Beiträge von laura21

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    wenigstens hat er mal ein paar neue Teile plus neuer Jacke für den Kleinen mitgegeben (wenn die nicht ausversehen in der Tüte gelandet sind).


    warum würdigst Du das so runter??? Nimm es doch einfach hin, viell wollt er seinem Kind einfach mal was nettes kaufen und passt Du nun besonders auf, dass diese Sachen nicht bei Dir einsaut werden??? :rolleyes2:


    ...übrigens (ernstgemeinter Tipp), sollten die Flecken ziemlich heftig sein, auch nach Wochen wirkt Spülmittel noch ziemlich gut


    lg :-)

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    Das Amt erlaubt 500€ auf dem Sparbuch.


    Das Amt erlaubt Dir 150 Euro pro Lebensjahr, wenn Du es angespart hast, bevor Du ALG 2 beantragt hast, also Vermögen, das Dir nicht angerechnet werden darf. Ansparen, währen des ALG 2 Bezugs, darfst Du nur im Rahmen der Aufwendungen, die Du eventuell für Deinen Haushalt, etc. benötigst, diese Sätze sind vorgegeben.



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    Das ist mal eine Frage, die mich auch betrifft. Ich möchte den monatlichen Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn ansparen, bekomme ALG I und AlG II ergänzend. Darf ich dann auch nur 500 EUR ansparen?? Ich mein... wenn er 9 ist, kriegt er keinen Unterhaltsvorschuss mehr, wenn sein Vater dann immer noch nicht für ihn zahlt. Für die Zeit will ich vorsparen.......



    Den Unterhaltsvorschuss kannst Du nicht "offiziell" ansparen. Du wirst gefragt werden, wieso Du solche Summen übrig hast.


    lg :-)

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    Ich kenn halt nur die Auskunft, die für mich gilt: Klassenfahrten müssen vom Unterhalt angespart werden.


    dann erhälst Du kein ALG 2, oder?


    denn im ALG 2 Bezug, und darauf bezog sich ja die TS, tritt eben angegebener § in Kraft, formloser Antrag ist ausreichend, den Kindesunterhalt setzt Du bei ALG 2 ja eh schon für den laufenden Bedarf ein, obs gerecht ist, sei mal dahin gestellt.


    lg :-)

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    Ist es nicht z.B. so, dass Klassenfahrten kein Sonderbedarf sind, weil sie aus dem Kindesunterhalt anzusparen sind?


    Klassenfahrten werden nach § 23 SGB 2 übernommen, abweichende Leistungen


    Claire ansparen darfst Du, für Haushaltsgeräte, Möbel, etc. bis zu rund 28 euro pro Monat.


    lg :-)

    ...viell sollte man vor dem Eingriff nochmal die Meinung eines zweiten Arztes einholen!!! Ich dachte immer, der Eingriff wird nicht vor dem Grundschulalter vorgenommen.


    OT: :kopf schon erstaunlich wie viele Erw sich mit einem "nutzlosen" oder viell doch "sinnvollen" Stückchen Haut beschäftigen können :engel..ich denke doch, dies ist, wenn nicht unbedingt medizinische oder religiöse Gründe vorliegen, auf die hygienischen möcht ich nicht eingehen, da achtet doch hoffentlich "jeder" Mann drauf :rolleyes2: - "Geschmacksache", jeder hat so seine Neigungen und Richtungen, aber etwas haben wir dabei gelernt -


