Beiträge von Bernstein

    So, nun nochmal...


    Wir leben das Wechselmodell, arbeiten beide Vollzeit (allerdings verdienen wir beide relativ wenig). Kindergeld (und das ist gerichtlich so festgehalten) wird geteilt, d.h. ich beziehe das KG und überweise ihm die Hälfte.


    Tagesmutter wird vom JA finanziert..., er arbeitet ganz normale Büroschicht (oder wie immer man das bezeichnen mag), ich arbeite eine Woche Tagschicht (wenn sie bei mir ist) und eine Woche Abendschicht (Daddywoche) in der Gastronomie.


    Danke an alle die mir meine Frage beantwortet haben...das beide Stkl.2 nicht möglich ist.


    Irgendjemand kam oben auf die Idee, mit dem Kindergeld ab 3. Kind (bissel mehr isses), ich beziehe Kindergeld für Kind 3 und 4, 1+2 sind bei mir Zählkinder, d.h. für die junge Dame gibt es KiGeld wie fürs 4. Kind, ich teile dies auch brav mit dem KV, obwohl er eigentlich nur diese eine Tochter hat.


    Betreuungskosten, so hoffe ich doch, werden wir uns einig werden...wenn nicht bleibt nur der Weg übers Gericht. Da wir auch NULL kommunizieren können, wird es wohl darauf hinauslaufen.


    Achso, er hat genau wie ich ein halbes Kind auf der Steuerkarte.




    LG Carina

    Wow, Verstärkung...


    Bisher war ich auf 2 Treffen im Südbadner Raum...das letzte mal Mundenhof, davor Kindergalaxy...super liebe Leute kennengelernt.


    Bin im übrigen aus Lahr.




    LG Carina


    PS: Achso, willkommen hier!

    Deine ganze Klüngelei bei den Mails lass ich jetzt mal außen vor, ebendso wie meine Meinung dazu...


    Ich vermute mal das Du Hartz4 beziehst, falls ich richtig liege, dann kannst Du mit dem Ex Vereinbarungen noch und nöcher gemacht haben, diese werden nichtig und sittenwidrig, wenn Du vom Amt leben musst und er in der Lage ist, Dich zu finanzieren.


    Vermutlich hast Du ja auch schriftlich, das er dieses Auto nun alleine finanziert und fährt...


    Du schreibst Ehemann, ich gehe davon aus, ihr habt das Auto während der Ehe gekauft? Wer ist der Leasingnehmer? Du? Er? Ihr beide?


    Bedenke bitte bei "beide", das die Autohäusler auf Dich zukommen, wenn er mit den Raten in Verzug kommt. Du solltest Dich im besten Fall aus dem Vertrag rausschreiben lassen.
    Könnte aber sein, das die Rate fürs Auto -weil während der Ehe angeschafft- angerechnet wird, ergo ist es weniger bereinigtes Netto.


    Falls Du also H4 bekommst, haste am Ende nicht weniger, wenn er weniger zahlt, Dein Existenzminimum wirst Du in jedem Fall bekommen. Nicht mehr aber auch nicht weniger.



    Falls Du kein H4 beziehst sieht das Ganze natürlich erstmal enger aus finanziell, wenn er weniger bereinigtes Netto hat (falls das Auto mit eingerechnet wird, weil eheliche Anschaffung).
    Hast Du dann weniger als das Existenzminimum, dann auf zur Arge, ergänzende Leistungen beantragen.


    Hast Du Existenzminimum oder mehr, dann herzlichen Glückwunsch, dann gehts Dir besser als vielen anderen hier!




    LG Carina


    PS: Bitte ändere Deine Passwörter und schlage ihm selbiges vor, dann kann sowas schon mal nicht mehr passieren!

    Hier nun endlich mal meine Wechselmodellerfahrungen:


    Tochter (knapp 2) lebt seit Oktober letzten Jahres in einem WM, Kommunikation zwischen uns Eltern ist gleich NULL.
    Es gab in der Vergangenheit diverse Ausenandersetzungen zwischen dem KV und mir, teils körperlicher Natur, oftmals tatsächlich "nur" verbaler Art.


    Ich muss zugeben, das ich mich in der Vergangenheit oft provozieren ließ und mich auf sein Niveau (hat er das?) begab.
    Dies habe ich -Dank Coaching- soweit unter Kontrolle, das ich ihm freundlich gegenüber treten kann...in der Hoffnung das wir irgendwann mal auf eine Elternebene finden...
    Bisher ist dies leider fehlgeschlagen...


