Beiträge von laura21

    oder spinn ich jetzt?



    Nein, Du spinnst nicht- ...Grundsatz der Eigenverantwortung
    Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt


    dann gibts aber viele, ABERS und Vorschriften u. a. :rolleyes2:


    - Betreuungsunterhalt
    - Zeitliche Befristung des Ehegattenunterhaltes § 1578 b BGB neue Fassung

    Vorher... war eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts nur in kinderlosen Ehen von kurzer Dauer (bis 10 Jahre) oder bei grober Unbilligkeit üblich.


    Jetzt enden auch nach langen Ehen und nach Kindererziehung die Unterhaltsansprüche, wenn dies nicht unbillig ist.
    Die Dauer der beruflichen und wirtschaftlichen Nachteile wegen der Ehe, der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung sind der Maßstab dafür.
    Der Unterhalt stellt nach einer gewissen "Schonfrist" nur noch einen Nachteilsausgleich für ehe- und familienbedingte Einschränkungen dar. Wenn die/der Berechtigte, aus eigener Erwerbstätigkeit wieder einen eigenen Lebensstandard erreicht, die er auch ohne Ehe und Kinderziehung erreicht worden hätte, entfällt der Unterhalt meist.


    vg

    Geplant ist die Kindergelderhöhung zum 1.Januar in Höhe von 20 Euro pro Kind. Wer Alg 2, ergänzend ALG 2 oder Unterhaltsvorschuss bezieht wird leer ausgehen.


    Im Bezug von ALG II wird die Erhöhung mit den Leistungen verrechnet und beim Unterhaltsvorschuss wird die Erhöhung, wie auch schon die in diesem Jahr, abgezogen werden. Die hälftige Anrechnung bei Unterhaltszahlung ist ebenfalls selbstverständlich. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 7008 Euro wird den allermeisten AEs auch nichts bringen, da die Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Die üblichen anderen geplanten Steuererhöhungen, beginnen sich wohl ab einem Einkommen von 1600 Brutto zu rechnen, da gibts ne nette Tabelle vom Bund der Steuerzahler auf Bxxx.de, die haben da doch "leider" :brille vergessen :brille Aes zu berechnen (Steuerklasse 2) :rolleyes2:


    vg
    laura21

    Du hast Angst loszulassen, völlig verständlich :-) in jedem Alter, meine ist nun 16, machte, bis auf 4 Tage, dieses Jahr keinen Urlaub mehr mit mir, ich hab gelitten und hatte ne Horror-Telrechnung aus Italien ;) Du siehst also, es wird nicht einfacher und grade wenn sie noch so klein sind :flenn . Über Deine Bedenken wegen Schulweg rede mit ihm, kläre ab, dass Oma sie bringt, ihr scheint doch wirklich miteinander reden zu können.


    lg

    Zitat

    denke ich, dass da einfach Strategie hinter steckt, um sie zu sich zu holen und Egoismus, wie auch Boshaftigkeit.


    Zitat

    Ich meine... Er hat mehr Besuchstage, als er von JA aus kriegen würde. Mir ist ja auch wichtig, dass sie viel Kontakt zum Papa hat. Aber grundlegend lebt sie doch hier bei mir. Ich frag mich was das soll.


    Hallo,


    habt ihr gemeinsames Sorgerecht?? Wenn ichs richtig lese, dann wohnt ihr im gleichen Ort, wo ist das Problem, wenn Oma Kind morgen fertig macht, damits den Tag vorher bei Papa verbringen kann??? Unterstellt Dir jemand Egoismus und Boshaftigkeit, weil Du euer Kind bei Dir haben möchtest??


    Wenn ihr gemeinsames SR habt und euch einig seid, dann schränkt auch kein JA Zeiten ein. Auch wenn eure Tochter bei dir lebt, so ist sie doch euer gemeinsames Kind und die Zeiten solltet ihr geregelt bekommen und im Interesse des Kindes nicht nur nach Deiner Auffassung, sondern auch Papas Meinung gelten lassen.


    Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen.


    vg

    Hallo,


    bei dem Einkommen wirst du keinen EU leisten müssen, Trennungsunterhalt ist da wieder ne andere Sache. Mit Hilfe eines Anwalts läßt sich das sicher alles klären. Putzhilfe find ich vollkommen ok, wenns finanziell drin ist, denn die Zeit, die Du nicht putzt, bleibt den Kids ;). Ich würds gelassen angehen :-)


    vielleicht ist sie nun doch etwas schüchtern, schick Du doch PN - Frauen möchten erobert werden oder sie läßt Dich zappeln :brille:rolleyes2:

    Kinderwunsch - vollkommen ok :-), grad mal gelesen, Du nennst den Vater eures Kindes " ständig nörgelnden Querulanten", wie verträgt sich das mit Vaterwunsch, Du möchtest noch einen davon ??? "Ironie Off" - Du erhälst ergänzend ALG 2, wenn ich richtig gelesen hab, wie willst Dus finanzieren???
    Nicht falsch verstehen, ALG2 Bezug ist ok, keiner hat sichs ausgesucht, aber der Wunsch nach Kind da etwas unüberlegt, oder???
    Fragen über Fragen :rolleyes2::-)

