Beiträge von Susanne1970

    Wenn Du BEW hast (ich interpretiere das mal als betreutes Wohnen?), dann soll die Dich dringend unterstützen.


    Wichtig zur Einschätzung wäre auch, für welche Geschäftsbereiche der Betreuer zuständig ist. Das kann nämlich von "ganz wenig" (Vertretung bei Behörden) über "ganz viel" (alleinige Befugnis über Deine Konten, und Du bekommst nur Taschengeld ausgezahlt) gehen. Wenn der Betreuer Deine kompletten Belange zu regeln hat, steht er auch für alles gerade, was schief läuft.


    Dass z.B. die Krankenkasse die Post an Dich schickt, ist schon komplett unsinnig, denn dann hast Du den Stress, indem Du es nochmal zum Betreuer schicken musst. Eigentlich müsste die Empfangsadresse der Betreuer sein, der dann die Angelegenheiten mit Dir bespricht und in Deinem Sinne regelt.


    Die Betreuungsbehörde kann sich auch nicht so einfach raustun, klar ist die Rechtslage eindeutig: Dein Betreuer ist es derzeit und solang das Gericht nichts anderes bestimmt, bleibt er das auch. Aber die Behörde kann einen Bericht verfassen und an das Gericht senden und die Angelegenheit somit dringlich machen.


    Zudem solltest Du Dir überlegen, den Betreuer in Haftung zu nehmen. Denn die sind für ihr Handeln komplett verantwortlich und wenn Dir wegen des Nichthandelns des Betreuers ein Nachteil entsteht, kannst Du diesen Nachteil bei ihm einfordern.


    Der Vorschlag, mit den Zahlungsbelegen und dem Haftantrittsschreiben zur Staatsanwaltschaft zu gehen, ist gut, ich befürchte nur, dass die da auch nicht viel machen können, die bekommen ja nur gesagt "Schulden wurden nicht gezahlt, Ersatzhaft anordnen".


    Eventuell kannst Du einen Anwalt einschalten? Dafür solltest Du Dir einen Beratungsschein holen (und ob Du den bekommst, wenn Du den haben willst ohne Betreuer, weiß ich natürlich nicht... Dafür ist die Materie auch zu komplex und ich hatte bisher nur am Rande damit zu tun), damit Du nicht nachher auf den Kosten sitzen bleibst.


    Ich befürchte, aus der Ferne wird Dir hier kaum jemand helfen können, Du brauchst handfeste Hilfe bei Dir vor Ort und die musst Du Dir holen (Anwalt, Betreutes Wohnen, sozialpsychiatrische Betreuung von der Kommune etc.).

    Du kannst einen Anwalt mitnehmen oder jede andere Person, der Du vertraust.


    Beistände bei Behörden sind keine Seltenheit und sind vom Gesetz her möglich, also kann das JA Deinen Beistand nicht einfach ablehnen (es sei denn er ist befangen, z.B. er hat was gegen den Kindsvater, weil der ihm mal das Butterbrot weggegessen hat oder so...).

    Du solltest Dir einen Beistand suchen, der Dich bei den Gesprächen beim JA begleitet und Deine Meinung vertritt.


    Ich kenn das von mir, man ist emotional involviert und darum fällt einem die passende Antwort nicht ein. Da könnte eine Begleitung Gold wert sein.


    Allerdings achte darauf, dass der/diejenige sachlich rüberkommt und fachlich kompetent ist.

    Dein Kind bekommt Bewertungen in Tests mit Benotungen von 1 bis 4. Auch daran kann ich erstmal nichts Ungewöhnliches sehen.


    Erstmal :daumen @ Romi2008 für Deinen Beitrag.


    Ungewöhnlich finde ich schon etwas, nämlich dass es im ersten Schuljahr Noten gibt. :hae:

    ich bin so traurig, mein Kind hat als einzige auf dem Einschulfoto über beide Ohren gelächelt und dann diese Enttäuschung


    Oh, Lysanne10, da kommen mir echt bald die Tränen! Tu das Deiner Tochter nicht an. Wenn es die Möglichkeit gibt, in die Parallelklasse zu wechseln, dann mach das!


    Na klar muss sie lernen, dass es Pfichten gibt, aber SO??? Ihr wird der Spaß am Lernen ja fast schon systematisch ausgetrieben durch dieses System. Die Forderungen der Lehrerin sind deutlich überzogen. Das KANN nicht Inhalt der 1. Klasse sein.