    Unsere Tochter wechselt wochenweise, Übergabe erfolgt wg. der gewesenen Tätlichkeiten bei einer Tagesmutter, die die Kleine auch betreut, wenn wir beide arbeiten.
    Wir wohnen 2 Gehminuten auseinander, allerdings trotzdem in verschiedenen Grundschulbezirken. Tut aber noch nichts zur Sache, sie geht ja noch nicht zur Schule.
    Unsere Freundeskreise sind komplett unterschiedliche, sie hat also hier und da ihre Bezugspersonen, gemeinsame Bezugsperson ist die Tagesmutter und ihre Familie.


    Unsere Tochter kommt gut damit klar, soweit ich dies beurteilen kann, mein Ex ist da leider recht wortkarg ;)


    Ein bis 2 Tage braucht sie um sich daran zu gewöhnen wieder "zu Hause" zu sein, zumindest bei mir, wenn wir in der Stadt unterwegs sind lass ich die Kleine selbstverständlich ihren Daddy begrüßen, wenn wir ihn treffen. Er lässt dies nicht zu, wenn er die Kleine hat und sie mich sehen.
    Wenn die Kleine bei ihm ist halte ich mich aus allem raus, besuche die Kleine auch nicht bei ihrer Tagesmutter, er sieht sie oft noch nach Feierabend dort, also kurz bevor ich sie abhole.


    Grundsätzlich befürworte ich ein funktionierendes Wechselmodell, in unserem Fall (nicht mangelnde sonder NULL Kommunikation) bin ich da etwas zwiegespalten.
    Gerade in naher Zukunft, da er ja vor hat ohne Absprache sie eine Woche einzubehalten, in der sie eigentlich bei mir wäre.
    Blöderweise ist unsre Umgangsregelung/Wechselregelung nur vor dem JA beschlossen, hat also keinerlei Bestand. :(



    Ich kenne 2 funktionierende Wechselmodelle, in denen die Eltern miteinander kommunizieren und sogar gemeinsame Unernehmungen starten können, dies wäre mein Wunsch für unsere Tochter.


    Bei uns wird das Kindergeld im übrigen hälftig geteilt, Unterhalt hebt sich gegeneinander auf!





    LG Carina


    Edith hat noch fehlende Wörter eingefügt!

    Mein Problem ist, wenn er einen Brief von mir bekommt, weiß er gleich, woher der Wind weht, nämlich das die Tagesmutter mit mir gesprochen hat.


    Das wollte ich eigentlich vermeiden...*örgs


    Mails ruft er selten bis nie ab, da habe ich also schlechte Karten, das er sie liest, liest er sie, siehe oben...



    Mir geht es im Grunde genommen nicht um das wegfahren als solches (klar würde ich das gerne tun, aber könnte auch darauf verzichten, böte sich halt nur grad an, weil ich ja eigentlich ne Woche Urlaub nehmen muss, weil keine Tagesmutter) und mir geht es auch nicht um "nachträgliches Recht" zu bekommen, den Zahn hat mir unser JA-Mitarbeiter ja gezogen...


    Im Grunde spielt er mir in die Karten, damit eine gerichtliche Umgangsvereinbarung getroffen werden kann.




    Kann ich die Kleine eigentlich einfach so bei der Bekannten abholen oder darf ich das nicht.
    Unsere TM sagte mir, das selbst sie ein Kind nicht bei sich behalten darf, wenn das andere sorgeberechtigte Elternteil es abholen möchte... Stimmt das?


    Wie verfahre ich, wenn mir die Bekannte das Kind nicht herausgibt? Kann ich dann die Polizei rufen? Dürfen die mir helfen?



    Bin echt dermaßen durch den Wind, ich kann keinen klaren Gedanken fassen grad...




    LG Carina

    @ AnnaS


    Grundsätzlich würde ich Dir Recht geben mit dem Reden, aber mein Ex ist dazu nicht bereit... Leider, geht blöderweise zu Lasten unserer Tochter...


    Unserer Tagesmutter vertraue ich im übrigen... Sie ist die einzig wirklich neutrale Person in unserer Geschichte, sie hätte keinen Grund mir da einen vom Pferd zu erzählen...
    Allerdings würde ich sie da gern raushalten...


