Beiträge von juwi

    hallo,
    wenn er wirklich nicht zahlen kann, kannst du einen unterhaltsvorschuss vom jugendamt bekommen/beantragen.
    falls er in wirklichkeit doch zahlungsfähig ist, kannst du auch betreuungsunterhalt für dich von ihm fordern!
    dafür brauchst du aber einen anwalt.
    herzliche grüße
    juwi

    hallo,
    halte abstand von dem mann,
    er ist egoistisch und liebt dich nicht.
    dein kind ist noch zu klein für übernachtungen! und kennt den vater nicht gut genug!
    den dir laut jugendamt zustehenden unterhalt-hast du einen titel?-fordere ein, notfalls auch mit gericht(svollzieher)
    herzliche grüße
    juwi

    hallo dreamteam,
    wenn dein sohn im moment so unansprechbar und aggressiv ist, dann sag ihm, dass es dir leid tut,
    aber dass ihr euch wohl besser für eine zeit nicht seht.
    irgendwann wird es dann sicher wieder eine annäherung geben.
    du solltest es nicht zulassen, dass er dich missachtet und euch tyrannisiert.
    herzliche grüße
    juwi

    hallo brilli...
    sind beide kinder vom selben vater?
    nie im leben würde ich dann nur ein kind zu ihm lassen und den armen jungen (und große schwester)
    darunter LEIDEN lassen!!!!! :kotz
    herzliche grüße
    juwi

    hallo sonnenschein,
    der "erfinder" des einwickelns/pucken heisst harvey karp und hat das buch:"das glücklichste baby der welt" geschrieben.
    dort findest du nicht nur das feste einwickeln/pucken beschrieben,sondern auch noch viele andere tipps,z.b. brauchen manche babys
    laute geräusche,staubsauger o.ä.,die die geräusche im mutterlaib nachmachen....
    vielleicht kannst du es dir kaufen oder in der öffentlichen bücherei ausleihen?
    eins meiner kinder war auch ein schreikind-ich denke mit grauen an diese zeit- :flenn :schwitz :wand
    es hörte aber tatsächlich nach ca. 12 wochen auf. :strahlen
    alles gute und viel kraft!
    juwi

    hallo lady...
    weder das jugendamt, noch eine rechtsschutzversicherung helfen dir dabei/sind zuständig.
    du kannst ihn zuerst selber schriftlich auffordern, wenn er es ablehnt, musst du zum anwalt.
    wenn es zum gericht geht,bekommst du wohl prozeßkostenhilfe.
    herzliche grüße
    juwi
    du kannst vielleicht selber einschätzen, ob er zahlen KÖNNTE,wenn ja,dann versuche es.

    hmmm,
    muss! nicht sogar spätestens alle 3 jahre ein pfändungsversuch gemacht werden!!!!??
    damit die ansprüche aus dem titel nicht verjähren???? :hae:
    (hab ich doch gerade irgendwo gelesen)
    herzliche grüße
    juwi

    hallo maikäfer,
    deiner freundin steht die bezahlung einer- nicht überteuerten -erstausstattung zu, der zukünftige vater hat auch die umstandskleidung und alle kosten, die durch die schwangerschaft entstehen zu zahlen.
    nach der geburt hat er nicht nur kindesunterhalt sondern auch betreuungsunterhalt zu zahlen.
    herzliche grüße
    juwi


    p.s. natürlich nur,wenn er "potentiell zahlungsfähig" ist :D

    gerne :D
    liebe neptunie,


    aber die chancen für rückwirkenden bu-unterhalt stehen leider nicht so gut,
    du hättest ihn schriftlich "in verzug " setzen müssen (dazu auffordern)
    aber vielleicht kannst du ihn noch um bezahlung der erstlingsausstattung "bitten"
    oder eben die anwältin...
    meine,das geht auch rückwirkend.


