Beiträge von laura21

    Nein, denn Du schreibst die Angemessenheit liegt bei euch bei 534, also liegst Du mit 525 unter der Grenze und bekommst sie übernommen. Die Rausrechnung des Warmwasseranteils ist rechtens und die Betriebskosten werden Dir voll angerechnet, rausgerechnet werden solche Dinge wie Autostellplatz, Garage. Heizkosten hast Du für 3 Personen sehr geringe. Aber solltest Du im Bezug sein und die Abrechnung dann kommen, werden sie angepasst und Du bekommst eventuelle Nachzahlungen anteilig erstattet.


    Hartz 4 verletzt die Menschenwürde nach Art. 1. nicht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob die Sätze für Kinder angemessen sind, da gehts nicht um den Regelsatz für Erw. und mich würde es nicht erstaunen, wenn Karlsruhe sagt, die Sätze sind ok, sind sie auch. Rechne Vergünstigungen wie Klassenfahrtübernahmen drauf, das ist kein Extra, das sind Summen, die auch Berufstätige zusätzlich aufbringen müssen, die können nicht einfach nen Antrag stellen. Vom Regelsatz eines Erw. und eines Kindes bleiben bestimmt 400 Euro monatlich zum Leben und für Extras, das haben viele Berufstätige nicht. "Von Hartz 4 muss ich hungern, verhungern oder hab nix über für Kleidung, etc." - klar fällt der Urlaub flach und Unternehmungen kleiner aus, aber wer mir sagt, z.b. er kann keine Kleidung, etc. davon kaufen, der sollte an seinen Ansprüchen arbeiten.


    Ich muss auch jeden Monat meine Abrechnung einreichen, fühle mich dadurch in keinster Weise gedemütigt und in meiner Menschenwürde verletzt, denn ich möchte was zusätzlich vom Staat und nicht der von mir!!!


    Definiere mir Gesundes Essen - nur Bio - Untersuchungen zeigen, dass gerade in Tiefkühlgemüse alle Vitamine enthalten sind :brille

    Es gibt wenig angemessene Wohnungen für die zugrunde liegenden Miete, deutschlandweit :brille und Rauchen ist übrigens im Warenkorb vorgesehen :rolleyes2: Auto Luxus.

    Nein ich hab mich gefragt, warum ich arbeiten geh und zusätzlich noch Hartz4 beziehen muss. Warum es nicht machbar ist unabhängig zu sein. Ich hab seit 15 Jahren den gleichen Arbeitgeber und ich liebe meinen Job, allerdings komm ich nie über ne Teilzeitstelle heraus und mit zwei Kindern in meiner Gegend was zu finden, ist ein Ding der Unmöglichkeit.


    Das ist die Frage, die sich die Politik stellen muss, darüber sollten sie nachdenken, sie haben den Weg freigemacht für Niedriglöhne, Outsourcing und Zeitarbeit in Massen, nun ist das Geschrei groß :kopf

    Sorry, ich kann verstehen, dass jemand der arbeitet und Steuern zahlt, sagt, ok, das Gejammer über ALG2 ist mir über, denn wie VTD korrekt bemerkte, ALG2 bedeutet Grundsicherung, mehr nicht.
    Denn mich nervt es auch ab, wenn ich höre, ich habe keine Lust zu arbeiten, ich hab schließlich Kinder, wann soll ich das denn noch tun, mein Haushalt, etc. und gleichzeitig gemeckert wird, wieso erhalte ich so wenig. Und genau trifft Mann auf Frau, denn Männer haben merkwürdigerweise kein Problem damit die Kids fremdbetreuen zu lassen und ihren Job weiterzumachen, während "fast" jede Frau sagt, aber Kind ist doch noch so klein :brille


    Jeder noch so schlechtbezahlte Job gibt Freibeträge, die den Lebensstandard erhöhen. Über die Höhe der Regelsätze wird das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Wochen entscheiden, lassen wir uns überraschen ;)


    vg

    Die Sätze sind gestiegen, aber nicht in dem Umfang, ( z.b. zu Beginn von Hartz 4 Regelsatz Erw. 323, heute 359) vielleicht hast Du damals einfach vergessen etwas mit reinzurechnen, aber ich meins Ernst "Hutab", 150 Euro unter ALG2 ist heftig, ich würde es nicht hinbekommen und mittlerweile bin ich rund 400 Euro über dem Satz, durch die Freibeträge-Erwerbstätigkeit, und mir würde es verdammt schwerfallen, da wieder mit leben zu müssen.


    vg
    laura21

    @marlene


    Tapfer und sparsam :lach


    Ich hab 3 Monate mit ALG2 gelebt, ohne Freibeträge durch Erwerbseinkommen, mit 150 weniger wäre garnix mehr gegangen.