    LG Carina

    Hi ihr Lieben,


    mal wieder ich mit meinem fröhlichen Psychopathen (dies ist lediglich mein subjektives Empfinden)...


    Und wieder mal gibt es Probleme.


    Kurzinfo:


    Kind (knapp 2) lebt im (beim JA so vereinbart zwischen uns Eltern) wöchentlichen Wechselmodell.
    Übergabe des Kindes erfolgt in Absprache mit dem Jugendamt Montags bei der Tagesmutter, die sie auch betreut, während KV und ich arbeiten.



    Folgende Situation:
    Tagesmutter trägt heute morgen ein Gespräch zwischen ihr und KV an mich heran, aus welchem vorausgeht, das der KV die Kleine bei sich behalten will in der Woche vom 13.-19.6., normalerweise meine Woche, die ich ihm aber in einem Gespräch angeboten habe. Da wollte er aber keinen Wechsel der Wochen. Ich habe ihm also mitgeteilt, das ich dann beabsichtige wegzufahren, er die Kleine an ihrem Geburtstag nicht sehen kann.
    Unsere Tochter hat in dieser Woche Geburtstag, er möchte mit ihr etwas (am Geb.tag) unternehmen, ich auch (würde dann die komplette Woche wegfahren)


    Unsere Tagesmutter ist in der Woche nicht da (Urlaub), weshalb ich auch Urlaub nehmen musste. Um diesen für meine Kinder sinnvoll zu nutzen habe ich die Woche mit wegfahren verplant.


    BEVOR ich dies plante, habe ich ihm die Woche angeboten (unser Wechselmodell hätte sich dann also in gemeinsamer Absprache verschoben) er hat abgelehnt.
    Nun will er die Wochen eigenmächtig tauschen, OHNE mein Wissen.
    Denn rein offiziell weiß ich nichts davon.


    Mit meinem rein offiziellen Wissen habe ich mich nun an unseren Jugendamtsmitarbeiter gewandt, dieser hat keinerlei Handhabe...die Polizei auch nicht, da ja kein Gerichtsbeschluß vorliegt.


    Ich weiß also inoffiziell, das er unser Kind einbehält (seine Woche quasi um (m)eine Woche verlängert, ich weiß wer unser Kind in dieser Zeit betreut.



    Nun überlege ich, wie ich vorgehe...


    Für einen Eilantrag bei Gericht auf Herausgabe gibt es ja keine Veranlassung (ich weiß ja offiziell nichts, selbst wenn ich es offiziell wüsste gäbe es keine Veranlassung), am 13.6. wird er (da Pfingstmontag) unsere Tochter vermutlich selber betreuen.
    Ab Dienstag ist die Kleine dann (während er arbeitet bei einer Bekannten).



    Wie würdet ihr nun vorgehen?


    Meine Idee ist:


    Ich rufe ihn an bzw. schicke eine sms, wie er sich die Übergabe vorstellt am Montag im Laufe des Tages, schlage einen neutralen Ort vor (Café o.ä.), weiß aber nicht ob er reagiert.
    Habe ich einen Termin -zu dem er ja nicht erscheinen wird- rufe ich ihn an. Er wird vermutlich nicht ans Handy gehen.
    Polizei kann mir nicht dabei helfen, das Kind bei ihm rauszuholen...also sind mir am Montag die Hände gebunden, denn zu ihm gehe ich sicher nicht!


    Weiter dann am Dienstag:
    Ich gehe zu der Bekannten und hole die Kleine dort ab. Weiß aber nicht, ob ich hier eine Handhabe hab... theoretisch ja, ich habe mit ihm das GSR.


    Am besagtem Dienstag werde ich dann meine Anwältin losjagen, Antrag auf schriftliche Regelung des Umgangs bei Gericht. DANN habe ich eine Handhabe, falls dieser Fall nochmals auftreten sollte.


    Achso, nach meiner Woche -wo er die Kleine einbehalten will- soll ich dann die Kleine betreuen, er tauscht also eigenmächtig die Kalenderwochen...
    Ich will nicht mehr seine Marionette sein...will endlich stark sein...



    Wie würdet ihr das ganze regeln? Die Kleine bei der Bekannten rausholen oder nicht?




    Bin für jeden Tipp dankbar.



    LG Carina


    Hab ich Eurer Meinung nach noch irgendeine Lücke übersehen?


    Jan & Papa Danke für Deine Unterstützung per Telefon, für Deine Ratschläge und Deine Kraft!



