Beiträge von laura21

    ich weiß nicht ich finde das eben nicht so gut sollte der vater nicht was mit dem kind unternehmen??? i


    Er integriert ihn in sein Leben, vielleicht waren sie nur kurz einkaufen, wen geht das was an??


    ich habe
    ihm von mir aus diesen Umgang gewährt obwohl er sich einen Scheiß um den kleinen gekümmert
    hat.



    DU hast nicht das Recht ihm den Umgang zu gewähren, euer Kind hat das Recht auf den Vater, ob es dich ank... ist egal. Einige Väter können mit kleinen Kindern am Anfang nichts anfangen und merken erst etwas später, ach es geht ja doch. Das hat meist nichts mit nichtvorhandenen Vatergefühlen zu tun, sondern vielleicht eigenen Ängsten.

    Hallo Simone,


    euer Sohn hat ein Recht auf Umgang, nicht der Vater :brille siehs von der Seite und wie Dir nun schon einige gesagt haben, was er in seiner Umgangszeit mit dem Kind tut, ist vollkommen ihm überlassen, solange das Kind nicht gefährdet wird. Ob er Unterhalt zahlt, hat da nix mit zu tun. Stell dir vor, Du lebst in einer Beziehung, solls Kind dann keinen Kontakt zu Deinem Partner haben :rolleyes2:


    lg :-)

    Hallo Netti,


    wenn ich den Gesamtbedarf berechne und die Höhe der Miete voll zu Grunde lege, dann habt ihr einen Bedarf von 1497 Euro.


    Euer Einkommen bereinigt sich wie folgt, Du verdienst 500 Euro (brutto oder netto???), ich nehm mal nun brutto an, da bleiben 398 Euro netto, davon werden 180 Euro Freibeträge berücksichtigt, so dass 218 Euro anrechenbar sind. Bei Deinem Freund genau so 900 Euro brutto, ergibt ein netto von 715, davon die Freibeträge in Höhe von 249 ab, ergäbe 466 Euro bereinigtes Einkommen. Zuzüglich Kindergeld 164 Euro, so hättet ihr ein anrechenbares Gesamteinkommen von 848 Euro, so dass ihr noch einen Bedarf von 649 Euro hättet, da sind jetzt noch keine Fahrtkosten berücksichtigt. Ich weiß nicht was ihr für einen ALG 2 Rechner genutzt habt oder wer euch sonst solche Auskünfte gegeben hat, denn wie kommst Du auf 85 Euro. Ich schick Dir die Berechnung gern etwas ausführlicher als pn und falls die angegebenen Summen Nettolöhne sind, überschlag ichs gern nochmal.


    lg :-)

    Hallo,


    rund 75 qm für 3 Personen. Das Wohngeld müßt ihr dann für euch 3 berechnen lassen, also neuen Antrag stellen. Da Dein Einkommen(Unterhalt) dazu gerechnet wird, wird sich Anspruch bestimmt verringern, aber so pauschal kann man das nicht sagen, denn wie ich Dich verstehe sucht ihr ne gemeinsame Wohnung. Wohngeld richtet sich nach Einkommen und die Berechnungen sind sehr umständlich. Du findest aber überall im Net Wohngeldtabellen http://www.bmvbs.de/wohngeld und Rechner. Kindergeld zählt dabei nicht als Einkommen, muss aber trotzdem angegeben werden.


    lg :-)

    ..und wenn sie ALG2 bezieht, bzw. das Kind, kann es keinen Wohngeld erhalten!!!!
    DAS GEHT NICHT!!


    genau das war Dein Kommentar und dies ist nun mal falsch und mittlerweile sagen Dir das in diesem Thread 3 Leute. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II verweist auf die vorrangige Leistung von Wohngeld und wird mittlerweile bundesweit so angewandt. Lags vielleicht daran, mir Unvermögen zu unterstellen??? :kopf:rolleyes2:

    Leider nochmal OT, aber das kann ich so nicht stehen lassen.


    So Jens,
    ich beschäftige mich seit Einführung von ALG 2 mit dem Thema, mit dem SGB 2 und SGB 7, erst nur für mich persönlich und dann ehrenamtlich, habe oftmals schriftlichen und telefonischen Kontakt zu Sozial - und Landesministerien und der Bundesregierung gehabt, für Menschen, die keine Ahnung vom ALG 2 haben und Hilfe suchen, überprüfe bestehende Bescheide, errechne eventuelle Ansprüche vor Antragstellung, ich hab nen Lieblingssachbearbeiter von ner Freundin, der mich mittlerweile wahrscheinlich hasst, ich informiere mich fortlaufend überÄnderungen und neue Gesetzgebungen, was Du da teilweise von Dir gibst ist falls, nicht meine Definition. Also bitte keine weiteren Kommentare über meine Qualifikation.

    Sie tut alles dafür, den Bezug von öffentlichen Geldern abzuwenden, indem sie durch die Beistandschaft die Höhe des Unterhalts hat errechnen lassen. Alle Gelder, die sie durch höheren Unterhalt erhalten wird, gehören dem Staat, da er eh in Vorleistung getreten ist.
    Sollte Kind aus ALG 2 Bezug rausfallen, was nicht zwingend sein muss, denn die Wohnungskosten spielen da auch noch rein, kann sie zusätzlich Wohngeld beantragen.
    Sollte Kind nicht rausfallen, ist diese Diskussion müßig, ist sie eh, denn bei laufendem Bezug wird sie nun mal nicht mehr haben, aber sie hat ihre "Schuldigkeit" getan und ihr Einkommen erhöht. Wenn ihr nun Zahlungen fehlen, warum soll sie dann nicht erst die Arge oder Unterhaltsvorschusskasse in Vorleistung treten lassen. Sie verlangt nix extra vom Staat, die Rückzahlung IST gewährleistet. Soll sie warten bis Papa zahlt, wenn sie Pech hat kann das dauern, eventuell klagt er noch oder das JA. WO liegt Dein Problem??? WAS ist da nicht zu verstehen????


