So, stelle nun mal die neue Regelsätze für ab Juli 2009 rein:
Die Regelsatzleistungen werden der Rentenerhöhung ab Juli 2009 angepaßt (Alg-2-Sätze sind an die Rentenerhöhungen gekoppelt) und es wird die "mittlere" Kindergruppe, wie früher bei der Sozialhilfe es auch üblich war, wieder eingeführt, zwar vorläufig nur befristet, aber immerhin für die Betroffenen eine finanz. Erleichterung.
REGELLEISTUNGEN:
359,00 - Alleinstehende (Eckregelsatz - 100 %)
323,00 - Volljährige Partner innerhalb einer BG (90 %)
215,00 - Kinder von 0 - 5 Jahren (60 %)
251,00 - Kinder von 6 - 13 Jahren (70 % - befristet bis Ende 2011)
287,00 - Kinder von 14 - 17 Jahren (80 %)
287,00 - Unter 25-jährige im Haushalt der Eltern + RL für ohne Zustimmung ausgezogenen U 25´er
Mehrbedarfe:
61,00 - für Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %; entsprechend der maßgebl. RL, hier Eckregelsatz von 100 %)
129,00 - für Alleinerz. mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. 2 u 3 Kindern unter 16 Jahren (36 %)
43,00 - für Alleinerz. mit minderjährigen Kindern (pro Kind 12 % - max. jedoch 60 %)
61,00 - für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G"
126,00 - für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten
25,56 - 61,36 - für kostenaufwendige Ernährung
Habe hierzu noch einen sehr informativen Link und meine Quelle:
http://www.harald-thome.de/med…tsmaterialien/RL-2009.pdf
Die Seite von Harald Thome ist sehr informativ was Alg II angeht und er kennst sich wirklich gut aus darin.
lg
Pimpf