    Edit(h) hat noch einen Satz hinzugefügt!

    @ Alönka,
    kann es sein, das Du vom Wechselmodell nicht die allergeringste Ahnung hast?


    Unser Kind wird weder beurlaubt oder sonst irgendwas wenn sie zu ihrem Daddy geht...sie lebt die Hälfte ihrer Zeit bei ihrem Daddy, die andere Hälfte bei mir!


    Bei uns ist es so:


    Montag nachmittag wechselt unsere Tochter von Daddy zu Mama und umgekehrt.
    Unterhalt rechnet sich gegeneinander auf, sprich ich bekommen keinen Kindsunterhalt von ihm, er keinen von mir, da wir beide hälftig unser Kind betreuen.
    Kindergeld überweise ich ihm monatlich hälftig, da es ihm ja genauso zusteht wie mir.
    Ne Monatskarte hat sie im übrigen noch nicht, Busfahren kostet sie noch kein Geld (mit knapp 2 Jahren).


    Weder er noch ich haben einen neuen Partner mit dem wir zusammenleben.


    Kommunikation ist im übrigen bei uns gleich null.


    Es geht hier nicht um Steuerersparnisse und Freibeträge...


    es geht schlicht um die Frage:



    Wenn beide Elternteile getrennt leben und jeder das Kind hälftig (bei sich daheim) betreut, wäre es dann nicht theoretisch fair, das beide Elternteile die Steuerklasse 2 bekommen?
    Genauso gut hätte ich fragen können, wieso bekomme ich nicht auch Steuerklasse 1, schließlich bin ich ja nur halb alleinerziehend...zumindest wenn man es auf den Monat umlegt ;)



    @Löwe antworte Dir in Deinem Thread gleich noch ausführlicher zum Thema Erfahrungen mit dem Wechselmodell!



    LG Carina

    Ah, okay da liegt Dein Denkfehler...


    Also nochmal kurz für Dich, ER ist der Vater meines Kindes...
    Meldeadresse, damit meinte ich die Meldeadresse UNSERES gemeinsamen Kindes, KIND ist bei mir gemeldet.


    Wechselmodell bedeutet, ELTERN getrennt lebend, KIND wechselseitig bei beiden Elternteilen lebend.


    Meine Frage war nun, kann ein VATER (in meinem Fall) genauso wie ich Steuerklasse 2 bekommen, wenn er das Kind hältig betreut (in SEINER Wohnung=andere Meldeadresse)


    Denn genau genommen sind wir ja beide hälftig alleinerziehend, er in den ungeraden Wochen ich in den geraden...



    Lies Dich am besten mal durch alle meinee Threads hier, ich glaube kaum, das Du mich "nichtkritikfähig" nennen kannst. Im Gegenteil, ich bin hier um zu lernen...
    Aber raushalten fänd ich echt ne coole Sache!



    LG Carina

    Das ist das
    Entscheidende daran. Wenn es vorab geklärt ist wissen Beide worauf sie sich einlassen.
    Aber wann wird dies bei Dir im Vorfeld geklärt? Du läufst ja nicht mit einem Schild rum dass "Monogamie" nicht mehr Deine Lebensform ist. :frag


    Nee mit nem Schild lauf ich ganz sicher nicht rum, muss ich ja auch nicht, denn ich habe einen Mund zum reden...


    Klar binde ich nicht jedem auf die Nase, das ich nicht (mehr) monogam leben will, einem potentiellen Partner aber schon. Ich bin da recht unkompliziert, habe keine Probleme offen darüber zu sprechen, was ich möchte und was nicht...


    Und es ist ja nun in den seltensten Fällen so, das man wen kennen lernt und auf einmal so ganz urplötzlich mit dem zusammen ist. Zwischen Kennenlernen und zusammen sein liegt doch normalerweise eine Zeitspanne...Bei dem einen sind es Stunden, bei einem anderen Tage bis Wochen/Monate.


    Und diese Zeit nutze ich effektiv zum reden. Da kann ich dann ganz klar formulieren und definieren...und sagt mir mein Gegenüber, das er nur monogam leben kann/möchte, naja dann ist das so. Dann ist es halt nicht mein neuer Partner, weil die Beziehungsmodelle nicht zusammenpassen.




    LG Carina

    Wie jetzt, wer is bei mir gemeldet?