    OT: Ich hatte Dich schon mal aufgefordert, Deine persönlichen Aussagen auf mich zu unterlassen, wovon ich Ahnung habe, muss ich vor Dir nicht rechtfertigen, lass es einfach.

    ähm, Jens, sie hat ne Beistandschaft, also wird der höhere Unterhalt eh angerechnet und SIE bekommt die Nachzahlung nicht, da sie im Bezug ist, dem Staat entgeht da kein Geld, sondern er erhält. Also hat sie ihre Pflicht getan und wie iceshine schrieb, nicht sie fällt vielleicht aus dem Bezug, sondern Kind. Erzähl mir nix vom SGB2!!!

    Ich find, Du bist da mehr als fair. Wenn sie mit JA droht, dann frag sie einfach, ok, wann passt es Dir, ich mach nen Termin, irgendwann läßt diese Drohung dann nach. Was auch Spaß macht, Diskussionen über zu hause sein, ich will bis 23 Uhr, dürfen andere auch, ok, 21.30 Uhr, aber Mama - Bitte :rolleyes2: bis 22:30, ok, 21.00, komm ihr immer ne halbe Stunde "entgegen" :lach dann läßt es auch irgendwann nach.
    Zelten mit 15 ist ne Vertrauenssache, wenn ich wüßte wo, mit wem und Erwachsene direkt erreichbsr sind, ok, sonst, nö, obwohl ich meine im Sommerurlaub auch allein zuhause gelassen habe, aber sie war unter Aufsicht von Oma von ihrem Freund und mein Urlaub wurde nicht durch Teeniegenörgel verdorben :brille


    lg :-)

    Zitat

    Sie erhält ALG2, mehr geht da also nicht..


    Eben, und genau deshalb kanns ihr egal sein, denn auch wenn er mehr zahlt, bekommt sies wieder angerechet und hat im Endeffekt eh nicht mehr.


    lg :-)

    Du schreibst, Du erhälst aufstockend Alg 2, dann geh zum Amt, wenn Dir das Geld fehlt und lass es vorstrecken. Das machen die sofort, gerade wenn Beistandschaft besteht. Ich habs gerade letzte Woche durch, wir hatten 18 Jahre eine Beziehung, in getrennten Wohnungen - so hält das länger :rolleyes2: , nun nach 16 Jahren hat Papa beschlossen, ich zahl nix mehr, übrigens ohne es mir mitzuteilen (muss er wohl vergessen haben ;) ) erst auf meine Nachfrage bekam ich diese Antwort von ihm. Soll ich mich da aufregen, nö, es gibt einen Titel, er hat ihn nicht aussetzen lassen, also ists mir egal, wohin er zahlt. Sehs etwas gelassener ;)

    Zitat

    Manche Menschen haben Unfälle uns sitzen dann im Rollstuhl und müssen sich damit abfinden.
    Manche werden ungewollt Väter...daraus lässt sich dann aber immerhin, wenn Mann dann in der Lage ist, eine durchaus sehr positive Sache machen.


    Guten Morgen,


    der Vergleich hinkt ebenfalls etwas, aber ich verstehe,was Du meinst. Die TS hat ja auch das Beste daraus gemacht, Kind bekommen! Vielleicht wollte der Vater keinen Kontakt mehr zur Mutter und hat diesen Ausweg gewählt, wäre traurig, da er auf Kosten des Kindes geht, aber wir wissen nicht wieso der Vater keinen Kontakt wollte/möchte, lesen hier nur eine Seite und ich stehe nach wie vor dazu, dass es ganz anders laufen kann, wenn der Sohn Kontakt aufnimmt. Bei manchen ist das nun leider erst nach 20 Jahren und mehr.


    lg und einen netten Wahlsonntag :-)

    Frauen sind nicht dafür verantwortlich, dass viele Kerle das Hirn ausschalten bevor sie die Hosen runterlassen.


    das sagte ich auch nirgendwo, sondern dass sich viele auf die Ansagen der Frauen verlassen und deshalb keine Chance, die erwähnte Temperaturmethode hat z.B. den gleichen Pearl-Index wie die Minipille, das Kondom einen Index von 7-14, ziemliche Chancenungleichheit :-)

    aber dann hat er sie sich trotzdem selbst zugeschoben


    nein hat er nicht, vielleicht wirds, unabhängig von Kondomgeschichte, so deutlicher - eine Beziehung, Frau verhütet mit Pille, da wird meist auf zusätzliches Kondom verzichtet- in der Beziehung bröselt es, sie meint, ein Kind rettet die Beziehung, der Mann denkt denkt da nicht weiter über Verhütung nach, wenn sie Pille absetzt, hat er Pech gehabt. Nimm die TS, ich kann wegen dem und dem nicht schwanger werden werden, plötzlich passiert es durch "Luftveränderung", wer hat dann Pech - der Mann