    @ nicemama


    Früher waren auch die Sozialhilfesätze niedriger, auch wenn es keiner mehr wahrhaben will :rolleyes2: , heute sind die Ansparbeträge in den Beträgen drin.
    Klar ists doof, gerade wenn man keine Zeit zum Ansparen hatte, da man noch nicht lange im Bezug ist, aber es gibt die Mäglichkeit bei den Argen Anträge auf darlehensweise Übernahme zu stellen (§23 SGB 2), die werden bei WAMA oder ähnlichem selten abgelehnt.


    vg
    laura21

    Hallo Zozzy,


    Dein Bedarf ist 359 Euro für Dich, pro Kind 287 Euro, Mehrbedarf 43 (wobei ich da nachsehen müsste, obs viell doch noch den Erhöhten gibt, reiche ich nach :-) ), da ein Kind über 16. Dazu kommt die ortsübliche Miete, keine Ahnung wie hoch die bei euch ist = 976 Euro plus Miete und anteiligen Heizkosten, dazu kommen noch Freibeträge für Versicherungen und Werbungskosten, rund 50 Euro. Abgezogen wird von dem Gesamtbedarf der Unterhalt und das Kindergeld, nach Deinen Zahlen 1072 Euro abrechnen und dann erhälst Du den Zahlbetrag der Arge. Der Rechner wird plus/minus stimmen.
    Tafeln gibts mittlerweile in fast jedem Ort, die Berechtigung ergibt sich durch ALG2 Bescheid. Klassenfahrten werden nach formlosen Antrag übernommen, sonstige Ermäßigungen sind ortsabhängig, viele Orte haben auch Ausweise für AEs, die ermäßigt Kulturangebote erhalten. Zum Beginn des Schuljahres erhält man seit letztem Jahr 100 Euro Schulgeld. Ob es Orte und Kommunen gibt, die die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeldlich zur Verfügung stellt, ist mir nicht geläufig.


    vg
    laura21

    zu TS: Nicht durchsteigen ist vollkommen ok, zu Beginn des Bezugs, aber warum läßt Du Dir von Deinem SB oder Diakonie, etc. nicht einfach mal Deinen Bescheid erklären??? Die Summe, die Du erhälst, kommt wenn ich die Beträge überschlage mit dem Bedarf hin, also wirds ziemlich korrekt sein. Deutschlandweit werden die gleichen Beträge angerechnet, außer den Mieten, die örtlich variieren. Daher erhält keiner weniger oder mehr ALG2.


    Zitat

    Wieso würde Arbeitspflicht für Hartz4ler nicht auf tauchen??? Also bei manchen finde ich es durchaus sinnvoll diese zum Arbeiten zu bewegen!!!
    Das ist so auch nicht zu pauschalisieren. Ich zum Beispiel brauche echt nen flexiblen Job, da ich mit Kevin zur Zeit nur am rennen bin, Logopädie 2 x die Woche, morgens, Frühförderung morgens, Augenarzttermine sind zur Zeit auch nur auf morgens gelegt, da er im Kindergarten ist und wenn die Sehschule da ist, ist diese nur einen Tag im Monat da, deswegen werden Nachmittags Kinder aus der Schule dran genommen.


    Und genau liegt ein Problem, Flexibilität wird vom AN erwartet und nicht vom AG. Die Diskussion über ALG2-Bezieher, die nicht arbeiten wollen ist müßig, denn die meisten wollen arbeiten und tun es auch, auch wenn es "nur" geringfügige Jobs sind. Viele Jobs können, gerade von AEs, nicht angenommen werden, da die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Trotzdem verstehe ich keine(n) der sagt, ich kann nicht arbeiten, ich habe Kinder. Denn Möglichkeiten gibts immer!
    Viele fallen in die ALG2 Bezüge, weil die Löhne dementsprechend niedrig sind, ich selbst arbeite Vollzeit (37,5 Std.), erhalte trotzdem noch etwas ALG2 zusätzlich, gönne mir jeden Monat den Spaß mit dem Amt, da die Stundenzahl leicht variiert und die Abrechnung vorgelegt werden muss.


    Aber lt. Herr Koch gehöre ich zu den Menschen, die ja nicht arbeiten wollen :brille denn schließlich beziehe ich ALG2.
    Ich kriegs k...bei diesen Aussagen.


    vg
    laura21

    Hallo Sarina,


    mal in Zahlen. Die ALG 2 Sätze sind 359 Euro für Dich, 251 für euer Kind und 43,00 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehung (Dein Kind befindet sich im 7. Lebensjahr, daher beträgt der Mehrbedarf nicht mehr 129 Euro), gibt ne Summe von 653,00 Euro, dazu werden die ortsübliche Miete und Heizkosten übernommen. Das ergibt euren Bedarf.


