Beiträge von Pimpf

    @kuschelmaus,


    suchen kannst du schon, aber bitte nicht vorher ohne Genehmigung der ARGE/Jobcenter als Kostenträger von dieser einen Mietvertrag unterzeichnen. Vielerorts machen die ARGEn dann extreme Schwierigkeiten, vorallem wenn du dann noch Umzugsbeihilfe u. sonstiges beantragst.


    Und wir können dir hier wirklich nur unsere Erfahrungen wiedergeben, aber es ist wirklich von ARGE zur ARGE unterschiedlich wie manches gehandhabt wird, obwohl es eigentlich auch einheitliche Richtlinie gibt für die allgemeinen Angelegenheiten.



    lg


    Pimpf

    So, stelle nun mal die neue Regelsätze für ab Juli 2009 rein:


    Die Regelsatzleistungen werden der Rentenerhöhung ab Juli 2009 angepaßt (Alg-2-Sätze sind an die Rentenerhöhungen gekoppelt) und es wird die "mittlere" Kindergruppe, wie früher bei der Sozialhilfe es auch üblich war, wieder eingeführt, zwar vorläufig nur befristet, aber immerhin für die Betroffenen eine finanz. Erleichterung.




    REGELLEISTUNGEN:


    359,00 - Alleinstehende (Eckregelsatz - 100 %)


    323,00 - Volljährige Partner innerhalb einer BG (90 %)


    215,00 - Kinder von 0 - 5 Jahren (60 %)


    251,00 - Kinder von 6 - 13 Jahren (70 % - befristet bis Ende 2011)


    287,00 - Kinder von 14 - 17 Jahren (80 %)


    287,00 - Unter 25-jährige im Haushalt der Eltern + RL für ohne Zustimmung ausgezogenen U 25´er




    Mehrbedarfe:


    61,00 - für Schwangere ab Beginn der 13. Woche (17 %; entsprechend der maßgebl. RL, hier Eckregelsatz von 100 %)


    129,00 - für Alleinerz. mit einem Kind unter 7 Jahren bzw. 2 u 3 Kindern unter 16 Jahren (36 %)


    43,00 - für Alleinerz. mit minderjährigen Kindern (pro Kind 12 % - max. jedoch 60 %)


    61,00 - für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G"


    126,00 - für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten


    25,56 - 61,36 - für kostenaufwendige Ernährung




    Habe hierzu noch einen sehr informativen Link und meine Quelle:


    http://www.harald-thome.de/med…tsmaterialien/RL-2009.pdf


    Die Seite von Harald Thome ist sehr informativ was Alg II angeht und er kennst sich wirklich gut aus darin.




    lg


    Pimpf

    Kann dir nur die Vorgehensweise unserer ARGE bei Wohnungsgenehmigungen schildern. Jede ARGE handhabt dieses ja anders, obwohl es eigentlich dafür Richtlinien gibt.


    Man läßt sich vom SB erst einmal sagen wie groß und teuer (KM) die Wohnung eigentlich sein dürft. Dann läßt man sich so eine "Mietbescheinigung" von denen aushändigen.


    Diese nimmt man zu den Wohnungsbesichtigungen mit und, wenn der Vermieter sich für dich entscheiden sollte, läßt diese dann vom Vermieter ausfüllen, aber bitte noch keinen Mietvertrag unterschreiben. Du brauchst dazu erst die Einwilligung von der ARGE/Jobcenter.


    Also am nächsten Tag oder evtl. noch am gleichen mit diesem Vordruck zum Amt gehen und die überprüfen lassen ob die Wohnung nach deren Kriteriumen "angemessen" ist.


    Sollte dies der Fall sein kannst du den Mietvertrag auch unterzeichnen.


    Diesen Mietvertrag muß du der ARGE dann auch vorlegen bzw. die kopieren sich den dann für ihre Akte.


