Alles anzeigenstimmt...
gestern habe ich nochmal einen anruf bekommen, von der frau, die in einer meldebehörde arbeitet mit dem hinweis auf das passgesetz, bzw "passvwv"
dort steht unter 6.1.3.4. : (sie hatten wohl gerade eine fortbildung :hae: )
u.a.
"leben eltern, denen die gemeinsame elterliche sorge zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf ALLEIN der elternteil, bei dem das kind gewöhnlich lebt den PASS
beantragen.
einer zustimmung des anderen elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen aufenthalt des kindes einverstanden ist
ein indiz hierfür ist die alleinige wohnung bzw. hauptwohnung des kindes laut melderegister"
also: sogar ein pass fürs kind kann ohne zustimmung des elternteils, bei dem das kind nicht lebt, beantragt werden
die sollten dort wirklich alle mal ihre gesetze lesen und ANWENDEN :motz:
http://www.bmi.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile
6.1.3.4. :winken:
Auch für den Pass wird keine 2. Unterschrift benötigt, Lucca.
Sala, druck das Gesetz aus und setzte dich durch!
Notfalls über den Vorgesetzten...