    Jedes Kind hat ein Recht auf Leben, keine Frage - die Definition wann Leben beginnt, überlass ich der Kirche, der Medizin und anderen schlauen Menschen, meiner Meinung nach, sind Verhütungsmittel, das schließt auch die Pille danach mit ein, kein Versuch Leben zu verhindern, aber ich bin auch evangelisch :brille, der Mann im Vatikan siehts etwas anders


    Es geht darum (und das versucht radex in jedem seiner Beitraege direkt oder indirekt auszudruecken), dass es unfair ist, dass eine Frau sich gegen ein Kind entscheiden kann und einfach abtreiben kann, auch WENN der Mann dieses (auch SEIN Kind) unbedingt behalten will!


    Fair ist was andres


    - Frau wird schwanger und möchte das Kind behalten, Mann nicht
    - er hat keine Möglichkeiten dagegen anzugehen, sie entscheidet – eine Entscheidung, die auch sein gesamtes Leben beeinflussen wird


    im umgekehrten Fall-
    - Frau wird schwanger und möchte das Kind nicht behalten, der Mann schon, sie entscheidet – eine Entscheidung, die auch sein gesamtes Leben beeinflussen wird, er hat wiederum keinen Einfluss auf ihre Entscheidung.


    ER wird nicht gefragt, ob er Vater werden möchte, auch nicht, ob er das Kind allein großziehen möchte, denn Voraussetzung dafür wären 9 Monate Schwangerschaft, also werden sich die wenigsten Frauen für diese Möglichkeit entscheiden – und nun mal etwas provokativ – 9 Monate Konsequenzen (Schwangerschaft) für die Frau im Interesse des Vaters, demgegenüber stehen mind. 18 Jahre Unterhaltsleistungen als Konsequenz für den Mann, der wohlgemerkt nie eine Entscheidungsmöglichkeit hat!


    So betrachtet haben die Männer nun mal die A....karte und wir die Macht - und genau an diesem Punkt kann ich die Männer verstehen, die sich fragen, warum ihre Beweggründe in diesem Punkt nicht von Bedeutung sind.


    Gute Nacht

    Ganz ernstgemeinte Frage: Du stillst alle 1, 5 Std. Kind ist 8 Mon. - kann es sein, dass es ihr einfach nicht mehr reicht???
    Gut, Flasche mag nicht jede(r), aber Obst- Gemüse-Milchbrei, sind doch alles altersgerechte Möglichkeiten und es vereinfacht Papa den Umgang obendrauf ;), mit Stillen müsstest Du ja deswegen nicht aufhören.


    lg :-)

    Zitat

    Da reagiert die Polizei nicht..auf was auch...


    Jens, bei den heutigen Situationen, heute erst wurde der Mörder der kleinen Michelle zu 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt (pers. Anmerkung: lächerliche Strafe für ein Kinderleben), Kinder werden missbraucht, Kinder verschwinden - da wird die Polizei hellhörig und reagieren!

    Sollte ein Missbrauch vorliegen, ist das JA schon involviert. Es gibt zwei Gründe nachzufragen, entweder es stimmt, dann würd ich als Mutter Bescheid wissen wollen, wenns in meiner Nachbarschaft passiert ist oder die Frau betreibt eine sehr,sehr üble Nachrede, dann soll sie mit den Konsequenzen leben!

    Sorry, was ich nicht verstehe ist, da ist ne Mutter, die erwähnt so etwas nebenbei, die nächste Mutter überlegt, ich lass mein Kind nur noch drinnen mit dem anderen spielen, viele Dinge vom Hören Sagen: Wieso reagierst Du nicht - mein Tipp, geh zur Polizei, wenns stimmt, ist das da bekannt - frag nach, was dran ist, sag denen, wer das erzählt, Du kannst die Nachfrage mit Deiner Angst um Dein Kind begründen, die Polizei wird reagieren. Sollte die Mutter Müll erzählen, Pech gehabt - mit so etwas treibt man keine Scherze


    lg

    Was auch immer geschieht, solange man nicht selbst direkt betroffen und nur Zuschauer war, ist nix so schlimm und mans gut runterspielen. Erwischts einen nun mal selbst, bricht das Weltbild zusammen, nachdem was man so erahnen kann, wirst du ihre Reaktion doch ansatzweise nachvollziehen können :(


    OT: die Überschrift ist trotzdem "etwas" unglücklich gewählt, beim momentanen Hintergrund


    lg :muede

    Du hast die Möglichkeit bei jedem Gericht oder auch beim Jugendamt Deinen letzten Willen handschriftlich zu hinterlegen. Das Jugendamt richtet sich in der Regel auch nach diesem Wunsch, ich hab da mal nachgefragt, hatte nen netten Sachbearbeiter. Wenn euer Kind eine Bezugsperson hat, wird es auch erstmal dort untergebracht werden. Logischerweise werden sie aber erstmal auf den Vater zukommen.


    lg :-)