Ich entnehme dem Urteil das der "Warenkorb", also die Zusammensetzung der Bezüge nicht transparent genug ist und bei Kindern der errechnete Prozentsatz verfassungswidrig sein soll, da er aus dem "blauen" errechnet worden ist. Ich glaube kaum das sich was ändert.
Was die Bildung angeht, sicher gibt es kein Geld monatlich für Bildung, dafür da ich als Alg2 Empfänger die Bildungsangebote und Maßnahmen vom Jobcenter nutzen kann. Ergo: Wer sich in seinem (neuen) Beruf weiterbilden möchte, kann das über das Jobcenter beantragen.