oder spinn ich jetzt?
Nein, Du spinnst nicht- ...Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt
dann gibts aber viele, ABERS und Vorschriften u. a. :rolleyes2:
- Betreuungsunterhalt
- Zeitliche Befristung des Ehegattenunterhaltes § 1578 b BGB neue Fassung
Vorher... war eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts nur in kinderlosen Ehen von kurzer Dauer (bis 10 Jahre) oder bei grober Unbilligkeit üblich.
Jetzt enden auch nach langen Ehen und nach Kindererziehung die Unterhaltsansprüche, wenn dies nicht unbillig ist.
Die Dauer der beruflichen und wirtschaftlichen Nachteile wegen der Ehe, der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung sind der Maßstab dafür.
Der Unterhalt stellt nach einer gewissen "Schonfrist" nur noch einen Nachteilsausgleich für ehe- und familienbedingte Einschränkungen dar. Wenn die/der Berechtigte, aus eigener Erwerbstätigkeit wieder einen eigenen Lebensstandard erreicht, die er auch ohne Ehe und Kinderziehung erreicht worden hätte, entfällt der Unterhalt meist.
vg