    Gleichzeitig kannst du verschiedene Anträge bei denen stellen wie Übernahme eines Umzugs-LKW`s (je nach Fall kann sogar eine Umzugsfirma beauftragt werden), Renovierungskosten für neue Wohnung, evtl. sogar Zuschüsse für Möbel (du bist ja aus der Whg. deines Ex rausgesetzt worden von ihm, weiß nicht ob du da irgendwelche Möbel und Haushaltsgeräte hast für dich und deine Kinder) können evtl. genehmigt werden bzw. du kannst dann bei Möbellagern (gibt es eigentlich fast in jeder Stadt, werden meistens von einem caritativen Verband geleitet) dann welche erhalten. Aber ich denke da können die von der Diakonie dir genauere Angaben machen.


    Laß den Kopf nicht hängen. Wenn du erst einmal eine neue Bleibe hast, die du dir dann so weit wie möglích gemütlich eingerichtet hast, sämtliche Anträge gestellt und bewilligt sind (Regelleistung) dann kann es für dich auch nur wieder besser werden, vor allem wenn du dann etwas zur Ruhe kommst.


    Und nicht jede ARGE braucht für die Bearbeitung eines Neuantragen (sowie eines Folgeantrages) 6 Wochen. Meistens geht das relativ schnell, vor allem wenn alle Unterlagen komplett eingereicht sind. Ansonsten kannst du am nächsten Ersten auch einen Vorzuschuss bei denen beantragen, schließlich müssen deine Kinder ja auch versorgt werden. Normalerweise dürfte dies kein Problem sein für die ARGE, vielerorts gibt es noch die Barschecks (man muß meistens jedoch hartnäckig danach fragen, die ARGEn machen dies nicht mehr gerade gerne und vertrösten die Leute auf eine Überweisung, die dann - so meine eigene Erfahrung - nicht nur bis zu vier Tagen dauert, sondern es kann schon einmal sieben bis zehn Tagen dauern bis das Geld dann da ist. Dann lieber auf einen Barscheck bestehen).



    lg


    Pimpf

    Also ich bin jetzt schon seit Anfang an dabei.


    Die Agentur für Arbeit ist für das Alg 1 zuständig wie bisher auch schon.


    Die ARGE ist für das Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) und für das Sozialgeld (so wird die Regelleistung bei Kindern unter 15 Jahren genannt). Alg 2 bekommen alle die die dem Arbeitsmarkt mindestens täglich 3 Stunden zur Verfügung stehen können.


    Das "alte" Sozialamt gibt es aber immer noch, die sind zuständig für alle anderen, die aus irgendwelchen Gründen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (können).


    Aber der Ratschlag mit der Beratungsstelle bei der Caritas (o. AWO o. Diakonie o. sonstige Vereine die kostenlose ALG-2 Beratungen anbieten) ist ein sehr guter Tipp. Es gibt soviel bei den Anträgen zu beachten. Auch nimm bei deinem Termin unbedingt einen Zeugen mit. Die sagen wirklich immer erst so und dann nachher wiederum was anderes oder sie behaupten das die das so nicht gesagt hätten. Wenn es möglich ist laß dir die Verhandlungsniederschrift (die bei solchen Gesprächen meistens gemacht werden und du unterschreiben mußt) als Kopie aushändigen. Einige SB´s machen dies, andere wiederum nicht.


    lg


    Pimpf

    Bei uns findet die Einschulung im 5. Schuljahr um 10:30 Uhr statt mit Begrüßung durch den Schulleiter und danach werden sie von ihren KlassenlehrerInnen in die Klassenräume begleitet und es findet für sie der Unterrichtstag statt und lt. Hompage soll der Unterrichtsschluß dann um 11:30 Uhr sein. Versuche aber noch abzuklären ob die Eltern überhaupt dort an diesem Tag mit hin müssen oder ob ich die Unterschrift auf der Quittung für die Schulbücher auch am nächsten Tag noch nachholen könnte. Habe gerade nachgesehen, der Kennenlerntag ist am 26. Juni. Hm, vielleicht findet vorher noch ein Elternabend für die Neulinge statt, da könnte ich dann auch diese Frage klären. Oder ich rufe einfach mal dort an und frage nach wie das an diesem Tag ablaufen soll. Dann bin ich vielleicht etwas schlauer. Tja, so was hatte ich bis heute noch nicht gehabt. Und gar nicht hinzuschicken kommt überhaupt nicht in Frage, wie steht er dann am nächsten Tag denn da? Es ist sowieso schon schwer für ihn neue Kontakte zu schließen und er steht jedem neue etwas ängstlich gegenüber (Wartestellung). Und soviele von seiner alten Klasse gehen dort auch nicht gerade hin. Sein "bester" Freund wohnt jetzt weiter weg (auch umgezogen), besucht aber die gleiche Gesamtschule. Nur wie die es machen an diesem Tag und ob die ihn auch noch mitnehmen würden, das müßte ich erst einmal abklären. Und ob mein Söhnchen dies dann auch noch machen würde weiß ich nicht so genau, mal ist er so mal so drauf. Aber eine Alternative wäre es für mich doch schon. Und je nachdem wann der Kleine "Schluß" hat könnte ich ihn abholen gehen, dann darf nur verkehrsmäßig keine großen Staus passieren um rechtzeitig in der Grundschule zurück zu sein.