    Du erhälst 659,00 ALG1plus 184 Kindergeld und Unterhalt. Da kommt es nun darauf an wie hoch die Mietkostenübernahme bei euch ist und wieviel Unterhalt Du erhälst.
    Je nach Höhe dürftest Du eventuell noch ALG2 erhalten, Fahrtkosten und Betreuungskosten werden nicht angerechnet.
    Lass Dir alles mal bei einem sozialen Dienst, Diakonie, Caritas, durchrechnen und ansonsten, stell wirklich schon mal nen Wohngeldantrag.
    Bei Antragstellung von ALG2 wird Dein Ex auf jeden Fall angeschrieben und überprüft, ob er für Dich etwas zahlen kann.


    vg
    laura21

    Hallo Stephie,


    bist Du oder besser warst Du vielleicht Freenet Kunde und hast ne Rechnung übersehen??? 1und1 hat Freenet aufgekauft und alle Kunden erhalten nun ihre Rechnungen über 1und1.


    vg
    laura21

    Hallo Tinka,



    1. Gem. § 8 TzBfG hast Du nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, aber der AG kann da widersprechen, wenn betriebliche Gründe gegensprechen. Wenn der AG nicht will, muss das vor Gericht geklärt werden.


    2. Wenn Du nicht in dem Umfang der Arbeit nachkommen kannst, wie der AG verlangt, (sofern er es verlangen kann, s.o.), so ist das eiine Verweigerung Deiner vertraglichen Arbeitspflicht und damit ein Kündigungsgrund.


    google mal nach TzBfG


    vg

    Hallo,


    erstmal, während Du Arbeitslosengeld erhälst, darfst Du jede selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit ausüben und ein Nebeneinkommen verdienen.
    Allerdings darfst Du einen zeitlichen Rahmen von 15 Stunden in der Woche nicht erreichen. Erreichst Du 15 Stunden oder mehr, hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr und musst zusätzlich ALG 2 beantragen, wenn es nicht reicht.


    Dein erzieltes Nebeneinkommen wird angerechnet. 165 Euro bleiben bei 400 Euro monatlich anrechnungsfrei. In den wenigsten 400 Euro-jobs, wirst Du für 9,45 Std. (wieso nur 3 Tage?) wöchentlich 400 Euro erhalten. Und bei den Arbeitszeiten wirst Du auch etwas flexibler sein müssen, denke ich wenigstens. Ob das Essen für die Kidner bezahlt iwrd, das hängt meist von der Kommune ab, frag doch bei euch einfach mal nach. Krankenkasse wird "praktisch" von Deinen Arbeitslosengeld einbehalten und direkt an die Kasse gezahlt.


    vg

    Hallo Migas,


    Steuerklasse II gilt für die zu Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags ist, dass der Arbeitnehmer Alleinerziehender ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht und das bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinerziehenden zu, der das Kindergeld erhält.


    Lebt der Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann der Entlastungsbetrag nicht gewährt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Alleinerziehende mit einer anderen volljährigen Person, für die ihm kein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht, einen gemeinsamen Haushalt führt, es sei denn, dass es sich um ein volljähriges Kind handelt, das den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leistet, sich freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.


    Bei einem zu versteuernden Brutto-Einkommen von 2000 hast Du von 2/0,5 auf jetzt 1/0,5 rund 30 Euro weniger, dafür hast Du geteilte Kosten (Miete, Strom, Heizung) und Hilfe, macht es das nicht wieder wett??
    Ohne Miete hätten Dein Mutter und Du mit den Kindern einen ALG-Bedarf von 1112 Euro, rechne die Miete dazu, euer Einkommen, Kindergeld und Unterhalt ab und Du weißt, ob ihr noch ergänzend Bedarf hättet. Vielleicht kommt noch Wohngeld in Frage.


    vg

    Nun, es gibt genügend Väter die keinen Umgang wahrnehmen können, z.B. weil sie per Zwang zum Nebenjob kaum noch Zeit haben diesen wahrzunehmen. Der Staat wird hier zum Mittäter. Was ist mit mütterlichen Umzügen mit Kind, wo der Vater kein Geld hat den Umgang wahrzunehmen? Was, wenn die Entfernung viel zu weit ist? Warum gibt man Vätern die betreuen wollen, keine durchsetzungsfähige Möglichkeit dazu? Das sind alles Rahmenbedingungen, die man ändern könnte um Umgang/Betreuung überhaupt zu ermöglichen.


    und Dich permanent ausschließlich gegen die Mütter wendest


    weil er hier das vertritt, was der Staat nicht macht, denn in einem hat er recht, Mütter haben nunmal die bessere Lobby.


    Ich würd nun einfach mal drauf wetten, dass ein Vater der ohne Trauschein in die Elternzeit geht, auch gemeinsames Sorgerecht hat :rolleyes2: was heutzutage auch in der Konstellation durchaus üblich ist. Und ob verheiratet oder nicht, der Umzug kann meist nicht verhindert werden, das geht übrigens auch Müttern so.


    vg