    Mein Ex? Nee sicher nicht, der junge Mann am Telefon, nee auch nicht... nur ich und 2 meiner Kinder (beide minderjährig). Wenn Du also nix sinnvolles beitragen kannst, dann doch bitte einfach nur raushalten...@ Alönka


    @all Danke an Euch, ich les mich durch Eure Links mal durch...aber irgendwie hatte ich da schon wieder ne Ungerechigkeit befürchtet, für die Wechselmodell(l)er...



    LG Carina

    Ich denke, jeder Mensch hat eine eigene Art seine Zuneigung zu zeigen, wenn der Vater Deines Kindes ihn gern herzt und küsst und schmust, ja warum denn nicht.


    Wenn es so aussieht als würde er in den Wagen/Babysafe kriechen, warum nimmt er Euer Kind dazu nicht einfach aus selbigem raus?




    Mir stößt gerade ein Posting sauer auf, nämlich das von Dir lulu baba:


    Wieso um Himmels Willen darf ein Vater seinen Sohn nicht auf den Mund küssen? :kopf Was bitteschön ist daran abnormal? :radab
    Ich finde es wichtig und richtig, seinem Kind auf seine eigene Weise zu zeigen, wie sehr man es liebt! Wieso hoffst Du, das es Deinem Sohn mal peinlich wird? Ich finde es toll, wenn meine großen Mädels mich herzhaft auf den Mund küssen, dies auch vor Freunden/Freundinnen tun...
    Für mich ist das ein Zeichen von Zuneigung. Wenn meine Kinder das nicht (mehr) wollen würden, dann würde ich dies selbstverständlich respektieren, genauso wie meine Kinder es wollen würden, das man sie in ihrer Meinung zu Körperlichkeiten respektiert. Sprich, wenn sie Urgroßtante Agathe nicht auf den Mund küssen wollen würden, diese dies aber immer einfordern würde, dann würde ich meine Kinder darin bestärken und ein "Machtwort mit Urgroßtante Agathe sprechen"!


    Ist das Verhältnis von Vätern zu Söhnen in Deinen Augen ein anderes als von Vätern zu Töchtern? Oder ist es genauso wichtig und wertvoll -und deshalb normal- wie das Verhältnis zwischen Müttern und ihren Kindern?



    Ich finde es zum Beispiel absolut Klasse, wenn ich bei meiner besten Freundin und ihrer Familie bin und der Sohn des Hauses (mittlerweile 20) seine Eltern liebevoll in den Arm nimmt und ihnen sagt das er sie liebt! Und dies sogar VOR seinen Freunden tut...
    Wenn ich dort zu Besuch bin, werde auch ich von ihm in den Arm genommen...er sagt mir das er mich lieb hat... :wow und ich finde das richtig Klasse...


    Beim letzten mal hat er mich am Bahnhof abgeholt, mich zur Begrüßung gedrückt...und hey sorry, ich bin NUR eine gute Freundin der Familie!




    LG Carina

    Hi zusammen,


    habe heute sehr lange mit einem AE-Papa telefoniert, dessen Kind -genau wie meine Jüngste- in einem Wechselmodell lebt.


    Wir haben uns dann über einige finanzielle und behördliche Dinge unterhalten, auf die wir beide -obwohl jeweils beide die "andere Seite kennend"- keine Antworten wussten...


    Deshalb hier die Fragen, die auftauchten. Vielleicht weiß ja jemand von Euch hier aus eigener Erfahrung oder weil er in einer Finanz- Meldebehörde arbeitet eine Antwort?!



    Grundsätzlich ist es ja beim WM so, das das Kind einen festen Wohnsitz hat, in meinem Fall ist die Tochter bei mir gemeldet, ich gelte demnach vor dem Gesetz als AE mit Steuerklasse 2.
    Nun betreut ja ein Vater im Wechselmodell sein Kind auch -im besten Fall- hälftig. Er ist doch dann im Grunde auch AE, hat aber bedingt durch die Meldeadresse (meine) Steuerklasse 1.


    Besteht die Möglichkeit, das ein WM-Elternteil das Kind auch bei sich meldet?
    Wenn ja, ist das dann ein Nebenwohnsitz für das Kind?
    Kann der Vater (in meinem Fall) dann auch die Steuerklasse 2 bekommen?


    Braucht man dafür einen "Wisch" von der Mutter, dem Jugendamt, wem auch immer?



