:blume
herzlichen glückwunsch!
juwi
Beiträge von juwi
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hi segelpapa,
du reißt den smiley aus dem zusammenhang.
lg juwi -
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Hi,
juwi du bist -leider- für mich die Kriegstreiberin, die nie Ruhe geben würde.
Du gibst nur Tips, wie man die Typen ausziehen kann, und wie die sogenannten Rechte sind :kopf
Typisch....Gruß
babbedeckelhi,
das verstehe ich jetzt überhaupt nicht ???????
ist das hier ein forum in dem nur "typen" ihre "rechte" erfahren sollen???? :hae:
gruß
juwi -
ja wenn ich alles fertig hab ne eingerichtete wohnung das baby gesund da ist und ich an einem punkt bin wo ich sage. super habs allein geschafft.
und genau dann wird er ankommen :nawarte:
...und sein RECHT am kind einfordern :kotz
herzliche grüße
juwi -
hallo,
bevor du alles hinschmeißt,
kannst du dich nicht erstmal krankschreiben lassen?
dir eine neue tagesmutter suchen?
eine therapeutin finden?
sexueller mißbrauch-auch unter kindern- ist leider gar nicht so seltenalles gute und viel kraft
juwi -
hallo,
mein sohn hatte neurodermitis.
totaler verzicht auf milchprodukte hat ihn geheilt!
(es war nicht einfach, weil er gerade die seeehhrr liebte)herzliche grüße
juwi -
Aufenthaltbestimmungsrecht reicht auch - ließ mal
meinetwegen: abr und getrennt wohnen...
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hallo momy,
um 14 monate elterngeld zu bekommen (davon 2 monate mutterschaftsgeld) musst du das ALLEINIGE sorgerecht haben
und darfst nicht mit dem vater deines kindes zusammenwohnen.
herzliche grüße
juwip.s. das landeserziehungsgeld gibt es nur in einigen bundesländern. berlin-meine ich- gehört nicht dazu.
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hallo,
wenn dein arbeitgeber dir schriftlich bestätigt, dass er zur zeit keinen passenden arbeitsplatz für dich hat und auf sein "direktionsrecht" verzichtet,
und du dich für diese zeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen darfst, dann müsstest du alg1 bekommen.
war jedenfalls bei mir so. (vor einigen jahren)
herzliche grüße
juwisonst ruf doch mal die arbeitslosenhilfe nr. an ,die beraten auch ganz gut.
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vielleicht hat der richter den mindestunterhalt tituliert???
... besser als nichts...?
herzliche grüße
juwi -
hallo,
in dem link unter "titel holen"
schreibt eine gaby (im 5. beitrag),die in ähnlicher situation war, dass sie einfach zum amtsgericht marschierte und einen titel gleich mitbekam
bin auch erstaunt... aber kann frau ja mal versuchen :winken:
herzliche grüße
juwi -
hallo,
du kannst auch in der schweiz den unterhalt pfänden lassen,brauchst nur einen titel...
vielleicht hilft dir das hier etwas weiter:
du kannst den gerichtsvollzieher losschicken und die begründung nachreichen :hae:http://www.123recht.net/Unterh…llstrecken-__f178251.html
http://de.answers.yahoo.com/qu…qid=20070903030845AAOMNMz
titel holen:
http://www.aktive-erwerbslose.…on=printpage;topic=5976.0
pfändungsfreibetrag in der schweiz:
http://www.steuerbuch.lu.ch/xs…port.pdf?id=2819&child=no
herzliche grüße und auf gehts :winken:
juwi -
hallo ,
du arbeitest halbtags und hast die steuerklasse 5 :wow
UND machst dir sorgen um seine finanzen :kopf
sag ihm er soll sein geld besser einteilen
herzliche grüße
juwi
vermute,dass er für wohngeld zuviel (selbstbehalt) hat.
aber er kann ja in einen wohngeldrechner schauen... -
hallo,
SOLLTEST du sterben, werden ja deine kinder das haus erben und nicht dein mann!?
wohnen sollte er dann aber doch dort um die kinder zu betreuen?!
vermutlich lässt du besser einen notar oder anwalt ein testament aufsetzen...
herzliche grüße
juwi -
DAS MACHT MUT! Bist du dann auch innerlich etwas mehr zur Ruhe gekommen??
hallo lilie,
ja,so nach und nach.
war damals wohl (noch) nicht so ängstlich und hab einfach getan ,was zu tun ist...
kind/er, arbeit, wohnung, umschulung (bin gelernte friseurin )etc. etc.
hatte mal einen "unverdrossenen optimismus" weiss aber nicht, wie man sich den erwerben kann :hae:
sei stolz und lass dich nicht unterkriegen.
manchmal ist eine therapie auch nicht so schlecht um das zu lernenalles gute und viel kraft
juwip.s. frag mich gerade, wie mein leben ohne meinen super anwalt verlaufen wäre :hae:
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als mein ältester sohn 1 jahr alt war , bin ich nach hamburg gezogen,
weil ich hier bessere kinderbetreuungs- und arbeitsmöglichkeiten hatte.
habe ich noch nicht bereutherzliche grüße
juwi -
hallo lilie,
vor genau 25 jahren war ich auch in deiner lage .
meine tochter ist am 302. tag nach rechtskraft der scheidung geboren abends, 21 uhr...
3 stunden später und sie wäre nichtehelich gewesen.
die anfechtung der ehelichkeit war dann recht spannend.
normalerweise haben die ex-ehemänner ein interesse am anfechten der ehelichkeit, weil sie sonst unterhalt zahlen müssten!!!
meiner wollte nichts tun :kopf
dann wollten wir die anfechtung der ehelichkeit im namen des kindes beantragen. aber das jugendamt hielt das für keine gute idee
und verweigerte die zustimmung, weil der vater auf dem papier ein besseres einkommen hatte, als der biologische.
sie fanden,dass eine anfechtung der ehelichkeit nicht im interesse des kindes sei :hae:
jetzt wurde mein anwalt sauer und hat den antrag in meinem namen gestellt (das ging damals noch nicht!!!)
es endete mit einer vorlage beim verfassungsgericht
und das vormundschaftsgericht stimmte schnell zu (vermutlich nach einer erneuten stellungnahme des jugendamtes )was ich damit sagen will:
du bist nicht allein!!! und
heute darfst du sogar als frau den antrag auf anfechtung der ehelichkeit stellenmeine tochter hat sich gut entwickelt und gerade das studium beendet!
das schaffst du auch :winken:
kopf hoch und eins nach dem anderen!herzliche grüße
juwi -
hallo maiking,
das trifft wohl auch auf dich zu ,dass das umgangsrecht in stalking ausartet,bzw. dazu benutzt wird:
http://www.gegenstalking.de/kinder.html
http://www.frag-einen-anwalt.d…Umgangsrecht-__f4345.html
http://www.stalkingforum.de/vbforum/showthread.php?t=2247
aber vielleicht weißt du das alles schon?
herzliche grüße
juwi -