    ein NO GO - Jens und Iceshine: NO XXX :lach :aetsch

    Hallo sophy,


    Du wirst ALG 2 beantragen können, rechne ich Dein Kindergeld, Unterhalt und Erziehungsgeld ab, bleiben 640 Euro Verdienst, also Freibeträge in Höhe von 208 Euro, die von Deinem Netto, etwa 510 Euro, abgezogen würden, so dass Du einen etwaigen Anrechnungsbetrag von 302 Euro erreichen wirst, dazu werden Kindergeld und Unterhalt gerechnet, das wäre dann Dein anrechenbares Einkommen, ca. 606 Euro, der Bedarf von einer Person mit Kind beläuft sich erfahrungsgemäß auf ca. 1050 Euro bis 1080 Euro, incl. Miete, Differenzen richten sich nach den ortsüblichen Mieten. Also kannst Du ungefähr davon ausgehen, dass Du mit Einkommen, KG, UH und ohne Erziehungsgeld rund 1300 Euro zur Verfügung hättest, je nach Länge des Arbeitsweg könnte auch noch eine Kostenpauschale berücksichtigt werden.


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    Was macht ihr eigentlich den ganzen Tag mit euren Kiddies bei dem Sch.. Wetter?? Lea ist erst 6 Monate alt und steht nicht so drauf sich mit sich alleine zu beschäftigen :-)


    Tochter wird 16, die steht darauf sich selbst zu beschäftigen :brille



    lg :-)

    ALG 2 und Wohngeld schließen sich aus, beides kann nicht gleichzeitig beantragt werden.


    Aber mittlerweile sind die Argen dazu übergegangen, Wohngeld für die Kinder beantragen zu lassen. Die Kinder erhalten kein ALG 2, sondern Sozialgeld, darum ist das in dem Fall möglich. Schau mal auf Deinem Bescheid, Du erhälst das Wohngeld garantiert für die Kids. Ist ne reine Kostenumverteilung, denn Wohngeld zahlt der Bund und ALG2 muss die Kommune aufbringen.


    lg :-)

    Hallo Sophy,


    Wohngeld und ALG 2 schließen sich schon mal aus. Was Du davon beantragen kannst, liegt an Dinem Einkommen. 16 Stunden die Woche, da wird der Verdienst nicht so hoch sein, also kann es sich lohnen ALG 2 zu benatragne, wegen den Freibeträgen. Regelsätze bei ALG2 sind, 211 für Dein Kind, 359 für Dich, 129 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung und die ortsüblichen Mietkosten. Davon werden Kindergeld, Unterhalt und Gehalt abgezogen, das Gehalt wird bereinigt und Freibeträge, 100 euro pauschal, von 200 - 800 Euro 20 % und alles was darüber ist nochmal 10 %. Zur Berechnung wäre die Gehaltshöhe und Unterhaltshöhe notwendig.


    Wohngeld kannst Du beantragen, wenn Gehalt, Kindergeld und Unterhalt ALG 2 übersteigt.


    Kinderzuschlag als AE erhälst Du nur, wenn Du keinen Unterhalt erhälst oder Unterhaltin einer Höhe unter 140 Euro.


    lg :-)


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    Kinder 4 Stunden fahrt zumuten?



    Ich verfolge den Beitrag nun seit gestern und werd nun doch mal meine persönliche Meinung dazu abgeben, Du solltest viell an Deiner Einstellung arbeiten, Deine Kinder bekommen doch Deine negative Einstellung zum Vater, der neuen Partnerin und dem Umgang unterschwellig mit, Du musst es ihnen noch nicht mal direkt sagen, man liest es aus jedem Wort, dass Du hier schreibst. die Fragestellung an sich sagt für mich schon einiges aus.






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    ich habe ein Problem.
    Der Vater meiner Kinder fängt auf einmal an sein Recht einzufordern, dass die Kinder alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien zu ihm kommen müssen. Das haben sie auch die ganze Zeit regelmäßig gemacht. Seit vier Jahren schon.


    Wieso hast Du damit ein Problem, dass der Vater seinen Rechten und Pflichten nachkommt, der Vater hat ein Recht auf Umgang, eure Kinder haben ein Recht darauf, Du verbringst den Großteil ihres Lebens mit den Kids, gönn ihm doch die wenige Zeit. Und vorallendingen, was denn nun??? Fängt er an sein Recht einzufordern oder läuft es seit 4 Jahren regelmäßig??? Etwas widersprüchlich!