    Die Einschulung des jüngsten beginnt um 10:00 Uhr mit einem Gottesdienst und um 10:30 Uhr wird dann die Einschulung in der Schule vorgenommen. Wenn es so läuft wie bei der jetztigen Schule, dann dauert dies bis ca. 12:00 Uhr bzw. 12:30 Uhr. Findet ja nach dem Gottesdienst eine kleine Einschulungsfeier in der Turnhalle statt mit Vorführungen etc. der älteren Schüler (meistens 4. Klässler) wo dann die einzelnen Kinder aufgerufen werden und mit dem Lehrer dann in die Klassenräume gehen. Die Eltern können sich in der Zeit mit Kaffee und Kuchen durch den Förderverein beschnuppern und miteinander quatschen. Letztes Jahr hatte ich die Patentante von meinem jüngsten dabei, sie hatte dann "Zwangsurlaub", sprich war arbeitsuchend aber ist nun wieder beruflich tätig. Auch dort mußte ich kurz weg. ARGE hat mich während der Feier angerufen und ich mußte wegen Barscheck unbedingt heute noch dort antanzen. Wollten auch das ich meinen Sohn aus der Feier nehmen sollte. :angry Aber hatte ja die Patin dabei. Die blieb dann da und wartete bis der Kleine aus der Klasse zurück kam, machte auch noch Fotos mit ihm und wartete dann gemeinsam in der Nachmittagsbetreuung auf mich und auch auf den älteren Bruder. Tja, so sind Ämter nun einmal. Brauchte aber unbedingt mein Geld.


    Werde mich aber über den Ablauf am 1. Elternabend vor den Ferien (denke das dies bald der Fall sein wird) diesbezüglich noch genauer informieren. Jede Schule macht dies anders.


    Hm, muß doch mal nochmals den Patenonkel des Großen anrufen. Vielleicht kann er sich für den Vormittag frei nehmen und sein Patenkind doch begleiten. Hoffe das er das kann, hat im Moment selber ein paar Probs, seine Mutter ist leider erkrankt und dies macht ihm zu schaffen. Seine Tochter ist auf einer anderen Gesamtschule (dann 6. Klasse).


    Sonst fällt mir niemand ein der dies machen könnte. Und die anderen "alten" Klassenkameraden sind vorwiegens Mädels und mit denen versteht er sich nicht gerade besonders bzw. gar nicht - bis auf seinen "Freund" (mal ist er es, mach wiederum nicht).


    Trotzdem danke euch allen.


    lg


    Pimpf

    Hm,



    danke erst einmal für deine Antwort.


    Aber mein Ältester hat schon seine Probleme damit. Auch ist er noch nie alleine mit dem ÖPNV (Bus) gefahren und um die Zeit wo er am 1. Schultag da sein sollte (10:30 Uhr findet die Einschulung der neuen 5. Klässler statt) fährt auch kein Schulbus mehr hin. Dann wäre es nämlich einfacher für mich. Er muß ja erst in die Landkreisstadt und dort dann umsteigen um morgens mit dem Schulbus zur Schule gefahren zu werden. Und später müßte er dann am Einschulungstag alleine in die Stadt, dort umsteigen in den Bus der in die Stadt fährt wo die Schule ist und dann dort (hält am Bahnhof) entweder in einen Liniebus einsteigen der in der Nähe der Schule halt macht bzw. den Weg vom Bahnhof zur Schule alleine laufen. Das wird ein großen Chaos dann werden für ihn. Er kennt sich nämlich dort gar nicht aus und üben kann man das ja so direkt auch nicht.