    Susanne: Bis 2016 bin ich in Elternzeit im JC-System, mit Kinder unter 3 ist man in so einer Art Schonzeit für die Vermittelung.da man mit Kids unter 3 nicht arbeiten muss . Von daher macht dein Ansatz keinen Sinn.


    Also nur weil Du ein Kind unter 3 Jahren hast, heißt das nicht, dass Du bei einer angenommen Erwerbsunfähigkeit im SGB II verbleiben würdest. FALLS Du länger als 6 Monate erwerbsunfähig wärest, gehörst Du trotzdem nicht zum Rechtskreis SGB II, sondern entweder in die EM-Rente oder ins SGB XII, 3. Kapitel.



    Die Merkzeichen sind ledglich finanzieller Natur und für ausgewählte Lebensbereiche z.B. Behördengänge, das hat keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit. Wie oft muss ich das noch erklären, einfach mal die Erläutungen zu den SB-Merkzeichen gründlich lesen und die Beroffenen mal ausreden und erklären lassen.


    Nein, die Merkzeichen spiegeln eine bestimmte Art der Beeinträchtigung wider, die dann wiederum bestimmte Auwirkungen hat wie z.B. steuerrechtliche Vorteile, keine GEZ-Gebühren, Parkausweis für Behinderten-Parkplätze, kostenlose Nutzung des ÖPNV und so weiter. Natürlich heißt die Bewilligung dieser Merkzeichen nicht unbedingt, dass jemand nicht erwerbsfähig ist, sie können aber ein Indikator sein.



    Sodele, die Agentur für Arbeit als bewiligende Behörde der Massnahme, hat der ausführenden Behörde Jobcenter eine aufs Dach geben, scheinbar. O-Ton SB Arbeitsagentur: Die spinnen doch...


    Wobei ich davon ausgehe, dass ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld II nicht kennt. Das ist zumindest meine Erfahrung.



    Heute ist der Rentenantrag vom Tisch, ich erfülle die rechtlichen Vorausetzungen nicht. Ja, also geht doch, aber meine Mum hat keine Ahnung, ne, jaja. Wo war gleich die IkEA-Pfanne... :cursing:


    Nur weil Du z.B. die Anwartschaftszeiten nicht erfüllt hast, heißt das noch nicht, dass Du auch erwerbsfähig bist. Das prüft dann die Rentenversicherung gar nicht erst. Das soll nicht heißen, dass ich Dich für erwerbsgemindert halte, aber eine Aussage über die eigentliche Erwerbsfähigkeit wird damit nicht getroffen.



    Eine irgendwieauch immergeartete Entschuldigung wegen der Androhung einer Sanktion falls wir den Rentenantrag nicht stellen, Pustekuchen...


    Ich verstehe gar nicht, was da für "Sanktionen" angedroht worden sein sollen... War das ein Mitwirkungsschreiben? Dann wurde wahrscheinlich die Versagung der Leistungen angekündigt, falls Du Deinen Mitwirkungspflichten (--> Beantragung von vorrangigen Leistungen) nicht nachkommst. Das ist ein reguläres Verwaltungsverfahren und stellt kein Fehlverhalten dar. Wofür soll sich die Mitarbeiterin also entschuldigen?



    Eigentlich recherchiere ich als SB doch vorher ob mein Bescheid die rechtlichen Vorraussetztungen erfüllt, oder. Hab ich in meiner VFA-Ausbuildung zumindestens gelernt...


    Der SB im Jobcenter kann doch nicht alle Voraussetzungen der angrenzenden Sachgebiete (Rente, Grundsicherung) prüfen und rechtssicher bescheiden... Dafür gibt es doch die dortigen Behörden (Rentenversicherung, Sozialamt), damit die das machen. Der SB kann DICH nur auffordern, zur zuständigen Stelle zu gehen und DORT die Anspruchsvoraussetzungen prüfen zu lassen. Sind die dann nicht erfüllt, passiert nichts... Ich finde dieses Anspruchsdenken gegenüber den SB, dass die ALLES aus ALLEN Rechtsgebieten wissen müssen, unmöglich. Am Besten müssen sie auch noch im Arbeitsrecht, im Mietrecht, im Familienrecht, im gesamten Sozialrecht (Jugendhilfe, Krankenversicherung, Schwerbehindertenangelegenheiten etc.) geschult sein. Weißt Du, KEIN MENSCH erwartet vom Mitarbeiter des Versorgungsamtes, dass er sich mit dem SGB II auskennt. Aber DU erwartest vom Mitarbeiter des Jobcenters, dass er in DEINEM Einzelfall alles alleine prüfen können muss? Von Renten- über Schwerbehinderten- zu Rehaangelegenheiten? Die eierlegende Wollmilchsau gibt es SOGAR beim JC noch nicht.



    Jede Mege unnötige Abeit wegen irgendwelcher arroganter MA im Jobcenter, meiner Mum stehts bis zum Hals... Ist ja nicht so als hätten wir sonst nix zutun... §§§§ sind das eine, aber was ist mit dem leben der Kunde dahinter...


    Wenn Du eine VFA-Ausbildung gemacht hast, dann sollte man erwarten können, dass Du schon weißt, dass die Mitarbeiter in Behörden die §§ zu beachten haben...



    Meine Mum hat letzte Woche geheult, wegen dem ständigen Widerspruch schreiben fürs JC. Wenn ein bisschen Ahnung von Autismus hätten wüssten die dass solche Hinundhersachen einen Autisten stärker belasten also sonst. Wenn das JC MUm die Nerven raubt hat sie keine für mich, also bin ich öfter Mal der Blitzableiter.... Die frau von der autismusabulant hat zuwenig Stunden bewilligt vom Budget der Uniklinik um mir rechtzeitig und immer helfen zu können.


    Ich versteh den Hintergrund nicht... Wieso muss Deine Mum die Widersprüche schreiben, wenn Du eine VFA-Ausbildung gemacht hast?
    Was hat denn jetzt die Frau von der Autismusambulanz damit zu tun? Wobei muss sie Dir helfen?



    Susanne das ist eine bestimmte MA die die Kunden ärgert, aus Frust oder so meine Mum hatte mit der auch schon Ärger.


    Kann ich jetzt natürlich nicht beurteilen. Es gibt ja solche und solche MA beim JC. Nur aus Deinen bisherigen Schilderungen kann ich nichts erkennen, woraus ich der Frau einen Vorwurf machen könnte... Bisher hat sie nur ihre Arbeit gemacht...




    WbfM würde für mich ganz gut passen. Der einzoge Knackpunkt ist das einkommen. Dann kann ich Sohn leider keine Dinge kaufen die mit T beginnen und ablet enden....


    Dein Sohn ist jetzt unter 3, oder? Wie lange willst Du den Berufsbildungsbereich der WfbM denn besuchen??? Oder wann soll er sein erstes Tablet bekommen??



    Die neue Idee ist ne Massnahme im Berufsbildungsbereich in einer WbfM, wir habebn uns erkundigt, die Vorrausetzungen erfülle.


    Tja, dann zählst Du als zeitweise erwerbsgemindert (siehe auch § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. § 1 Satz 1 Nr. 2a SGB VI). Somit bekämst Du Dein Geld dann NICHT mehr vom JC, sondern vom Sozialamt. Naja, braucht die Mitarbeiterin des JC wohl doch Eure Ikea-Bratpfanne nicht, hm?

    Wäre ich da fit drin, wäre ich nächste Woche schon wieder in Arbeit und das fast um die Ecke.


    Aber wäre ich im Lohnbereich besser, bzw. könnte ich da noch eine Qualifizierung vorweisen, hätte ich schon längstens wieder eine Arbeit- als Lohn- und Gehaltsbuchhalterin in einem Industriebetrieb.


    Das hört sich doch so an, als gäbe es da einen konkreten Arbeitgeber, der wirklich an Dir interessiert ist?


    Kannst Du von dem eine Einstellungszusage bekommen mit der Einschränkung, dass die nur zustande kommt, wenn Du Auffrischung in den Kenntnissen xx und yy vorweisen kannst? Damit mal zu denem AV bei der Agentur gehen und fragen, ob damit ein Bildungsgutschein möglich ist. Je nach Engagement des AV sollte das dann klappen.


    LG Susanne

    Mir riecht es 10 m gegen den Wind dass das JC keine Lust hat arbeitsplatzbezogene Hilfsmittel zu zahlen....


    Das ist Quatsch, denn:


    Ich habe eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Träger X bewilligt bekommen 09/2014.


    Für alles, was mit der Eingliederung in Dein Arbeitsleben zu tun hat, incl. Bewerbungskosten, Mittel zur Arbeitsplatzausstattung, Fahrkosten etc.pp. ist der Reha-Träger zuständig.


    Für mich sieht es so aus:


    Das Jc hat der Vereinbarung Massnahmestart 04/05 2016 und Arbeitssuche 2017 zugestimmt. Ja, gut danke dann soll die Sozialarbeiterin nen Brief ans JC mit der Erinnerung an die Vereinbarung schicken.


    Von 04/15 bis 04/16 ist ein Jahr Zeit. Wenn der Reha-Träger erst dann eine Eingliederung in den 1. AM vorsieht, dann muss es dafür ja Gründe geben. Sind die gesundheitlicher Natur, wovon Deine SB aufgrund der Merkzeichen (insbes. B und H) ausgeht, dann besteht eine Erwerbsminderung von jetzt bis 04/16. Das ist ein Jahr, somit über 6 Monate. Damit wärest Du erwerbsgemindert auf Zeit und fällst nicht mehr unter das SGB II. Zahlen würde dann die Rentenversicherung (falls Du eingezahlst hast) und/oder das Sozialamt (3. Kapitel SGB XII). Sobald dann dei Erwerbsfähigkeit wieder einsetzt, rutschst Du ins SGB II zurück.


    Zur Systematik des Gesetzes: Das SGB II soll als (übergangsweise) Unterstützung in eine (absehbare) Wiederaufnahme einer Beschäftigung dienen. Daher sind (zeitweise über 6 Monate oder auf Dauer) Erwerbsgeminderte, Stundenten, Auszubildende, Altersrentner von der Leistung ausgeschlossen. Sonderregelungen gibt es in § 10, wenn man aus bestimmten Gründen für eine Zeit dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil man z.B. ein Kind erzieht.
    Von daher ist das Handeln Deiner SB nur konsequent, da sie derzeit davon ausgeht, dass Du bis April 2016 nicht arbeiten kannst. Somit würdest Du nach der Systematik und dem Sinn des Gesetzes aus diesem herausfallen und über andere Gesetze finanziell abgesichert werden.

    Aber jeder Antragsteller hat eine Mitwirkungspflicht und dazu zählen Antragsunterlagen und auch der Nachweis über die Beantragung der Rente.


    Also, klar gehört die Antragstellung der Rente zu den MiWi-Pflichten. Dafür die Leistungen aber jetzt erstmal gar nicht zu bewilligen geht halt nicht. Zur Not könnte sie auch eidesstattlich erklären, dass sie die Rente beantragt hat bzw. in diesem Monat noch beantragt.


    Wenn dann aufgrund der sicherlich vorliegenden Rentenauskunft (die ja alle 2 Jahre automatisch versandt wird) für das Sozialamt ersichtlich ist, dass sich eh ein Aufstockungsbetrag an SGB XII-Leistungen ergibt, muss auch die Miete bewilligt werden. Mir würde sich nicht erschließen, warum dann die Leistungen rechtmäßig zurückgehalten werden sollten?

    Der Erstattungsantrag und das Vorleisten bringt ja nur was, wenn die Rente auch beantragt wurde, sonst kann sich das Sozialamt keine vorrangige Leistung holen.
    Insofern liegt es am Antragsteller, so dass ich die Drohung mit einem ER-Verfahren in dem Fall ganz schön heftig finde!


    Finde ich nicht, wenn Mittellosigkeit vorliegt und das Sozialamt sich weitern sollte, einen Vorschuss zu zahlen. Wie soll die Miete bezahlt, wie soll Essen gekauft werden? Und wenn kein Rentenantrag gestellt wurde, aber das Rentenalter erreicht, dann springt auf jeden Fall das Sozialamt ein. Von daher müssen die eh zahlen. Ob sie dann was vom Rententräger zurückkriegen oder nicht, ist da komplett irrelevant.

    Sie bekommt also auch noch gar keine Rente ?
    Dann sollte das Sozialamt eh zunächst - ohne Anrechnung einer Rentenzahlung - voll die Grundsicherung leisten und einen Erstattungsanspruch beim Rententräger geltend machen, so dass die ersten beiden Rentenzahlungen an das Sozialamt geleistet werden, weil die halt vorab in Leistung gegangen sind.


    Welche Unterlagen fehlen denn und können nicht schnell beschafft werden? (ggf. auch gerne per PM) Auch beim Sozialamt gibt es - sobald der Antrag entscheidungsreif ist - eine Möglichkeit der Abschlagszahlung. Jetzt noch einen Monat auf einen Termin warten und dann ggf. noch auf die Bearbeitung, ist nicht zumutbar. Eventuell mit einem ER-Verfahren beim Sozialgericht drohen, manchmal hilft das. Aber auch nur dann, wenn der Antrag entscheidungsreif ist, also alles relevante zumindest für eine vorläufige Bewilligung vorliegt, und wirklich Mittellosigkeit besteht.