Hallo!
Gestern flatterte mir die Abschlussrechnung des Anwaltes rein: 927,61€ !!! :ohnmacht:
Abgesehen davon, dass das ne Stange Geld ist nun zum eigentlichen Problem:
KV und ich haben die Scheidung mit nur einem Anwalt durchgezogen und uns die Kosten geteilt. Mit dieser Rechnung nun hat keiner von uns gerechnet. Zu Beginn der Beratung sagte der Anwalt mir einen ungefähren Gesamtbetrag für die Scheidung. Da war auch schon die Sprache davon, dass ich den Kindsunterhalt genau berechnen lassen möchte.
Auf der Abschlussrechnung steht nun die Überschrift "Kindsunterhalt". Betrifft diese Rechnung denn nun auch uns beide oder muss ich die alleine tragen?
Mal ganz abgesehen davon, dass KV zahlungsunfähig ist, den Gerichtsvollzieher schon im Haus hatte und Konto gesperrt.
Lässt sich der Anwalt drauf ein, dass ich nur meinen Teil davon bezahle?
Kann man beim Anwalt in Raten bezahlen und zahlt man dafür Zinsen???
Die Ironie an der Geschichte: KU ausgerechnet, ein wenig über dem Mindestsatz, ab Januar nochmal 50 € mehr, weil Kind 6 wird und alles für die Katz. Ich bin dringend auf den Kindsunterhalt angewiesen, und Unterhaltsvorschuss wäre ja doch einiges weniger.
Hat mir jemand Tipps? Was hab ich denn für Möglichkeiten???
Danke und liebe Grüße,
stella... :wink