    viel erfolg!
    herzliche grüße
    juwi

    hallo neptunie,
    die berechnung des betreuungsunterhalts sieht in etwa so aus:
    der vater deines kindes muss dir dein früheres nettogehalt ersetzen,
    abgezogen wird das elterngeld,von dem aber 300 euro nicht angerechnet werden, er zahlt die differenz.
    von seinem gehalt darf er 1000 euro behalten (selbstbehalt),nachdem der kindesunterhalt und berufsbedingte aufwendungen ,evt.versicherungen,alte
    kredite abgezogen werden ,hat er dir den rest zu zahlen oder halt dein ganzes nettogehalt zu ersetzen,wenn er gut verdient.
    wenn du vor der schwangerschaft nicht gearbeitet hast,muss er dir 770 euro zahlen (bei leistungsfähigkeit)
    du solltest aber dafür einen anwalt aufsuchen.das jugendamt kann nur den kindesunterhalt einfordern/ berechnen.
    herzliche grüße
    juwi

    hallo babbedeckel,
    kann sein,dass du recht hast,
    hatte zum glück nie mit problemen rund ums haus zu tun!
    herzliche grüße
    juwi


    p.s. aber gott sei dank einen guten anwalt ,den ich immer alles fragen konnte und der mir nie eine rechnung schickte!!!

    hallo,
    du solltest unbedingt die anwältin fragen!!!
    sie wird dir nicht jede frage extra berechnen.
    wie du jetzt leben willst,
    nämlich mit oder ohne haus, oder mit oder ohne unterhalt,
    muss!!!! ja vor allem anwaltlich besprochen werden.
    herzliche grüße
    juwi

    hallo druide,
    dass die gerichte nur innerhalb der bestehenden gesetze urteilen können stimmt nicht soooo ganz.
    vor ganz langer zeit hat das verfassungsgericht sich mal mit einem anliegen von mir befasst.


    ich fand es ungerecht,dass nur der vater und nicht ich als mutter die ehelichkeit (m)eines kindes anfechten darf.
    mein anwalt hat dann einfach (gegen die damaligen gesetze )den antrag in meinem namen gestellt.
    der richter fand unser anliegen interessant und setzte eine referendarin an die sache,die es auch "ungerecht" bzw.
    gegen den gleichbehandlungsgrundsatz fand UND sie legten es dem verfassungsgericht vor!!!!!!!
    das schreiben aus karlsruhe hat mich sehr erfreut,weil mir gesagt wurde,dass sie nicht jede sache einfach so annehmen.


    leider wurde in meinem fall vor der verhandlung -in der sache- in hamburg(in meinem sinne sinne)
    entschieden.
    das gesetz ist aber inzwischen geändert. vermutlich von einer anderen mutter,die es auch ungerecht fand!!!


    was ich sagen will: bleib dran!!!!!
    herzliche grüße
    juwi

    hallo fischerliese,


    geh zu deiner bank und "hole" dir das geld zurück,das dir die krankenkasse abgebucht hat.
    deine bank schreibt es dann deinem konto wieder gut und du kannst lebensmittel kaufen.
    sollte die krankenkasse am 1.10 noch einmal irrtümlich abbuchen ,lässt du es auch
    wieder zurückbuchen/deinem konto wieder gutschreiben!
    alles gute und viel kraft!
    juwi

    upps,bin aus versehen auf den bedanken "knopf" gekommen



    hallo stephi,
    soweit ich informiert bin ,musst du!!! -im namen des kindes-zum jugendamt gehen und dort bitten,dass der
    kindesunterhalt tituliert/berechnet wird.
    zumindest solltest du beim jugendamt mal anrufen und erfragen ,ob er wirklich schon dort war um den unterhalt berechnen und titulieren
    zu lassen.
    bei einigung über die höhe müsste es schnell gehen ,bzw. kann auch beim notar gemacht werden.
    ruf da mal an!
    herzliche grüße
    juwi