicht die Aussagen darin der Wahrheit entsprechen. Genau darauf deutet alles hin. Mein Kind fängt sich gerade wieder in der Schule...Mittlererweile geht es auch zum Selbstverteidigungskurs, das hilft wieder hoch zu kommen :-)

    Hallo, ich denke auch die Fahrerei kann ja nicht nur an Dir hängen bleiben. Dann muß auch er was tun. Ist ja auch eine Geldfrage. Genau das würde ich so auch beim Jugendamt sagen...Wenn Du kein Fahrgeld hast, muß er sehn wie er es macht...Und ich weiß wovon ich rede.. Erfahrung!!!

    also es gab eine Strafanzeige, diese stellte man ein weil niemand es jemals all die jahre gesehn hat. welcher kv tut das schon wenn jemand dabei ist???


    nein im gutachten sollte das nicht geprüft werden. es kam alles weil ich wegen einer unterschrift den kv vor gericht bringen mußte. er gab mir keine zustimmung für den k-psychologen. also


    mußte ich ja was tun, um diese zu bekommen. bei der verhandlung wollte man den kv dem kind gegen überstellen, das kind schrie als er vorbei lief nein nein und schlug die hände vors gesicht. :flenn


    da ich schon einmal mit dem vorwurf der kv hat das kind geschlagen weil es nach besuch blaue flecken hatte war..kind völlig verstört war..liegt ein paar jahre zurück.. das kind log auf dem JA aus


    angst..also sagte das JA es sieht so aus wie damals, also ich wolle ihm was anhängen. schon damals wußte ich es ist faul alles.. aber ich konnte es nicht beweisen. gab das kind also weiter hin


    zum kv weil ich druck vom JA bekam. also ordnete man bei gericht an kinderschutzbund, gutachter. dies alles ist nun beeendet. gutachter hat ein telefongespräch mit mir geführt, und gesagt


    was er denkt und tun wird. ich mußte meinem kind mut machen den kv überhaupt zu treffen, also klar sagt man als mutter schmeiße ihm alles gegen den kopf was du willst. logisch oder nicht?


    hätte ich nicht auf mein kind eingeredet hätte er das treffen nicht gemacht. der kleine sagt selber er hat sein leben zerstört.er will ja auch seinen nachnamen nicht mehr haben..seine worte sind


    würde ihm am liebsten auch das antun was er mir angetan hat. und wenn sich ein kind dem kv gegen überstellt und sagt ich habe dich aus meinem herz geworfen..da muß viel passiert sein.


    mit fast 12 jahren weiß er genau was er tut. ist es nun klarer für dich?


    ach ja eines noch der kv war auch in einer psychoklinik. und ich bekam auch einmal vor jahren zu spüren was seine gewalt heißt. ich flog gegen die wand. :flenn


    natürlich muß ich das gutachten abwarten, aber teile weiß ich ja schon. ich werde dafür kämpfen das es nicht gegen den willen besuche mit sozialarbeiter geben wird. der kleine geht seelisch


    daran zu grunde. das weiß ich als mutter nämlich

    Hallo segelpapa,


    Es ist ein Junge, er wurde seelisch und körperlich misshandelt. Es gabe eine Verhandlung wo ich Teile vom Sorgerecht wollte. Weil mir die Unterschrift für den Kinderpsychologen verwehrt blieb vom Vater. Gemeinsames Sorgerecht leider :flenn Das Gutachten sollte die Erziehungsfähigkeit, Umgang beinhalten. Noch weiß ich es nur aus einem Telefonat.Schriftlich kommt dann in den nächsten Tagen. Ich habe dem Kind Mut gemacht sich dem Vater zu stellen, der Kleine hatte soviele Fragen...Warum ich? warum hast Du mir das angetan ? usw. Ich vertraute dem Gutachter der mir sagte ich kann nur das alleinige Sorgerecht befürworten wenn ich es sehe. Also das beide nicht mehr miteinander können. Oder so ähnlich..

    also er hat es erzählt und nicht nur mir. Die Anzeige wurde eingestellt wegen Aussage gegen Aussage. Außerdem sind wir beim Kinderpsychologe. Problem war glaube ich der Gutachter wollte das er den Vater trift, ich habe gut zu geredet mit den Worten kanll ihm alles gegen den Kopf was du denkst und fühlst. Das war dann auch so. Aber daraus kamm glaube ich auch der begleitete Umgang dann zu Stande. Klar hatte er dem Kind dort mit einer fremden Person nichts getan.Welcher KV tut es auch wenn einer dabei ist. Ich kann nur hoffen ein Richter macht sich sein Bild eher wenn er das Kind anhört als auf einen Gutachter zu hören

    Hallo, ich bin echt ratlos. Ich weiß seit einiger Zeit, das mein Kind vom KV misshandelt wurde. Wir sind schon einige Jahre geschieden. Das Kind will den KV auch nicht mehr sehn. Es gab nun ein Erziehungsfähigkeitsgutachten, sowie beim Kinderschutzbund wurden wir mit einem Gerichtsbeschluß angeschloßen. Eigentlich wissen alle das Kind will nicht. Ich dachte mit fast 12 JAHREN könne man das Kind auch nicht zwingen. Diesr Gutachter befürwortet nun den begleiteten Umgang gegen den Willen des Kindes. Nun kann ich nur noch hoffen das ein Richter es anders sieht. :winken: