Beiträge von juwi

    guten morgen,


    es ist schon schade!
    zwie menschen lieben sich,
    ein kind entsteht.
    anstatt sich über das wunder :schnuller zu freuen,
    gibt es nur oft(?) noch :angst,panik,trauer,vorwürfe,wut,drohungen,erpressungen, egoismus und
    debatten ums geld :wand
    herzliche grüße
    juwi

    liebe sabine,
    du kennst die ganze vorgeschichte nicht und die wird vielleicht eines tages meine tochter selber erzählen.
    du kannst mir aber glauben,dass ich viel lieber,genau wie meine tochter-und wohl die meisten hier- mein
    enkelkind in einer heilen familie aufwachsen sehen möchte!!!!
    ich gebe zu ,dass die gesetze zum schutz der nichtehelichen mutter mir eine gewisse genugtung sind.
    meiner tochter nicht.
    sie ist vor allem traurig und enttäuscht....
    herzliche grüße
    juwi

    hallo kullerkeks,


    die 3/7 regelung gilt nicht beim betreuungsunterhalt eines nichtehelichen kindes.(das hatten wir die anwältin auch gefragt)
    nur: der vater darf nicht weniger als 1000 euro selbstbehalt haben ,also im obigen fall: selbst,wenn er es schafft 1000 euro für altersvorsorge
    usw.anerkannt zu bekommen,dann blieben ja noch monatlich 1700 für mama und kind.
    der vater "haftet" nämlich für den finanziellen "schaden" der der nichtehelichen mutter durch schwangerschaft und geburt und betreuung entstanden ist.
    er muss auch die babyausstattung,die umstandskleidung und die stillb.h. zahlen :D usw.usw.
    herzliche grüße
    juwi

    hallo ,
    ich hab jetzt mal nachgerechnet,was der vater ohne vergleich zahlen müsste: 48 000!!!
    (fürs erste jahr ca. 800 monatlich,für die letzten 2 jahre 1600 monatlich)
    für 3 jahre mindestens,wenn cata nicht arbeiten geht!
    sollte es dem kind nicht gut gehen
    und es weiter betreuung braucht,dann evtl.noch länger... :schnuller
    dem vater steht ein monatlicher selbstbehalt von 1000 euro zu.
    abziehen von den 3700euro monatseinkommen,die er wohl beim jugendamt angegeben hat, kann er den kindesunterhalt
    aber sonst nicht mehr sooo viel (anders als nach der ehe) evtl.schulden/kredite die vor der geburt entstanden sind.
    tja, 15000 euro sind da wirklich zu wenig :D
    aber wie ich mich entscheiden wuerde,wenn ich sowieso wieder arbeiten möchte (hab ich immer getan)? ?( ????????
    herzliche grüße
    juwi

    hallo cata,
    da ja sein einkommen relativ hoch ist und er ja auch wohl "nur" 3 jahre betreuungsunterhalt zahlen muss
    blufft er doch vielleicht nur??????!!! (lohnt sich da für ihn die armrechnerei?)
    und zahlt,was er zu zahlen hat?
    kannst du es dir leisten zu verzichten?
    die arge würde ja auch an ihn herantreten.
    oder willst du lieber früher wieder arbeiten gehen?
    das kannst du wohl nur für dich allein entscheiden.
    ich würde auf dem betreuungsunterhalt bestehen,der mir gesetzlich zusteht.
    herzliche grüße
    juwi

    hallo!
    ich habe 4 "kinder" alleine großgezogen und jetzt folgt mir leider meine tochter.
    um mich für sie schlau zu machen ,habe ich in einigen foren gelesen.
    dieses gefiel mir gut
    und meiner tochter auch!
    sie liest hier gerne mit um sich zu trösten.
    herzliche grüße
    juwi

    liebe sabine,
    nachtrag zu punkt 1:
    wenn cata den betreuungsunterhalt aber gleich nach der geburt beantragt hat (es scheint ja so) ihn also "in verzug gesetzt" hat,
    dann muss er für mindestens 3 jahre zahlen (12 monate rückwirkend).
    es sei denn,natürlich,die km verzichtet und/oder arbeitet wieder vollzeit.
    herzliche grüße
    juwi

    liebe sabine,
    zu punkt 1: stimmt!
    zu punkt 2: wir waren auch überrascht, :wow dass der anwalt des kv nichts zum "abziehen" angegeben hat.
    vermutlich wird nach der geburt,wenn der bu endgültig,anhand des elterngeldbescheides, errechnet wird,eine pauschalsumme (5%?)
    vom einkommen des kv abgezogen und natürlich der kindesunterhalt,den das jugendamt berechnet.
    herzliche grüße
    juwi

    hallo segelpapa,
    wenn sozialleistungen beantragt werden,dann wird meines wissens die mutter nicht nur verpflichtet den kindesunterhalt einzufordern,sondern auch den betreuungsunterhalt!
    freut natürlich die arge und den steuerzahler,wenn der k.vater zahlt und nicht die "allgemeinheit"
    möglicherweise darf dann auch der betreungsunterhalt nicht"abgefunden" werden ?( ?( ?( zumindest nicht zu "billig"
    herzliche grüße
    juwi

    hallo sabine,hallo zwiebel!
    obiges haben wir uns gerade von einer rechtsanwältin erklären lassen.
    es geht allerdings dabei um den betreuungsunterhalt,der einer nichtehelichen!!! mutter zusteht!
    der kv hat keinen "einspruch" dagegen eingelegt.
    er hat einen selbstbehalt von tausend euro(@ zwiebel)
    bei der berechnung des betreuungsunterhalts hat die nichteheliche mutter! einen selbstbehalt von 300 euro (des elterngeldes)
    der rest des elterngeldes wird als einkommen der mutter angerechnet und der k.vater zahlt die differenz zum ehemaligen netto der mutter!
    kann der kindesunterhalt überhaupt "abgefunden" werden? :hae:
    glaube nicht.
    herzliche grüße
    juwi

    hallo!
    mit interesse habe ich den thread verfolgt,weil meine tochter in einer ähnlichen situation war.
    die angebotene summe erscheint mir aber schon sehr niedrig zu sein...
    der kv hat das nettogehalt der mutter auszugleichen/zu ersetzen ,das die km vor der geburt erhielt,abgezogen werden vom elterngeld,das angerechnet wird,
    300 euro selbstbehalt!!!
    hatte die mutter kein einkommen,stehen ihr 770euro zu...!!!
    und zwar für mindestens! 3 jahre!
    vielleicht solltest du höher "pokern"?
    herzliche grüße
    juwi