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    Ich würde es schlimm finden, wenn sie gezwungen werden hinzugehen


    Sie sind noch nicht in dem Alter, in dem sie selbst entscheiden können und wie Du selbst schreibst, wird Papa ja auch vermisst, wenn sie wieder zurück sind.






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    dann mußte das Wochenende halt ausfallen, weil sich die Fahrerei nicht lohnte und er immer zugestimmt hat, dass der Einladung zugesagt werden kann.



    Es geht ihm einfach ums Prinzip. Er will sie alle 14 Tage sehen, egal ob sie wollen oder nicht. Wenn halt was von der Schule oder ein Geburtstag von Freunden oder in der Verwandtschaft ist, dann wollen sie halt lieber hierbleiben.


    Warum sollten sie, auch sie haben Pflichten, dazu gehört der Besuch des Vaters. Übrigens scheint der Vater, nach Deinen Worten, da ja sehr entgegenkommend zu sein. Und ich wiederhole mich nun, das Problem würde garantiert nicht auftreten, wenn Du eine positivere Einstellung dazu haben würdest.




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    Aktuell, gehts es im darum, dass er jetzt von Mittwoch bis Sonntag die Kinder wollte. Meine Tochter kann nicht, die ist im Zeltlager, das ist auch für ihn ok. Aber er will meinen Sohn und der will aber nicht hin, weil er lieber hier sein möchte. Er ist im Juni 7 Jahre alt geworden und hat immer Probleme mit der Umstellung. Ist er dort vermißt er mich, ist er hier wieder angekommen, vermißt er sonntags abends oft seinen Papa.




    Eigentlich sind es meine drei Wochen Ferien mit ihnen. Sie sind schon zwei Wochen bei ihm gewesen. Eigentlich wären es auch drei gewesen, aber er hatte eine Woche an meine Mutter abgetreten, weil diese mit ihnen auf einen Reiterhof gefahren ist. Terminlich ging das nicht anders und er war damit einverstanden.


    Wieder das Gleiche, Deine Familie möchte was mit den Kids unternehmen, er gibt seine Zeit ab und bekommt dafür was????




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    Ich würde es schlimm finden, wenn sie gezwungen werden hinzugehen




    dass meine und seine Kinder ihren Papa regelmäßig sehen!


    Es sind und bleiben eure Kinder, nicht Deine, nicht seine, die Entscheidung dafür habt ihr Beide gefällt und Deine „Besitzansprüche“ sind da ja sehr ausgeprägt.






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    Es geht darum, ob die Kinder gezwungen werden können, wenn SIE nicht wollen (hier geht es um die 4 Tage in den Sommerferien, oder wenn mal ne Feier ansteht!) zu ihrem Vater zu gehen!
    Und ist es IHNEN zuzumuten, so lange im Auto zu sitzen, wenn SIE es nicht wollen???


    JA, es ist ihnen zuzumuten, wie Tausenden anderen Kindern auch. Ich vertrete, wie Du an meinem Geschreibsel erkennen wirst, dass die Kinder das Recht auf beide Elternteile haben und es erschreckt mich immer wieder, wenn Frauen oder auch Männer nach Ausreden suchen, um den Umgang zu boykottieren. Es gibt genug Elternteile, die sich selbst ausklinken, darum sollte man versuchen seine persönlichen Beweggründe etwas zurückzunehmen und im Interesse der Kids handeln.






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    Wenn meine Kinder ihren Papa sehen wollen, dann bin ich die Letzte, die es ablehnt! Ich will ihm auch nichts verwehren!
    Mir war es immer sehr wichtig, dass sie Kontakt zu beiden Elternteilen haben!
    Ich komme mir aber auch nicht gerade gut vor, wenn ich sie zwinge!
    Kann das jemand verstehen????


    Ich kanns nicht!!! Und ich will es auch nicht, „siehe oben“, denn ich lese von Dir nur, ICH will nicht :rolleyes2:




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    Ich warte nur noch darauf, dass er mir vorhält, dass ich die Kids nicht rausrücken will, nur weil ich jetzt alleine bin!