    Jetzt im Juni (Ende Juni) findet an der Schule ein Kennenlernnachmittag statt wo man auch die zukünftigen Klassenkameraden kennenlernen kann. Werde mal versuchen zu klären wie man das dann handhaben könnte. Von seiner alten Klasse (jetzige) gehen zwar ein paar dort zur Schule, nur wohnen die alle durch unseren Umzug jetzt knapp 9 Km von uns entfernt und ob mein Sohn dann dies auch noch mitmachen würde (teilweise sind es welche mit denen er nichts am Hut hat) bezweifle ich sehr stark.


    Versuche mal noch weiterhin jemand zu finden aus meinen Bekanntenkreis der vielleicht mit ihm am Einschulungstag fahren würde. Hoffe noch jemanden zu finden.


    So, jetzt gehe ich mal raus an die frische Luft zu meinem jüngsten (sitzt im Pool vom Vermieter). Schaue später nochmals hier rein.


    lg


    Pimpf

    Hallo alle zusammen.


    Bin etwas ratlos zur Zeit. Mein jüngster wird nochmals komplett neu eingeschult dieses Jahr (aber nicht mehr an der alten Schule, sondern der für uns jetzt zuständigen nach unserem Umzug letzten Dezember) und mein Ältester wird ebenfalls jetzt nach dem 4. Schuljahr in die 5. Klasse einer Gesamtschule (in der Stadt) eingeschult.


    Ich soll bei beiden dabei sein. Auch um die neuen Schulbücher zu quitieren die dieses Jahr in Form eines Ausleihsystem eingeführt wurde im Saarland.


    Aber ich kann doch nicht bei beiden gleichzeitig sein. Beide Einschulungen finden zur etwa gleichen Zeit statt. Hat jemand schon so was ähnliches erlebt und kann mir einen Tip geben wie ich das ganze handhaben könnte? Warum kann der Staat da nicht mal eine bessere Lösung finden und die Einschulung der 1. Klässler auf den 2. Schultag nach den Ferien legen? Das käme bestimmt vielen Alleinerziehenden mit mehreren Kindern zu gute.


    Bin mal gespannt ob mir hier jemand Tipps geben kann. Habe definitiv keinen der einspringen könnte (jedenfalls bis jetzt noch niemand gefunden). Großeltern gibt es keine mehr, Väter - Fehlanzeige (wollen keinen Kontakt). Freunde und Bekannte sind größtenteils alle berufstätig oder haben selber solche Probleme. Geschwister wohnen zu weit weg.


    lg


    Pimpf

    Hallöschen alle zusammen.




    Bin auch neu hier seit heute und möchte uns mal vorstellen.


    Wir kommen aus dem Saarland, genauer gesagt aus dem Landkreis Saarlouis.


    Wir, das sind meine beiden Jungs im Alter von 7 und 10 Jahren (noch zur Zeit beide in der Grundschule) und ich (42 Jahre jung).


    Neben uns gibt es dann noch vier Meerschweinchen und 2 Zwerghasen.


    Mein jüngster Sohn und ich haben beide ADHS (wissen es erst seit vergangenem Jahr) und mein Söhnchen zusätzlich noch eine Lese-und Rechtschreibschwäche sowie


    befindet er sich in logopädischer Behandlung seit seinem 3. Lebensjahr, desweiteren hat er Asthma, ist aber zur Zeit beschwerdefrei.




    Alleinerziehend bin ich von Anfang an und bereue es auch nicht meine Jungs bekommen zu haben (sind uneheliche Kinder, seufz, leider.)




    So, denke das reicht erst einmal. Wer fragen hat kann uns gerne fragen.




    lg


    Pimpf