    Im Grunde ist es doch unfair, wenn ein betreuendes Elternteil Stkl. 2 inne hat und das andere -ebenso betreuende ET- mit Stkl.1 "Vorlieb nehmen muß"



    Kann mir/uns hier jemand weiterhelfen?



    LG Carina

    So, um mal wieder den Thread in Richtung TE zu biegen, an einem BW-Treffen wäre ich in jedem Fall interessiert...


    Bei mir gehen entweder die WEs in den geraden Wochen mit Kindern oder ohne Kinder die ungeraden Kalenderwochen...


    Da ich aber selbst nicht so mobil bin, bräuchte ich im Zweifelsfall eine Mitfahrgelegenheit für 1-3 Personen *mal zu Janis Papa schiel* :brille:brille;) von der A5 nach "wohinauchimmer" ;)


    Falls es zu nem spontanen Treffen in der Woche von 13.-19.6. kommen sollte bin ich raus aus der Nummer, da ich dann nicht in BW weile...


    Allerdings bräuchte ich arbeitsbedingt ein bissel Vorlaufzeit, in meinen kinderfreien Wochen müsste ich mir die dann "freischaufeln"



    Und nen 25. Geburtstag sollte man doch eigentlich relativ zeitnah feiern, man(n) äh Frau wird ja schließlich nur einmal ein viertel Jahrhundert jung. Boah is das lange her bei mir... :lach




    LG Carina

    Der Vater des Kindes kann nur eingetragen werden, wenn


    a) man verheiratet ist, deshalb muss man das Stammbuch ja mit ins Krankenhaus nehmen


    oder


    b) bei Unverheirateten beide Geburtsurkunden vorliegen.




    Wenn er an der Vaterschaft zweifelt gehst Du nach der Geburt zum Jugendamt. Diese schreiben ihn -im Rahmen der Beistandschaft, die Du einrichtest an- dann kann er die Vaterschaft anerkennen, muss er aber nicht.
    Dann kommt es zu einem Verfahren, das sich Feststellung der Vaterschaft nennt, auch hier kann er nochmals der Vaterschaft zustimmen, andernfalls wird ein Abstammungsgutachten in Auftrag gegeben...


    Danach wird ein Urteil gefällt. Mit diesen -oder der Anerkennung vor dem JA- gehst Du zum Geburtsstandesamt, auch hier wird wieder seine Geb.urkunde benötigt, und lässt ihn als Vater eintragen.


    Es wird dann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt, Kostenpunkt 12€



    LG Carina


    PS: Für Dich mag das Ergebnis sicher sein, ich kann aber verstehen, wenn ein "möglicher" Vater sich da absichern möchte!

    Ich vermute mal, das das Ganze nicht anders ablaufen wird, als eine Vaterschaftsfeststellung bei nir einem möglichen Vater, also in etwa folgendermaßen:


    Vermutlich werdet ihr alle zeitgleich in den Sitzungssaal gebeten -meist ist das eher ein Zimmer, kein Saal- und werdet nacheinander befragt wie das damals war, in der Empfängniszeit...
    Nicht wundern, der Zeitraum ist recht lang...
    Du machst Deine Angaben, sprich, wann Du mit wem der beiden Verkehr hattest...
    dann die beiden Herren...
    Der Richter wird vermutlich gleich jede Aussage fürs Protokoll aufs Band sprechen, und dann nachdem alle angehört wurden eine Entscheidung treffen. Vermutlich, das Du, Kind und beide Putativväter zum Abstammungsgutachten bei Stelle XY eingeladen werdet.


    Dazu bekommt ihr alle einen Termin, der irgendwann in Zukunft sein wird.
    Ist dann irgendwann die Vaterschaft festgestellt, gibt es eine zweite Verhandlung in der dann ein Urteil gesprochen wird.


    Könnte sein, das die beiden Jungs nen Anwalt dabei haben, wenn Du einen Anwalt involviert hast, dann ist auch der dabei...


    mach Dir mal keinen Kopf, auch Anwälte und Richter sind nur Menschen.



    LG Carina

    Liebe Forenjungs hier,


    bitte nehmt meine Sätze jetzt nicht persönlich, ich schreibe nur von einer Gruppe Männer, nicht von allen...ich schere damit nicht "über einen Kamm".



    Liebe TE,


    ich hoffe sehr für Euer Kind, das der Vater einer derer ist, welche etwas zum "be"greifen brauchen, welche ein Stück Realität in den Händen halten müssen (in dem Fall Euer Kind) um zu begreifen.