    No Comment!!!




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    Er ist der Meinung, es ist nicht seine Aufgabe, die Kids zu überzeugen oder zu überreden! Sie haben zu kommen, dass wär was ganz alltägliches wie Schuhe binden oder zur Schule zu gehen!!!!!!!


    Genau so sollte es sein, der Umgang sollte selbstverständlich sein, für die Kids und auch die getrennten Elternteile!!!






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    Er ist aber nur darauf aus, die Kinder bei sich zu haben, weil er voll in der Erziehung mitwirken möchte!


    Warum soll er auch nicht, er ist der Vater und wenn es Dinge gibt, die ihm nicht passen, dann klärt das untereinander.






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    Er hatte schon immer eine sehr arrogante Art an sich


    Hm------------------------




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    Seine Zukünftige ist Kleinwüchsig und sieht einfach anders aus. Meine Tochter hat seitdem ein Problem damit, als sie mal von einem Kind gefragt wurde, ob es ihre Mutter sei. Seitdem ist es ihr sehr unangenehm sich in der Öffentlichkeit mit ihr zu zeigen.




    Vielleicht solltest Du mal mit Deiner Tochter über Menschen mit Behinderungen reden, dies ist kein Makel, sondern der Umgang sollte von uns allen als selbstverständlich angesehen werden. Und sorry, Kinder fragen, bekommen sie eine für sie zufriedenstellende Antwort, haben sie auch in Zukunft kein Problem mehr damit. Spiegelt dies viell Deine Einstellung wider??? Ist es Dir viell unangenehm???


    Jedem von sollte klar sein, dass auch wir betroffen sein könnten, ob durch Unfall, Geburt, etc., es ist nicht unser Verdienst, dass wir gesund auf die Welt gekommen sind.






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    erstens weil sie keine Kinder bekommen kann (aufgrund der Kleinwüchsigkeit)


    auch Kleinwüchsige können Kinder bekommen, sogar Gesunde :rolleyes2:




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    Wenn die Kids bei ihm sind, hab ich mich da komplett rauszuhalten



    Hat er vollkommen recht und genau so verhält es sich anders herum!!!



    Sorry, doch sehr lang geworden und solltest Du Dich angegriffen fühlen, nicht meine Absicht, aber ich bins gewohnt, meine Meinung zu sagen



    lg :-)

    Hallo Nova,


    der Regelsatz für Dich beträgt 359 Euro, fürs Kind 215 Euro, die Miete wird wohl für 2 Personen im Rahmen liegen, egal wo Du wohnst, zusätzlich erhälst Du Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehung in Höhe von 126 Euro, ergibt einen Bedarf von 1050 Euro. Das Elterngeld ist anrechnungsfrei, aber warum keine 300 Euro???? Davon musst Du nun Kindergeld, Unterhalt und eventuell Betreuungsunterhalt abziehen, wobei ich bei einem Einkommen von 1300 Euro nicht annehme, dass Du noch BU erhälst, aber das ist ein anderes Rechenexempel :-) . Den Restbetrag würdest Du von der Arge erhalten.


    lg :-)

    Pimpf - Vielleicht versteh ich die TS wirklich falsch, aber folgende Aussage ist für mich eigentlich nicht miss zu verstehen. :rolleyes2:


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    Meine alte Arge rief mich sofort an, ich sollte mich jetzt gefälligst ummelden (also bei meinen Eltern anmelden), weil ich mich ja jetzt nicht mehr in meiner Wohnung/Stadt aufhalte. Jetzt bin ich so aufgeregt und unsicher...gilt das dann schon als Umzug?


    Diesen Satz verstehe ich so, dass sie sich noch nicht bei ihren Eltern angemeldet hat und da fordert natürlich die Arge zu Recht Ummeldung, wie ich in meiner vorherigen Antwort schon schrieb. Dies ist eine Frage der Kostenverteilung der zuständigen Argen, die natürlich nicht für Hilfeempfänger zahlen möchte, die nicht in ihrem Einzugsgebiet leben.


    supamama


    Natürlich wird Deine Unterkunft, aus den ebengenannten Gründen als Umzug gelten, aber Du wirst bei der weiteren Wonungssuche, solange Du Dich im Rahmen der Kostenvorgaben der Arge bewegst, keine Probleme damit haben.


    lg :-)

    Pimpf


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    wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, hast du vorübergehend bei deinen Eltern gewohnt um in Ruhe für dich und deinen Sohn eine Wohnung zu suchen. Dies hast du auch deiner ARGE-SB mitgeteilt (hoffentlich schriftlich).


    Du kannst dich ja nicht irgendwo neu anmelden wenn du dort definitiv nicht wohnst



    sie wohnt bei ihren Eltern, weil...


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    Mitte Juli bin ich dann aus der ehelichen Wohnung gezogen, weil es zusammen einfach nicht mehr ging.Meiner alten Arge habe ich Mitte Juli gleich gemeldet, dass ich jetzt vorübergehend bei meinen Eltern untergekommen bin, bis ich eine Wohnung gefunden habe


    Ihrer Mitteilungsplicht hat sie Genüge getan und die logische Schlussfolgerung der Arge: Die für die bisherige Leistungsgewährung maßgeblichen Voraussetzungen liegen nicht mehr vor. Für einen weiteren Bezug muss sie sich bei der örtlichen Arge melden und ihren Wohnsitz nachweisen. Die örtliche Arge wird keine Leistungen ohne Wohnsitz genhemigen, also wird sie sich erstmal bei den Eltern anmelden müssen.


    lg :-)

    Hallo,


    da Du Deiner "alten" Arge mitgeteilt hast, dass Du vorrübergehend bei Deinen Eltern wohnst, melden die logischerweise ab. Läuft denn der alte Mietvertrag auf euch beide? Denn bis 31.08.2009 entstehen Dir ja noch Mietkosten. Also solltest Du vorsorglich Widerspruch einlegen, wegen Übernahme der Mietkosten. Den vorzeitigen Auszug zu Deinen Eltern kannst Du ja mit der nicht "tragbaren familiären Situation" begründen. Du solltest Dich aber trotzdem Montag ummelden gehen, die Argen zahlen erst ab Zeitpunkt der Meldung. Weise aber bei der Antragstellung daraufhin, dass Du nur vorrübergehend bei Deinen Eltern wohnen kannst und auf Wohnungssuche bist, nicht dass Dir anschließend Probleme entstehen, weil Du ja schließlich eine Unterkunft hast. Eine neue Wohnung kannst Du erst anmieten, wenn die Arge damit einverstanden ist, d.h. solltest Du was finden, vor Unterschrift des Mietvertrags erst Kostenübernahme mit Arge abklären.


    lg :-)

    Hallo,


    ich les schon seit ein "paar" Tagen immer mal wieder hier und möcht nun mal kurz Hallo sagen. Ich bin 46, meine Tochter schon bald 16, wohnhaft in NRW, voll berufstätig und an den WEs ziemlich oft unterwegs.


    So, das war erstmal die Kurzform :rolleyes2:


    lg

    Landeserziehungsgeld gibt es meines Wissens nur in 4 Bundesländer, BaWü, Bayern, Thüringen und Sachsen. Es dient zur Unterstützung, um einem - nach dem Elterngeld - die Entscheidung wieder arbeiten zu gehen oder das Kind noch einige Zeit selbst zu betreuen, zu ermöglichen und zu erleichtern. Die Länder haben wohl auch unterschiedliche Landeserziehungsgeldhöhen, die einkommensabhängig sind, wobei da bei ALG II wohl keine Probleme auftreten sollten :rolleyes2:


    siehe auch http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf - §10


    ich hoffe, die Antwort hilft Dir etwas


    lg :-)