    Wir als Mütter (und auch hier gehe ich nicht von allen aus) haben die große Chance, das Baby in uns aufwachsen zu spüren, wir (er)leben die körperliche Veränderung, spüren Tritte und Bewegungen, bauen ein Nest und haben somit 9 Monate "Vorsprung".
    Idealerweise haben wir dazu einen Partner an unserer Seite und idealerweise geht er auf unsere Hormonänderungen ein, hilft beim Nestbau, sieht und spürt Veränderungen, begleitet uns zum Arzt und zur Geburt.


    Da dies bei Euch nicht so ist, ist Dein "Zustand" für ihn nicht normal, er kann es erstmal noch von sich weisen...


    Informiere ihn am Tag der Geburt darüber, "das es nun los geht", biete ihm an, den Zwerg zeitnah zu besuchen...und hoffe das er in die Vaterrolle wächst!




    LG Carina

    Du frafst Dich, wie das wird, wenn er in die Schule geht?


    Erfahrungsgemäß nicht besser ;) Ich bin auch so ein Morgenmuffel, allerdings bin ich auch ein -bis auf den letzten Drücker im Bett Bleiber- und mag es überhaupt nicht, wenn man mich morgens schon mit "dämlichen" Fragen maltretiert ;) Ich weiß ja vor dem ersten Kaffee erfahrungsgemäß nicht mal wirklich wie ich heiße, woher soll ich also wissen, wo die Handschuhe/Lieblingst-shirts usw. meiner Kinder sind. Bin ja froh, wenn ich den Kaffee morgens finde...


    Ganz toll war die Tochter meiner Freundin, morgens ansprechen ging gar nicht, an guten Tagen ging sie in die Schule, an schlechten tat sie dies auch, diskutierte aber regelmäßig den Lehrer in Grund und Boden über die Unsinnigkeit der Unterrichtszeiten :lach
    Morgens wecken, Qual für jede Mutter: Vorsichtig den Kopf zur Tür reinstrecken, verbal wecken, bloß nicht anfassen und hoffen das das Kind nichts zu schmeißen hat...2 min später selbes Prozedere, mit viel Glück stand sie schweigend und diskussionslos ne halbe Stunde nach dem ersten Wecken auf! :ohnmacht:


    Heut ist sie in der 9. Klasse, lässt sich VOR dem Wecken von 2 Weckern und nem Handy wecken und dann erst von Muttern, hat aber begriffen, das die Diskussionen aus der Grundschulzeit leider nichts verändert haben ;)



    LG Carina



    Für mich ist es schon Doppelmoral...schlciht, weil ich sehe, wie man -okay in dem Fall ich- andere Menschen anschaue, anderen Menschen nachschaue...
    Es soll ja tatsächlich Menschen geben, die ein Problem damit haben, wenn der Partner irgendwem zu lange nachschaut...
    Ich weiß, ich kann mit meinem Partner in die Stadt gehen und wir schauen gemeinsam. Da gibt es keine Eifersüchteleien, im Gegenteil...man holt sich Appetit, isst zu Hause, isst auch mal auswärts.


    Ich bin mit Sicherheit niemand, der sich quer durch die Weltgeschichte vö**lt, aber es beruhigt ungemein zu wissen, das ich es könnte OHNE meinen Partner zu verletzen. Das mein Hauptaugenmerk natürlich auf meinem Partner liegt brauche ich ja hoffentlich nicht erwähnen!


    Wenn ich Single bin schaue ich mich nach anderen Menschen um, warum um Himmels willen soll (s)ich dies in einer Partnerschaft ändern?
    Mein Umfeld is doch dann nicht weniger attraktiv...



    Und so lange im Vorfeld alles geklärt und für beide Partner in Ordnung ist, sehe ich weder in einer monogamen noch in einer polygamen Beziehung ein Problem...
    Nur das die Monogamie nicht (mehr) meine Lebensform ist.



    LG Carina

    Ich kann mich hier auch nur den anderen anschließen.


    An Geburtstagen, Einschulungen gab/gibt es grundsätzlich nur etwas für den, dessen Ehrentag das ist.


    Wenn ich meine Kinder außer der Reihe beschenke bekommen meist alle was...



    Verstehe den Sinn nicht dahinter, das die anderen dann auch was bekommen...Naja, jeder wie er will, ich würde mich da bei 4 Kindern dumm und dusselig -sowie arm- kaufen...



    LG Carina